Ein Schema ist nicht genug

Wird der Ton noch rauer? Ich weiss, es geht gegen Jahresende, die Weihnachtsvorbereitungen stressen eine Menge Leute und dann haben wir zusätzlich gerade mehr Kranke und ein dadurch ziemlich überlastetes Gesundheitssystem. Das trifft auch uns in der Apotheke, trotzdem versuchen wir nicht nur den Betrieb aufrecht zu erhalten, sondern auch weiter unsere Kunden und Patienten (und *innen) kompetent und freundlich zu bedienen.

Aber oy – können die grad aggressiv tun. Hier der Bericht, wie wir eine „gute Stammkundin“ (Selbstbezeichnung der Frau) verloren haben:

Sie kam mit so einem Rezept in die Apotheke:

Einfach, nicht? Auf dem Rezept steht 1 OP Plenvu gemäss Anleitung. Plenvu-Rezepte (und ähnliche Produkte) sehen wir in den letzten Monaten wieder häufiger. Es ist ein starkes Abführmittel, das vor Magen-Darm-Spiegelungen genommen wird, um den Darm vollständig zu entleeren. Nachdem so Untersuchungen Monatelang wegen Covid verschoben wurden, besteht offenbar ein gewisser Nachholbedarf. Das Medikament wurde übrigens aufgestempelt – ich schätze Mal, die wollen selbst das bisschen nicht X Mal am Tag schreiben müssen.

Soweit, so ungewöhnlich. Als Dosierung steht auf dem Rezept nur „nach Schema“ – dazu gibt jede Klinik noch ein (paar) Blätter dazu, auf denen steht, wie man sich auf die Darmspiegelung vorbereitet und wann und wie das Plenvu anzuwenden ist. Diese Schema können unterschiedlich sein, ein Beispiel findet sich hier:

Vielleicht bemerkenswert: Das ist eine Kurzanleitung. Ich hab da schon deutlich längere gesehen.

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegennimmt und ausführt, holt das Plenvu aus der Schublade (zum Glück ist DAS aktuell grad wieder mal lieferbar), gibt es unter der Patientin, die auch schon mal hier war im Computer ein und fragt sie, während sie an der Dosierungsetikette ist, ob sie das Schema vom Spital erhalten hat.

„Ja, das habe ich hier.“ sagt die Patientin – und zieht 2 A4-Blätter aus der Handtasche und legt sie vor die Pharmaassistentin.

PA: „Oh, das ist gut. Sie nehmen das Medikament so, wie darauf beschrieben. Ich schreibe auf die Dosierungsetikette nur „nach Schema“.“

„Was? Nein – schreiben sie mir bitte auf die Dosierungsetikette genau, wie ich das anwenden muss!“

PA: „Ah – das geht nicht, das ist viel zu viel … und sie haben hier ja das Schema, schauen sie, das …“

…. Und die Patientin reisst ihr das Rezept aus der Hand, greift sich das Anwendungsschema und stürmt mit einem lauten „Einfach unverschämt! Sie haben eine Stammkundin verloren!“ aus der Apotheke. Zurück bleibt eine verdutze Pharmaassistentin, die zu mir kommt und erzählt, was passiert ist.

Nicht schlecht, denn ein paar Minuten später läutet das Telefon – und daran ist die Patientin von vorher:

„Sie sind die Apothekerin, ja? Ich muss ihnen erzählen, wie ihre Angestellte mich vorhin behandelt hat!“

Also höre ich zu, wie sie sich über die furchtbare Behandlung durch meine Pharmaassistentin beklagt. Ihr Hauptreklamationsgrund: „Verweigerte Beratung!“ – kein Wort von der Etikette. Jedenfalls ist sie jetzt in eine andere Apotheke gegangen, wo sie das Medikament bekommen und man sie beraten hätte – und „nur damit sie es wissen- ich komme nie mehr zu ihnen. Sie haben eine Stammkundin verloren!“

Ich warte einen Moment, um sicher zu sein, dass sie ausreden konnte und hole Luft um mein Bedauern auszudrücken, da … hängt sie einfach auf.
Ok.

Dabei hätte ich diese Dosierungsetikette noch so gerne gesehen.

Krieg ich das hier (nicht)?

Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.

Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).

Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:

Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.

Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.

Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.

Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.

Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.

Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).

Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.

Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.

Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.

Ungeschriebene Regeln in der Apotheke

Sag nie, es ist ruhig heute. Auch nicht, wenn du nur noch 30 Minuten arbeiten musst.

Nach „Ich habe die Packungsbeilage gelesen“ kam noch nie etwas Gutes.

Dito nach „im Internet steht aber …“

Auf „Ich hab da diese Werbung vor der Tagesschau / in der Illustrierten gesehen“ … folgen oft langwierige Erläuterungen durch die Fachperson.

Fälle / Diagnosen / Dinge überhaupt kommen in Dreier-Packungen.

Der Vollmond hat einen Einfluss auf die Psyche der Leute (mir egal, was Studien sagen)

Komplizierte Fälle kommen gerne vor dem Wochenende (oder den Ferien).

Der Arzt hat immer überraschend Ferien.

Wenn du über einen Patienten* redest (mit einer Mitarbeiterin) ruft ihn das zurück in die Apotheke.

Schokolade und andere kleine Geschenke an die Mitarbeiter tun auch in der Apotheke Wunder.

Für den Notdienst: ein Patient verhindert nicht den nächsten. (Denke nicht um 3 Uhr, es ist jetzt vorbei).

Vertraue den Patienten und Ärzten. Kontrolliere trotzdem nach.

Frag bei der Angabe von Penicillin-Allergie immer nach, was genau passiert ist. (Nur Durchfall nach Antibiotikum ist keine Allergie)

Dokumentiere alles. (Mach Kommentare bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept, wenn etwas aufgefallen ist / interventiert wurde …).

Behandle bekannte Leute oder Verwandte oder Freunde nicht anders als die anderen Patienten in der Apotheke. Halte dich an die geltenden Regeln und erkläre alles, was du tust.

Nach „Sie müssen mir helfen, sonst …(sterbe ich)!“ folgt oft eine Aufforderung Gesetze zu überschreiten. (Gilt vor allem für D, wo die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept strikt untersagt ist).

Die einzig richtige Antwort auf „woanders bekomme ich das aber (günstiger)“ lautet: „Dann gehen sie doch bitte da hin.“

Sonnenbrillen in Innenräumen sind häufig Anzeichen von „interessanten“ Persönlichkeiten.

Die Menschen sind erstaunlich widerstandsfähig und resilient. Auch für Behandlungsfehler oder versehentliche Überdosierungen. Vermeide das trotzdem.

Anrufe ins Krankenhaus dauern immer länger.

Bei vielen „nicht mehr funktionierenden“ Geräten (Blutzucker, Blutdruck, Pens, aber auch Nasensprays) – handelt es sich um Bedienungsfehler.

Beim Impfen gelernt: Leute mit vielen Tattoos haben häufiger Angst vor Nadeln.

Wenn jemand selbst sagt, er habe eine hohe Schmerzschwelle stimmt das häufiger nicht. Aber wenn das ein Verwandter über jemanden sagt, stimmt es.

Wenn ein Patient sehr häufig die Apotheke wechselt und sich über jede vorherige beklagt, sollte er vielleicht daran denken, dass der wirklich gemeinsame Faktor er selber ist.

Wenn ein Patient dir erzählt, dass er wegen einem Problem schon bei so vielen Ärzten/ Apotheken gewesen ist und alles ausprobiert hat, aber du bist „die beste“ … dann hast du jetzt ein Problem.

Dem entfernten Verwandten oder Nachbar, die irgendetwas im medizinischen Sektor macht, wird mehr geglaubt als der Apothekerin oder Pharmaassistentin.

Wenn jemand sagt „ich kenne mich mit dem Medikament aus, ich arbeite in der Pflege“, stimmt das leider häufig nicht. (Also das mit dem Auskennen).

Bei einem Patientenpaar kennt sich oft die Frau sehr gut aus über die vom Mann genommenen Medikamente (und er hat keine Ahnung).

Nichts ist so überbewertet wie schlechter Sex und so unterbewertet wie ein guter Stuhlgang.

Sag niemals „nie“, sag niemals „immer“ und diskutiere keine Politik mit den Patienten.

* Immer mitgemeint: Patientin

Hab ich was vergessen?

