Test-o-verdächtig

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Das war ein seltsames email, das wir in der Apotheke vor ein paar Tagen erhalten haben. Absender: eine offenbar auf Testosteron-Therapie spezialisierte Online-Seite in der Schweiz.
Im email der Kommentar, dass das Rezept von einem Arzt mit Schweizer Berufsbewilligung ausgestellt wurde, eine Kopie des Arztausweises sei angehängt. Falls man Fragen habe, solle man sich direkt an den Arzt (Adresse verlinkt) wenden. Das Rezept ist mit „Privatrezept“ gekennzeichnet und wird nach Aussage in der Apotheke bezahlt.
Auf dem Rezept Testosteron-Gel. (nicht überraschend)

Da gingen bei mir gleich mehrere Alarme ab. Ich klicke sicher nicht auf irgendeinen Link in einer komischen mail! Kommt das Rezept überhaupt von einer HIN-gesicherten Adresse? Gibt es den angegebenen Arzt wirklich?

Also kurz nachgeforscht: HIN-gesichert? Nein. Gut, das „muss“ nicht sein, aber es beruhigt meine Zweifel nicht.
Arzt existiert? Ja, den gibt es. Laut Medizinalpersonenverzeichnis hat er seine Ausbildung iin Deutschland gemacht, hat aber eine Schweizer Zulassung, eine Berufsausübungsbewilligung. Das erklärt dann auch das „Privatrezept“ – ein Ausdruck, den ich als Schweizer Apothekerin nur von deutschen Apothekenblogs kenne. Im Endeffekt bedeutet das hier nur: der Patient muss zahlen, das geht nicht über die Krankenkasse.
Er darf also Rezepte ausstellen. In der Schweiz geht das nur nach „direktem Kontakt mit dem Arzt“, was hier wohl via Videokonsultation erfolgt ist. Eine Konkordatsnummer hat die Online-Praxis nicht, das bedeutet, es kann nichts mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Ich bin gespannt, ob der Patient noch kommt oder sich sonst meldet, denn, nach dem was auf dem Rezept steht, wohnt der im Ausland. Weit weg. Er war noch nie bei uns – und ich wundere mich immer noch, wieso das Rezept zu uns gekommen ist. Also spezifisch zu uns, denn elektronisch dem Patient übermittelte Rezepte sollen die Apotheken allgemein nicht annehmen, also muss der Patient die Apotheke, in der er es abholt angeben bei Rezeptbestellung.
Erst später hab ich noch gesehen: Irgendwo auf dem Rezept steht bei sehr genauem Hinschauen etwas von wegen „zusenden“. Ah. Nö. Wir sind keine Versandapotheke. Er ist kein Patient von uns. Und ohne zu zahlen (hier, in der Apotheke) bekommt er es auch nicht. Ganz sicher verschicke ich das nicht auf Verdacht und gegen Rechnung irgendwohin.

Aus Interesse habe ich mir später dann die Online-Seite für die TRT-Therapie mal genauer angeschaut. Das ist eine echte Geldmachmaschine, wenn da Nachfrage dafür existiert (was der Fall zu sein scheint). Erstkonsultation CHF 200. Setup-Paket CHF 500 (Aufklärungsgespröch, Konsultationen im ersten Monat, sowie 2 Rezeptausstellungen). Follow-up CHF 100 (Laborwerte Besprechung, Therapieanpassungen, Folgerezepte). Dazu kommen Laborkosten – und ganz am Schluss die Medikamentenpreise. Im ersten Jahr also über CHF 2000 total. Dafür kommt man super-einfach an Testosteron.
Irgendwo im Text steht noch, dass eine Voraussetzung eine gültige schweizerische Krankenversicherung ist. Ich … bezweifle, dass der Patient die hat, aber vielleicht täusche ich mich. Ausserdem steht da, dass sie vor allem mit Spritzen arbeiten … und ich hab hier Gel auf dem Rezept? Vielleicht wollten sie ihm keine Spritzen rezeptieren?

Ich finds immer noch verdächtig. Vielleicht war das ein Test?

Online scheint das ein echter Hype zu sein. Viele Influencer versprechen, dass man mit Testosteron-Ersatztherapien (TRT) Müdigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsschwächen und Libidoverlust behandeln könne.
– Wenn ich mir die Auflistung so anschaue … das könnte ich auch gebrauchen. Leider dürfte das bei mir als Frau ein paar Nebenwirkungen mehr haben. Gibts sowas auch für Frauen? Ich meine – mit so einfachem Zugang. Das würde ich auch selber bezahlen.

