In der Grauzone – oder: ein Schatten der Dinge, die da kommen …

Meine liebe Nachbarin bringt mich in die rechtliche Grauzone. Und gerade sie könnte / sollte das wissen. Dabei macht sie es aus den best-möglichen Motiven … Es geht um das Patientengeheimnis. Sie war die erste, aber nicht die letzte – das Thema kam in den letzten Wochen grad ein paar Mal.

Kennt ihr das, wenn ein bestimmtes Thema auf einmal wieder und wieder auftaucht? Und wenn die Phase vorbei ist, hat man wieder lange Ruhe? Ich hoffe, das stimmt hier.

Jedenfalls ruft meine Nachbarin Julia, die weiss, wo ich arbeite, und die – ich sag’ jetzt Mal auch in einem medizinischen Bereich arbeitet, in der Apotheke an.

Julia: „Hallo Pharmama! Ich muss dich etwas fragen. Du weißt ja, dass ich auch mit älteren Leuten arbeite, dabei habe ich Frau Zipfel kennengelernt und wir hatten auch immer wieder Kontakt …“

Ich versteife mich ein wenig innerlich, denn Frau Zipfel und ihr Mann sind Kundin/Patientin bei uns, und alles, was sie mich fragen könnte … dürfte unter das Patientengeheimnis fallen. Gleichzeitig bin ich ein bisschen erleichtert, denn ich ahne was kommt.

Julia: „Frau Zipfel wohnt ja fast genau neben Euch. Und sie ist Patientin bei Euch, das hat sie mir erzählt ….“

Pharmama: (möglichst neutral) „Ummm….“

Julia: „Jedenfalls, ich bin beunruhigt, weil ich sie nicht erreichen kann. Wir haben gelegentlich telefoniert und jetzt ist das Telefon abgeschaltet?… Ich habe einfach Angst, dass ihr vielleicht etwas passiert ist. Sie und ihr Mann sind doch schon älter und …“

Ich unterbreche sie.

Pharmama: „Julia, Du weißt, dass Ich Dir eigentlich gar nichts sagen darf. Nur soviel: Ich weiss, dass es ihr gut geht. Sie und Ihr Mann haben aber beschlossen umzuziehen. Deshalb kannst Du sie momentan nicht erreichen. Ich bin sicher, sie meldet sich wieder.“

Julia: „Ah, da bin ich beruhigt. Danke Dir!“

Die beiden (Frau und Herr Zipfel) waren gute und liebe Kunden bei uns. Mit zunehmendem Alter wurden sie aber beide … fragiler. Deshalb haben sie beschlossen gemeinsam ins Altersheim zu gehen. Sozusagen bevor sie „müssen“. Zusammen. Was ich wahnsinnig süss finde. Vor allem, weil sie extra vorbeigekommen sind, um sich zu verabschieden und zu bedanken.

Aber eigentlich … hätte ich nicht mal das sagen dürfen, was ich gesagt habe.

Was hättet ihr getan?

47 Kommentare zu „In der Grauzone – oder: ein Schatten der Dinge, die da kommen …

  1. War sicher gut gemeint von Dir. Aber wahrscheinlich wäre es wirklich das Beste gewesen, Deiner Nachbarin nichts zu sagen. Vielleicht hat Frau Zipfel ja einen Grund, warum sie Julia nichts von dem bevorstehenden Umzug ins Altersheim erzählt hat.

    Es hängt auch etwas davon ab, in welchem „medizinischen Bereich“ Julia arbeitet.

    Normalerweise informiert man ja Mitarbeiter „im medizinischen Bereich“ wie Hausarzt, Pflegeunternehmen oder Krankenkasse von einem derartigen Umzug (wie es Frau Zipfel ja bei Euch auch gemacht hat). Eine Möglichkeit wäre vielleicht gewesen, Julia allgemein mitzuteilen, dass Du keine Auskünfte zu Patienten geben kannst und Frau Zipfel telefonisch oder schriftlich zu informieren, dass sich Julia nach Ihr erkundigt hat (sie kann ja dann selbst zurückrufen, wenn sie es für wichtig erachtet, dass Julia informiert werden muss). Eigentlich darf Julia ja nicht mal von Dir informiert werden, dass Frau Zipfel Kundin in Eurer Apotheke ist oder war.

