No Pro Medico?

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Da war letztens eine interessante Weiterbildung für Apotheker im Themenkreis Recht und Gesetz. Dabei kamen ein paar interessante Sachen raus. Der Referent hat sowohl den Abschluss des Studiums in Pharmazie als auch in Rechtswissenschaften und arbeitet als Jurist beim Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse. Das folgende gilt entsprechend auch nur für die SCHWEIZ (wie fast alles, über das ich schreibe).

Übrigens: Der Kantönligeist in der Schweiz lebt und ist immer noch ziemlich stark. So sind die Kantone souverän – Ausser sie werden darin in der Bundesverfassung eingeschränkt. Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung (auch von Berufen der medizinischen Grundversorgung: Ärzte und Apotheker etc) und über die Kranken- und Unfallversicherungen und erlässt Vorschriften über den Umgang mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Chemikalien erc.
Die Kantone erlassen das Gesundheitsrecht in weiten Teilen selber. Dadurch gibt es je nach Kanton teils erhebliche Unterschiede in Themen, die die Ärzte und Apotheker betreffen, wie ob Selbstdispensation der Ärzte erlaubt ist, welche Impfungen man in der Apotheke machen kann, wie lange Berufsausübungsbewilligungen gültig sind, wie die räumlichen Anforderungen an eine Apotheke sind etc.

Aber das folgende gilt für die gesamte Schweiz – und da müsst ihr jetzt ganz stark sein, liebe Ärzte. Als Arzt habt ihr jedes Recht euren Patienten Medikamente zu verschreiben. Aber euch selber nicht. Und zwar nicht nur auf Rezept mit Abrechnung an die Krankenkasse. Sondern auch der Bezug (mit Arztausweis) für Eigengebrauch, das ihr selber bezahlt, also das umgangssprachliche Pro Medico.

Huh? WAS?! (Ich kann den Aufschrei von manchen fast hören.)

Es entspricht wahrscheinlich nicht euren bisherigen Erfahrungen. Das ist korrekt: wir geben (seit Ewigkeiten) in der Apotheke Medikamente an Ärzte ab, die etwas für sich selber (oder Familie) wollen und den Arztausweis in der Apotheke zeigen. Und wir erlassen den Ärzten bei rezeptpflichtigen Medikamenten die Pauschalen für unsere Arbeit, die auf den Preis sonst drauf kommen (die Checks) und geben sogar bei nicht-rezeptpflichtigen Sachen Rabatt.

Letzteres ist seit jeher Goodwill von uns Apotheker*innen. Rechtlichen Anspruch auf Rabatt haben Ärzte nicht.

Zum ersteren, der Pro Medico – Abgabe weiss ich jetzt nach der Fortbildung, dass die Ärzte auch darauf keinen rechtlichen Anspruch haben. Aber dass ich die Medikamente immer noch abgeben darf. Es liegt halt – wie jegliche Abgabe ohne gültiges Rezept hier* – damit in der Verantwortung von mir als Apothekerin.

*also wie bei ausländischen Rezepten, Liste B-plus, Liste B-minus und Abgaben im Ausnahmefall. Muss zwingend dokumentiert werden.

Wieso? Fragt sich jetzt wahrscheinlich jeder Schweizer Arzt (und ausländische), der das liest.

Das sagt das Gesetz:

Rechtlich existieren keine Sonderbestimmungen für eine Arzneimittelabgabe an Ärzt/innen. Es gelten dieselben Bedingungen wie für alle Kund/innen. Insbesondere:
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel bedarf einer Verschreibung.

Art 4. Abs. 1 Heilmittelgesetz (HMG) Verschreibung: protokollierter Entscheid einer berechtigten Medizinalperson, der gemäss Artikel 26 Absatz 2 für eine bestimmte Person ausgestellt ist und dieser Person ein Zugangsrecht zu medizinischen Leistungen wie Pflegeleistungen, Medikamenten, Analysen oder Medizinprodukten erteilt.