No Pro Medico?

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Da war letztens eine interessante Weiterbildung für Apotheker im Themenkreis Recht und Gesetz. Dabei kamen ein paar interessante Sachen raus. Der Referent hat sowohl den Abschluss des Studiums in Pharmazie als auch in Rechtswissenschaften und arbeitet als Jurist beim Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse. Das folgende gilt entsprechend auch nur für die SCHWEIZ (wie fast alles, über das ich schreibe).

Übrigens: Der Kantönligeist in der Schweiz lebt und ist immer noch ziemlich stark. So sind die Kantone souverän – Ausser sie werden darin in der Bundesverfassung eingeschränkt. Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung (auch von Berufen der medizinischen Grundversorgung: Ärzte und Apotheker etc) und über die Kranken- und Unfallversicherungen und erlässt Vorschriften über den Umgang mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Chemikalien erc.
Die Kantone erlassen das Gesundheitsrecht in weiten Teilen selber. Dadurch gibt es je nach Kanton teils erhebliche Unterschiede in Themen, die die Ärzte und Apotheker betreffen, wie ob Selbstdispensation der Ärzte erlaubt ist, welche Impfungen man in der Apotheke machen kann, wie lange Berufsausübungsbewilligungen gültig sind, wie die räumlichen Anforderungen an eine Apotheke sind etc.

Aber das folgende gilt für die gesamte Schweiz – und da müsst ihr jetzt ganz stark sein, liebe Ärzte. Als Arzt habt ihr jedes Recht euren Patienten Medikamente zu verschreiben. Aber euch selber nicht. Und zwar nicht nur auf Rezept mit Abrechnung an die Krankenkasse. Sondern auch der Bezug (mit Arztausweis) für Eigengebrauch, das ihr selber bezahlt, also das umgangssprachliche Pro Medico.

Huh? WAS?! (Ich kann den Aufschrei von manchen fast hören.)

Es entspricht wahrscheinlich nicht euren bisherigen Erfahrungen. Das ist korrekt: wir geben (seit Ewigkeiten) in der Apotheke Medikamente an Ärzte ab, die etwas für sich selber (oder Familie) wollen und den Arztausweis in der Apotheke zeigen. Und wir erlassen den Ärzten bei rezeptpflichtigen Medikamenten die Pauschalen für unsere Arbeit, die auf den Preis sonst drauf kommen (die Checks) und geben sogar bei nicht-rezeptpflichtigen Sachen Rabatt.

Letzteres ist seit jeher Goodwill von uns Apotheker*innen. Rechtlichen Anspruch auf Rabatt haben Ärzte nicht.

Zum ersteren, der Pro Medico – Abgabe weiss ich jetzt nach der Fortbildung, dass die Ärzte auch darauf keinen rechtlichen Anspruch haben. Aber dass ich die Medikamente immer noch abgeben darf. Es liegt halt – wie jegliche Abgabe ohne gültiges Rezept hier* – damit in der Verantwortung von mir als Apothekerin.

*also wie bei ausländischen Rezepten, Liste B-plus, Liste B-minus und Abgaben im Ausnahmefall. Muss zwingend dokumentiert werden.

Wieso? Fragt sich jetzt wahrscheinlich jeder Schweizer Arzt (und ausländische), der das liest.

Das sagt das Gesetz:

Rechtlich existieren keine Sonderbestimmungen für eine Arzneimittelabgabe an Ärzt/innen. Es gelten dieselben Bedingungen wie für alle Kund/innen. Insbesondere:
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel bedarf einer Verschreibung.

Art 4. Abs. 1 Heilmittelgesetz (HMG) Verschreibung: protokollierter Entscheid einer berechtigten Medizinalperson, der gemäss Artikel 26 Absatz 2 für eine bestimmte Person ausgestellt ist und dieser Person ein Zugangsrecht zu medizinischen Leistungen wie Pflegeleistungen, Medikamenten, Analysen oder Medizinprodukten erteilt.

… und eine Selbstverschreibung ist heilmittel- und krankenversicherungsrechtlich nicht gültig, da es am objektiven Therapieentscheid mangelt. Man KANN sich selbst gegenüber nicht objektiv sein!

Also kann ich in Zukunft schon weiter auch rezeptpflichtige Medikamente an den Arzt abgeben. Aber ich sollte es wohl besser als bisher dokumentieren, ob es für ihn selber ist und die Anwendung plausibel. Denn damit liegt es in MEINER Verantwortung als Apotheke, dass es das korrekte Medikament ist – und nicht in seiner.

