Was macht die Selbstdispensation? – Sampler

Selbstdispensation nennt man das, wenn der Arzt die Medikamente grad selber verkauft – statt nur die Diagnose zu stellen und etwas auszusuchen.  Vom Arzt und manchem Befürworter als „patientenfreundlich“ angewiesen hat das ein paar nicht so nette „Nebenwirkungen“:

Die Folgen der Selbstdispensation – Eine Übersicht.

Und ein paar eigen-Erfahrungen aus der Apotheke:

Nicht ganz so Patientenfreundlich –  Vergessen etwas mitzugeben? Bitte kommen sie wieder in die Praxis, damit wir das verkaufen können.

Zusammenbruch der Zusammenarbeit – wenn der Arzt den Apotheker nur noch als Konkurrent sehen kann.

Ich bin kein Lückenbüsser! – Wenn ich mal wieder einen Patienten nur deshalb in der Apotheke stehen habe, weil der Arzt mal wieder in den Ferien ist und ihm die Medikamente ausgegangen sind.

So fühle ich mich in der Lückenbüsserfunktion. (Cartoon)

Ärzte umgehen das Selbstdispensationsverbot – nicht in allen Kantonen ist SD erlaubt, aber manche Ärzte umgehen das, indem sie einer Versandapotheke Patienten zuschaufeln. – verboten!

Dosettiges – wir dürfen dem Patienten neu ein Dosett erstellen, das macht die Versandapotheke nicht, die der Arzt empfohlen hat.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispenation? – Wenn der SD Arzt etwas nicht an Lager hat, muss der Patient zu ihm zurückkommen das abholen gehen.

Eine falsche Arztabrechnung – Das Medikament wurde doppelt abgerechnet.

Eine Antwort – an den deutschen Arzt und Befürworter der SD auch in Deutschland

Den Apothekern eine Stimme geben – vor der Abstimmung des Kantons Aargau, wo die SD schliesslich abgelehnt wurde.

„Miteinander statt gegeneinander“ Pro Zusammenarbeit Arzt und Apotheke, die Aktion in AG

Freie Wahl der Apotheke – Wenn der Arzt den Patient nötigen will, die Medikamente bei ihm zu beziehen, weil er sonst als Patient nicht rentabel sei für ihn.

Doch kein Umtausch – nein, wenn sie das vom Arzt bekommen haben, dann fragen sie auch ihn danach.

Wie praktisch das ist, wenn der Arzt die Medikamente gleich mitgibt. Aber das heisst nicht, dass sie auch genommen werden.

Beratung für lau – und der SD Arzt profitiert.

So sieht das Rezept eines SD-Arztes aus – ja, man sieht, dass der nicht viele davon braucht (1992?)

Soll ich die Tabletten zurückbringen? Nur EIN Hinweis, dass die Lagerhaltung beim Arzt suboptimal ist.

Auf die Apotheke Abwälzen (Teil 2) -der Arzt überlässt der Apotheke nur noch das zum abgeben (und diskutieren mit dem Patienten), was er nicht hat und die Kasse nicht übernimmt.

Fragen Sie dort – Abwälzen Teil 3. Ich darf dann nur noch das Spritzenmaterial abgeben und instruieren?

SD Nebenwirkungen – auch für das jetzt nötige Schmerzmittel muss man in die Praxis, weil die das lieber selber verkaufen.

Die Selbstdispensation in den Medien

Vom Geheimnis des Patienten (Sampler)

Als Apotheker und Medizinalperson untersteht man besonderen gesetzlichen Bedingungen, unter anderem dem Patientengeheimnis. Grundsätzlich gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Personendaten – und dürfen deshalb nicht einfach bekanntgegeben oder weitergegeben werden.

Auf der anderen Seite arbeitet man im Gesundheitssystem nicht alleine … andere Medizinalpersonen wie Ärzte verschreiben dem Patienten für seine gesundheitlichen Probleme auf Rezepten Medikamente … und manchmal gibt es da Unklarheiten, die abgeklärt werden müssen. Familie oder Partner leben mit dem Patienten und sind zum Teil in die Behandlung involiert oder auch nicht.

Immer wieder gibt das deshalb Diskussionen, ob und was und wann und wem denn da überhaupt Informationen weitergegeben werden dürfen. Ein paar solche Situationen habe ich im Blog gebracht:

Ebola und das Patientengeheimnis … wäre nett, wenn die Medien sich auch daran hielten.

Patientengeheimnis – Fragen (und Diskussion in den Kommentaren)

Patientengeheimnis und Minderjährige

Vom Patientengeheimnis und ungeduldigen Kunden

Zwischen Paranoia und Patientengeheimnis

Patientengeheimnis und meine Erfahrung beim Arztbesuch

Schlechte Wortwahl – wenn man mal super-vorsichtig sein will

Wenn Sie in der Apotheke telefonieren, rede ich nicht mit ihnen.

Auch wenn sie der Partner sind – vorenthaltene Information

Einblick verboten

In der Grauzone landet man noch schnell

Fundsache Medikamente ja, die sind meist angeschrieben

Eine Trauerkarte von der Apotheke – darf/soll ich das?