Von Problemlösungen und Dienstleistungen – oder dem Mangel an denselben

Teil meiner Jobbeschreibung (als Apothekerin) sollte sein „Problemlöserin“. Speziell für medikamentöse Probleme, natürlich, aber ausser der Beratung und Lösungsfindung fallen darunter die Entscheidung ob etwas rezeptpflichtiges gebraucht wird (und ob ich das abgeben kann und unter welchen Bedingungen), Beschaffungsprobleme, Ersatzmöglichkeiten. Und daneben habe ich täglich mit Personalproblemen, Hard- und Softwareproblemen und einigem mehr anderem zu tun.

Alles okay – was mich aktuell allerdings immer mehr nervt: die Leute scheinen nicht zu verstehen, dass ich grundsätzlich helfen *will* – es liegt meist auch in meinem Interesse eine Lösung zu finden, etwas (auf Rezept) abzugeben oder zu verkaufen. Aber es gibt Grenzen, innert deren ich meine Arbeit mache. Gesetzliche und wirtschaftliche. Eine Apotheke ist auch Detailhändler – in einem sehr spezialisierten und stark geregeltem Sektor. Und wenn ich „Nein“ sage – dann ist das so. Akzeptiert meine Lösungsvorschläge oder geht. Aber bitte diskutiert nicht. Ich hab keine Zeit dafür. Und langsam auch keine Nerven mehr.

Situation Freitag abend, kurz vor 7 Uhr. Wir sind noch zu zweit in der Apotheke – aktuell ich und die Apothekerassistentin im Praktikumsjahr. Ein Pärchen kommt rein, sie mit dick geschwollener Backe. Etwas mühsam erklärt sie mir nuschelnd, was sie will: etwas mit Arnika sei ihr empfohlen worden. Zur besseren Heilung. Gut – wenn sie das denn will: ich zeige ihr die Arnika-Globuli. Ich bin zwar nicht begeistert, aber … des Menschen Wille ist sein Himmelreich und so. 

Als ich sie frage, für was sie das braucht, zeigt sie auf ihre Backe. Das sei von heute, ihr Weisheitszahn musste herausgenommen werden, es schmerze zwar noch nicht, aber wenn …. 

Ich empfehle ihr statt dessen ein richtiges Schmerz- und Entzündungshemmendes Mittel. Sagt sie: „Ja, mein Arzt hat mir auch etwas verschrieben, das und ein Mittel zum gurgeln. Ich habe das Rezept aber zu Hause vergessen und keine Lust, es zu holen.“

Ok, blöd, aber muss ja nicht sein: ich kann ihr beides auch ohne Rezept verkaufen. Plus: hierzulande zahlt die Krankenkasse ja keine Zahnarztrezepte, also hätte sie sowieso zahlen müssen.

Will sie nicht, weil: „Es soll aber genau das sein, was auf dem Rezept steht.“ 

Gut, dann brauche ich das Rezept hier. Sie soll es holen. 

Das will sie nicht. *Ich* soll doch jetzt beim Arzt anrufen und das Rezept verlangen / nachfragen, was er verschrieben hat.

Nein. Das will / kann ich dafür jetzt nicht. Es ist nach 5 Uhr an einem Freitag abend. Mir fehlt die Zeit dafür. Der Arzt ist wahrscheinlich schon im Feierabend. Wenn sie meine Ersatzvorschläge nicht akzeptieren will, nur „genau das verschriebene“ will und nicht weiss, was es ist … dann kann sie das selber versuchen herauszufinden. Ich drücke ihr unsere Visitenkarte in die Hand, wo (falls sie jemanden erreicht) das Rezept oder die Info hin soll und wünsche ihr viel Glück.

Es … stösst etwas auf Unverständnis, dass ich das nicht mache.

Ich weise sie noch einmal auf die Zeit hin, die Tatsache, dass ich das Personal dafür jetzt nicht habe und die Schlange aus 5 Personen, die sich in der Zwischenzeit hinter ihr gebildet hat. Sie will diskutieren. Schliesslich wende ich mich dem nächsten Kunden zu um weiterzumachen.

Als ich nach weiteren 2 Kunden wieder schaue, was sie machen, sind sie nicht mehr in der Apotheke. Ich höre (nicht unerwartet) auch nichts mehr von ihnen.

