hier, wie versprochen der 2. Teil der häufig benutzten Begriffe:
Dauerrezept:
Ein Rezept, das zu mehr als einem Bezug des Medikamentes berechtigt. Ein Dauerrezept ist im Normalfall 6 Monate nach Austellungsdatum gültig – während dieser Zeit kann man die Menge Medikamente beziehen, die man braucht. In Ausnahmefällen kann ein Dauerrezept auch kürzer (ein paar Wochen) oder länger (bis maximal ein Jahr) sein, aber dann muss der Arzt das explizit angeben. Manchmal gibt er auch nur die Anzahl Packungen an, die man beziehen darf – so z.B. bei Pillenrezepten.
Betäubungsmittelrezept:
Gewisse Medikamente, die ein Suchtpotential haben, dürfen nur mit speziellen Formularen verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept besteht aus 3 Teilen: ein gelber Teil, der beim Arzt bleibt, ein weisser Teil, der in der Apotheke bleibt und ein rosa Teil, das an die Krankenkasse geht (oder den Patienten selbst, wenn es Selbstzahler ist). Der Grund ist, dass die Medikamente auf diesem Rezept streng kontrolliert werden. Jede Bewegung eines solchen Betäubungsmittels wird mehrfach protokolliert und wir müssen Ende Jahr jeweils Rechenschaft ablegen über jedes einzelne Medikament.
Ein Betäubungsmittelrezept darf auch nur ein Medikament darauf stehen haben (aber ev. In verschiedenen Dosierungen, z.B. Durogesic 50, Durogesic 100). Dauerrezepte gelten für 1 Monat, nur in Ausnahmefällen für 3 Monate.
Zahnarztrezepte:
Zahnärzte dürfen zwar Rezepte ausstellen, sie werden aber normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen. Ausnahme: wenn der Arzt nicht nur Zahnarzt (Dr. dent.), sondern gleichzeitig noch Arzt ist (Dr. med.). Manche Krankenkassen sind den eigenen Kunden gegenüber etwas kulanter als der Apotheke gegenüber, darum lohnt es sich manchmal, sie trotzdem selbst einzuschicken.
Selbstzahler:
das ist genau das, nach was es sich anhört. Jemand, der sein Rezept selbst in der Apotheke bezahlt – im Gegensatz zu jemandem, der sein Rezept via die Apotheker direkt der Krankenkasse abrechnen lässt. Selbstzahler ist man aus verschiedenen Gründen: Man weiss schon im Voraus, dass man die Franchise nicht erreichen wird, darum nimmt man den direkten Weg und zahlt. Man will unbedingt die Kontrolle über alle Rechnungen behalten (kann von Vorteil sein, denn von manchen Krankenkassen bekommt man nur so eine Art Sammelrechnung, wo nicht detailliert aufgelistet ist, was jetzt wie viel gekostet hat. Oder man ist Kunde bei der Assura oder Supra, die keinen Vertrag mit den Apotheken abgeschlossen haben was die Abrechnung betrifft. Das bedeutet, diese müssen immer gleich selbst bezahlen. Meine Meinung darüber findet man hier.
Ausser Handel:
es kommt vor, dass ein Medikament nicht mehr hergestellt wird. Dann können auch wir das nicht mehr bestellen. Möglicherweise gibt es aber noch ein Generikum, oder es gibt ein Ersatzprodukt derselben Firma.
Nicht an Lager:
das Medikament ist gerade nicht in der Apotheke vorrätig. In den meisten Fällen kann es aber bestellt werden. Bis 12 Uhr auf die Nachmittagsbestellung, bis 18.30 auf den nächsten Morgen. Ausser Samstags, wo es keine Nachmittagsbestellung gibt, die Bestellung bis 16 Uhr kommt dann am Montag morgen. Mehr zum Thema Bestellungen hier.
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Ich bin sicher, es gäbe noch mehr. Falls ich etwas ausgelassen habe oder jemand noch eine Frage hat, kann man mir auch einen Kommentar hinterlassen und ich beantworte das dann.