… und eine Selbstverschreibung ist heilmittel- und krankenversicherungsrechtlich nicht gültig, da es am objektiven Therapieentscheid mangelt. Man KANN sich selbst gegenüber nicht objektiv sein!

Also kann ich in Zukunft schon weiter auch rezeptpflichtige Medikamente an den Arzt abgeben. Aber ich sollte es wohl besser als bisher dokumentieren, ob es für ihn selber ist und die Anwendung plausibel. Denn damit liegt es in MEINER Verantwortung als Apotheke, dass es das korrekte Medikament ist – und nicht in seiner.

Wenn ich so zurückdenke … bei Ärzten im Studium und bei Ärzten frisch ab Studium habe ich das schon so gehandhabt – die haben gelegentlich wirklich wenig Ahnung (Sorry), was manche Medikamente angeht. Die Medikamenten-Spezialisten sind halt immer noch die Apotheker/innen. Ein paar Ärzte habe ich auch schon geschockt, weil ich ihnen gesagt habe, dass sie das Xanax/Zolpidem schon bekommen können, dass ich da aber die Abgabe eventuell an die Gesundheitsbehörde des Kantons melden muss. Hier zumindest, wenn man keine Berufsausübungsbewilligung hat, in anderen Kantonen generell.

Auf Lehrstellensuche – Auf Lehrlingssuche

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Aktuell sind wir wieder einmal (wie jährlich) auf der Suche nach Lehrlingen. Wir sind ein Ausbildungsbetrieb – seit wir nicht mehr gemischt Apotheke und Drogerie sind, konzentrieren wir uns auf Fachfrauen (und Fachmänner) Apotheke – kurz FAP. FAP ist die neue Bezeichnung für den Beruf Pharmaassistent*in. Offenbar war man der Meinung, dass der Begriff Assistent*in abwertend sei und hat das zusammen mit der Ausbildung modernisiert. Nun gut.

Wir haben wiederum eine Menge Bewerbungen. Seit Mitte Juli sind es über 30 – und momentan kommen fast täglich neue dazu. Per email direkt oder per yousty (Berufsbildungsportal).

Wir können nur eine/n nehmen.

Das bedeutet, dass wir ziemlich rigoros aussortieren müssen. Das tut mir dann häufiger mal leid um manche, aber es geht nicht anders.

Wir suchen jemanden, der in der Lage ist, die Ausbildung zu machen, danach (hoffentlich) auch in der Apotheke bleibt (vielleicht nicht in unserer, aber in einer Offizinapotheke und nicht in der Krankenkasse) und der oder die zum Team passt. Immerhin arbeitet man 3 Jahre fast täglich zusammen. Ob männlich oder weiblich ist uns soweit egal, gewünscht (aber nicht obligatorisch) wären zusätzliche Sprachkenntnisse neben Deutsch.

Im ersten Schritt schauen wir also die Bewerbungen durch und halten die für uns wichtige Info fest. Dabei teilen wir sie schon mal in 3 Gruppen: Ungeeignet, Möglich und Herausragend.

So eine Bewerbung besteht im Normalfall aus folgenden Teilen:
Motivationsschreiben / Bewerbung
Lebenslauf (mit Foto am liebsten)
Zeugnisse und Bewertungen (zum Bsp aus früheren Schnuppertagen)

Ich kann nicht für alle Apotheken die suchen reden, aber folgendes fällt uns auf:

Bewerbungsschreiben / Motivationsschreiben:

Positiv: Korrektes Anschreiben an die Verantwortlichen in der Apotheke
Negativ: Beim Copy-Paste die andere angeschriebene Apotheke vergessen zu ändern
Negativ: Falsche Berufsbezeichnungen. Wie das alte Pharmaassistent*in oder auch: ich suche eine Lehrstelle als Apotheker.