Versehentlich ruiniertes Eheleben

 

 

Eine falsche Arztabrechnung?

david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:

eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.

Die Arztrechnung:

ArztrechnungSDArzt

Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.

Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).

Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.

Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.

Warnung vor Schweizweitem Rezept-Betrüger

Das ist eine Warnung für alle Apotheken in der Schweiz – einige (die meisten?) werden das inzwischen auch über die offiziellen Kanäle mitbekommen haben, aber da es noch wirklich aktuell ist, warne ich auch hier.

Da ist (mindestens) einer unterwegs und versucht mit gefälschten Rezepten an Medikamente zu kommen – bis jetzt vor allem Makatussin Comp Sirup und Xanax Tabletten.

Meine Pharmaassistentin Donna hat ihn auffliegen lassen. Das ging so:

Der junge, dunkelhäutige, englisch-sprechende Mann mit weisser Schirmmütze und weissen Turnschuhen kam um 17.15 Uhr in die Apotheke – (nach 5 Uhr sind die Ärzte meist nicht mehr erreichbar. Das ist ein Warnsignal)

Er gibt der Pharmaassistentin sein Rezept. Es ist von heute datiert, allerdings nicht aus der Gegend, sondern von einem Arzt ziemlich weiter weg (Noch ein Warnsignal).

Der Kunde war noch nie bei uns. (Kann vorkommen, aber wenn er dann auch weder in der Nähe des Arztes, noch in der Nähe bei uns lebt, ist das ein weiteres Warnsignal).

Er gibt der Pharmaassistentin die Krankenkassenkarte. (Das ist jetzt allerdings ungewöhnlich … gerade bei einem gefälschten Rezept bezahlen die Betrüger es noch gerne selber, damit die Info nicht bei der Krankenkasse zusammenläuft. Der hier scheint allerdings auch noch die Krankenkasse damit zu betrügen …?)

Das Rezept ist für Makatussin Comp Sirup. (Ein weiteres Warnsignal. Ein Codein-haltiger Hustensirup. Dafür braucht es übrigens nicht mal zwingend ein Rezept … allerdings sind wir hier dazu übergegangen, bei unter 30Jährigen eines zu verlangen und es sonst nicht abzugeben – das wird hier dermassen häufig missbraucht. Speziell von Leuten, die aussehen wie der Kunde hier: wie ein Rapper).

Das Rezept selber sieht wirklich gut aus. A4, Computergeneriert, ähnliche Vorlage, wie auch von Ärzten bei uns in der Gegend verwendet, richtiger Stempel und Unterschrift. Was wir noch nicht wussten ist, dass dieser Arzt sonst nur handgeschriebene A6-Rezepte verwendet. Der Stempel war offensichtlich auch nachgemacht.  Hier ist ein Beispiel des Rezeptes:

Rpfaelschungmasse

Trotz des Rezepts und der Krankenkassenkarte hatte meine Pharmaassistentin ein schlechtes Gefühl dabei – und weil die Apothekerin das auch hatte, rief sie dem Arzt an, um das abzuklären.

Der Arzt war noch in der Praxis und überhaupt nicht erstaunt. „Sie sind schon die 7. Apotheke, die mir heute anruft“ … er hatte Nachfragen auch aus Bern, Zürich und Basel. Wir sollten das Rezept einbehalten. Der auf dem Rezept erwähnte Name ist kein Kunde von ihm. Er mache  aber eine Anzeige.

Nun, offensichtlich ist das (trotz wahnsinnig gut gefälschtem Rezept) noch einigen anderen Apotheken aufgefallen. Man fragt sich allerdings, bei wievielen es durchgerutscht ist … und was passiert, wenn die versuchen, das der Krankenkasse abzurechnen.

Jedenfalls … hat der das bei uns nicht bekommen – und Donna hat ihm energisch erklärt, dass sie das gefälschte Rezept einbehalten und die Info weitergeben werde. Daraufhin ist er dann ganz schnell verschwunden.

Verschollen im Fax-Nirvana

Vor-Gestern haben wir dem Arzt eine Anfrage gefaxt, ob wir bei einem Patienten ein Dauerrezept aus dem bisherhigen Rezept machen können. Weil heute noch nichts gekommen ist, ruft man an.

Praxisassistentin: „Nein, der Arzt hat das abgelehnt, aber er hat ein neues Rezept ausgestellt und das haben wir ihnen gefaxt.“

Pharmama: „Bei uns ist nichts angekommen.“

Praxisassistentin: „Wir habe es an die Pinguin-Apotheke gefaxt.“

Pharmama: „Die Pinguin Apotheke? Die gibt es nicht mehr. Das hier ist Pharmamas Apotheke. Unsere Nummer ist…“

Praxisassistentin: „Aber … da steht auf dem Rezept, wir haben es schon gefaxt …“

Pharmama: „Jaaa – aber nicht an uns.“

Mit Mühe und Not konnte ich sie dann überzeugen den Fax doch noch einmal zu schicken. An uns.

Online-Knigge für Ärzte

Gestern hat der FMH (das ist die Vereinigung der Schweizer Ärzte) eine 5-Seitige Empfehlung für die Ärzte herausgegeben über den Umgang mit sozialen Medien.

