Dispensierrecht für Ärzte wegen Apothekensterben?

In Deutschland kommen von (gewissen) Ärzteverbänden die Forderung nach dem Dispensierrecht – mit einer neuen Begründung: „Weil so viele Apotheken schliessen.“ (Quelle u.a. hier: DAZ.online)

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Das Dispensierrecht um das es hier geht ist dasselbe wie was wir in der Schweiz Selbstdispenation nennen: Das Ärzte Medikamente selber abgeben (respektive verkaufen).

Ob die Ärzte sich das gut überlegt haben, oder soll das nur so eine Retourkutsche sein, da die Grippe-Impfung in der Apotheke ja auch in Deutschland immer mehr erlaubt wird? 

Hier in der Schweiz werden den Apotheken unter anderem deshalb immer mehr Dienstleistungen erlaubt und wir haben mehr Kompetenzen bekommen weil es immer weniger Hausarztpraxen gibt und die Gesundheitsversorgung sonst schlechter wird. Ich denke das Ziel hier war, mehr Orte zu schaffen, wo einfach Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet ist. Das Problem, dass diese Orte nicht zwingend auf dem Land und in kleinen Ortschaften entstehen wird dadurch aber auch hier nicht gelöst. Dennoch dürfen wir (vom Gesetz her, siehe neues Heilmittelgesetz) eine Menge mehr als die Apotheken in Deutschland. Bei uns gibt es Vorbezüge (Abgabe von Rezeptpflichtigem, wo das Rezept nachgeliefert wird), es gibt Dauerrezepte, wir dürfen die Dauerrezepte selbständig verlängern, wir dürfen (in bestimmten Situationen) rezeptpflichtiges abgeben ohne Rezept, wir dürfen Wunden versorgen, triagieren (ja, diagnostizieren) und impfen – nicht nur gegen Grippe.

Anderes gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland aber nicht – und das ist der Grund, weshalb ein Arzt in Deutschland nicht so einfach Medikamente selber abgeben/verkaufen kann wie die Ärzte hier in der Schweiz. (Die Selbstdispensation ist auch nicht in allen Kantonen erlaubt). Falls das Dispensierrecht in Deutschland kommt wäre zu erwarten, dass das unter den selben Voraussetzungen geschieht, wie die unter der die Apotheken stehen.

Die Medikamente die die Krankenkasse bezahlt, unterstehen Rabattverträgen. Die Krankenkasse macht Verträge mit den herstellenden Pharmafirmen, faktisch schreiben sie vor wenn ein Medikament verschrieben wird, von welcher Firma man das Medikament abgeben muss. Wird nicht das richtige Medikament abgegeben, wird der Apotheke der komplette Preis des Medikamentes nicht zurückerstattet. Man nennt das Retaxation. Da diese Rabattverträge von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind und gelegentlich wechseln, muss die Apotheke (oder der Arzt) dann auch ein riesiges Medikamentenlager unterhalten oder genauso rasch bestellen können wie die Apotheke.

Bei uns gibt es keine Rabattverträge, die Krankenkassen haben viel weniger Macht, was die Auswahl der Medikamente angeht. Ich hoffe, das bleibt so – es ist zu erwarten, dass die ihre Rabattverträge nur nach monetären Kriterien auswählen und anderes da aussen vor bleibt (Galenik, schlechtere Adhärenz und mehr Medikationsfehler bei ständig wechselnden Medikamentennamen und -Aussehen).

Damit man bei den Rabattverträgen „up to date“ bleibt, muss das Computersystem und die Programme / Daten ständig aktuell gehalten werden. Ich habe in der Apotheke in der Schweiz schon 3x wöchentlich updates zum Medikamentenstamm zum einspielen – das dürfte in Deutschland noch viel extremer sein.

Auch das mit der Fälschungsschutzrichtlinie Securpharm gibt es bei uns nicht. Sie schreibt vor, dass Medikamente bei Ein- und Ausgang auf Fälschungen kontrolliert werden und auch das alles mit speziellen Geräten und Programmen. Auch die müssten dann durch die Ärzte angeschafft werden.