Wenn ich so zurückdenke … bei Ärzten im Studium und bei Ärzten frisch ab Studium habe ich das schon so gehandhabt – die haben gelegentlich wirklich wenig Ahnung (Sorry), was manche Medikamente angeht. Die Medikamenten-Spezialisten sind halt immer noch die Apotheker/innen. Ein paar Ärzte habe ich auch schon geschockt, weil ich ihnen gesagt habe, dass sie das Xanax/Zolpidem schon bekommen können, dass ich da aber die Abgabe eventuell an die Gesundheitsbehörde des Kantons melden muss. Hier zumindest, wenn man keine Berufsausübungsbewilligung hat, in anderen Kantonen generell.

Antibiotikasirupe und Dosiskontrolle

Ein Fall einer Fehldosierung hat es in den letzten Tagen wieder in die Medien geschafft. Es ging dabei um ein 4 Monate altes Baby, dem ein Antibiotikasirup in zu hoher Dosis verschrieben / abgegeben wurde. Das ist wirklich nicht gut. Bemerkenswert daran ist für mich als Apothekerin, dass das nicht abgefangen wurde in der Apotheke.

Zur Erinnerung: jedes Rezept, das in der Apotheke ausgeführt wird, wird validiert. Das bedeutet, es muss kontrolliert werden, ob es das richtige Medikament, für den richtigen Patient in der richtigen Dosierung ist. Egal, wer das Rezept ausführt, es wird vor Ausgabe von einer Apothekerin noch einmal angeschaut. Neben diesem 4-Augen-Prinzip schaut bei uns am nächsten Tag ausserdem noch die nächste Apothekerin das Rezept an, bevor es eingesendet wird – also faktisch 6-Augen-Prinzip.

Im Artikel der 20 Minuten „Verrutschen Ärzte bei der Dezimalstelle, wirds für Babys heikel“ steht dann auch, dass das nicht ganz so selten vorkommt: es ist von 14% Fehlerquote bei Rezepten die Rede. Das kann ich bestätigen. Die allermeisten Fehler sind aber nicht schwerwiegend, 70% davon müssen aber (in irgendeiner Form) in der Apotheke korrigiert werden. Was hier für mich eher herausragend ist, ist dass dieser Fehler nicht erkannt wurde in der Apotheke und das Medikament tatsächlich so die Apotheke verlassen hat … und die Eltern das gefunden haben.

Gut, gerade Antibiotika-Sirupe sind sehr sicher und selbst so eine Überdosis, wie im Artikel beschrieben, hätte das Leben des Babies wohl nicht gefährdet. Gesund ist es allerdings auch nicht (Darmflora ade). Aber ja, die verschriebene (und angeschriebene) Dosierung liegt schon sehr ausserhalb des vernünftigen Bereiches – das hätte in der Apotheke auffallen müssen.
Bei Antibiotika-Sirupen müssen wir immer kontrollieren, ob die Dosierung vernünftig ist. Das beinhaltet hier mehr rechnen, als bei Tabletten, da in Milliliter umgerechnet werden muss anhand des Körpergewichtes.
Pharmawiki zeigt hier an einem Beispiel, wie:

5 ml einer Antibiotikasuspension enthalten 200 mg Wirkstoff. Das Kind muss einmal täglich 150 mg des Wirkstoffs einnehmen.
Wie viele Milliliter müssen die Eltern abmessen?

Dazu rechnet man einen Dreisatz, oder so:
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 1 mg Wirkstoff? 1 mg sind in 5 ml / 200 (mg) enthalten. Dies entspricht 0.025 ml.
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 150 mg? 150 mg x 0.025 ml/mg = 3.75 ml
Lösung: Für 150mg Wirkstoff müssen 3.75 ml des Sirups eingenommen werden.

Die Ärzte verschreiben oft die Menge ml, die eingenommen werden muss – und in der Apotheke müssen wir zurückrechnen, ob das einer vernünftigen Dosierung entspricht. Tägliche Arbeit für uns. Und Zeitaufwändig.

Da vermisse ich meinen Antibiotikarechner. Die meisten, die das lesen, werden sich nicht mal mehr daran erinnern, aber … ich habe 2017 zusammen mit einem österreicherischen Apotheker (Viktor Hafner) einen Rechner lanziert für Schweizer Antibiotikasirupe. Er sollte genau das erleichtern: Die Kontrolle, ob eine verschriebene Antibiotikadosierung vernünftig ist. Er war sehr simpel: verschriebenen Sirup auswählen und auf dem Schieber oben das Körpergewicht des Kindes einstellen – und es gab eine Spannweite aus für die Dosierung.