Positiv: etwas persönliches zum Wunsch in einer Apotheke zu arbeiten
Neutral: das klassische: ich arbeite gerne mit Leuten zusammen und habe Interesse an Medizin/Medikamenten.
Negativ: Formulierungen, die einfach nur einem LLM (KI wie ChatGtP entstammen können)

Zeugnisse / Bewertungen

Positiv (für uns): Niveau E (bedeutet, besseres Schulniveau und hoffentlich bessere Voraussetzungen für die schulisch nicht ganz einfache Lehre. Gute Noten
Neutral: Niveau A und gute Noten
Negativ: Schlechte Noten, viele unentschuldigte Absenzen und keine Erklärung dafür.

Positiv: frühere (gute) Bewertungen aus Schnupperlehren und Schülerpraktika oder Schnuppertagen in einer Apotheke. Das zeigt uns, dass da schon (länger) Interesse besteht und die Motivation da ist.

Lebenslauf:

Positiv: Wohnort in der Nähe oder innert max 45 Minuten hier.
Weiter weg wohnende wird es schwierig: wie gesagt, man ist als Lehrling praktisch zu 100% entweder hier oder in der Schule – die in der Nähe ist. Das bedeutet, man macht den Weg 2x pro Tag. Es gibt bei manchen die Möglichkeit hier eine Wohnung oder Wohngemeinschaft zu suchen, aber wir präferenzieren trotzdem.

Auffallend: Bewerbungen von älteren Personen, die schon eine Ausbildung gemacht haben, und jetzt eine Lehrstelle suchen. Dazu gehören auch Leute, die im Ausland abgeschlossen haben (wie ehemalige Flüchtlinge) aber auch Personen mit Schweizer Abschluss. Ziemlich tragisch fand ich eine Bewerbung, aus der herauszulesen war, dass der ursprüngliche Beruf praktisch komplett durch KI ersetzt wurde und die Person deshalb auf der Suche nach etwas ist. Das war kein IT-Beruf … und das ist wahrscheinlich erst der Anfang einer sehr unschönen Entwicklung.

Der nächste Schritt ist es den (leider für uns) ungeeigneten abzusagen und die Herausragenden einzuladen zu einem direkten Bewerbungsgespräch in der Apotheke.
Zum Bewerbungsgespräch sind aktuell 6 eingeladen. Von 30+.

Bei dem Bewerbungsgespräch schauen wir die Bewerber genauer an, um zu sehen, wie sie sich verhalten, wie gut ihr Schweizerdeutsch oder Deutsch ist, und versuchen zu spüren, ob sie zu uns passen.

Dann werden von denen ein paar zu einem Schnuppertag eingeladen. An denen hat das Team dann Mitspracherecht. Ich frage die anwesenden Mitarbeiter danach, wie sie den Bewerber gefunden haben. Hat er/sie mitgearbeitet? Auffassungsgabe? Verhalten? Können sie sich vorstellen die Person als Lehrling mit im Team zu haben? Gibt es Gründe, die dagegen sprechen in ihren Augen?
Den „Schnuppi“ fragen wir am Schluss natürlich aus, wie er/sie das sieht: Könnte er/sie sich vorstellen, hier zu arbeiten?

Und dann wird entschieden ….

An alle Bewerber*innen da draussen: May the odds be ever in your favor!
Und denkt daran: Wenn es bei uns nicht klappt, es gibt noch andere. Möget ihr jemanden finden, zu dem ihr passt (und umgekehrt).