    Meine Argumentation geht dahin, dass ich das Patientengeheimnis höher einstufe als die Sorge von Julia, dass Frau Zipfel etwas passiert sein könnte.

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      1. Vielleicht ergänzend, zur Klarstellung: Ich bin nicht der Ansicht, dass Du das Patientengeheimnis gebrochen hast.

        Wo ich einfach etwas Bauchweh habe, ist die Nummer, dass sich eine Person nach einer Patientin erkundigt, mit der sie weder verwandt noch verschwägert ist. Anscheinend ist sie mit der Person ja auch nicht persönlich näher bekannt oder befreundet (sonst hätte sie den Umzug ja mitbekommen). Man muss die Motiviation der Person hinterfragen. War es wirklich persönliche Sorge? Hat die Person evtl. berufliches Interesse? Ist Julia vielleicht einfach eine Tratschtante, die einem die Information herauskitzeln wollte?

        Wenn es blöd läuft, tratscht Julia im Dorf oder in der Kleinstadt rum, dass es Frau Zipfel gut geht, sie umgezogen ist und sie diese Informationen aus der Apotheke habe. Dann wird es eng – auch für das Ansehen der Apotheke.

        Nachdem unten viele von Menschlichkeit schreiben: Ich hoffe, meine Argumentation kommt nicht unmenschlich rüber. Ich ziehe die Grenze vielleicht einfach etwas enger.

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        1. In dem Fall war ich mir sicher, dass es wirklich persönliche Sorge war, unter Tratschtante fällt sie auch nicht – tatsächlich hat sie bisher nie im Geschäft angerufen, weder dafür noch für etwas anderes. Da habe ich keine Sorge.
          Menschlichkeit ist gut – Vernunft auch. Manchmal nur befindet man sich wirklich im Graubereich des Gesetzes. Gut: wo kein Kläger, da keine Anklage.

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          1. Hast Recht: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und einem guten Bekannten (bei Dir: Julia) hätte ich wahrscheinlich auch die Antwort gegeben, dass es Frau Zipfel gut geht.

            Die Frage, die ich mir aber selbst jetzt weder rechtlich noch moralisch beantworten kann: Was hätte ich im exakt vergleichbaren Fall als Auskunft gegeben, wenn es Frau Zipfel NICHT gut geht (beispielsweise: Einlieferung ins Krankenhaus wegen nem Tumor)? Je nach Art des Tumors kann man das ohne weiteres überleben: Also geht es ihr gut. Eigentlich darf man auch da als Apotheker konsequenterweise dann nichts anderes sagen…

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          2. @McCloud: darum war ich ja so erleichtert. Das wäre noch ein Problem mehr gewesen. Gemein ist, dass man so was auch grad im Moment entscheiden muss: „Was sage ich denn jetzt?“

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  2. >Eigentlich darf Julia ja nicht mal von Dir informiert werden, dass Frau Zipfel Kundin in Eurer Apotheke ist oder war.<< Hast du doch auch nicht – die Nachbarin hat doch von Frau Zipfel selber erfahren dass sie in deine Apotheke geht. Oder hab ich deinen Bericht falsch gelesen ?

    Wäre ein "der Nachbarin geht es gut" auch schon zuviel der Information ?

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  3. Bei allem Achten und Beachten des Patientengeheimnisses – wir alle sind doch in erster Linie Menschen und erst in zweiter Linie Apotheker oder Ausübende eines Berufes.