Leider scheint es bei uns so zu sein, dass die Ärzte nicht denselben Vorschriften entsprechen müssen, was die Lagerung der Medikamente angeht (QMS Lagerhaltung, Temperaturüberwachung, Verfalldatenkontrolle) … jedenfalls habe ich schon Sachen gesehen, die Patienten bekommen haben, die abgelaufen sind und ich hab den Medikamentenschrank meines Hausarztes gesehen. Er hat die für ihn gängigsten Sachen (in Form eines Generikums einer Firma) an Lager.

Wenn etwas „ausserordentlicheres“ gebraucht wird hat der Arzt es auch nicht an Lager – dann braucht es die Apotheke doch wieder. Wenn es die Apotheke nebenan dann noch hat. Nur als „Lückenbüsser“ kann sie nicht überleben. Dann würden noch mehr Apotheken sterben (auf dem Land meistens) und sich die Versorgung noch weiter verschlechtern. Dazu kommt noch, dass selbstdispensierende Ärzte die Apotheke als neue Konkurrenz empfinden … das verschlechtert allgemein die Zusammenarbeit, nicht zum Wohl des Patienten.

Auch zu bedenken: Wenn der Arzt nicht da ist (in den Ferien, Feierabend, selber krank) gibt es auch keine Abgabe. Bei uns gibt es für so Fälle die Möglichkeit in der Apotheke das trotzdem abzugeben: als Vorbezug mit Nachliefern des Rezeptes oder als Rx-Abgabe im Ausnahmefall. Das ist beides in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, – da ist der Patient in so einem Fall wirklich gestrandet.

Also: Ist das Dispensierrecht wirklich so erstrebenswert wie die Ärzte in Deutschland sich das vorstellen? Das Argument mit der Konkurrenz der Apotheken wegen den Grippe-Impfungen zieht in meinen Augen auch nicht unbedingt – wir dürfen nur gesunde Personen impfen, das sind meist die, die nicht so oft zum Arzt gehen und sonst kaum erreicht werden.

Wie man die Apotheke abschafft – ein Modellbeispiel

Vor ein paar Tagen erreichte mich das mail eines Lesers, der in einem Kanton wohnt in dem die Ärzte selber Medikamente verkaufen dürfen: man nennt das hier Selbstdispensation (SD). Im Appenzell Ausserrhoden gibt es deshalb im ganzen Kanton noch drei Apotheken – für 20 Gemeinden.

Die Zustände für die Patienten sind da schon ziemlich tragisch. Aus dem mail:

„Die SD ist hier so stark verbreitet, dass die Apotheken keinen Notdienst mehr machen, das machen die Hausärzte. Wer nachts oder am Sonntag ein Medikament braucht ohne einen Arzt besuchen zu wollen oder müssen, der muss halt in einen anderen Kanton fahren. …

Nun bin ich nicht nur Patient bei einem Hausarzt, sondern (…) auch bei einem Psychiater. Der hat mir nun zum einschlafen Redormin verschrieben. Er hat mir dafür ein Rezept ausgestellt. Ja, ein Rezept. Er ist schliesslich Psychiater und nicht Hausarzt, somit ist er nicht verpflichtet eine Hausapotheke zu führen. Und deshalb tut er es auch nicht. Seine Begründung: das sei aufwendig und kompliziert, und deshalb überlässt er das den Kollegen die das gelernt und Pharmazie studiert haben.

Ich fahre also mit dem Rezept in die Apotheke. Die Apothekerin sagt mir dass sie das Rezept nicht ausführen kann, weil sie das Medikament nicht an Lager hat, und es auch nicht lohnt das zu bestellen, weil sie zu wenig Umsatz bei dem Lieferanten machen.

Ihre Empfehlung war, dass ich entweder mit dem Rezept zu meinem Hausarzt gehe und das dort ausführen lasse. Wobei der Arzt wahrscheinlich eine Konsultation in Rechnung stellt, was ich für wirtschaftlichen Blödsinn halte, vor allem für die Krankenkasse und somit für die Allgemeinheit.

