Ein bisschen Unterstützung für die Arbeit der Apotheken?

Der Kassensturz lässt abstimmen. Die Frage ist: Wollen wir mehr Verkauf von Medikamenten in Grossverteilern (Migros, Coop etc.) ?

Die Argumentation dafür ist wie immer: die Preise würden sinken.

An der Stelle möchte ich aber an ein paar Dinge erinnern: die Preise in der Schweiz sind nicht wegen den Apotheken so hoch – habe ich glaub' auch schon erwähnt. Wenn wir die Sachen günstiger bekommen würden, würden wir sie auch günstiger verkaufen. 

Dazu auch Dominique Jordan, Präsident von unserem Apothekerverband, der Pharmasuisse:  «Medikamente sind keine Konsumgüter und brauchen entweder eine Beratung oder eine Begleitung des Patienten.» Schuld an hohen Medikamentenpreisen sind oft die Hersteller …

Ich will hier wirklich keine Zustände wie in Amerika. Dort gibt es grundsätzlich nur 2 Einteilungen: entweder etwas ist rezeptpflichtig – dann bekommt man es auch nur mit Rezept vom Arzt – oder es ist es nicht. Dann bekommt man es überall. Amerika ist auch das Land wo die meisten Leute wegen Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Überdosierung von Medikamenten im Spital landen.

Schon klar: die Leute werden immer informierter und entsprechend selbständiger – aber wie zuverlässig ist die Info? Und ist es nicht gut, wenn man sich mit jemandem, der das wirklich gelernt hat abspricht? In der Apotheke (und Drogerie hier) bekommt man die Info – gratis zum Produkt.

Ausserdem möchte ich zum Nachdenken geben, dass eine Apotheke heute nicht mehr nur von Rezepten überleben kann. Das reicht nicht. Und dass die anderen Artikel, die man auch in Drogerien findet an sich schon von den Grosshändlern verkauft werden. Viele Medizinprodukte unterscheiden sich kaum von den "richtigen" zugelassenen Medikamenten – und die bekommt man jetzt schon im Migros. Mittel gegen Erkältung, zum Abführen, zum Einreiben. Einfach ohne Kontrolle der Produkte selber und ohne Beratung durch die Fachperson. (Da muss ich unbedingt auch mal drüber schreiben!). Schmerzmittel und so gehören da noch nicht dazu. Noch nicht.

Zur Umfrage geht's hier:

http://www.srf.ch/konsum/services/interaktiv/umfrage-lockerer-arznei-verkauf

Würdet ihr (Bitte) für unsere Arbeit abstimmen? 

Pharmazeutisches Wissen

Ich habe schon ein paar Artikel zusammen, über das Wissen, dass wir in der Apotheke brauchen – und mehr. Die Artikel sind vor allem für Apotheker (oder andere Mitarbeiter im Gesundheitssystem) interessant, aber vielleicht findet sich auch etwas für den medizinischen nicht vorbelasteten – und sei es nur als Einblick, dass es oft nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.

Wichtiges Wissen über Medikamente

Spezielle Medikamente

Generika – genauer hingeschaut

Wechselwirkungen und Interaktionen:

Die Arbeit der Apotheke am Beispiel Wechselwirkungen

Abhängigkeiten

Die Arbeit in der Apotheke

Für die Apotheke im Ort:

Diverses:

0001-14244733

Du weißt, du bist ein Apotheker, wenn …

Du weißt, du bist ein Apotheker, wenn …

  • Du die Leute danach beurteilst, ob sie Generika akzeptieren oder nicht.
  • Du den Leuten sagst, sie sollen die abgelaufenen Medikamente in ihrer Hausapotheke entsorgen … aber etwa die Hälfte in der eigenen Hausapotheke sind auch schon drüber.
  • Einige Medikamente in der Hausapotheke haben ein X drauf (machen wir auf retournierte Medikamente in der Apotheke drauf)
  • Du schon einmal jemandem nicht gesagt hast, was du beruflich machst, um die unweigerlich folgenden Fragen betreffend ihrer Medikamente (oder der Kosten derselben) zu umgehen.
  • Wenn Du hohe Ansprüche daran stellst, was den perfekten weissen Schurz ausmacht – speziell waschbarkeit und bügelfreiheit, weissheit und die richtige Anzahl Taschen.
  • Überhaupt: Weisse Schürzen. Auch in Deiner Wohnung an ungewöhnlichen Orten.
  • Wenn Du Apotheken im Ausland oder unterwegs als touristische Stopps ansiehst.
  • So praktisch jeder Block und Kugelschreiber, den Du besitzt (oder besessen hast) das Logo einer Pharmafirma oder eines Medikaments darauf hat.
  • Wenn Du einen Film siehst oder ein Buch liest und dich über die inkorrekte Darstellung von Medikamenten nervst. Beispiel: „Sie hat sich vor der Reise gegen Malaria impfen lassen.“ Es gibt keine Impfung gegen Malaria.
  • Du einen Deiner Kunden ausserhalb der Apotheke antriffst, der Dich fast nicht erkennt und sagt: „Sie sehen anders aus in richtiger Kleidung.“

(idee nach http://pharmacychick.com)

Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

Gedankenknick bringt ja gerne den aktuellen Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems in Bezug auf die Apotheken. Jetzt erreichte mich etwas, das zeigt, dass es auch bei uns so geht.

