Lückenbüsserfunktion

Es kann nur schlimmer werden …

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Oh, Ihr selbstdispensierender Arzt, von dem Sie alle ihre Medis beziehen ist in den Ferien … und sie haben nichts mehr? Aber natürlich schaue ich, dass Sie zu ihren Medikamenten kommen … und liefern? …Noch heute? … klar. (Grrrr!)

Ja, geht mir heute teils schon so.

Noch einmal der Aufruf an alle: helft den Aargauer Apothekern bei der Abstimmung am nächsten Wochenende: Ja zur Initiative „Ja zum miteinander!“

10 Kommentare zu „Lückenbüsserfunktion

  1. Das trifft den nagel auf den kopf! Könntest du das bild nich der abstimmungskampagne auf facebook zur verfügung stellen? :-)

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  2. Noch schöner, wenn der selbstdispensierende Arzt sein Dossier nicht ordentlich führt. Ich habe die Episode glaube ich schon mal erzählt: er hatte das Rezept nicht gefaxt, Apotheke konnte keinen Vorbezug machen, weil die bisherigen Rezepte 3 verschiedene Dosierungen beinhalteten, also bin ich kurz beim Arzt vorbei, um es abzuholen und damit noch mal in die Apotheke zu fahren. Arzt zu mir „und welche Dosierung nimmt Ihr Mann momentan?“ *kopfauftischhau*.
    Ich wusste es tatsächlich… und bekam dann ein Rezept nach meinen Angaben.

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  3. Und was macht man als Apotheker wenn sowas in der Praxis vorkommt? Eigentlich kann man den Anrufer doch nur ohne Medikamente stehen lassen. Oder wie will man sicherstellen das dieses Medikament in jener Dosierung wirklich vom Arzt verordnet wurde?

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    1. Dann liegt eben einfach die ganze Verantwortung bei uns. Das macht mich ja auch so wütend. Wir müssen dann gemäss Gesetz prüfen ob die Geschichte plausibel ist, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt oder der Gang zum Arzt, in diesem Fall zu einem anderen als dem Hausarzt, „unzumutbar“ ist. Und natürlich müssen wir Missbrauch und schwere Nebenwirkungen ausschliessen, was sehr schwierig ist wenn der Patient nicht unser Kunde ist und wir kein Dossier haben. Dann sind wir entweder die Bösen wenn wir es nicht abgeben und die Verbrecher wenn wir es tun und mal was schiefgeht. Beim Blutdruckmedi das der Kunde seit Jahren hat ist das alles nicht so ein Ding aber spätestens beim Temesta komme ich ins Schwitzen!!

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      1. Ins Schwitzen ist gut. Nein, bei den Benzos Verweise ich die Leute direkt an den ärztlichen Notfalldienst, da sollen die die Verantwortung übernehmen … Und vielleicht auch die Leute selber merken, dass die SD auch dafür nicht die beste Lösung ist.

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  4. Was ist hier bitte schön noch miteinander? Ihr apotheker schiesst seit einigen wochen bös gegen uns arztpraxen..diese aktionen sind meines Erachtens mehr gegeneinander als miteinander

    Ich finde das System wie es zur zeit ist auch ganz in ordnung. Aber weshalb dürfen wir als bald einziger kanton keine medis an Patienten abgeben? Wäre nicht mancher froh, er bekomme sofort ein notfallmedi? Ich glaube nicht, dass sich gross was am System ändern wird, denn welcher arzt hat die zeit sich noch um eine vollständige praxisapotheke zu kümmern? Ebenfalls ist es hilfreich, wenn ein rezept noch 2 weitere augen kontrollieren. Aber dazu hat auch weiterhin jeder patient die wahl.

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    1. Ich bitte um Entschuldigung, wenn wir uns dagegen wehren, dass uns ein grosser Teil der Arbeit und des Einkommens weggenommen wird.
      Und bitte keine Falschinformationen. Die Situation der SD sieht so aus: In 13 Kantonen (BL, SO, AI, AR, GL, LU, OW, NW, SG, SZ, TG, UR, ZG) dürfen die Ärzte Medikamente an ihre Patienten verkaufen, in neun Kantonen (AG, BS, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ist die Selbstdispensation (SD) grundsätzlich verboten und in vier Kantonen (BE, GR, SH, ZH) werden Mischsysteme angewandt. Von wegen als einziger Kanton.

