Es sind Schulferien in der Schweiz – und was hat die (hier schreibende) Apothekerin dann? Viele Patientenprobleme mit Patienten, deren Ärzte auch in den Ferien sind. Nicht dass ich das ihnen nicht gönnen würde … Ferien sind wichtig und richtig – und mit ein Grund, weshalb ich arbeite. Nur scheinen Ärzteferien bei vielen Patienten immer sehr … unerwartet zu kommen.
Dabei gibt es einige Ärzte, die das lange vorher ankünden. Letztens auf einem Faxrezept einen Stempel gesehen, den ich echt gut fand. Da stand drauf: „Bitte beachten Sie, dass ich vom XX.X. bis YY.X.2018 ferienhalber abwesend bin“ und dazu ein Palmenemoji und eine Sonne. Das stempelt der Arzt auf jedes ausgehende Rezept, schon Wochen vorher. Da weiss man, woran man ist.
Bei anderen stehen die Patienten dafür „plötzlich“ vor einer verschlossenen Tür. Im schlimmsten Fall nicht mal angeschrieben, weshalb der Arzt nicht anwesend ist. Das ist besonders unschön im Fall von selbst-dispensierenden Ärzten, wo die Patienten nur kurz vorbeikommen um ihre Gebrauchsmedikation abzuholen. Die habe ich danach in der Apotheke weil sie ihre Medikamente dringend und jetzt gleich brauchen … und da sie die nie bei uns bezogen haben und ich nicht in der Patientenhistorie nachschauen kann, benötigt das immer erweiterte Abklärungen und Dokumentation bis ich ihnen helfen kann. Ausserdem dürfen sie die bei mir gleich bezahlen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, was das nachträgliche Ausstellen der Rezepte durch diese Ärzte angeht.
Ah – ja. Genau dazu hatte ich noch einen anderen Fall. Da war der auch teils selbstdispensierende Arzt zwar nicht in den Ferien, sondern nur im Wochenende. Auf dem Rezept waren Durogesic Pflaster in höherer Dosierung als bisher verschrieben (bewusst und auch der Patientin bekannt so). Die Patientin beklagt sich bei uns, dass sie seit der kürzlichen Erhöhung unter Schwindel und Übelkeit leidet. Sie fragt, ob wir ihr nicht etwas abgeben können, das dagegen hilft. Diese Beschwerden sind übrigens nicht unüblich beim Beginn einer Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung bei so starken Schmerzpflastern. Paspertin wollte ich ihr nicht unbedingt geben, da sie das noch nicht hatte und es momentan unter Beobachtung steht wegen der möglichen Nebenwirkungen. Beim Abklären erfahre ich, dass sie im Spital schon Motilium hatte, also mache ich ihr einen Vorbezug dafür. … Und am Montag faxt der Arzt das nicht unterschriebene Rezept mit dem Vermerk zurück: „Dafür braucht es kein Rezept.“ Auf Deutsch: Soll sie doch selber zahlen und ich dem hinterherrennen. Hmpf. Danke – für nichts. Der Aufwand, da einen Kribbel und Stempel draufzumachen wäre etwa gleich gross gewesen (und der Arzt darf dafür sogar noch etwas verlangen hier … im Gegensatz zur Apotheke).
Auf die „plötzlichen Ferien“ treffe ich selbst häufiger. Ich geh nur alle paar Monate überhaupt mal zum Arzt und bekomme so die Urlaubsankündigungen immer erst zu spät mit. Ist für mich als Patient ärgerlich, aber ich gönn dem Arzt seinen Urlaub.
Glücklicherweise teilt meine Hausärztin sich ihre Praxis mit einer anderen Ärztin, sodass immer jemand da ist. Und kleinere Dinge wie Rezepte auf Dauermedikamente oder Terminvereinbarungen können auch die Schwestern erledigen.
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Ich weiß, dass es Euch schweizer Apothekern erlaubt ist, im Einzelfall verschreibungspflichtige Medikamente an Patienten abzugeben. So ganz verstehe ich es als deutscher Apotheker aber nicht, dass man als schweizer Apotheke an Kunden überhaupt verschreibungspflichtige Medikamente abgibt, die die Kunden gewöhnlich über den selbstdispensierenden Arzt beziehen.