Angenommen, ich bin Apothekerin und ich möchte in einer Apotheke arbeiten. Nicht sie leiten, nur arbeiten.
Dann brauche ich dafür eine Bewilligung vom Kanton in dem ich arbeiten will. Denn immerhin habe ich eine Menge Verantwortung zu tragen – da müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verwalterin der Apotheke hat noch ein paar Bedingungen mehr zu erfüllen – sie rechnet ja schlussendlich mit den Krankenkassen ab – und ist auch dafür Verantwortlich, dass nur fähiges Personal angestellt wird und dieses entsprechend arbeitet.

Für diese Berufsbewilligung jedenfalls brauche ich verschiedenes:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung von ausländischen Diplomen durch das Bundesamt für Gesundheit in Bern.
  • Ein Auszug aus dem schweizerischen Strafregister – Original, nicht älter als 3 (manchmal auch 6) Monate oder den Strafregisterauszug/Führungszeugnis des Herkunfstlandes wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate (manchmal bis 5 Jahre) zugezogen bin.

Obiges verlangen so ziemlich alle Kantone. Dazu kann noch kommen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde (Original, nicht älter als 3 Monate) oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis bisheriger Weiterbildungen (wie die FPH) oder Doktorate
  • Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone falls vorhanden
  • und falls man schon in einem anderen Kanton gearbeitet hat: eine Bestätigung der unbescholtenen Berufsausübung (Unbedenklichkeitserklärung) durch die Aufsicht derjenigen Kantone
  • Eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung im Original
  • Der Nachweis einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung

Aber: Nur im Kanton Basel Stadt wird seit einer (idiotischen) Gesetzesänderung Anfang letztes Jahr (?) verlangt, dass auch die Apothekerin, die als Stellvertretung arbeitet, vorher schon 2 Jahre zu 100% in einer Apotheke gearbeitet hat. Ansonsten darf sie nicht allein als Apothekerin in einer Apotheke stehen. Diese Bedingung musste bisher nur die Verwalterin erfüllen.

Äh, WAS ????
Hände hoch: wieviele von euch Apothekern – speziell schweizer Apothekern hat (nach dem Praktikumsjahr und der Einarbeitungszeit) schon gleichzeitig mit einem anderen Apotheker gearbeitet? Und ich meine nicht die Überschneidungszeit am Mittag, wenn man abtauscht, sondern: tagelang.
Ich behaupte mal, das ist die absolute Minderheit. Das hat einen Grund: als kleine Apotheke (Quartier, Dorf etc.) kann man sich nicht mehr als 1 Apothekerin gleichzeitig leisten. Das geht höchstens in Bahnhof-Apotheken oder sehr grossen Zenter-Apotheken mit entsprechend Umsatz und Einkommen.

Diese neue Regelung in Basel-stadt bedeutet (kurz gesagt), dass Apothekerinnen frisch vom Studium in Basel keine Arbeit mehr finden.

Sie müssen auf einen anderen Kanton ausweichen – dort 2 Jahre arbeiten – dann können sie auf Basel arbeiten kommen. Wenn sie dann noch wollen.
Das bedeutet aber auch, dass Apotheken, die in Basel neue Angestellte suchen, kaum jemanden finden. Sie dürfen zwingend nur noch solche nehmen, die schon über 2 Jahre irgendwo gearbeitet haben – und wir haben in der Schweiz schon eher einen Mangel an Apothekern. Was man merkt, wenn man mal jemanden suchen muss.

Ich persönlich arbeite noch gerne mit jungen Apothekern – die kann man noch formen nach eigenen Zielsetzungen. Da hat man auch noch nicht so ein Problem mit Ferien (Schulferien bei Müttern) etc. Und mir persönlich ist jemand junges (auch wenn noch etwas unerfahrenes) fast lieber, solange sie vernünftig und vorsichtig ist, als jemand älteres, die das Gefühl hat, sie weiss schon alles und kann gar nichts falsch machen.

Was passiert, wenn andere Kantone das auch einführen?
Der Offizin-Apothekerberuf wird (noch) unattraktiver und weniger wählen das als Beruf. Das gibt ein Nachwuchsproblem. Noch weniger Auswahl bei der Angestelltensuche. Noch mehr finanzielle Probleme bei den übriggebliebenen Apotheken – weil die Personalkosten in die Höhe schnellen. Oder der Anfangslohn für die Apotheker in den ersten Jahren müsste stark sinken – auch das macht den Beruf noch weniger attraktiv. Ausserdem löst das in den ersten Jahren nicht das Problem, dass ja immer eine andere Apothekerin mit genug Arbeitszeit anwesend sein muss – und nach den 2 Jahren: ginge das dann nur mit dem geringeren Lohn weiter, oder müsste die junge Apothekerin dann auch die Stelle wechseln?