Für den im Artikel erwähnten Sirup sieht das dann so aus:

Screenshot

Eine Einzeldosis von 7ml liegt (wenn das Kind 6 kg schwer ist), ausserhalb. Einfach, rasch erkannt.

Ich hab den Rechner als Tool allen Interessierten gratis zur Verfügung gestellt online. Und dann kam im Oktober 2021 die Swissmedic und hat mir eröffnet, dass der Rechner als Medizinprodukt eingestuft wurde. Als solches fällt das unter ihre Kontrollaufsicht und sie wollten eine Tonne Unterlagen (Konformitätserklärung, -Bescheinigung, Klassifizierung und Produktekennzeichnung, Lizenzvereinbarung etc.). Das war für mich als Privatperson (und dazu noch alleine) unmöglich zu liefern. Weitere Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe konnte ich mir auch nicht unbedingt leisten. Ich hab mich deshalb schweren Herzens entschlossen die Seite vom Netz zu nehmen.
Persönlich nutze ich sie allerdings weiterhin. Es ist auch wirklich eine Zeitersparnis und Erleichterung, auch wenn ich sie wieder mal überarbeiten sollte … manche Dosierungsempfehlungen haben in den Jahren geändert (wenn auch eher nach oben).

Ich habe auch gesucht, ob jemand anders das übernehmen würde. Leider hat sich bei uns in der Schweiz niemand gefunden – im Gegensatz zu Österreich, wo sich glaub der dortige Apothekerverein eingesetzt hat, dass der Rechner in Apotheken weiter verwendet werden kann.

Im Artikel wird auf eine Webapplikation für Fachpersonen hingewiesen, die zur Dosierungsberechnung (nicht Kontrolle?!) benützt werden kann. Ohne Name, aber ich habe sie gefunden: Es ist PEDeDose. Info auf der Seite:
„Wir haben anfangs 2019 das innovative, webbasierte Tool «PEDeDose» lanciert, dessen Software seit Dezember 2020 als Klasse IIa Medizinprodukt zertifiziert ist. PEDeDose unterstützt Gesundheitsfachpersonen in der Entscheidungsfindung bei Medikamentendosierungen und sorgt damit für einen sicheren Arzneimitteleinsatz.“
Das Tool ist nicht gratis – für 1 Apotheker kostet es pro Jahr 275 Franken. Laut Seite spart das einem aber Geld, da es Zeit einspart bei der Validation. Wenn ich 10 Rezepte pro Tag damit berechne, spare ich ca. 6500 Franken pro Jahr … sagen sie.

Wir in der Apotheke kontrollieren die Dosierungen noch gerne anhand swisspeddose.ch . Das ist für Fachpersonen, gratis, sehr ausführlich … aber es gibt auch nicht die Dosen grad in ml …

Was nutzt ihr in der Apotheke?

Willkommen zurück „Nie Wieder“

Samstag war sie wieder da. Ihr kennt vielleicht, wenn ihr im Detailhandel arbeitet, die Kunden, die immer wieder mal damit drohen, dass sie „nie mehr wieder hierher kommen!“. Das „immer wieder“ impliziert hier schon: die Drohung bleibt leer. Leider, muss man in manchen Fällen sagen. Eine Apotheke ist auch (nur) ein Detailhändler und auch wir haben diese Kunden und Kundinnen.
Wir haben als Apotheke und Mitspieler im Gesundheitswesen einen Versorgungsauftrag – wir schauen, dass die Patienten die richtigen Medikamente bekommen. Was wir in der Schweiz nicht haben, ist eine Versorgungspflicht. Das bedeutet, dass wir theoretisch auch Leute abweisen können. Oder problemlos Hausverbot verteilen, wenn sich jemand wirklich daneben benimmt.

Im Normalfall kommt das aber eher selten vor, dass wir Kunden „spicken“. Eine Apotheke lebt wie jeder Detailhändler vom Einkommen, das mit den Kunden generiert wird. Bei uns halt entweder von Medikamenten auf Rezept oder von Medikamenten und anderen freiverkäuflichen Sachen und Dienstleistungen rund um die Gesundheit. Und auch wenn die Apothekerinnen nicht so gut im Verkaufen sind, wie Pharmaassistentinnen, die Fachfrau Apotheke, oder der Drogist, sind wir auf Kundenfreundlichkeit getrimmt und meist sehr freundlich, höflich und dienstbereit. Wir wollen ja Medikamente abgeben oder verkaufen – dagegen stehen nur manchmal auch Gesetze und Regeln und zudem für unseren Beruf so wichtige Dinge wie Wechselwirkungen oder Gegenanzeigen oder Red Flags. Es hat meist einen guten Grund, wenn wir sagen: „das kann ich ihnen nicht geben“. Aber das ist jetzt nicht das Thema. Das Thema ist grad Patienten zu feuern.

