Wie ich letzthin in der Apotheke die Drogen und Chemikalien-Bestellung kontrolliere, fällt mir ein Sack mit einem Kilo Steviablatt auf.
Ich denke: „Was zum Geier …?“ und eile mit dem Sack zu den Bestellzetteln – und tatsächlich: das wurde für einen Kunden bestellt.
Das darf doch nicht wahr sein! Das kommt grad wieder retour.
Wieso? Weil Steviablatt oder –Pulver immer noch keine offizielle Zulassung hat. Ich darf das nicht verkaufen. Dabei wäre das noch etwas gefragtes: eine Pflanze mit natürlicher Süsswirkung.
Zur Kontrolle, ob das auch wirklich so ist, suche ich auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit und werde fündig: (Quelle)
Ist Stevia als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen?
Es gilt klar zu unterscheiden zwischen der Steviapflanze und den aus der Steviapflanze gewonnenen Steviol Glykosiden.
Da die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze nicht vollständig belegt ist, dürfen Steviakraut beziehungsweise -blätter nicht als Lebensmittel vermarktet werden. Mit einer Ausnahme: Steviablätter dürfen als Zutat, jedoch nur in sehr kleinen Mengen, in Kräutertees verwendet werden. Ein solcher Kräutertee darf als Mischung maximal 1-2 Prozent Steviablätter enthalten. Mit der generellen Zulassung von Steviablättern beziehungsweise Steviakraut als Lebensmittel ist vorläufig nicht zu rechnen. Wenn jemand Steiva selber anbaut und nur für den Eigengebrauch verwendet, so liegt das in der Eigenverantwortung dieser Person.
Und
Was sind Steviol Glykoside, Steviosid und Rebaudiosid A?
Die Steviol Glykoside sind für den süsslichen Geschmack der Steviapflanze verantwortlich. Diese Glykoside werden aus der Pflanze extrahiert und aufgereinigt. So können auch einzelne Glykoside gewonnen werden, wie zum Beispiel Steviosid oder Rebaudiosid A. Diese Glykoside sind bis zu 300-fach süsser als Zucker und nicht kalorigen. Daher eignen sie sich als Süssungsmittel in Lebensmitteln wie auch andere Süssstoffe (z.B. Aspartam, Sucralose, Cyclamat, Neohesperidin). Die Süssungsmittel zählen zu den Zusatzstoffen. Da die Steviol Glykoside gemäss Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) nicht zulässig sind, muss deren industriellen Anwendung in Lebensmitteln bewilligt werden.
Also noch mal: Stevia als Blatt oder Pulver: keine Zulassung als Lebensmittel (Tee etc.), ich darf das nicht verkaufen.
Ausnahme: untergemischt in Teemischungen zu 1-2%
Und: Einige der Inhaltsstoffe von Stevia wurden untersucht und wurden als unbedenklich gefunden: Steviosid und Rebaudosid A. Es können demnach Produkte mit diesen Inhaltsstoffen in Handel gebracht werden – sofern sie vorher eine Zulassung erhalten haben.
Man findet auf dem BAG eine Liste der in der Schweiz zugelassenen Präparate mit Steviasol-glykosiden. Da gibt es bekannte Namen darunter: Assugrin Steviasweet, Steviasol (beides Süssungsmittel), aber auch: Ricola Kräuterbonbons, Capri Sonne, Choco Drink, Nestea Gree Citrus, Sinalco Red …
Nur: das mit den Blättern pur geht gar nicht. Wenn ich das verkaufe, mache ich mich strafbar. Und weil ich auch nicht 1kg selbst brauche zum Untermischen (da müsste ich ja 100kg Teemischung machen!) geht der Sack wieder zurück an den Händler.
Dass der allerdings überhaupt nicht nachgefragt hat, als wir das bestellt haben, macht mich etwas … stinkig.
Jetzt verhalte ich mich da gezwungenermassen so als sei das Teil hochgiftig, dem ist nicht so, wobei die BAG eben noch Bedenken hat, was die Pflanze angeht:
Stevia ist ein Naturprodukt, dennoch ist die Pflanze nicht als Lebensmittel zugelassen. Warum?
Auch pflanzliche Produkte/Naturprodukte können Gesundheitsrisiken bergen. Bekanntlich kommen die stärksten Gifte in der Natur vor. Daher müssen alle neuen beziehungsweise neuartigen Lebensmittel oder Stoffe einer toxikologischen Beurteilung unterzogen werden. Bestimmte Inhaltsstoffe der Steviapflanze können zu einem Blutdruckabfall und zur Senkung des Blutzuckerspiegels führen. Ausserdem werden Auswirkungen auf die männliche Fertilität beobachtet und müssen weiter untersucht werden. Die vorliegenden wissenschaftlichen Daten reichen nicht aus, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze vollständig zu beurteilen. Da somit nicht auszuschliessen ist, dass die Gesundheit durch die Inhaltsstoffe der Pflanze gefährdet werden kann, ist die Verwendung der Steviapflanze in Lebensmitteln nicht zugelassen.