Vergiftungsnotfall in der Apotheke

In der Weihnachtszeit hatte ich an einem Samstag nachmittag einen Fall in der Apotheke, der kurzfristig für Adrenalin sorgte, auf jeden Fall bei mir. Den Telefonanruf nahm die junge Pharmaassistentin Susi entgegen, die mich nach längerem Zuhören nur kurz beizog, um zu fragen: Haben wir Kohlesuspension vorrätig?
„Ja, haben wir“ – sagte ich im Vorbeigehen (ich war selbst grad an einer Patientin).
Wie alle Apotheken in der Schweiz halten wir ein Grundsortiment an Antidota – an Gegengiften. Das ist nicht mehr besonders gross, enthält aber Kohlesuspension (zubereitet und einnehmfertig in Flaschen), Simeticon (also eigentlich den Inhaltsstoff von Flatulex) und Akineton. N-Acetylcystein und anderes haben wir im normalen Sortiment – und könnten das anwenden.
„Wieviel?“ Fragt mich Susi.
Pharmama: „6 Flaschen.“ Ich weiss das, weil ich die vor kurzer Zeit wieder einmal austauschen musste. Ich bin jetzt über 25 Jahre Apothekerin, aber habe in der Zeit das Antidotasortiment noch nie gebraucht – nur regelmässig die Verfalldaten kontrolliert und Sachen ausgetauscht. Das sollte sich heute ändern.
Ich bekomme mit, wie Susi die Info weitergibt, aufhängt und mir sagt: „Sie kommt gleich vorbei. Sie braucht dringend 4 Flaschen davon, hat ihr das Tox Info gesagt.“

Tox Info (Telefon 145) – da, wo man anruft, wenn man eine Vergiftung vermutet. Die sind super, die sagen einem dann, wie gefährdet man ist und was man machen soll. Ja – das wird spannend.

Nur wenige Minuten später kommt eine Frau mittleren Alters in die Apotheke. Ich habe mir schon die Kohlesuspension- Flaschen geschnappt und nehme sie mit in unseren Beratungsraum. Die Frau ist aufgeregt, aber dankbar – und beruhigt sich schon, als sie die Flaschen sieht. Ich setze mich zu ihr hin und frage noch einmal nach, was bisher gelaufen ist und wofür sie die Kohlesuspension braucht.
Sie erzählt: „Ich war einkaufen in einem Reformhaus. Da war ein Regal mit Snacks – Nüssen und so. Ich esse sehr gerne Mandeln und da waren auch Packungen mit Bittermandeln. Die kenne ich nicht, aber ich dachte, das wäre eine nette Abwechslung. Ich habe sie gekauft und heute Mittag habe ich am Tisch in der Küche die Packung aufgemacht und angefangen sie zu essen. Sie schmecken interessant, nicht wirklich bitter. Nebenbei habe ich im Internet über Bittermandeln nachgelesen – und da stand gross: Bittermandeln sind roh hochgiftig! Schon wenige Stück können ein Kind umbringen! Ich habe da schon etwa 8 gegessen gehabt – und hab dann die ToxInfo angerufen. Die haben mich gefragt, was ich eingenommen habe und wieviel und dann hat er nachgerechnet und mir dringend empfohlen, sofort Kohlesuspension einzunehmen. 4 Flaschen hat er gesagt, zur Sicherheit. Ich habe umher telefoniert um jemanden zu finden, der das hat – meine Apotheke hat schon zu. Ich bin so froh, sind sie offen und haben das!“

Sie hat dann die 4 Flaschen zu 100ml grad vor mir eingenommen. Das ist doch eine ziemliche Menge – und ich habe dadurch gelernt: das Zeug ist trinkbar, aber bei fast einem halben Liter wird es doch schwierig. Etwas Wasser nachtrinken hilft. Und man braucht dringend ein Tuch zum abwischen – die Kohlesuspension macht alles schwarz. Wirklich günstig ist sie auch nicht mit über 30 Franken pro Flasche.
Aber die Frau war so dankbar und glücklich.

Laut Tox Info sollte das ausreichen und keine weiteren Massnahmen nötig sein. Ich habe sie trotzdem gefragt, ob sie jemanden hat, oder anfragen kann, der die nächsten 24 Stunden nach ihr schaut. Und ich habe ihre Telefonnummer aufgenommen.

Am Montag danach habe ich ihr angerufen, um nachzufragen, wie es weiter ging.
Es geht ihr gut (puh), keine Nachwirkungen der Bittermandeln oder der Kohlesuspension (die könnte ja Verstopfung machen). Unten auf der Packung mit Bittermandeln hat sie (danach) dann auch noch den Hinweis „nicht zum rohessen“ gefunden. Sie fand das trotzdem fahrlässig, dass man die direkt neben die Nuss-Snacks gestellt hatte im Reformhaus.