Wir hatten da diese Patientin. Nennen wir sie Frau Impatiens (von lateinisch ungeduldig. Das Wort Patient stammt vom selben Stamm ab und bedeutet eigentlich ertragen, erdulden, leiden). Frau Impatiens war sicher leidend, im Sinne von: sie hatte Schmerzen. Man stelle sie sich als ältere Frau vor, trotz Schmerzen aber rüstig und mobil und ohne Probleme, sich mitzuteilen. Speziell, wenn ihr etwas nicht passte. Leider passte ihr vieles nicht. Sie war immer sehr fordernd – sie war auch diejenige in dem Blogpost (von Reklamationen und Forderungen), die von uns verlangt hat, dass sie, wenn sie kam, gleich sofort bedient werden würde. Wenn ich ihr das nicht garantieren könne… ja: „komme ich nie wieder“.
Ich konnte ihr das nicht garantieren.

Frau Impatiens war schon vor dieser Forderung bei uns bekannt. Mehr als einmal hat sie sich grob an wartenden Patienten und Kunden vorbeigedrängt mit „jetzt komme ich dran!“. Sie wünschte ausserdem häufig Hauslieferungen und hat dann versucht, unsere Azubis bei sich zu Zusatzarbeiten einzuspannen: Wäsche runtertragen, Einkaufen, Post raufholen. Spitex oder Haushilfe hatte sie keine und brauchte sie auch anscheinend nicht. Sie selber war auch öfters mal in der Stadt unterwegs.
Was ich persönlich sehr unangenehm an ihr fand, war ihre Angewohnheit, Leute gegeneinander auszuspielen. Beim Arzt erzählte sie etwas ganz anderes als bei uns in der Apotheke. Sie redete bei uns schlecht über die anderen Apotheken und sicher bei denen schlecht über uns. Zu den Angestellten war sie nachgerade herablassend, zu den Apothekern immer sehr fordernd. Eine ihrer Taktiken war es Notfälle zu produzieren, um ihren Forderungen Gewicht zu verleihen.

Gut in Erinnerung ist mir noch der Samstag, als sie bei uns in der Apotheke aufschlug, weil sie ein starkes Schmerzmittel (eigentlich ein Betäubungsmittel) wollte. Das wollte sie schon länger, aber ihr Arzt wollte ihr das offenbar nicht verschreiben. Deshalb ist sie auf die Idee gekommen, dass wir ihr doch einfach einen Vorbezug dafür machen sollten. Und welcher besserer Zeitpunkt dafür ist es das zu verlangen, als Samstag, wenn ihr Arzt nicht erreichbar ist. Als ich ihr mitteilte, dass ich dafür beim Erstbezug zwingend ein Rezept brauchte, versuchte sie mich erst damit unter Druck zu setzen, dass sie leide. Jetzt. Und jetzt etwas stärkeres braucht. Ich habe ihr dann den Notfall vorgeschlagen, denn: „Dafür brauche ich zuerst ein Rezept!“
Sie ging dann in den Notfalldienst und kam nach 2 Stunden wieder zurück in die Apotheke. Nicht sehr überraschend, musste sie im Notfall warten mit ihren (chronischen) Schmerzen. Das wurde ihr dann bald zu blöd, also versuchte sie es noch einmal bei uns. Das war immer noch ein „Nein“, da nicht wirklich ein Notfall.