    Ich sehe das so: Pharmama hat menschlich richtig gehandelt. Ich hätte auf die Anfrage vermutlich ebenso reagiert. Ich sehe auch kein Patientengeheimnis, das durch die knappe Information verraten worden wäre – keine Diagnose, keine Medikation, noch nicht einmal ein Wort über das gesundheitliche Befinden (außer einem völlig unverbindlichem und nichtssagenden ‚es geht ihr gut‘) wurde geäußert.
    Daß es da durchaus eine rechtliche Grauzone gibt, ist mir bewußt. Und falls Pharmama formalrechtlich gesehen unkorrekt gehandelt haben sollte – manchmal fühlt es richtig an, die menschliche Seite über das rechtlich Korrekte zu stellen. ;-)

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    1. Jein – das Patientengeheimnis ist wirklich etwas enorm wichtiges auch für unseren Beruf … deshalb muss es gewahrt bleiben. Deshalb gibt es Gesetze, die heute (und in so Situationen) wirklich doof erscheinen und übertrieben.
      Denn es gibt immer Situationen, wo selbst die Weitergabe dieser unscheinbaren Information üble Folgen haben könnte.
      Wobei – in diesem Fall hier nicht. Darum …

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  4. Meiner Meinung nach ist es nicht ganz so schlimm!
    Schließlich ist es keine Patienten relevante Info.
    Es ist etwas das man auch von der Nachbarin erfahren kann die den umzugswagen gesehen hat.
    Wenn ich als Feuerwehrmann zu einem Einsatz gefragt werde gebe ich auch Auskunft über das was man auch in der Zeitung lesen kann! Also ich denke damit kann man sich etwas helfen!
    Wenn es um fragen geht die Medikamente oder so etwas geht nix sagen.
    Ales was eh bekannt wird geht schon.

    Aber just my 2cent!

    Gruß Basti

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    1. Danke Basti.
      Aber weder Feuerwehrmann noch Nachbar untersteht dem Berufsgeheimnis wie ein Apotheker. Die Auslegung des Gesetzes ist so streng: ich dürfte nicht mal sagen, dass Frau Zipfel Patientin bei uns ist. Eigentlich dürfte ich auf einem Brief an sie nicht einmal unseren Absender drauf machen … aus genau dem Grund. Aber: wir sind auch eine Drogerie … das könnte auch Werbung aus der Drogerie sein … also lasse ich das so.

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      1. Du hast schon recht aber auch bei der Feuerwehr fällt man unter gewisse Gesetze die eine Weitergabe von Daten und so regeln! Und in der Rettung sogar unter die Ärztliche Schweigepflicht , also doch ähnlich!

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  5. Ein Patientengeheimnis wurde jedenfalls nicht verraten – Julia wußte ja bereits von Frau Zipfel in welche Apotheke sie geht.
    DU hast doch nix verratten. Ich finde deine Reaktion jetzt nicht schlimm. Du hast ja auch nicht gesagt, wohin Frau Zipfel umzieht. Also wenn dich DESWEGEN jemand verklagen wollte, dann weiss ich auch nicht… abgesehen davon, es sterben so viele alte Menschen in ihrer Wohnung, da ist es doch gut wenn sich die Mitmenschen erkundigen !
    Ebenso: du verrätst dass jemand im KH liegt. Imho OK.
    Du verrätst dass jemand wegen Krankheit xyz im KH liegt. Nicht so ok.

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    1. Vorsicht, ganz so einfach ist das nicht. Sie hätte auch einfach mal alle Apotheken durchtelefonieren können. Vielleicht gibts im Ort nur ein oder zwei, dann kann man auch einfach raten.
      Auf der anderen Seite hat Pharmama das noch nicht mal bestätigt – vielleicht kennt sie die beiden einfach privat obwohl sie in eine ganz andere Apo gehen oder vielleicht in gar keiner „Kunde sind“, weil sie nicht regelmässig Medikamente brauchen.
      Dabei könnte man jetzt streiten, ob das Patientengeheimnis auch für nicht-Kunden gilt, von denen Pharmama privat etwas gesundheitsrelevantes erfährt.

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      1. Was die Nicht-Kunden betrifft:
        In D sagt §203 folgendes: „Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis […] offenbart, das ihm als […] Apotheker […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird […] bestraft.“

        Ich lese das so: Wenn ein Apotheker privat im Gespräch unter zwei Augen beispielsweise gefragt wird, was man denn gegen die Krebserkrankung denn noch so machen könnte, dann darf der Apotheker auch nicht weitergeben, dass der Patient Krebs hat. Im Zweifelsfall muss ein Heilberuf schweigen, während die Nachbarin oder die Bäckerin da munter drauf los reden darf.