Info zur Toxikologie von Bittermandeln: Rohe Bittermandeln sind hochgiftig, weil sie beim Kauen und Verdauen das Gift Blausäure freisetzen. Sie enthalten Amygdalin, das im Körper zu Blausäure umgewandelt wird. Das wird dann zu Cyanid, was die Zellatmung blockiert und zu innerer Erstickung. Das passiert tatsächlich relativ schnell – man kennt vielleicht die Zyanid-Kapseln, mit denen sich Spione umbringen. Bei Kindern sind schon 5-10 Stück Bittermandeln tödlich (je nach Gewicht). Beim Erwachsenen braucht es etwas mehr: ca. 60.
Die Aktivkohle rechtzeitig gegeben vermindert die Aufnahme im Körper. Bei hohen Dosen braucht es aber eine Magenspülung und noch andere Medikamente, um die Wirkung aufzuheben.
Werden Bittermandeln erhitzt (gekocht / gebacken), dann geht das hitzeempflindliche Amygdalin und Blausäure kaputt und verflüchtigt sich. Bittermandelaroma – das man für Marzipan und so braucht enthält wegen Destillation nicht mehr die Giftstoffe.

Problematische Beratung für die Pille danach

Die junge Frau kommt mit ihrer Freundin zur Beratung für die Pille danach– ich verstehe auch nach kürzester Zeit, wieso. Offenbar ist sie geistig etwas zurückgeblieben oder sonst ernsthaft behindert. Sie kann mir nicht mal die Frage nach Ihrer Adresse beantworten ohne Hilfe der Freundin.
Sie nimmt die Pille – verschrieben allerdings vom Hausarzt, nicht dem Frauenarzt und hat sie nicht regelmässig genommen und jetzt offenbar Sex.

Frau „Ich wollte ja eigentlich gar nicht, aber dann ist es doch irgendwie passiert. Das ist jetzt schon das 2. Mal“
Und nein, ein Kondom hat er auch nicht benutzt.

Für mich hört sich das so an, als ob da jemand die Einfachheit der Frau ziemlich ausgenutzt hat… grenzend schon fast an Vergewaltigung, aber genaueres Nachfragen blockt sie ab.

Während ich mir noch am überlegen bin, ob ich ihr die Pille danach wirklich abgeben kann – immerhin scheitert sie (fast) am Punkt „versteht mich die Kundin“ … kommen wir zur Frage „andere Medikamente?“.

Die Freundin hat eine Liste dabei. Sie nimmt auch Antiepileptika – und in diesem Fall muss ich sie sowieso zur Frauenärztin schicken, denn diese können die Wirkung der Pille danach herabsetzen.
Ich mache ihr also einen Sofort-Termin bei einer Frauenärztin, wohin ihre Kollegin sie dann bringt.

Aber ich bin mir trotzdem am Überlegen: sollten wir (Apotheker) in so einem Fall die Pille danach abgeben? Ich meine – wenn jetzt sonst nichts dagegen spricht, wie die Wechselwirkung oben.

Versteht sie mich genug, um zu wissen, was sie zu machen hat, wenn die Periode sich verschiebt? Dass das als Verhütung nicht ausreicht für den restlichen Zyklus?
Schwanger will sie offenbar ja nicht werden, vor allem wohl auch nicht in dem speziellen Fall.

Und ich will auch nicht, dass sie schwanger wird.

(Die Begegnung ist schon ein paar Jahre her und die Formulare haben geändert und es ist eine 2. Möglichkeit der Pille danach dazugekommen. Die Problematik besteht aber immer noch.)

