Tabletten teilen -oder nicht?

Ich weiss schon, sparen ist angesagt, aber wenn ich vom Arzt ein Rezept für Kapseln bekomme auf denen steht: abends je 1/2 Kapsel einnehmen, dann geht das einfach nicht!!!

Wer mir nicht glaubt, soll mal versuchen eine Kapsel zu teilen.

Tabletten teilen geht meistens, aber auch nicht immer.

Das Bild zeigt, wie man Tabletten mit verschiedenen Bruchrillen am einfachsten teilt.

Das Problem ist nicht nur, dass sie zu klein wären oder keine Bruchrille haben (für das gibt es Tablettenteiler) sondern dass man nicht alle teilen darf. Das gilt vor allem für retardierte Formen, die einen speziellen Überzug haben oder aus mehreren Schichten bestehen. Teilt man die, ist es mit der kontrollierten Freisetzung vorbei, man hat also keinerlei Kontrolle mehr darüber, wie die Wirkstoffe aufgenommen werden: das gibt Überdosierungen, mehr Nebenwirkungen, ev. sogar Vergiftungen oder dann Unterdosierung, Therapieversager etc. weil die Wirkung ja nicht solange anhält.

Dasselbe gilt für Magensaftresistente Formen und solchen mit gefährlichen oder reizenden Inhaltsstoffen oder Stoffen, die an der Luft rasch kaputt gehen.

Eine Übersicht wann man Tabletten nicht teilen soll, findet sich auf dieser Seite.

Um es genau zu wissen. schaut man am besten in die Packungsbeilage der jeweiligen Tablette.

2 Beispiele wo es möglich ist:

Viagra hat keine Bruchrille, mit einem Tablettenteiler kann man sie aber gut teilen: da macht es sogar Sinn, denn 4 Tabletten mit 25mg kosten um die 70.- Franken. 4 Tabletten mit 100mg Packung kosten so um die 95.- Franken, dafür hat man, wenn man sie viertelt 12 Tabletten zu 25 mg…

Sortis: da steht zwar nichts in der Packungsbeilage von wegen Teilbarkeit, die Firma hat aber sowohl an Ärzte als auch Apotheken ein Merkblatt herausgegeben, dass man sie nicht teilen darf. Ich habe aber bisher noch keinen Grund gefunden wieso nicht. Sie ist weder magensaftresistent noch retardiert noch eine Mehrschichtige Tablette. In Amerika (unter dem Namen Lipitor) halbieren sie sie häufig, offenbar problemlos.

Lustig ist bei Sortis, dass die 10mg, 20mg, 40mg und 80mg Tabletten genau den gleichen Preis haben. Also hat man bei geteilten Tabletten doppelt so viele fürs selbe Geld.

Vermutlich will die Firma einfach nur dass man mehr Geld ausgibt.

Also: fragen sie ihren Arzt das nächstemal, ob er die höhere Dosierung aufschreibt und besorgen sie sich einen Tablettenteiler (gibt’s in der Apotheke).

8 Kommentare zu „Tabletten teilen -oder nicht?

  1. Huhu Pharmama!
    Wie ist das eigentlich wenn man eine retardierte Kapsel hat und die eindellt? Beispielsweise wenn man sie aus dem Blister drückt? Wird die Retardierung dabei zerstört?

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    1. Wenn Du nicht grad ein Loch rein machst sollte das kein Problem sein. – und wenn Du ein Loch rein machst, dann kommt es darauf an, wie die Kapsel retardiert ist: Überzug oder innen drin?

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      1. Ein Loch habe ich nicht vor rein zu machen, ich delle die nur immer ausversehen ein beim herausdrücken, daher hab ich mich das als
        Ich glaube die sind von innen her retardiert (da du gerade erwähnt hast, dass es in beide Richtungen geht hab ich noch einmal darauf geschaut, die Hülle selbst besteht nur aus Gelatine und Titandioxid was ja einfach nur ein Farbstoff ist so weit ich weiß)

        Und danke dir für deine Schnelle Antwort :))!!

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  2. Es gibt eine Vielzahl von mit Einkerbungen versehenen Tabletten, die ohne weitere Bedenken sehr wohl zum Zwecke der Dosishalbierung oder -viertelung zerteilt werden können.
    Ohne jegliche Zweifel gehören dazu die Tabletten, die sch schon in Kontakt mit lauwarmem Wasser zerfallen, und die das dann auch, geteilt oder nicht geteilt, bereits im Magen tun werden.
    Zu dieser Gruppe gehören z.B.vielfach verordnete Medikamente wie Ramipril, HCT, Ibuprofen, Marcumar.

