Als Apotheker und Medizinalperson untersteht man besonderen gesetzlichen Bedingungen, unter anderem dem Patientengeheimnis. Grundsätzlich gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Personendaten – und dürfen deshalb nicht einfach bekanntgegeben oder weitergegeben werden.
Auf der anderen Seite arbeitet man im Gesundheitssystem nicht alleine … andere Medizinalpersonen wie Ärzte verschreiben dem Patienten für seine gesundheitlichen Probleme auf Rezepten Medikamente … und manchmal gibt es da Unklarheiten, die abgeklärt werden müssen. Familie oder Partner leben mit dem Patienten und sind zum Teil in die Behandlung involiert oder auch nicht.
Immer wieder gibt das deshalb Diskussionen, ob und was und wann und wem denn da überhaupt Informationen weitergegeben werden dürfen. Ein paar solche Situationen habe ich im Blog gebracht:
Ebola und das Patientengeheimnis … wäre nett, wenn die Medien sich auch daran hielten.
Patientengeheimnis – Fragen (und Diskussion in den Kommentaren)
Patientengeheimnis und Minderjährige
Vom Patientengeheimnis und ungeduldigen Kunden
Zwischen Paranoia und Patientengeheimnis
Patientengeheimnis und meine Erfahrung beim Arztbesuch
Schlechte Wortwahl – wenn man mal super-vorsichtig sein will
Wenn Sie in der Apotheke telefonieren, rede ich nicht mit ihnen.
Auch wenn sie der Partner sind – vorenthaltene Information
In der Grauzone landet man noch schnell
Fundsache Medikamente ja, die sind meist angeschrieben
Eine Trauerkarte von der Apotheke – darf/soll ich das?
Versehentlich ruiniertes Eheleben