Alternativ könnte ich die Zeller Schlaf forte nehmen, was genau das selbe ist, nur – dass ich die selbst bezahlen muss. Das ist nun für mich ein wirtschaftlicher Blödsinn. Eine weitere Möglichkeit wäre nach St. Gallen zu fahren, oder es in einer Versandapotheke zu bestellen.“

Der Einsender des mails zeigte sich da tatsächlich verständnisvoller der Apothekerin gegenüber als ich das sein würde. Es ist klar, dass man nicht alles an Lager halten kann (Angebot und Nachfrage – und es gibt tausende Medikamente). Aber selbst wenn sie das Redormin nicht hat (an sich schon seltsam, da recht gängig, zumindest bei uns) – die Erklärung, weshalb das nicht besorgt werden kann ist für mich nicht begreifbar absolut unverständlich – UND dann noch den Patienten aktiv an die Branchenkonkurrenz, in dem Fall den selbstdispensierenden Arzt oder die Online-Apotheke weiterzuverweisen, finde ich mies. SO schafft die Apotheke sich grad selber ab!

Eine Zeitlang habe ich vermutet, dass es sich dabei nicht um eine Apotheke sondern „nur“ um eine Drogerie handelte – dass sie deswegen das freiverkäufliche Produkt an Lager hatte, aber nicht das kassenpflichtige. Oder dass die Apotheke einen Weg suchte, dass der Patient das Mittel selber bezahlt – weil sie nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann oder will. Ich habe versucht von der Apotheke eine Aussage dazu zu bekommen – von den 3 angeschriebenen Apotheken hat eine geantwortet … und die war nicht diejenige, die der Leser aufgesucht hat. Auch sie hatte keine Erklärungen für das Verhalten.

Die Apotheken haben es im momentanen wirtschaftlichen Umfeld nicht leicht. Als nur Medikamenten-Abgabestation (vor allem für rezeptpflichtiges) kann man nicht mehr überleben als Apotheke, vor allem in einem SD-Umfeld. Aber diese „Grundaufgabe“ … sollte man ja trotzdem weiter erfüllen können. Oder?

Weshalb ich dafür kein Dosett richten darf.

Muss ich das verstehen? Wir haben einen Dosett-Patienten übernommen (zu uns gezügelt), dessen Dosett ich nicht vollständig richten darf.

Zur Erläuterung: er bekommt Medikamente von 2 Ärzten verschrieben, einem Hausarzt und einem Psychiater. Das ist im Normalfall kein Problem, wir haben noch andere mit Medikamenten von verschiedenen Ärzten – wir erstellen einfach einen Rüstplan für alles zusammen. Teurer wird das auch nicht – ab 3 regelmässig genommenen Medikamenten pro Woche bezahlt die Krankenkasse die Pauschale von 21 Franken fürs richten.

Hier ist das aber ein Problem: Die Medikamente vom Hausarzt darf ich in das Dosett richten, die Medikamente vom Psychiater (Selbstdispensierend) nicht. Ich habe beim Arzt nachgefragt – immerhin scheint er stabil eingestellt zu sein und selbst wenn nicht: bei einem Wechsel sind wir einigermassen schnell.

Nein, ich darf nicht, er (der Psychiater) will die Medikamente weiterhin selbst abgeben, da er dann mehr Kontrolle darüber hat, ob der Patient sie auch nimmt.

Ja, klar. Weil der Patient sie dann sicher nimmt? Abgeben ist nicht gleichbedeutend wie nehmen. Weiss jeder, der Medikamente wieder retour nimmt zum entsorgen. Ich kann gar nicht sagen, was ich da alles ungbraucht (oder nur einzelne Tabletten entnommen) wöchentlich entsorgen muss.

Und in die Dosette richtet es der Arzt (oder die MPA) selber auch nicht.

Ich habe dem Patient angeboten, dass er uns die vom Arzt abgegebenen Medikamente bringt, dann würden wir sie auch einfüllen. Heh- alles für eine bessere regelmässige Einnahme der Medikamente! Wollte er auch nicht – dann müsste er noch öfter kommen.

Schade.