Nach der Geschichte mit der „Immer sofort drankommen-Forderung“ (Oder: Ich will die VIP-Behandlung!) habe ich Frau Impatiens die bei uns laufenden Rezepte an eine andere Apotheke gesendet. Eine Zeitlang kam sie nur noch für die nicht-rezeptpflichtigen Sachen zu uns, bis ich einen Anruf der anderen Apotheke bekam, die versucht hat, einen Weg mit ihr als Patientin zu finden. Offenbar hat sie das mit dem gegeneinander ausspielen etwas übertrieben, so dass sich ihr Arzt und die neue Apotheke abgesprochen haben, dass sie (auch zu ihrer eigenen Sicherheit) alle Medikamente (und sonstiges) nur bei einer Apotheke bezieht … und nur bei einem Arzt. Die andere Apotheke war nicht ganz glücklich, dass sie das sein würden, aber informierten die anderen Apotheken über die Regelung.
Danach hat sie noch zwei Mal versucht, trotzdem mit Rezept zu uns zu kommen. Einmal eine Kopie vom Dauerrezept mit einem Medikament, dass die andere Apotheke grad nicht habe (stimmte nicht). Einmal wurde uns einfach das Rezept vom Spital zugefaxt – ich hab das dann an die andere Apotheke weitergeleitet … und sie dann auch, als sie anrief, um zu fragen, ob es gekommen ist.

Ein Jahr später ruft mich die andere Apotheke an. Es gehe um Frau Impatiens. Sie wolle unbedingt die Apotheke wechseln und man habe zugestimmt. Ob ich sie kenne? (ja) und ob ich einverstanden sei, dass sie zu uns komme? Wenn ja, würden sie alles zu uns senden – und sie würden den Arzt informieren und selber in Zukunft nichts mehr abgeben. Nach Absprache mit meiner Co-Betriebsleiterin, haben wir beschlossen anzunehmen – aber nur mit festen Vorgaben, die ihr auch mitgeteilt wurden.
Das waren die Vorgaben: Wenn sie kann, kommt sie die Medikamente selber holen. Hauslieferungen machen wir sonst zwei Mal pro Woche. Wenn es an einem anderen Tag sein sollte (für Notfälle), dann konnte sie bis 2 Uhr bestellen und es würde am Nachmittag geliefert. Wir schicken einen Kurier, der keine Extraaufgaben erledigt (nur die Medikamente überbringt).

Damit war sie einverstanden, also versuchten wir es wieder mit ihr. 3 Wochen ging das gut – nur dass sie am Telefon maximal unfreundlich war und an die Regelung erinnert werden musste. Dann bekam ich an einem Donnerstag morgen ein Rezept vom Hausarzt für Metamizol (ein Schmerzmittel) zugesendet. Übrigens: Das rezeptpflichtige Betäubungsmittel, das der Hausarzt ihr damals dann doch noch verschrieben hat, nahm sie nur sehr kurz, da es sie „müde und schwindelig“ machte. Seitdem habe ich nichts stärkeres mehr verschrieben gesehen – und es ging offenbar trotzdem. Jetzt also Metamizol. Proaktiv rief ich bei ihr an, dass ein Rezept für sie gekommen war. Sie war hocherfreut am Telefon und meinte auf meine Frage, wie es zu ihr finden würde, dass sie es abholen kommen würde noch am selben Tag.
Sie kam nicht.
Am nächsten Tag am Freitag Nachmittag um 16 Uhr erhalte ich einen Anruf von ihr. Sie sei heute schon draussen gewesen einkaufen und habe jetzt starke Kopfschmerzen und wir sollten ihr das Medikament sofort vorbei bringen (!) Heute käme sie nicht mehr raus. Das meinte ich mit Notfällen produzieren. Sie wurde dann rasch unerfreulich, als ich ihr mitteilte, dass die Zeit für die Kurierbestellung schon vorbei war und das Medikament am nächsten Tag zu ihr kommen würde. „Wenn der Kurier nicht mehr kann, dann schicken sie doch einfach eine Mitarbeiterin nach Ladenschluss bei mir vorbei“. Ja, nein. So einfach ist das nicht – zu dem Zeitpunkt hatten wir ausserdem mit mehreren Krankheitsausfällen zu kämpfen und wirklich niemand übrig quer durch die Stadt zu schicken. Ich habe das erklärt und gesagt, dass ich morgen jemanden schicke. Morgens ausnahmsweise. Sie hat mir das Telefon aufgehängt.
EIne halbe Stunde später oder so stand sie dann selber in der (sehr vollen) Apotheke: „Wegen ihnen musste ich noch einmal raus. Ich habe ein Taxi nehmen müssen! Geben sie mir das Medikament! Und drucken sie mir gleich noch alle meine Rezepte aus und löschen sie bei sich, zu ihnen komme ich nie mehr!“
Ich lasse mich nicht so erpressen. Das hat das letzte Mal nicht funktioniert und dieses Mal auch nicht. Also: „Natürlich, aber nicht jetzt. Sie können mir die Apotheke angeben – und ich schicke sie dahin. Danach können sie aber die Sachen nicht mehr bei uns beziehen.“
Frau Impatiens (nun etwas überrascht ob des geringen Widerstandes): „Ah, nein. Aber schicken sie sie mir direkt zu! EIngeschrieben.“
Ok, mach ich doch.