Wen es interessiert, der kann hier noch mehr nachlesen: http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04861/04972/index.html
Ist das eigentlich in anderen Ländern auch so ein Theater?
Oh, das tut mir leid für euch.
In Deutschland ist Stevia (soweit ich weiß) als Hautpflegemittel zugelassen und darf als solches verkauft werden… Ich hol mir immer das Stevia Fluid ausm Bioladen, das ist wie geschaffen um den Tee damit zu süßen. :D
(Und meine Psoriasis hab ich damit auch echt gut in den Griff bekommen, von daher…)
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Es gibt bei Euch also Stevia als „Badezusatz“ ohne weitere Zusatzstoffe, so dass man das auch als Süssmittel … äh … missbrauchen kann?
Irgendwie erinnert mich das an die Anfangszeit, da haben sie bei uns in der Apotheke auch Hanfduftsäcke und Hanfkraut als Badezusatz verkauft. Da gab es eine Menge Leute, die ihre Nase reinhielten um herauszufinden ob es auch viele Blüten drin hat. Für’s Bad, klar. Hmpf.
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Es steht bei uns als Pulver und als Fluid bei den Zahnpflegemitteln. :D
Ja, es ist pur und kann zum süßen verwendet werden, das find ich schon ziemlich cool. Ein bisschen albern ist es ja, aber immerhin gibt es überhaupt die Möglichkeit, es hier zu kaufen…
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Nun gut, wir haben ja jetzt Steviasol – was halt nicht die ganze Pflanze drin hat, nur die zugelassenen Wirkstoffe. Dafür steht dann auch drauf „zum süssen“ – und nicht „zum baden“ :-)
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Dann verkaufe es doch nicht als Lebensmittel!
Wenn der Kunde es dann trotzdem als Lebensmittel verwendet ist das sein Risiko.
So sind alle glücklich!
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1 Kilo? Davon lebt man doch ewig (oder eben nicht, je nachdem)! Bei der Süßkraft, die das Zeug hat, reicht ein Winzigstel davon um ein bisschen zu süßen, 1kg sind das ne riesige menge… in Deutschland wird das als Badezusatz ich meine sogar in Drogerien oder Reformhäusern (neben Apotheken) verkauft. Aber als Lebensmittel ist es auch hier nicht zugelassen.
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Keine Ahnung, wie das hier in D gehandhabt wird. Habe auch vorher noch nie von der Pflanze gehört.
Konntest Du rausfinden, wer bei euch die Bestellung veranlasst hat? Ich glaube, ich hätte den Besteller (Kollege) gefragt, ob der Kunde so viel wollte, ob der Besteller wusste, dass der Verkauf verboten ist und ggf beim Kunden direkt nachgefragt, ob vl eine Verwechslung vorliegt.
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Ja, die Drogistin. Ihr war die aktuelle Gesetzgebung nicht bekannt :-(
Der Kunde wollte so viel. Er verlangte das ausdrücklich „zum süssen“ und der Besteller meinte, er dürfe uns das ja liefern, weil wir es ja auch zum untermischen brauchen könnten …
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In Deutschland gibt es mittlerweile auch Joghurt, der mit Stevia gesüßt ist, das ist aber wohl keine neuere Entwicklung, dass das erlaubt ist. Als Lebensmittel ist es bisher nicht zugelassen, aber man kann Zubereitungen kaufen, denen deutlich anzusehen ist, dass sie als Lebensmittel verwendet werden.
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Vielleicht ist das wie bei uns: Unterschied Pflanze und Inhaltsstoff?
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In Deutschland fällt Stevia unter die novel food Verordnung der EU
http://www.waswiressen.de/verbraucher/novel_food.php
Bevor es bei uns als Lebensmittel verkauft werden darf, muss die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden.
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Nunja, es hat schon seinen Grund, dass gewisse Stoffe eine Zulassung haben oder eben nicht. Wenn „Stevia“, als ganze Pflanze oder ein typischer Bestandteil daraus, keine Zulassung als Lebensmittel hat, dann gibt es sie auch nicht als Lebensmittel (Und keiner darf es einfach so als Lebensmittel umdeklarieren und dennoch verkaufen). Womöglich ist das in anderen Ländern anders. Die Sache ist dann nämlich die, dass einschlägige Vorschriften, wie Hygiene, Produkthaftung, Lebensmittelrecht, Gute Herstellpraxis, ect. die für Lebensmittel gelten, bei Nicht-Lebensmittel-Stevia nicht eingehalten werden brauchen.
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Beim Coop habe ich kürzlich Assugrin Stevia gekauft. Offenbar gibt es inzwischen doch Rezepturen, die erlaubt sind.
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Ja, eben: aber nur mit dem Auszug der Pflanze, dem Inhaltsstoff Steviosid oder Rebaudosid, nicht mit der Pflanze selbst.
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Bislang werden in Deutschland nur Stevia-Badezusätze vertrieben, die zum „Missbrauch“ als Lebensmittelzusatz geeignet sind. ;-)
Allerdings kommt jetzt bald möglicherweise Bewegung in den europischen Zulassungsprozess: http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm
Steviolglykoside sind also nicht gesundheitsgefährtend, und werden in Südamerika ja auch schon seit Jahren ohne Probleme als Süßstoffe eingesetzt.