Die „andere Apotheke“TM

Wer in der Apotheke arbeitet, kennt sie. Die andere ApothekeTM (Trademark). Die andere ApothekeTM liegt (wahrscheinlich) in der Nähe. Die Kunden und Patienten kennen sie – zumindest einzelne. Die kennen sie aber gut und sie finden sie auch gut.
Denn: Bei der anderen ApothekeTM
… ist alles gewünschte immer schon an Lager.
… muss nie etwas extra bestellt werden.
… bekommt man auch kontrollierte rezeptpflichtige Medikamente wie starke Beruhigungsmittel- und Schlafmittel ohne Rezept.
… ist alles günstiger im Preis.
… werden keine Checks/Pauschalen verlangt bei rezeptpflichtigen Medikamenten.
… Muss man als Patient Bestellungen nie im Voraus bezahlen.
… wird alles gratis jederzeit nachgeliefert.
… werden Herstellungen immer gleich am selben Tag gemacht.
… bekommt man alles auf Vorbezug und die Apotheke besorgt gleich noch das Rezept dazu vom Arzt.
… geht immer alles über die Krankenkasse und es muss nichts in der Apotheke bezahlt werden.
… kann man Sachen auch „anschreiben“ lassen und bekommt irgendwann eine Rechnung.
… wird man nie so ausgequetscht / interviewt wie hier, wenn man einfach etwas haben will.

In kurz: bei der anderen Apotheke ist alles besser. Es wird aber (häufig) trotzdem nicht in die andere ApothekeTM gegangen, sondern hauptsächlich versucht in der Apotheke hier und jetzt zu bekommen was man will, indem man sie als Druckmittel benutzt. Dort bekommt man den Service – also sollte man es doch hier auch bekommen, oder?
Leider stehen da ein paar Sachen dagegen. Gesetzliche Vorschriften, vielleicht Personalmangel, Zeitmangel oder wirtschaftliche Gründe. Wir sind sehr serviceorientiert, aber … es geht halt nicht immer alles. Auch nicht mit dem Druckmittel, dass man „dann halt zur anderen ApothekeTM geht.“ Bitte. Es ist ihr gutes Recht, ihren Wunsch woanders anzubringen. Viel Glück damit.

Manchmal sind wir sicher auch die andere ApothekeTM.

Frau Impatiens will wiederkommen. Ihr wisst noch, die von Willkommen zurück, „nie wieder“?
Eine andere Apotheke ruft an. „Frau Impatiens ist aktuell nicht gut zu Fuss, und bei uns sei das momentan einfacher für sie, weil sie das dann grad beim Einkaufen im Center nebenan erledigen kann. Wir schicken ihnen deshalb ihr Rezept zu.“
Pharmama: „Nein. Ich will das nicht.“
Die Angestellte ist baff erstaunt. „W…Wieso?“
Pharmama: „Weil wir sie schon 2 Mal zurück genommen haben, als Patientin, nachdem sie mit unserem Service augenscheinlich nicht zufrieden war und deutlich gesagt hat, sie kommt „nie wieder“. Wir haben alle Rezepte abgegeben. Jetzt will ich sie nicht mehr zurück.“
Angestellte: „Oh. Wir sagen es ihr.“



Erster Patient des Tages: „Es ist etwas auf der Seite für (Müller/Meyer/Schneider – jedenfalls sehr generischer Name)!“
Pharmama: (bevor ich das Bestellregal durchsuche und die Warenkisten, die gerade erst gekommen sind): „Ok, haben sie vielleicht einen Abholzettel?“
Patient: „Nein, aber …“ (sucht im Smartphone) … liest, stockt … „Oh“ „Ich glaube, ich muss in eine andere Apotheke.“
Da hätte ich lange suchen können.



Letzte Patientin des Tages (nach 19 Uhr am Telefon) anklagend: „Wieso wurde die Windelcreme X nicht von der Krankenkasse übernommen?“
Pharmama (schaut im Computer): „Die X wird nur von der Zusatzversicherung übernommen. Hat das Kind eine?“
Patientin: „Das weiss ich nicht, aber weshalb wurde ich nicht beim Bezug drauf hingewiesen?“
Pharmama: „Lassen sie mich mal nachschauen. Wie ist das Geburtsdatum des Kindes?“
Patientin: „Oh, das war nicht bei ihnen. Ich hab das von einer anderen Apotheke, die hat aber jetzt schon zu und ich habe gesehen, sie haben noch geöffnet.“
Pharmama: „Dann würde ich sagen, dass sie ihre Fragen der Apotheke stellen, bei der das auch bezogen wurde. Gleich ab morgen früh.“