Ich habe schon Ärzten angerufen wegen Rezepten – das bedingt aber eine gewisse Wichtigkeit und macht hier aus den verschiedenen (erwähnten) Gründen keinen Sinn.  Ausserdem: so Dienstleistungen brauchen Zeit. Und Personal. Da es momentan an beidem mangelt, kann ich das nicht bieten.

Aber die Patienten und Kunden sehen das nicht. Bis so etwas merkbar wird für die Kunden, dauert es lange – denn wir kompensieren so gut wir können. Wir machen, was möglich ist, priorisieren (hauptsächlich auf die anwesende Kundschaft) derweil im Hintergrund sich viel Arbeit ansammelt zu der man kaum mehr kommt. 

Ich wünschte, die Leute hätten etwas mehr Verständnis auch für unsere Situation.

Auf diese Liste will keiner (2)

2 Monate vergehen. Wir erinnern uns: Frau Bündchen mit Dauerrezept für Tramadol-retard Tabletten bei uns (und vielleicht noch wo anders?) und Frau Bündchen Senior, deren Dauerrezept für Tramadol-Tropfen (die die Tochter immer für sie bezogen hat) das storniert wurde.

Wir erhalten ein neues Dauer-Rezept für Frau Bündchen über Tramadol Tropfen mit einem Abbau-Schema als Dosierung.

Ja, jetzt bin ich verwirrt. Für die Tropfen hatten wir bisher nur für ihre Mutter Rezepte. Und das Abbau-Schema … das ist schon möglich, nur … ist das demnach anstatt der Retard-Tabletten (wäre logisch, aber nirgends erwähnt) oder hat der Arzt das mitbekommen, dass sie nebenher die Tropfen der Mutter genommen hat und das ist statt denen?

Vielleicht konstruiere ich da nur ein Problem, aber ich nehme das dennoch zum Anlass der Praxis anzurufen und diesmal will ich den Arzt direkt sprechen.

Nun – das war das spannendste und mehr als aufschlussreiche Telefon-Gespräch, das ich seit langem hatte. Ich versuche etwas zusammenzufassen, da der Arzt und ich Anfangsschwierigkeiten hatten zu verstehen, von was wir beide jetzt reden.

Pharmama: „Guten Morgen! Ich rufe an wegen dem neuen Dauerrezept für Tramadol-Tropfen für Frau Bündchen, das sie uns gefaxt haben. Ich habe gesehen, das ist ein Abbauschema … heisst das, dass das anstatt den Tramadol retard Tabletten ist?“

Arzt: „Nein, die nimmt sie ja schon eine Zeitlang nicht mehr. Das ist der Ersatz für das letzte Tramadol-Tropfen Rezept vom (1 Monat her).“

Pharmama: „Oh. Ich habe aber für Frau Bündchen bisher kein Rezept für Tramadol Tropfen erhalten. Das ist das erste Rezept für Tropfen für sie, das ich hier sehe.“ (meine Betonung auf FÜR SIE), das von der Mutter darf ich ja nicht erwähnen.

Arzt: „Wir haben ihr ein Tramadol Dauerrezept für Tropfen mit der Dosierung (…) am (1 Monat her) ausgestellt. Das Rezept hier ersetzt dieses Rezept.“

Pharmama: „Das ist interessant. Weil … dieses Rezept für Tropfen ist nie bei uns angekommen. Sie hat aber ein laufendes Dauerrezept für Tramadol Tabletten, das sie in der Zwischenzeit, also sei (1 Monat her) 2x bei uns weiter bezogen hat.“

Arzt: „…“

Pharmama: „Ausserdem … da war vor ein paar Monaten doch noch ein Zwischenfall bei ihr, wo sie das neue Dauerrezept für Tramadol Tabletten direkt der Patientin gemailt haben. Damit könnte sie theoretisch jetzt ausser bei uns auch noch in anderen Apotheken das beziehen. Wir haben keine Möglichkeit das Nachzuprüfen.“

Arzt: „Also sie bezieht immer noch die Tabletten bei ihnen? Das letzte Dauerrezept für die Tropfen ist nicht zu ihnen gekommen, das bezieht sie wahrscheinlich andereswo … und es existieren eventuell noch weitere laufende Dauerrezepte für das Tramadol in anderen Apotheken?“