Autsch! Wer hat diese Gesetzesänderung denn erlassen? Und weshalb hat da der Apothekerverein in Basel nicht vorher interveniert und versucht das zu verhindern? Oder der schweizerische Apothekerverein? Ich hoffe, da läuft etwas. So kann man die Apotheken nämlich auch kaputt machen.

Nachtrag 2016: anscheinend hat man es geschafft und diese Vorschriften wieder aufgehoben. Vernünftig.

Wie sag ich’s meinem Patienten?

Immer schwierig: Wechselwirkungen. Noch schwieriger: Wechselwirkunge bei Medikamenten wie Antidepressiva und Antipsychotika.

Leider gibt es gerade bei den erwähnten Medikamenten häufig welche … auch „wichtigere“ wie Herzrhythmus-störungen und gegenseitige Wirkverstärkungen – letztere können auch gewollt sein, können sich aber auch in verstärkten Nebenwirkungen äussern.

Und viele, die das nehmen müssen haben schon eine kompliziertere Persönlichkeitsstruktur und Probleme mit Wechseln / neuen Medikamenten / Anpassungen und derartigem. Sie auf Wechselwirkungen aufmerksam zu machen (wie ich eigentlich sollte*) verwirrt sie oft noch mehr und verunsichert sie, so dass sie am Schluss die (nötigen) Tabletten doch nicht nehmen.

Was tun? Bisher habe ich es so gehandhabt, dass – wenn so etwas auftritt und das Medikament neu ist – ich dem Patienten erst mal sage, dass ich rasch noch etwas mit dem Arzt klären muss (ich sage nicht unbedingt was) … und dann das mache. Der Arzt soll dann – mit dem Wissen um die Wechselwirkung -entscheiden, wie wichtig es ist, dass der Patient informiert ist und ob er auf eine mögliche Wechselwirkung oder auch Nebenwirkung achten soll.

Also ist es ein bisschen ein Dilemma. Wie viel soll / kann ich sagen?

Und meine Kollegin ist da letztens ein bisschen „reingelaufen“. Sie hatte abends eine Patientin, die sich schon reichlich beunruhigt in der Apotheke präsentierte. Auf dem Rezept ein neues Antidepressivum zu ihren bereits vorhandenen. Bei Eingabe in den Computer zeigt dann auch eine schwerwiegende Wechselwirkung an – noch nicht kontrainduziert aber im Sinne von „von einer Kombination wird stark abgeraten“.

…. was soll ich schreiben? Den Rest könnt ihr dem Brief entnehmen, den ich dem Arzt auf dessen erboste Reaktion hin geschrieben habe. In seinem Brief  beklagt er sich darüber, wie wir die Patientin behandelt haben, speziell, dass wir ihr gesagt hätten, sie solle das Medikament nicht nehmen. Sie braucht für ihre Behandlung dringend das – und wie wir dazu kämen, sie zu verunsichern?

Sehr geehrter Herr Dr. …

Erstmals: vielen Dank für Ihren Brief. Ich nehme ihn als konstruktive Kritik gerne an.

Dann möchte ich mich entschuldigen, dass das so unglücklich gelaufen ist. Es liegt natürlich auch in unserem Interesse, dass die Patientin die bestmögliche Behandlung und Beratung bekommt.

Am betreffenden Tag arbeitete (meine Kollegin). Sie hat mir erklärt, dass die Patientin zu einem Zeitpunkt mit dem Rezept kam, an dem Sie nicht mehr erreichbar waren. Darum hat sie der Patientin erklärt, dass sie wegen einer Wechselwirkung erst mit Ihnen, dem Arzt Rücksprache nehmen möchte. Die Patientin hat darauf erklärt, dass sie das dann lieber selbst mit Ihnen besprechen möchte.

Wir haben also der Patientin nicht gesagt, dass sie das Medikament nicht nehmen soll. Wir haben ausserdem versucht, sie als verschreibender Arzt zu erreichen, respektive angeboten, es gleich am nächsten Tag abzuklären, was die Patientin abgelehnt hat.

Wir sind uns bewusst, dass ein sensibler Umgang vor allem auch mit depressiven Patienten wichtig ist und dass es wichtig ist, dass diese ihre Medikamente (regelmässig) nehmen. Leider können wir angezeigte Wechselwirkungen nicht vollständig ignorieren. In dem Sinne wäre es das nächste Mal vielleicht sinnvoll, etwas weniger Info an die Patientin zu geben – vor allem wenn der Arzt gerade nicht erreichbar ist.

Dennoch denke ich nicht, dass meine Kollegin falsch gehandelt hat. Falls Sie aber eine bessere Vorgehensweise vorzuschlagen haben, nehme ich diese gerne entgegen.

mit freundlichen Grüssen Pharmama

Vielleicht sage ich das nächste Mal in so einem Fall am besten „ich muss das Medikament erst bestellen, ab morgen habe ich es hier.“ ?

* mehr zum Thema: die Arbeit der Apotheke am Beispiel Wechselwirkungen