Die Situation der Apotheken in der Schweiz

2011 habe ich die letzte Übersicht gemacht – wie steht es aktuell um die Apotheken in der Schweiz? Daten entnommen aus Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019

In der Schweiz gibt es 1800 öffentliche Apotheken. Das ist ziemlich stabil – 8 Apotheken mehr als im Vorjahr – da aber die Bevölkerung zunimmt, sind das tatsächlich im Verhältnis weniger Apotheken: Im Jahr 2007 kamen auf 100 000 Einwohner 22,4 und im Jahr 2017 nur noch 21,2 Apotheken. Daneben haben auch viele Drogerien schliessen müssen. Es fällt zudem auf, dass neue Apotheken an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren und in der Innenstadt öffnen. Um­gekehrt erfahren Stadtquartiere und ländliche Gebiete gera­de das Gegenteil. Das wird zunehmend ein Problem der fehlenden Grund-Versorgung.

Mit 21 Apotheken pro 100 000 Einwohner liegt die Schweiz unterhalb des europäischen Durchschnitts. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union weisen eine durchschnittliche Apothekendichte von 31 Apotheken pro 100 000 Einwohner auf.

Dagegen gibt es 413 Ärzte pro 100 000 Schweizer Einwohner.

Die Anzahl Kettenapotheken hat von 517 (2016) auf 539 (2017) um 4.3% zugenommen. Dazu gehören Amavita, Coop vitality und Sunstore (alle zur Galenica Gruppe gehörend), Apotheken Drogerien Dr. Bähler, Benu, Topwell, pill apotheken, Pharmacie Populaire.

Die Anzahl Apotheken in Gruppierungen hat von 1029 (2016) auf 1049 (2017) um 1.9% zugenommen. Z.B. Toppharm, Feelgood’s, Rotpunkt Apotheken, fortis, Spaziosalute, automedication.ch Salveo, Pharmavital, pharmapartners, und neu: pharmactiv

Die Anzahl nicht im Gruppierungen oder Ketten organisierten Apotheken hat von 246 (2016) auf 212 (2017) abgenommen: das sind 13.8% weniger.

Damit setzt sich der Trend fort, den man schon vor 10 Jahren erkennen konnte. Das hat verschiedene Ursachen. Damit man im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bestehen kann, ist es nötig den Einkauf zu optimieren – das geht besser, wenn man gemeinsam einkaufen und Verträge aushandeln kann. Gemeinsame Werbung und Aktionen schaffen mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Daneben verschärfen sich auch die gesetzlichen Vorgaben in einem Masse, die es der einzelnen Apotheke sehr schwierig machen das alles umzusetzen (Qualitätsmanagementsystem, korrekte Etikettierung von Chemikalien, Good Manufacturing Practice, etc.).

21 700 Personen verdienen in der Schweiz ihren Lohn in der Apotheke. Darunter sehr viele Frauen. Jedes Jahr ermöglichen Apotheken rund 1000 Lernenden den Start ins Berufsleben. Apotheken bieten zudem beliebte Modelle für Teilzeitarbeit.

Pro Jahr finden 102 054 400 Patientenkontakte in Schweizer Apotheken statt – oder 340 181 pro Tag.

Im Schnitt besucht ein Schweizer Einwohner 12,2 Mal pro Jahr eine Apotheke – und 4.3 Mal pro Jahr einen Arzt. Man geht also „lieber“ in die Apotheke als zum Arzt, auch als erste Anlaufstelle bei einem Gesundheitsproblems. Dadurch trägt die Apotheke dazu bei das Gesundheitssystem zu entlasten (triviale Fällen von Hausarzt und Notfall fernzuhalten) und die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken.

Die Apotheke bietet neben Beratung und Dienstleistungen rund um akute Probleme auch Dienstleitungen im Bereich der Prävention und der Betreuung von chronisch Kranken an.

Die Beratungsdienstleistung ist der grösste Trumpf in der Apotheke – und der ist personalintensiv. Dazu kommen längere Öffnungszeiten – deshalb steigt der Personalaufwand in der Apotheke jährlich an. Dagegen steht ein steigender Warenaufwand sowie stetig sinkende Margen. Im Endeffekt macht eine mittlere Schweizer Apotheke am Ende einen durchschnittlichen Gewinn (vor Abschreibungen und Steuern) von 6,7%. Das kann nach Grösse, Standort und Umfeld der Apotheke allerdings stark variieren. Ein Teil des Gewinnes muss in Software, Infrastruktur und Fortbildung reinvestiert werden. Dadurch sind heute bereits rund 20% (jede 5. Apotheke) in einer schwierigen Wirtschaftlichen Lage und von der Existenz bedroht.