Pharmama: „…“ (das muss man mal sacken lassen.) „Ja.“

Der Arzt überlegt etwas, dann bestimmt: „Bitte stornieren sie das Dauerrezept für die Tabletten und auch das für die Tropfen jetzt. Ich werde mit der Patientin Kontakt aufnehmen und schauen, wie das weiter geht. Falls sie vorher zu ihnen kommt, sagen sie ihr, sie muss mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen herauszufinden, wo die anderen Rezepte sind und von jetzt an nur noch einzelne Rezepte für sie ausstellen, keine Dauerrezepte mehr. Vielleicht setze ich sie auf die Sperrliste, wenn sie mir nicht angibt, wo sie noch bezieht.“

3 Tage später meldet sich Frau Bündchen selber bei uns, um superfreundlich zu fragen, ob sie die Tramadol Tabletten ausnahmsweise 2 Tage früher holen kann, da sie wieder über Wochenende weg ist.

Ich musste das verneinen und habe sie wie besprochen an den Arzt verwiesen.

Seitdem ist Funkstille, weder von ihr noch vom Arzt haben wir etwas gehört. Ich bin noch nicht sicher, dass sie auf der neusten Sperrliste ist, aber grundsätzlich: das ist eine der Möglichkeiten, da drauf zu landen.

Mehr vom Patientengeheimnis in dem Sampler hier. https://pharmama.ch/2016/06/07/vom-geheimnis-des-patienten-sampler/

Serviceblogpost für Schweizer Ärzte

Photo by Faisal Rahman on Pexels.com

Serviceblogpost für Schweizer Ärzte. Es folgen ein paar Informationen, die das Ausführen von Rezepten in der Apotheke immens vereinfachen können – und die Ärzte einfach wissen sollten. Klar, ich versuche, die Ärzte zu informieren aus der Apotheke, aber dazu fehlt mir aktuell häufiger die Zeit, also … informiert euch hier:

Collunosol Halsspray gibt es nicht mehr. Bitte schreiben sie grad ein Ersatzpräparat auf, das erspart mir Erklärungen beim Patienten und ihnen eventuelle Rückfragen. Stattdessen aufschreiben: NeoAngin Halsspray mit Lidocain. Oder Sangerol. Beides SL, ersteres sehr ähnlich in der Zusammensetzung.

Colchicin Tabletten: Da gibt es jetzt endlich ein Präparat für die Schweiz. Nennt sich Colctab, enthält 0.5mg Colchicin und wird (seit ganz neu) auch von der Grundversicherung übernommen. Dafür darf ich deshalb jetzt das ausländische Präparat nicht mehr abgeben.

Flector Pflaster: die sind nicht SL! Trotzdem wird das häufig bei Patienten verschrieben, die keine Zusatzversicherung haben. Stattdessen aufschreiben: Flectorparin Pflaster. Die sind SL, enthalten ausser Diclofenac noch Heparin – und müssen nur 1x täglich aufgetragen werden, nicht 2x.

Sinupret Dragees. Aufgeschrieben in der Dosierung 3 x 1 pro Tag. Die Dosierung ist zu niedrig, respektive entspricht der für die Sinupret FORTE. Bitte die aufschreiben oder die Dosierung anpassen oder ein sic! dahinter, falls ich das wirklich unterdosiert abgeben soll.

Thermacare Pflaster: die selber-wärmenden Pflaster und Auflagen sind nicht mehr in der MiGeL, werden nicht mehr von der Grundversicherung übernommen, tatsächlich zahlt selbst die Zusatzversicherung nicht mehr unbedingt mehr etwas daran. Entweder nicht mehr aufschreiben, oder den Patienten informieren, damit er in der Apotheke nicht überrascht wird. Stattdessen aufschreiben: Pflaster mit Capsaicin, aber … dasselbe ist das nicht.