Interessant ist, dass sich der Zulassungsprozess für Stevia so lange hinzieht, während die vermutlich finanzkräftigere Lobby von Coca-Cola ein kritisches Hinterfragen von Aspartam bislang gut verhindert hat.
Die Gesundheitsgefahren für exzessive Cola light/zero Trinker („ist ja ohne Zucker und daher gesund“) liegen in meinen Augen auf der Hand. Soweit ich weiß, wird Aspartam im sauren Milieu im Magen unter anderem zu Methanol hydrolysiert.
Da beschwert sich niemand.
Lg
David
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Ja, gerade hier finde ich das etwas seltsam, das das sooo lange dauert.
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Wie schon geschrieben wurde darf man das Zeug als Hautpflemittel verwenden und als Maske bzw in Cremes verarbeiten.
Wer sagt denn das die Käuferin das Essen möchte?
hochprozentiger Alkohol aus der Apotheke ist ja auch nicht als Getränk zugelassen.
Aber wenn ihn trotzdem einer pur Trinkt ist es doch Selbstverschulden und nicht das Verschulden des Apothekers?
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Doch, es gibt Trinkfeinsprit, den wir verkaufen (den muss man allerdings vor „Anwendung“ verdünnen.
Der restliche Alkohol den wir verkaufen ist eh‘ nicht trinkbar, da vergällt mit Kampfer oder anderem.
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Verkaufe es dem Kunden – als Badezusatz oder was auch immer in der Schweiz zugelassen ist. Zur Not lass dir schriftlich geben, dass du den Kunden darauf hingewiesen hast, dass das KEIN Lebensmittel ist und ausdrücklich nicht zum Verzehr bestimmt ist. Mal ehrlich: Das Zeug wird in Südamerika schon ewig benutzt, in vielen anderen Ländern ist es zugelassen und zeigt keine schlimmen Folgen – da ist jede Aspirin und jeder Alkohol auf Dauer schädlicher… Da würde ich die Kirche wirklich im Dorf lassen.
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wäre eine Lösung, nur muss ER sagen, dass er es als Badezusatz braucht (und nicht ich ihm).
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Gibt es Süßholzwurzel eigentlich noch? Eine Pflanze mit natürlicher Süßwirkung.
Ist natürlich nicht so trendig wie Stevia, weil zugelassen. :-)
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Süßholzwurzel hat einen ziemlichen Eigengeschmack und ist nicht so süß wie Stevia
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Genau. Das ist eines der Dinge, die ich im Tee gar nicht mag.
Aber geben tut es sie noch. Auch ganz zum … kauen?
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Kleine Warnung an dieser Stelle an all die online- Shops, die hier eine Gelegenheit wittern Links zu ihren Shops oder Angeboten zu setzen: diese Beiträge werden sofort entfernt.
Danke für die Kenntnisnahme.
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In Süd u.Nord-Amerika,Japan,China, gesamt Asien,,Israel, Süd- Korear ,Australien,Neuseland und div. Ostblockstaaten , arabischen Welt ist “ STEVIA“ NICHT VERBOTEN! Weltweit ist die EU die große Ausnahmen! Seit ca. 15 Jahren!
Die Zuckerlobby hat kein Interesse die chemisch hergestelten Süßungsmittel wie z.B. Aspartan gegen „STEVIA“ auszutauschen!
z.B: Coca Cola,Pepsi sowie div. Lebensmittelkonzerne haben div. Getränke u. Speisen im freien Verkauf. Alles findet um die “ EU “ statt!
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Wusstet ihr, daß 70% des Steviabedarfs auch China gedeckt werden? Das Problem dort ist, daß es nur mit Chemie angebaut werden kann und auch so weiter verabeitet wird.
Mein Stevia kommt direkt aus Paraguay (dort angebaut) von „Yerbabuena“.
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Mein Stevia kommt von meiner Fensterbank :-) Garantiert chemiefrei angebaut.
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und absolut erlaubt.
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Ein großartiger Artikel bezüglich Stevia rebaudiana. Haben Sie schon einmal diese Seite besucht? Beschäftigt sich mit vergleichbaren Inhalten auf sehr informative Weise. (Link entfernt. Pharmama)
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@Sebastian, alias Daniel
na sowas, im gleichen Wortlaut und mit gleichem Link habe auch ich heute auf meinem Blog deinen Kommentar bzw. deine Werbung für dein Buch. Das ist Spam, oder?
Ich habe mir erlaubt, den Kommentar auf meinem Blog NICHT frei zu schalten. Verwunderlich, daß dies hier akzepiert wird.
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Nee, wird es nicht. Link entfernt von mir.
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Ist Stevia nicht inzwischen schon zugelassen?
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Nur die spezifischen Inhaltsstoffe: die Steviaglykoside. Da gibt es inzwischen einige Produkte mit denen – zum süssen.
Die ganze Pflanze allerdings … siehe oben.
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