Danach war Ruhe. Ganze 4 Monate lang.

Und Samstag morgen bekommt unsere Azubi einen Anruf von Frau Impatiens. Zwei Sachen wollte sie wissen: Ob Bilastin dasselbe sei wie Bilaxten? (Ja – ein Generikum) und ob wir Aspirin cardio an Lager hätten (ja – welche Apotheke nicht?). Danke, *klick*
Da ich das am Rande mitbekommen habe, war ich seelisch vorbereitet, als ich Frau Impatiens wieder in die Apotheke laufen sah. Ich ging sie direkt in Empfang nehmen – während die anderen Mitarbeiter nach hinten flüchteten.

Pharmama: „Guten Tag Frau Impatiens.“
„Guten Morgen. Ein Aspirin cardio, das Rezept ist bei ihnen hinterlegt“.
„Ah – aber das ist es nicht mehr. Sie erinnern sich? Ich habe ihnen auf ihren Wunsch alle ihre Rezepte zukommen lassen. Ich habe nichts mehr für sie hier.“
„Was? Aber … ich brauche das Aspirin cardio, ansonsten mache ich einen Herzinfarkt. Machen sie mir einen Vorbezug!“
„Nein, dafür müssen sie in die Apotheke, wo sie das in der Zwischenzeit geholt haben, dort bekommen sie es.“
„Ich krieg das nicht von ihnen? Sowas! Zu ihnen komme ich nie mehr!“

Abgang.

Ob das jetzt stimmt?

Wann ist Schluss?

Ich habe ein Arzt-Problem. Was … ungewöhnlich ist. Tatsächlich komme ich mit den meisten Ärzten in der Umgebung und auch sonst gut bis sehr gut aus. Man kann bei auftretenden Problemen telefonieren (oder faxen oder schreiben) und eine Lösung suchen. Die meisten Ärzte nehmen Rat oder Hinweise von unserer Seite gerne an, ohne dass sie sich dabei in ihrem Selbstwert gestört fühlen. So sollte es ja auch sein. Man arbeitet zusammen für das Wohl des Patienten. Leider gibt es Ausnahmen. Mit so einer muss ich mich im Moment herumschlagen.

Das … Grundproblem ist, dass der Arzt älter ist. Damit meine ich nicht (nur) älter als ich, sondern wirklich: er ist weit über das Alter hinaus, in dem man sich pensionieren lässt. Also: er geht so gegen die 90 Jahre. Und ja: er praktiziert noch. Deswegen habe ich ja Probleme mit ihm: er empfängt Patienten und verschreibt (potente) Medikamente auf Rezept. Das wird zunehmend problematischer, denn da stimmt einiges nicht (mehr).

Wenn man nachfragen muss … reagiert er sehr schwierig. Die Telefonnummer auf dem Rezept ist offenbar die von sich zu Hause. Wenn er abnimmt, dann nur mit „Ja?“, oder bestemfalls dem Namen … was uns schon diverse Male irritiert hat, denn wir müssen sicher sein, dass wir am richtigen Ort sind mit unseren Fragen zu den Rezepten oder Patienten. Gelegentlich erwischt man auch seine Frau und einmal hatte ich sogar die Haushilfe, die gerade anwesend war am Telefon. Er selber reagiert mürrisch, abweisend bis desinteressiert auf Nachfragen, weshalb wir das schon nur im Notfall machen … Leider müssen wir nun aber bei fast jedem Rezept nachfragen, weil irgendetwas kritisches nicht stimmt. Ein paar Beispiele weshalb wir schon anrufen mussten:

Er verschreibt dem Patienten statt dem bisherigen langwirksamen Venlafaxin ER 150 einmal täglich gegen seine Depression auf einmal normale Venlafanin 75 – ohne Dosierungsangabe. Bei Nachfrage meint er, dass der Patient da „selber entscheiden soll“ was er nehmen will … und wie. Das ist ein Medikament bei dem abruptes Absetzen (oder grosse Dosisverringerungen) mit ziemlichen Nebenwirkungen verbunden sind.

Er verschreibt der (sehr) lactoseintoleranten Patientin Valium. Auf Nachfrage nach einem Ersatz (auch die Generika haben Lactose drin), meldet er nach ein paar Tagen, sie soll halt Librium nehmen. Das ist seit meinem Arbeitsbeginn vor 20 Jahren in der Schweiz nicht mehr unter dem Namen im Handel – heute gibt es das noch als Kombipräparat… das wollte er nicht.