48,8% aller Medikamente zulasten der Grundversicherung werden in Apotheken abgegeben. Den Rest verkaufen die Ärzte und Spitäler.

Die Medikamentenabgabe wird durch die kantonalen Gesundheitsgesetze geregelt. Während die Selbstdispensation (also der Verkauf von Arzneimitteln durch Ärzte) in allen Westschweizer Kantonen, im Tessin, in Baselstadt und im Aargau nur in Ausnahmefällen zugelassen ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen verbreitet. Bern und Graubünden haben eine Mischform. In Europa ist die Selbstdispensation verboten. Zu den klassischen Problemen wie dem eventuellen finanziellen Anreiz bei der Therapiefestlegung durch den Arzt, der fehlenden Qualitätssicherung der Medikation durch den Apotheker wird in den SD-Kantonen deswegen zunehmend die Infrastruktur der Apotheken zerstört. Die Versorgungssicherheit ist vor allem in Randzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr gegeben. Das kombiniert mit dem Hausarztmangel und der fehlenden Nachfolge in vielen Praxen gefährdet in Zukunft vermehrt die Gesundheitsversorgung der Patienten – vor allem auf dem Land.

Auf der anderen Seite arbeiten die Apotheken mit den Ärzten zusammen: netCare ist ein System, das die Erstberatung in der Apotheke mit der Möglichkeit einer Arztkonsultation via Videoverbindung kombiniert. 25 verschiedene Krankheiten können so unkompliziert in der Apotheke abgeklärt werden. Weitere ähnliche Systeme sind im Entstehen. Die Krankenversicherer bieten alternative Versicherungsmodelle basierend darauf an: Swica (Medpharm), Sympany (Casamed Pharm) und ÖKK Basis (Casamed Select).

Der Apotheker kann unter Dokumentationspflicht vermehrt Medikamente der Liste B abgeben – auch ausserhalb netCare. Zu den häufigsten gehören Augenentzündungen, Blasenentzündung, Hautausschläge, Halsentzündungen.

Das dazu nötige Wissen muss in vorgeschriebenen Weiterbildungen erworben und erhalten werden. Dafür bekommt die Apotheke neue Kompetenzen, wie die Erlaubnis zu impfen. 2007 durften wir das noch gar nicht. 2018 kann schon in 19 Kantonen durch den Apotheker ohne Arztrezept geimpft werden. Im Tessin mit Arztrezept.

In Qualitätszirkeln Arzt-Apotheker beraten Apotheker die Ärzte zur Optimierung der Verschreibungsgewohnheiten. Dadurch wird die bestmögliche Medikation zum angemessenen Preis gefunden – das senkt die Kosten.

Nur 6.4% der gesamten Gesundheitskosten fallen auf Apotheken!

Alle Zahlen und Fakten und Statistiken findet ihr in der Broschüre der Pharmasuisse Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019 .


Politische Geschenke an Apotheke und Arzt? Impfen und Selbstdispensation

In Deutschland wirft die Politik den Apothekern das Impfen praktisch als Zückerchen hin, in der Hoffnung vielleicht, dass die Apotheker dafür den Medikamenten-Versand so wie er ist durchgehen lassen. Dabei ist das definitiv nicht die Rettung der Apotheken, die wegen der ungerechten Bevorzugung der ausländischen Versandapotheken vielerorts noch mehr darben als bisher schon.

Also: Ich bin absolut pro Impfen durch die Apotheker, aber wenn ich sehe, wie in Deutschland an sich gute Ansätze im Gesundheitssystem zu nichte gemacht werden, teile ich die Bedenken der Apotheker dort. Beispiel Pille danach: das dürfen die Apotheker seit letztem Jahr in Deutschland – wie in der Schweiz schon davor. Aber statt zur Kompetenzerweiterung beizutragen und als echte Dienstleistung abgegolten zu werden, wird der Apotheker auch hier wieder nur als «Dispensator» heruntergestuft. Wenn ich in der Schweiz das in der Apotheke abgebe, passiert das nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Apotheker, wird protokolliert und ich darf dafür etwas verlangen. Das mache ich auch. Hochpotente Medikamente (die vorher aus Grund rezeptpflichtig waren) schiebe ich nicht einfach über den Ladentisch.