Nachzulesen hier: Empfehlungen Umgang mit Sozialen Medien für Ärztinnen und Ärzte.

Das fand ich noch interessant und manches (vieles) lässt sich auch auf Apothekerinnen und Apotheker übertragen (auch wenn wir nur im Nebensatz „… oder anderen Gesundheitsfachpersonen“ abgehandelt werden).

Die neuen Medien, speziell die „sozialen Medien“ wie Internet allgemein mit facebook, Twitter, Homepages und Blogs bieten viele neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken. Es sind neue Wege zur Kommunikation … und so gut Austausch ist – im Gesundheitssystem unterliegt der wichtigen rechtlichen Beschränkungen … ich sage nur Patientengeheimnis!

Darüber habe ich – nur bezugnehmend auf den Blog – auch schon einmal geschrieben, siehe hier: Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog – das verhält noch immer.

Inhalte, Beiträge oder Bilder in den Sozialen Medien und im Internet sind schnell für eine beliebige und unkontrollierbare Anzahl Personen sichtbbar. Sie lassen sich kopieren, speichern, verbreiten oder weiterverwenden. Dadurch können unüberlegte Äusserungen und Bilder den Ruf einer Person oder eine Organisation in kurzer Zeit schwer schädigen. Zudem sind im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Daten und Informationen kaum löschbar.

Informationen sind heute reines Geld und immer mehr Unternehmen und Organisationen (wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften) erstellen anhand von diesen differenzierte Profile … und werden die in Zukunft auch vermehrt benutzen.

Dementsprechend finden sich in den Empfehlungen Tipps wie:

  • keine Geräte für Fotos und Videos von Patienten verwenden, die auch privat genutzt werden.
  • Patientendaten weitmöglichst weglassen oder so  verändern, dass sie anonymisiert sind und nicht zugeordnet werden können. (Auch bei Kommunikation über nicht sichere Kanäle wie whatsapp, Chats etc. oder bei Präsentationen unter Kollegen wie an Weiterbildungen sollte man daran denken).
  • Patientenbezogener fachlicher Austausch zusätzlich nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen.

Immer wieder auch gefragt: Soll ich Freundschaftsanfragen von Patienten auf Facebook als Arzt annehmen?

  • Dafür empfehlen sie getrennt vom privaten einen rein beruflichen Account für Praxis oder Spital (oder halt Apotheke) zu betreiben und mit Patienten nur darüber zu kommunizieren – also: Nein, Freundschaftsanfragen auf privaten Accounts besser zurückweisen.
  • Vorsicht auch, dass keine Ferndiagnosen gestellt werden – man sollte sich der Grenzen der Beratung und Behandlung über digitale Medien bewusst sein. So sollen konkrete Empfehlungen wenn überhaupt nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgegeben werden.

Dann erinnern sie an der Stelle auch wieder daran, dass ein respektvoller gegenseitiger Umgang unter Kollegen auch im Internet gelten und Beiträge über andere Ärzte (und Krankenpfleger, Apotheker etc.!) sachlich und objektiv bleiben soll, auch dann wenn man anonym unterwegs ist.

Konkret zu Beiträgen:

fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet korrekt, aktuell, sachlich, professionell sowie verständlich gestalten. Es wird empfohlen, Angaben zur
Fachrichtung und Qualifikation des Autors, zur Absicht des Beitrags, zu Quellen, zum Datum der letzten Aktualisierung sowie Kontaktinformationen aufzunehmen, Ziele und Zielpublikum der verwendeten Sozialen Medien und Plattformen zu berücksichtigen, allfällige Interessenskonflikte (finanzielle, ideelle etc.) zu deklarieren und zu beachten, dass die Sache und nicht die Person des Arztes oder der Ärztin im Vordergrund zu stehen hat;

Alles sehr gute Anregungen, Sachen, die man wirklich durchdenken sollte, bevor man „irgendetwas“ veröffentlicht … mir persönlich aber etwas zu trocken. Ein paar Beispiele was passieren kann (und passiert ist) wären hier sicher hilfreich. Vielleicht stehen die auch in der ausführlichen Version? – die habe ich noch nicht gefunden.

Spannend fand ich noch das:
als Schutzmassnahme regelmässig im Internet Beiträge zur eigenen Person zu suchen und überprüfen.

Nur dass sie hier nicht schreiben, was man denn dann machen soll. Heute ist es nämlich schon etwas so, dass man da als Arzt (respektive Praxis) nicht den gleichlangen Spiess hat wie der Patient (oder irgendwer sonst, ja auch der Kollegoide) der sich auf Bewertungsportalen oder in den sozialen Medien auch anonym über den Arzt auslassen darf. Was hat man da für Möglichkeiten?

Ganz wichtig auch die Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit am Schluss – da haben noch so manche Nachholbedarf, da bin ich überzeugt.

Nach der Lektüre will ich von Euch wissen: wäre Euch jetzt klar, wie verhalten? Habt ihr noch eine konkrete Frage oder ein Beispiel dazu, die wir vielleicht diskutieren können?