Motilium lingual sind NLP (nur über Zusatzversicherung), aber das Generikum Domperidon Mepha lingual ist SL und geht über die Grundversicherung.Dauerrezepte für Benzodiazepine und Z-Substanzen (Zolpidem …) für ein Jahr sind nicht erlaubt. Ich kürze die Dauer in der Apotheke selbständig auf die maximal erlaubten 6 Monate und informiere den Patienten. Da die meisten von denen schon abhängig sind von den Sachen, kann man sich vorstellen, wie gut das ankommt. Und BITTE schreibt bei den Sachen auf, wie der Patient das nehmen soll. „Bei Bedarf“ ohne Maximalangabe ist wie ein langsamer Unfall, dem man zuschauen kann. Die Patienten werden das steigern. Manche bis ins Unermessliche. Ich kann keine Kontrolle der Bezugsabstände machen, wenn ich keine (Maximal-)Dosierung weiss.

Zofran / Ondansetron: Das ist ein starkes Mittel gegen Übelkeit. Bitte verschreibt das nicht als Mittel gegen Reiseübelkeit! Abgesehen davon, dass es sacketeuer ist (ja, auch als Generikum) ist es dafür nicht zugelassen. Die Krankenkasse übernimmt das nur bei Übelkeit aufgrund von Chemotherapie. Die meisten (eigentlich alle) Rezepte, die ich aktuell dafür bekomme, sind nicht für diese Indikation. Ja, ich frage nach und das geht dann nicht an die Krankenkasse, das muss in der Apotheke bezahlt werden. Ich weiss, es gibt nicht wahnsinnig viele Alternativen gegen Übelkeit bei Kindern in der Schweiz, aber, was ist das Problem mit dem altbekannten Itinerol? Klar das gibt es nicht als Lutschtablette, aber als Zäpfchen.

Und was ist mit den Dosierungsangaben der Kinderarztpraxen für Ibuprofen-Sirupe (Algifor etc.)? Wieso wird da seit neustem nicht mehr die Dosierung die im Kompendium und in der Packungsbeilage steht angegeben, sondern die einiges höhere Dosierung der peddose-Seite? Habe ich da etwas verpasst? Das sind auch dort Maximaldosen. Wenn ich das so anschreibe, nimmt das Kind eine (vielleicht unnötig?) hohe Dosierung und ich habe verwirrte Eltern, weshalb das höher ist als was auf der Flasche selber steht. Man kann das sicher machen, aber nicht bei JEDEM Rezept dafür.

Neue Praxis? Bitte schaut, dass irgendwo auf dem Rezept oder dem Stempel die KSK Nummer steht (die Nummer des Arztes, die ich angeben muss zum Abrechnen mit der Krankenkasse). Die GLN Nummer dagegen brauche ich nicht.

Auf dem Rezept brauche ich auch nicht die Angabe der Krankenkasse oder gar der Versichertennummer. Vor allem nicht bei Handgeschriebenen. Konzentriert euch da lieber darauf leserlich zu schreiben. Die Krankenkasse / Versicherungsdeckung muss ich sowieso jeweils abklären.

Amiodaron: Wegen der extrem langen Halbwertszeit muss das Mittel mit Pausen genommen werden (und nicht täglich durchgehend). Bitte schreibt das auch so aufs Rezept: z.Bsp: 1 Tbl tgl, Sa und So Pause.

Clopin / Leponex: Sogar auf der Packung steht (auf einem Kleber): „Darf nur abgegeben werden auf Rezept mit Vermerkt BBK sic“. (BBK = Blutbildkontrolle. Nötig wegen der seltenen, aber gefährlichen Nebenwirkung einer Agranulozytose. Leider steht das auf so gut wie keinem einzigen Rezept, das ich heute bekomme noch drauf. Wisst ihr Ärzte nicht mehr, dass das nötig ist? Wird das nicht mehr aufgeschrieben, weil die Praxis das sowieso nicht mehr machen kann? Dann muss das organisiert werden (nicht durch die Apotheke!).

Isotretinoin: Bitte schreibt das nicht auf Wunsch auf, wenn ihr nicht ein Hautarzt seid. Und vor allem nicht als Dauerrezept bei jungen Frauen. Einfach nicht. (Mal die Fachinfo durchlesen!)

Es gäbe noch mehr. Aktuell besonders nervend sind die wieder vermehrt auftretenden Lieferschwierigkeiten. Nizoral Shampoo zum Beispiel, da ist NICHTS lieferbar – Original und alle Generika fehlen bis auf weiteres. Dafür habe ich auch keine Lösung … ausser der Patient will das mit dem niedriger dosierten und frei erhältlichen Terzolin versuchen. Solange es das noch gibt.