Dasselbe gilt für das impfen – so sicher und wirksam es ist. Wir impfen in der Apotheke. Das darf ich unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört ein spezieller Ausbildungstitel: Apotheker FPH Impfen und Blutentnahme. Dazu gehören Weiterbildungen alle 2 Jahre. Geeignete Räumlichkeiten (mit einer Möglichkeit den Patienten hinzulegen). Notfallequipment (Adrenalinpens, Beatmungsmaske, ev. Sauerstoff). Dazu gehört die Patientenvorbereitung und Protokollierung: Vor der Impfung klären wir ab, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Wir impfen nur Erwachsene, keine Kinder (bis 16 Jahre), keine Schwangeren, keine Immunsupprimierten. Wir impfen nicht unter Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio). Wir impfen nicht, wenn Allergien gegen Impfstoff oder Bestandteile vorhanden sind oder bei vorherigen Impfungen Reaktionen aufgetreten sind. Wir sind wirklich vorsichtig … und genau. Und wir können nur gegen einzelne Sachen impfen: Grippe, FSME, ev. Hep A, Hep B, MMR … (kantonal unterschiedlich).

Darum machen wir das auch nicht gratis. Neben dem Impfstoff verlangen wir etwas für die Arbeit drumherum. Das mag tatsächlich in einigen Fällen mehr sein als beim Arzt … andererseits: Bei uns ist kein Termin nötig und kaum Wartezeit. Damit entlasten wir Hausärzte und Notfallaufnahme der Spitäler.

Mit dem Impfen in der Apotheke wird die Apotheke weiter als einfach zu erreichende und kompetente Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Bevölkerung etabliert. Der Beitrag zur Gesundheitsprävention hilft auf weite Sicht auch die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Impfen in der Apotheke erhöht die Durchimpfungsrate … wir wollen gesunde Menschen impfen, die sich und andere schützen wollen.

Was die Politik häufig übersieht – und was wichtig ist, festzuhalten – Apotheken sind Unternehmen. Wir bieten Arbeits- und Ausbildungsplätze. Gerade in dörflichen und ländlichen Gegenden erhöht eine Apotheke die Lebensqualität und die Wohnattraktivität der Gemeinden. Als Unternehmen muss eine Apotheke jedoch rentieren – bedeutet: erweiterte Kompetenzen (die durch teure Ausbildungen erworben werden müssen) müssen auch entsprechend vergütet werden.

Übrigens: Die deutschen Ärzte drohen ja jetzt damit, dass wenn die Apotheker impfen «dürfen», sie praktisch im Gegenzug die Selbstdispensation (SD) einführen möchten, also selber Medikamente verkaufen. Mal abgesehen davon, dass ich denke, dass sie nicht wissen, was sie sich da aufhalsen (mit den damit zusammenhängenden Rabattverträgen und Retaxationen in Deutschland), war es bei uns so, dass es die SD schon vor dem Impfen der Apotheker gab. Und die SD wird zwar gerne von den Ärzten als Grund für das «Geschenk» der Politik an die Apotheker angegeben … aber so ein «Geschenk» ist das nicht – es bedeutet auch viel Aufwand. Leider hat sich gezeigt, dass Kommunikationsprobleme zwischen Ärzten und Apothekern oft von den Ärzten ausgehen, häufig im Zusammenhang mit der Einführung der SD, da sie die Apotheker dann als Konkurrenz ansehen und nicht mehr als Mitstreiter im Gesundheitswesen.

(Diese Aussage mache ich aufgrund von eigener Erfahrung in den letzten 20 Jahren und nach Aussagen diverser Apothekerverbände an Sitzungen und Meetings – und ja: ich wünschte es wäre anders).