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  6. Menschlichkeit ist so wichtig und kommt heute oftmals viel zu kurz. Dort hat Pharmama menschlich korrekt gehandelt. Und das ist hoch anzurechnen.

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  7. Ne, also echt! Darüber hätte ich mir nun wirklich keinen Kopf gemacht – es geht ihr gut, sie zieht um, was hat denn das mit Patientengeheimnis zu tun!? Nix über Medikation, nix über Krankheit nur eine Info, die Deine Nachbarin auch von jemanden anderes hätte bekommen können.
    Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob die Nachbarin aus echter Sorge gefragt hat oder aus Tratschtanten-Neugier. Bei ersterem ist Deine Antwort IMHO mehr als ok, bei zweitem hättest Du wahrscheinlich eh nichts gesagt.
    Die Kundin, um die es ging hat Dich ja wohl auch nicht gebeten niemandem etwas zu sagen, also …..
    Gruß aponette

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  8. Bei der Umzugs-Info ohne Angabe, wohin die Leute gezogen sind – das halte ich auch für in Ordnung zu sagen, das ist ja nun wirklich keine sehr vertrauliche Information. Streng genommen rechtlich vielleicht nicht erlaubt, aber ich vermute, dass die Eheleute wohl nichts gegen die allgemeine Information „Sie wohnen nicht mehr dort, aber es geht ihnen gut“ einzuwenden gehabt hätten. Von daher, mMn war es die richtige Antwort :)

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  9. Theoretisch hätte Julia bei Herrn und Frau Zipfel vorbei fahren und selber schauen können, so sie besorgt ist. Rein theoretisch. Womit ich sagen will, das manchmal ein wenig zu viel des Guten was Datenschutz angeht getan wird. Wäre Herrn und Frau Zipfel unbemerkt etwas zu gestoßen, wäre das Geschrei in die andere Richtung („Heutzutage kümmert sich keiner mehr“) groß gewesen.
    Wir haben eine Benutzerin (Bibliothek), die sich mit mir öfter rege über ihren und meinen Gesundheitszustand austauscht. Wir haben vergnügt fest gestellt, das wir uns eine Physiotherapiepraxis teilen. Und seitdem gehen regelmäßig Grüße über unseren Therapeuten hin und her und gelegentlich auch mal besorgte Nachfragen, wenn wir uns auf meiner Arbeit verfehlen (wenn ich z.B. tatsächlich krank bin). Ich wäre nie auf die Idee gekommen, diese Kommunikationen in Frage zu stellen. Und ich würde auch nie auf die Idee kommen, unserem Therapeuten da irgendwas vorzuwerfen. Er würde allerdings auch nie mehr als allgemeine Auskünfte wie „es geht ihr gut“ geben.

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    1. Bei Dir und deiner Kollegin und der Physiotherapiepraxis: durch die regelmässigen und gegenseitigen Grüsse habt ihr indirekt ja die Erlaubnis gegeben gewisse Informationen auszutauschen. Also ist das „es geht ihr gut“ in dem Fall okay.

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      1. Na ja, aber diese „Erlaubnis“ mussten wir ja auch erst mal geben, die Grüße folgten bei uns später. In dem konkreten Fall tat Frau F. (nennen wir sie mal so ;) ) nach unserer Entdeckung über den gemeinsamen Physiotherapeuten ihr Mitleid mit mir dem Physiotherapeuten gegenüber kund, der da noch nicht wusste wie viel ich ihr erzählt habe und der sich dementsprechend bedeckt hielt. Angesichts der Schwere unserer Erkrankungen fast schon lustig. Wir sind beide gegenseitig der Meinung, das es der jeweils anderen schlechter geht mit unseren Grunderkrankungen. Und Frau F. ist eine „Kodderschnauze“, die nimmt kein Blatt vor den Mund und schießt auch schon mal weit übers Ziel hinaus. Weshalb ich sie gerade so gerne mag :D .