      Und nicht zu vergessen, dass die SD in Europa und auch ausserhalb verboten ist – und die Schweiz da einen Sonderfall darstellt. SD ist die Ausnahme, nicht die Regel. Mit guten Gründen.
      Und was die Wahl des Patienten angeht trotz SD ein Rezept zu bekommen … ich kenne mehr als genug in meiner eigenen Bekanntschaft, die deswegen fast Ärger bekommen haben mit ihrem Arzt, der das nicht ausgeben wollte (warum auch, wenn er es doch selber verkaufen kann?) … und von einigen Patienten weiss ich, dass sie sich das auch gar nicht trauen, danach zu fragen.

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    2. Seien wir ehrlich. Das ganze rechnet sich für eine Arztpraxis genau dann, wenn die Arztpraxis von der Apothekenbetriebsordnung ausgenommen ist – also „den Gewinn der Apotheke einstreicht“, ohne aber „die Pflichten und Auflagen der Apotheken“ erfüllen zu müssen. Wie wäre es, wenn die Arztpraxis einen Rezepturarbeitsplatz einrichten muss, auch wenn der Arzt selber kaum Rezepturen verschreibt? Wie wäre es, einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Medikamentenbetsand vorrätig halten zu müssen? Hunder Protokolle über tausend Dinge zu führen? Straft mich Lügen, aber ich habe noch keine Arztpraxis gesehen, die z.B. ihre Ärztemuster-Arzneimittelpackungen auf Chargen-Rückrüfe der Arzneimittelkommission (nicht bloß die Rote-Hand-Briefe) durchgesehen hat (und dies protokolliert).

      Das Problem ist, dass die SD-Arztpraxis auf diese Weise der Apotheke Umsatz und Gewinn entzieht, die die Apotheke zum überleben benötigt, und dieses logischer Weise bei den „Blockbustern“ bzw. „Schnelldrehern“. Alles andere rechnet sich für die SD-Praxis ja nicht. Wenn die Apotheke aber insolvent ist, weil der Schnelldreherumsatz wegbricht, kann sie ihre „Lückenbüßer-Funktion“ auch nicht mehr durchführen – sprich keine Auswahl an Antibiotika vor Ort, keine Blutdrucksenker und Antiepileptika der 2. und 3. Wahl, keine Individualrezepturen usw. Wollen das die Ärzte wirklich? Einach mal drüber nachdenken…

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      1. Ich glaube das ist eine der besten Zusammenfassungen, die ich je darüber gelesen habe.
        Und das von einem deutschen Apotheker.
        Danke vielmals, Gedankenknick!

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  5. Es ist letzthin genau das selbe Problem wie in Deutschland mit den (ausländischen) Versandapotheken, für die die niedergelassenen deutschen Apotheken dann im Bedarfsfall den Lückenbüsser geben sollen. MocDorris hält sich weder an deutsches noch an niederländisches Apothekenrecht, aber deutschen Behörden haben in den Niederlanden keine Rechte (zur Kontrolle), die niederländischen Behörden ist der Versandhandel nach Deutschland aber so halbwegs egal, wie es scheint – und schwupps ist ein „Marktteilnehmer“ fein raus und tut und lässt, was er will. „Gleich lange Spieße“ versprach unsere rheinische Gesundheits-Brünhilde (Ulla Schmidt für alle, die es vergessen haben) damals für „Apotheken und Versandapotheken“. „Gleich lange Spieße“ werden auch in der Schweiz für „Apotheken und SD-Praxen“ versprochen. Nur dass es diese gleich langen Spieße niemals geben wird, weil sie systembedingt ausgeschlossen sind. Und das traurige ist, dass dieses viele Menschen nicht erkennen können und/oder wollen.

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