Je älter ich werde, desto weniger Geduld habe ich für sowas. Ich bleibe freundlich, aber ich werde schon deutlicher in meinen Aussagen. Und wenn jemand damit droht in die andere ApothekeTM zu gehen – dann sage ich: „Das dürfen sie gerne.“

Ich bin sicher, das gibt es auch in anderen Sparten (vielleicht mit weniger gesetzlichen Vorschriften). Kennt ihr sowas bei euch auch?

Original vs. Generikum oder Arzt vs. Apotheke (und Patient)

Vorausschickend: Ich habe nichts gegen Generika und empfehle sie wo möglich auch aktiv. Aber: es gibt Situationen, wo Generika nicht angebracht sind … aus medizinischen Gründen – oder manchmal auch bei wirklich älteren Leuten, die mit einem Wechsel nicht mehr zurechtkommen. Beispiel? Hier:

Im Moment haben wir einen Arzt, der versucht Machtspielchen zu spielen, was eher nervig ist als wirklich beeinträchtigend.
Der Arzt hat einen Patienten, der auch zu uns kommt. Selbiger Patient ist schon älter und langsamer und bekommt seit Jahren dieselben Medikamente – darunter auch Plavix.
Seit das Generikum herausgekommen ist, habe ich ihn darauf hingewiesen; mehrmals– aber er will nicht wechseln. Offenbar hat es auch der Arzt schon versucht – und im Januar hat er es ihm auch so aufs Rezept aufgeschrieben: „Clopidogrel“.

Ich habe dem Patienten damals die Packung Clopidogrel gegeben und ihm, als er fragte, was das neues sei, erklärt: „Das ist das Generikum vom Plavix, das sie schon haben – nichts neues. Es sieht nur etwas anders aus.“

Was soll ich sagen? Er weigerte sich, das zu nehmen: „Lieber zahle ich die 40% Selbstbehalt, das ist mir egal. Das andere nehme ich nicht! Ich bin die Plavix gewohnt – und nur die will ich!“

Alles beteuern, dass es dasselbe sei, nutzte nix.

Nun haben wir die Situation, dass er entweder die Original-Plavix nimmt – oder die Tabletten gar nicht einnimmt.

Ich habe ihm dann seine Plavix gegeben.

Nun kam er Anfang April wieder, als der Arzt gerade in den Ferien war und wir haben ihm für seine benötigten Dauer-Medikamente einen Vorbezug gemacht. Ja, auch für die Plavix.

Und was schreibt der Arzt auf den Vorbezug, den wir ihm gefaxt haben?
„Diesen Vorbezug unterschreibe ich nicht! Ich habe ihnen schon im Januar gesagt, er soll die Clopidogrel bekommen! Offenbar sind sie nicht in der Lage ihm das richtig abzugeben!“

In einem anderen Land wäre ich jetzt angeschmissen und trüge einen finanziellen Schaden. Aber hier und jetzt  beeindruckt mich das mässig. Das Gesetz erlaubt mir in der Schweiz nämlich in begründeten Ausnahmefällen eine Packung von maximal der gleichen Grösse, wie schon auf Rezept einmal zu wiederholen. Es ist ja nicht so, als wären die Medikamente hier nicht angebracht, also gibt das auch keine Probleme mit der Krankenkasse.

Ich freue mich schon auf das nächste Rezept für den Kunden mit Clopidogrel drauf (Nicht.). Ich habe Anweisung gegeben an meine Kolleginnen, in dem Fall sofort den Arzt anzurufen und den Kunden das gleich selbst mit ihm ausdiskutieren zu lassen.

Update Juli: auf dem neuen Rezept steht wieder Plavix.

:-P – lieber Arzt … musste das sein?