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  10. Dass sie ins Altersheim umzieht, kann ein Hinweis auf Pflegebedürftigkeit sein, was dann patientengeheimnistechnisch gesehen heikel wäre. Aber Pharmama meint ja selber, sie wären dorthin umgezogen, noch bevor es wirklich notwendig gewesen wäre.

    Einen blossen Adresswechsel würde ich also mitteilen. Und wenn sich die Leute noch in deiner Apo von dir herzlich verabschieden hätte ich nicht das Gefühl, dass sie ihren Umzug unbedingt verheimlichen wollen (und somit auch wollen, dass niemand anderes davon erfährt).

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  11. Patientengeheimnis hin oder her… es gibt Situationen in denen man einfach logisch reagieren darf. Beispiel aus der Akutpsychiatrie: Verzweifelte Mutter aus einem anderen Kanton ruft gegen 22.00 Uhr auf der Station an. Ist auf der Suche nach ihrer Tochter und hat schon dutzende Institutionen, Polizei, etc. kontaktiert. Soll ich ihr nun tatsächlich die Auskunft vorenthalten, dass ihre Tochter auf unserer Station hospitalisiert und viel wichtiger wohlauf ist ?

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    1. Ja, vor lauter Patientengeheimnis kann die Menschlichkeit zerstört werden. Und diese braucht man dringend; denn die medizinische Versorgung reicht für fragile Menschen nicht zum (Über)leben. Es gibt so viele Menschen, die es einfach alleine nicht schaffen; da muss man nicht die (unvollkommenen) Beziehungen, die (noch) da sind, unterstützen.
      Patientengeheimnis bei AIDS gegenüber dem Ehepartner finde ich auch falsch.

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      1. Das mit dem herumtelefonieren … nun, als Mutter (Verwandte) hat sie auf jeden Fall bessere Chancen an die Information zu kommen, ob die Tochter da ist. Trotzdem ist auch das hier schon fraglich und es würde bei einem problematischen Verhältnis der beiden und einer Auskunft wenn die Tochter das nicht wünschte zu rechtlichen Problemen (und Folgen) führen. Darum finde ich es hier gut, wenn (wie in einem Kommentar weiter unten erwähnt) bei Spitaleintritt nach dem gefragt wird.
        Wenn die Tochter allerdings bewusstlos ist … dann kann man nicht fragen. In so einem Fall wird von einem „stillschweigenden Einverständnis“ des Patienten ausgegangen, dass nahen Verwandten Auskunft im Notfall gegeben werden darf.

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  12. @ Pflegefachmann Es ist doch üblich dass auch Leute die Krankenhäuser abtelefonieren. Und wenn die Mutter in der Psychiatrie anruft dann wird sie einen Grund für diesen Gedanken haben… sollte die Tochter aus irgendeinem Grund die Mutter nicht sehen wollen dann ist das was anderes…

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  13. …aber fürs erste gebt ihr natürlich Auskunft dass die Tochter da ist !
    @ Phrarmama: mal was anderes was imho Grauzone ist: was ist wenn Anna Meielein vorbeikommt und für ihre Mutter Agathe Meielein ein Medikament abholen will (das Rezept hat Hausarzt Dr.Fieselfritz am Morgen gefaxt) aber bisher hat Agathe Meielein die Medikamente immer selber abgeholt – ist das erlaubt ? Oder rufst du dann erst bei Agathe an und fragst nach ob das ok geht ?

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    1. Auch das ist so ein Grauzone-Fall, der mich in ernste Schwierigkeiten bringen könnte. In der Praxis sehe/ mache ich das so: die Tochter weiss offensichtlich, dass der Arzt das Rezept gefaxt hat. Das kann sie eigentlich nur wissen, wenn sie mit in der Praxis gewesen ist, oder Arzt oder Mutter ihr das mitgeteilt haben. Ich frage nach, weshalb die Mutter nicht selber kommt … und zur Sicherheit auch noch, inwieweit die Tochter in die Behandlung der Mutter eingeweiht ist (weiss sie, was sie bekommt? von wem?…) Wenn das klar ist, dann gebe ich das ab. Wenn ich unsicher bin, rufe ich an. Und halte im Computer fest, dass auch die Tochter für sie Medikamente holen kommen darf.