Er verschreibt Leponex (Clozapin) neu für einen Patienten. Da auf dem Rezept nicht steht: „BBK sic“ – also ob die Blutbildkontrolle, die bei diesem Medikament nötig ist gemacht wird – fragt man nach. Er reagiert ungehalten: O-Ton: „Ist das etwas neues?“ Nein, das ist so seit ich angefangen habe zu arbeiten. Und als ich insistiere dass das nötig ist, fragt er erst „Kann ich nicht verschreiben was ich will als Arzt?!“ – und resümiert schliesslich, dass er keine Blutbildkontrollen machen kann und wird und empfiehlt dass ich das trotzdem abgeben soll und der Patient halt noch zu einem anderen Arzt gehen soll für die Kontrollen … Der (wahrscheinlich) shizophrene Patient hatte daran gar keine Freude.

Auf Rezept steht Risperdal 1mg (keine Dosierung) und Valpurin 300mg  Valpurin gibt es nicht als Medikamenten-Namen in der Schweiz, wir vermuten, dass es sich um Valproinsäure handelt, aber da „vermuten“ bei Rezepten nicht reicht fragt man zur Sicherheit beim Arzt nach. Antwort: „Das war der Wunsch der Patientin, dass ich das so aufschreibe. Nein, dann geben sie ihr das nicht.“ Ein Medikament gegen Epilepsie, bipolare Störungen und Depressionen, die nicht anders behandelt werden können…

Beinahe lustig ist dagagen was mir der Patient (mit dem ich anlässlich eines Rezeptes über ihn reden konnte) berichtete: dass der Arzt während den Terminen (beim Arzt zu Hause notabene) regelmässig fast einschläft.

Das sind nur die letzten Beispiele. Bei mir (und meinen Mit-Apothekerinnen) hinterlässt das einfach zunehmend ein unangenehmes Gefühl. Der Arzt war früher ein sehr guter und bekannter Arzt … hat aber offenbar den Moment verpasst, aufzuhören.

Ah ja – ich habe meine Bedenken an die dafür zuständigen Stellen gemeldet. Ein „First“ für mich in bald 20 Jahren Berufsleben – und ich habe es auch wirklich nicht gerne getan.

Ergebnis: Der Arzt besitzt (tatsächlich) noch eine Praxisbewilligung und der Kantonsarzt meint, meine Bedenken und was bisher vorgefallen ist reichen nicht aus für eine Untersuchung zum eventuellen Entzug derselben.

Das stimmt: bis jetzt ist nichts „passiert“ – hauptsächlich weil ich und die anderen Apotheker da wirklich ein Auge drauf haben … aber …? Vielleicht muss es ja nicht grad eine Untersuchung zum Entzug sein – aber jemand sollte mit ihm reden.

Vorzimmerdrachen

Die allermeisten Praxisassistentinnen der Ärzte sind ja nett und recht kompetent. Ausnahmen gibt es natürlich immer – da gibt es auch solche, bei denen hat man das Gefühl, sie wollen „ihren“ Arzt vor Störungen irgendwelcher Arzt schützen – an denen muss man erst mal vorbei …

Auf dem Rezept der Kundin steht diese Dosierung:

1 Tablette täglich, 1/2 Tbl 1 x tgl.

Huh? Die Kundin weiss auch nicht, wie sie das jetzt nehmen soll.

Zeit für ein Telefon

Ich gebe der Praxisassistentin die Daten der Patientin, sie sucht das Dossier mit der Rezeptkopie heraus und sagt: „Da steht „1 Tablette täglich, 1/2 Tablette 1 x täglich“.

Ok, das klärt natürlich alles. (Ironie aus) Nein ehrlich, ich kann lesen.

Pharmama: „Ja, das steht so auf dem Rezept. Also: welches von beidem?“
Praxisassistentin: „1 Tablette täglich, 1/2 Tablette 1 x täglich“.

… (Grillenzirpen) …

Praxisassistentin: „Der Arzt meint wohl 1/2 Tablette täglich, denke ich.“
Pharmama: „Denken oder wissen?“
Praxisassistentin: „Ich bin ziemlich sicher, das heisst es.“
Pharmama: „Ich will nicht raten, aber wenn sie raten wollen, ok. Wie heissen sie nochmal? Nur für unsere Unterlagen…“
…
Praxisassistentin: „GrummelwieistihreNummerichrufezurück“
…
Na also.