Und mit dem Impfen sind wir halt noch mehr Konkurrenz. Obwohl … In meinen Augen nehmen wir da den Ärzten nicht viel weg. Die «gesunden» die sonst wahrscheinlich nicht nur wegen dem zum Arzt gegangen wären. Aber die Schwangeren, Kinder, die Kranken und die älteren … all die können bei ihrem Arztbesuch geimpft werden. Dazu muss man als Arzt vielleicht aber auch etwas aktiver werden und wirklich den Impfstatus im Blick haben. Ausserdem wird die Impfung von der Krankenkasse im Normalfall nicht bezahlt ohne Rezept … diejenigen, die das wollen oder müssen gehen ebenfalls in die Praxis impfen.

Also: Wer da von «Geschenken» redet und «Zückerchen» sollte sich bewusst sein, dass das nicht ganz so ist. Egal, ob es um Impfen oder SD geht. Den Ärzten … denen geht es auch nicht viel besser als den Apothekern und prinzipiell streiten sie um dasselbe: eine gerechte Vergütung der gebrachten Dienstleistungen. Die Forderung nach der SD ist auch nur ein Ausdruck desselben.

Wenn der Arzt nicht da ist …

Es sind Schulferien in der Schweiz – und was hat die (hier schreibende) Apothekerin dann? Viele Patientenprobleme mit Patienten, deren Ärzte auch in den Ferien sind. Nicht dass ich das ihnen nicht gönnen würde … Ferien sind wichtig und richtig – und mit ein Grund, weshalb ich arbeite. Nur scheinen Ärzteferien bei vielen Patienten immer sehr … unerwartet zu kommen.

Dabei gibt es einige Ärzte, die das lange vorher ankünden. Letztens auf einem Faxrezept einen Stempel gesehen, den ich echt gut fand. Da stand drauf: „Bitte beachten Sie, dass ich vom XX.X. bis YY.X.2018 ferienhalber abwesend bin“ und dazu ein Palmenemoji und eine Sonne. Das stempelt der Arzt auf jedes ausgehende Rezept, schon Wochen vorher. Da weiss man, woran man ist.

Bei anderen stehen die Patienten dafür „plötzlich“ vor einer verschlossenen Tür. Im schlimmsten Fall nicht mal angeschrieben, weshalb der Arzt nicht anwesend ist. Das ist besonders unschön im Fall von selbst-dispensierenden Ärzten, wo die Patienten nur kurz vorbeikommen um ihre Gebrauchsmedikation abzuholen. Die habe ich danach in der Apotheke weil sie ihre Medikamente dringend und jetzt gleich brauchen … und da sie die nie bei uns bezogen haben und ich nicht in der Patientenhistorie nachschauen kann, benötigt das immer erweiterte Abklärungen und Dokumentation bis ich ihnen helfen kann. Ausserdem dürfen sie die bei mir gleich bezahlen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, was das nachträgliche Ausstellen der Rezepte durch diese Ärzte angeht.

Ah – ja. Genau dazu hatte ich noch einen anderen Fall. Da war der auch teils selbstdispensierende Arzt zwar nicht in den Ferien, sondern nur im Wochenende. Auf dem Rezept waren Durogesic Pflaster in höherer Dosierung als bisher verschrieben (bewusst und auch der Patientin bekannt so). Die Patientin beklagt sich bei uns, dass sie seit der kürzlichen Erhöhung unter Schwindel und Übelkeit leidet. Sie fragt, ob wir ihr nicht etwas abgeben können, das dagegen hilft. Diese Beschwerden sind übrigens nicht unüblich beim Beginn einer Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung bei so starken Schmerzpflastern. Paspertin wollte ich ihr nicht unbedingt geben, da sie das noch nicht hatte und es momentan unter Beobachtung steht wegen der möglichen Nebenwirkungen. Beim Abklären erfahre ich, dass sie im Spital schon Motilium hatte, also mache  ich ihr einen Vorbezug dafür. … Und am Montag faxt der Arzt das nicht unterschriebene Rezept mit dem Vermerk zurück: „Dafür braucht es kein Rezept.“ Auf Deutsch: Soll sie doch selber zahlen und ich dem hinterherrennen. Hmpf. Danke – für nichts. Der Aufwand, da einen Kribbel und Stempel draufzumachen wäre etwa gleich gross gewesen (und der Arzt darf dafür sogar noch etwas verlangen hier … im Gegensatz zur Apotheke).