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    2. Nein, im Zweifel wird die Auskunft genau nicht gegeben, egal wem.

      Wir hatten ein ähnlich gelagertes Problem vor ein paar Monaten mit einer Freundin. Ihr ging es nicht gut, irgendwann haben wir sie dann (mit ihrer Zustimmung, sofern sie dazu in der Lage war) in die Psychiatrie gebracht. Nach zwei Tagen ist sie gegangen. Nachts mit dem Krankenwagen wieder zurück (lange Geschichte). Nach zwei Tagen ist sie gegangen. Am nächsten Tag rief sie an, sie sei wieder zurück in der Psychiatrie, wir sollten ihre Eltern und mehrere andere Personen benachrichtigen.
      Now what. Sagen wir vorsichtig, ihren Auskünften war nicht unbedingt zu trauen. Bei ihr zu Hause angerufen, ging niemand ran. Ihre Eltern angerufen, die wussten prinzipiell von nichts. Ihre Nachbarin angerufen, die wusste von nichts. Psychiatrie angerufen. Die durften keine Auskunft geben. Situation erklärt. Erklärt, dass die Eltern (wohnen 800km weg) sich sorgen und wir im Zweifel wieder (wie beim ersten und zweiten Mal…) Kleidung bringen wollten. Die Antwort war „Machen Sie sich keine Sorgen“. Die Eltern haben telefonisch gar keine (!) Auskunft bekommen, nur „Wir dürfen Ihnen keine Auskunft geben, wer in unserer Einrichtung behandelt wird“ (sie hatte sich sämtliche Auskünfte ihren Eltern gegenüber verboten).
      Eigentlich war „Machen Sie sich keine Sorgen“ uns gegenüber schon zu viel Info, denn es sagt in dem Fall eigentlich alles und da hat jemand seine Kompetenzen schon ganz schön ausgedehnt. Alleine die Auskunft, dass jemand auf Station weiß, dass man sich um Person X keine Sorgen machen muss, impliziert schon, dass Person X vor Ort ist… und alleine das ist schwierig.
      Sie ist übrigens wieder nach zwei Tagen gegangen.
      Und das lag leider in keinem der drei Fälle daran, dass es ihr besser ging. Sie hält sich jetzt so über Wasser. Sie braucht immer noch Hilfe, die wir nicht leisten können und die uns kaputt machen. Sieht aber keinen Handlungsbedarf. Natürlich nicht. Dass Jesus mit ihr spricht (und ihr Toaster) ist ja auch ganz normal und wer rennt nicht im Herbst in Schlüpper und Socken durch die Stadt?

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  14. Bei meinem Kommentar ist mir ein „nicht“ zu viel hinein gerutscht, man „muss“ die Beziehungen unterstützen.

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  15. In diesem Fall geht es nicht um völlig Fremde, sondern um Nachbaren und (lockere) Bekannte (bezogen auf alle drei beteiligten Parteien). Die Information „es geht ihnen gut“ im Sinne von „Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen“ sollte in diesem Kreis vertretbar sein.
    Das grundsätzliche Problem ist ein anderes: Egal wie Pharmama in so einer Situation reagiert, falsch ist es immer: Entweder hat sie sich nicht genug gekümmert, wenn doch etwas passiert ist oder sie hat eine Suchaktion ausgelöst, weil die Nachbarin nach einem „ich darf Dir wegen dem Patientengeheimnis leider keine Auskunft geben“ zur Polizei gegangen ist oder sie gibt Informationen zu Patienten weiter. Was davon im Einzelfall zutrifft, entscheiden später Presse und/oder Gericht, natürlich konsequent ohne die Zwickmühle zu sehen.
    Wäre Pharmama der Gemüsehändler um die Ecke, würde sich die Frage gar nicht stellen, denn dieser unterliegt keinem „Kundengeheimnis“. Insofern ist medizinisches Personal im Alltag „normalen“ Menschen gegenüber benachteiligt.
    Pflegefachmann: Bei der Mutter ist die Frage recht einheitlich, aber wie sieht es aus, wenn es der Freund (und nicht Ehemann) ist, der anfragt? Ohnehin sind Auskünfte am Telefon gegenüber Unbekannten schwierig, schließlich könnte ich auch anrufen und behaupten die Mutter zu sein (ok, das würde mir wohl keiner abnehmen, aber den Vater schon).