Ich rücke hier als deutscher Apotheker auch mal einen Blister raus, wenn der Arzt im Urlaub ist, obwohl ich das eigentlich nicht darf. Dann kann ich aber über die Patientenakte (hier Kundenkarte genannt) schlüssig nachvollziehen, dass der Patient dieses Medikament bei uns schon mehrmals bezogen hat und wahrscheinlich wieder beziehen wird. Bei Nicht-Stammkunden – also Kunden, die beispielsweise ansonsten im Internet bestellen – mache ich das nicht.
Ich verstehe es von folgender Seite aus nicht: Du machst Dir hier einen Haufen Arbeit für eine Person, die ansonsten ihre Medikation wieder beim selbstdispensierenden Arzt oder – in meinem Fall – über das Internet beziehen wird. Du kannst nicht mal nachvollziehen, dass der Kunde das Medikament gewöhnlich auch regelmäßig durch seinen Arzt erhält und er Dich da nicht anschwindelt. Im Endeffekt bist Du der Lückenbüßer, der es einem selbstdispensierenden Arzt erlaubt, seine Praxis mehrere Wochen dicht zu machen, während Du als Apotheke keinen derartigen Betriebsurlaub machen darfst.
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Hier in D ist es ja noch nichtmal erlaubt, einen Blister zur Überbrückung übers Wochenende oder bis zum Urlaubsende des verordnenden Arztes rauszugeben. Heute wieder noch einen Fall einer patzigen Kundin gehabt, die sich beschwerte, nur einen Blister statt der vollständigen Packung vorab erhalten zu haben. Was das für ein Stress für sie gewesen wäre, innerhalb dieser Zeit das Rezept zu besorgen (die Kundin hat alle drei Monate kein Rezept und pumpt uns an). So würde man Kunden ja quasi in die Hände der Internetapotheken treiben. Die Erwähnung, dass man dort aber in jedem Fall erstmal das Rezept einsenden muss, konnte ich mir nicht verkneifen….
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Meine Hausärztin macht das recht deutlich mit einem großen roten Zettel an der Türe. Wobei es dort, trotz Praxisgemeinschaft, doch öfter vorkommt das die ganze Praxis geschlossen ist.
Vogel abgeschossen hat aber mal ein Chirurg (Ambulanz und Sportmedizin): Nachsorge nach dem KH, 2 Wochen Physio verordnet (länger dürfen die Ärzte in DE wohl nicht) mit dem Hinweis das es nicht reichen wird und ich mir doch nach Ablauf ein neues Rezept holen soll. Nach dem letzten Termin bei der Therapeutin direkt zum Arzt. Steh ich vor verschlossener Türe, war zu dem Zeitpunkt schon ein Woche im Urlaub…
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Mir gehts wie Saheeda, ich gehe alle paar Monate zum Arzt (oder 1-2 x im Jahr). Da hat der Arzt gar keine Gelegenheit mir mitzuteilen, dass oder wann er im Urlaub ist. (Schließlich haben noch nicht alle Hompages. Gar welche, die über aktuelle Dinge oder anstehende Termine informieren sind noch seltener. Wer sollte die auch verwalten oder die Kosten tragen, wenn das an Dritte in Auftrag gegeben wird?)
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Also wir veröffentlichen unsere Praxisferien stets 2x im Voraus in unserer regionalen (kostenlosen) Wochenzeitung: je zwei und eine Woche(n) vor Beginn der Praxisferien. Das gibt unseren Patienten eigentlich genügend Zeit, sich bei uns mit Medis einzudecken.
Sollte dann dennoch der eine oder die andere PatientIn vergessen haben, sich mit ausreichend Pillen/Tropfen/Pflastern einzudecken, unterschreibe ich problemlos die entsprechenden Vorbezugsrezepte (selbst bei BTM-Vorbezug). Allerdings nur innert der Packungsgrösse, die zur Überbrückung unserer Abwesenheit notwendig gewesen wäre. Bei 2 Wochen Abwesenheit eine 3-Monats-Packung abzugeben, erachte ich nun wirklich nicht als sinnvoll/rechtens. Und wenn die Apotheke daraus ein 12-Monats-DR machen will, hört für mich der Spass auf!
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