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    1. Das mit dem Gemüsehändler bringt mich auf eine Idee – praktisch könnte ich das Telefon in so einem Fall der Drogistin weitergeben. Die untersteht nicht dem Berufsgeheimnis und könnte zumindest diese Auskunft problemlos geben.
      (Wobei ich bei uns die Drogisten und Lehrlinge soweit geschult habe, dass sie sonst gleich das Patientengeheimnis wahren. Immerhin arbeiten sie nicht nur in einer Drogerie).

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      1. Eine Drogistin untersteht nicht dem Berufsgeheimnis?

        Laut dem Graubündner Gesundheitsgesetz (das ich gerade ergoogelt habe, https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/dienstleistungen/aufsichtbewilligungen/Kantonsarzt/Dok%20Kantonsarzt/Merkblatt%20Berufsgeheimnis_2011.pdf) unterstehen DrogistInnen auch dem ärztlichen Berufsgeheimnis. Ich weiss nicht, ob es dein Kanton anders handhabt.

        Ich arbeite ja im Samariterverein mit, Postendienste und so. Und man sagte mir, dass ich dem Arztgeheimnis unterstehe, da ich entweder eine Medizinalperson bin oder die Hilfsperson eines Arztes bzw. Rettungssanitäters darstelle.

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        1. Ah, ich sehe wo das Problem liegt. Das Strafgesetzbuch definiert den Bereich relativ eng – da sind Drogisten nicht erwähnt. Anders im Gesundheitsgesetz da schon … und zwar nicht nur unter „und Hilfspersonen“. Demnach: nein, auch die Drogistin dürfte nicht mal die Adressauskunft geben oder dass die Person bei uns Patientin ist.

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  16. @pharmama: Ich finde die Auskunft in Ordnung. Hätte „Julia“ Deine Drogistin gefragt ob Frau Zipfel, von der sie weiß, daß sie in der Drogerie Kundin ist hätte die dieselbe Auskunft geben können ohne das Patientengeheimnis zu verletzen.

    @pflegefachmann: Wenn die Tochter volljährig ist finde ich es zwar menschlich nachvollziehbar, die Mutter zu beruhigen aber dennoch alles andere als okay. In D wird man bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus – egal welcher Fachrichtung – gefragt, ob Auskunft gegeben werden darf, daß man dort ist (egal ob Leute anrufen die wissen wollen, ob Frau Judi da ist oder welche da stehen, die wissen wollen, welche Zimmernummer Frau Judi hat). Und ich verneine das jedes Mal und würde ein echtes Fass aufmachen, wenn meine Mutter dennoch Auskunft bekommen würde…

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  17. Bei „Patientengeheimnis“ denke ich immer an meine Erfahrung vor langer Zeit, als ich mir selbst mal den Notarzt gerufen habe und ins Krankenhaus gekommen bin. (Erste eigene Wohnung, völlig allein in dem Bundesland, keine Freunde, keine Familie, niemanden. Ich hatte echt Schiss…)
    In Krankenhaus haben sie nichts gefunden (ich habe nur später so nebenbei mitbekommen, dass mein damaliger Chef großzügig mit E 605 gespritzt und den Angestellten, die mit den Pflanzen in Kontakt kamen, davon natürlich nichts gesagt hat. )

    Als ich jedenfalls am nächsten Tag mit dem Taxi nach Hause fuhr (ich wusste nicht mal wo ich bin, ich kannte ja kaum die Stadt in die ich kurz vorher gezogen war, geschweige denn das KH in der nächstgrößeren) meinte mich der Taxisfahrer verspotten zu müssen, dass ich wegen ein wenig Kotzerei den Notdienst gerufen hätte.

    Das nagt heute noch an mir. Ich hätte echt gerne gewusst, welches Ar….och von dem medizinischen Personal meinte, einem Taxifahrer unter die Nase binden zu müssen, warum ich im KH war.

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  18. Mal ein weiteres Beispiel:

    „Ich habe X gesehen, er sitzt im Rollstuhl und ihm geht es gar nicht gut.“

    Wenn ich X während meiner Arbeitszeit gesehen habe (d.h. auf dem Weg von der Klinik-Cafeteria zu meiner eigenen Abteilung), dann würde ich es nicht weitersagen. Und insbesondere dann nicht, wenn ich einen Kittel trüge und ich als Arzt zu erkennen bin. X vertraut darauf, dass ich auch das Arztgeheimnis einhalte.

    Gehe ich an einem arbeitsfreien Tag im Spital vorbei, um aus meinem Büro irgendwelche Unterlagen abzuholen, um sie in Ruhe zu Hause anzuschauen – dann würde ich es sagen, dass ich X gesehen habe, wenn ich weiss, dass X und die nachfragende Person sich einander kennen und wenn es den Interessen von X nicht entgegenläuft.

    Solche Dinge sind aber wirklich schwierig zu handhaben. Noch ein Beispiel:

    Der Vater einer ehemaligen Freundin liegt in der Klinik. Es dauert nur noch Wochen, bis er stirbt.

    Ich wurde von ihm, zusammen mit der Freundin, mehrmals zum Essen und zu Ausflügen eingeladen. Auch nach dem Ende der Beziehung.

    Der Vater wollte seine Erkrankung nur dem engsten Familienkreis mitteilen (Ehefrau + Kinder). Ihr Vater war begeistert von mir als Fastschwiegersohn und ich spürte auch, dass er mich mochte. Aber er wollte trotzdem nicht, dass etwas über seine Krankheit nach aussen dringt.

    Sie hatte mir dann davon erzählt, weil sie es als fair empfand. Nicht dass ich mal fragen würde, wie es ihrem Vater so ginge – nur um dann zur Antwort zu bekommen: „Ähhh, er ist vor acht Monaten verstorben.“ Trotzdem doof, wenn man ihn dann nicht ein letztes Mal besuchen kann, und nur im Stillen dankbar sein kann für die gute Zeit früher.

    Man kann nichts richtig machen. Nur wenn man sich auf ein Gesetz berufen kann, kann man sagen: „Ich mache mich strafbar, wenn ichs erzähle“ – und ist dann fein raus. Andernfalls droht immer die Gefahr, jemanden zu verletzen.

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  19. Die Info, dass sie gezügelt haben, finde ich unproblematisch, da dies öffentlich bekannt ist (Türschild wechsel) und weil Post und Telefonbuch normalerweise sogar die neue Adresse herausgeben.
    Die weitergabe der „Diagnose“, dass es ihnen gut geht finde ich heikler. Weil ich hier nicht immer alle gleich informiere. Z.B. in dem ich der Apothekerin sage mir gehe es gut und der anstrengenden Kollegin sage ich ab, weil es mir nicht so gut gehe. Was

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  20. Ähnliche Situation: Angestellte vom Supermarkt im gleichen Haus wie die Apotheke ist kommt ins Geschäft und bittet um die Adresse eines Kunden, dessen Kundenkarte sie in der Hand hält. Die betroffene Person habe ihr Portemonnaie an der Kasse liegen gelassen und die Kundenkarte der einzige Hinweis auf den Besitzer. Mein Vorschlag: ich rufe anstelle des Supermarkts beim Kunden an und sage ihm, er könne sein Portemonnaie im Supermarkt abholen :-)

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  21. entschuldige, bei allem respekt, aber für mich ist das aus einer mücke einen elefanten machen… ein einfaches „du, ich habe sie vor kurzem auf der straße getroffen, mach dir keine sorgen“ geht ja auch. da ist keinerlei relevante information drin, die du nicht als privatperson, die du ja wohl auch bist, geben könntest.

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