    Natürlich gibt es auch eine Vielzahl von Pillen, die man aus verschiedenen Gründen nicht teilen darf. Das sollte aber im Beipackzettel stehen.

    Warum diese Einwendung?
    Nun, es sind die Kosten. Erläuterung am Beispiel Ramipril, von dem ich zweimal täglich je 5 mg einnehme.

    Die größte erhältliche Packung der 5 mg-Tablette enthält 100 Stk und kostet als Fabrikat eines der vielen Hersteller 12,34 € für mich als Privatpatient.

    Für die 100 Stk – Packung der 10 mg-Tablette zahle ich 13,65 €. Die Pillen breche ich an der Kerbe in der Mitte durch. Kostenersparnis gegenüber 2 x 12,34 € – 13,65 € = 11,08 €.

    Der Gesetzgeber hat bis zum heutigen Tage unter dem Einfluß der Lobbyisten das Widerholungsrezept für Dauermedikation verhindert. Also muß ich nach dem Verbrauch einer jeden Packung zum Arzt. Das kostet mich zur Zeit neben dem Zeitaufwand und den Fahrtkosten jeweils 3,15 € für das Wiederholungsrezept.
    Ein vorheriger Arzt berechnete 19,80 DM.
    Damit habe ich durch das Teilen der Pillen eine Gesamtersparnis von 14,23 €.Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtkosten, die ich bei Verwendung der 5 mg-Pillen hätte.
    Der Hauptleidtragende ist bei dieser Verfahrensweise der Apotheker.
    Er bekommt für jede Schachtel verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rücksicht auf Preis und Pillenzahl 8,10 € Pauschalvergütung, von mir also alle 3 Monate diesen Betrag nur einmal statt zweimal.

    Wen wundert es also, dass von Zeit zu Zeit angsteinflößenede Beiträge in den Tageszeitungen auftauchen? Man erfährt oft nicht, wer sie lancierte.
    Der renommierte Bremer Pillenspezialist Professor Gerd Glaeske (Uni Bremen) hat sich im Rundfunk auch schon zu solchen angsteinflössenden Anmerkungen im Sinne solcher Zeitungsartikel hinreißen lassen. Berufsbedingt gehören zu seinem engeren Bekanntenkreis bestimmt viele Apotheker, denen er mit solchen diskussionswürdigen Behauptungen sicherlich einen Gefallen tut. Oder handelt es sich um eine Form der Drittmitteleinwerbung?

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    1. Also den Herrn Prof. Gläske (eher CDU-nah) als „den Apothekern nah“ zu bezeichnen, ist doch eher weltfremd, bei dem, was der in den letzten Jahren gegen die bösen bösen Apotheker geunwettert hat. Eigendlich läßt Herr Prof. Gläske kein Fettnäpfchen aus, um den Berufsstand der (niedergelassenen) Apotheker eine böse Unterstellung reinzuwürgen. Herr Prof. Gläske würde nie freiwillig einem Apotheker einen Gefallen tun, für so viel lege ich meine Hand ins Feuer. Aber in den letzten Jahren ist es recht still um ihn geworden. Herr Prof. Karl „Rote Fliege“ Lauterbach (SPD – und Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Kliniken – und ein starker Kritiker des Fremdbesitzverbots für Apotheken, weil die Rhön-Kliniken nun mal keine Apotheken besitzen dürfen) scheint dieses Ressort komplett übernommen zu haben.

      Warum nun solche angsteinflößenden Beiträge? Pauschal gegen die Teilung zu argumentieren dient tatsächlich dem Patientenwohl, denn alles, was nicht pauschal verboten ist, ist ja wohl erlaubt (Eine typisch deutsche Einstellung. Kein Schwede würde auf die Idee kommen, vor einer Schleuse zu baden, nur weil da kein „Baden verboten!“-Schild steht!) . Das führt im besseren Fall zur Unwirksamkeit des Arzneimittels (z.B. Pantoprazol geteilt -> Wirkstoff säurelabil -> magensaftresistente geteilte Tablette löst sich im Magensaft -> Produkt wirkt nicht mehr) und ist im schlechtesten Fall tötlich („Cardular PP“-Tabletten haben eine innerte Ummantelung. Durchbreche ich diese, wird der gesamte Wirkstoff auf einmal frei statt über lange Zeit. Dies kann unter Umständen tötlich sein.[Ich hatte selbst eine gegebenenfalls tötliche Verordnung mit „2x 1/2“ in der Hand, wo „1×1“ heilenden Sinn gemacht hätte!])

      Womit ich nicht sagen will, alle Patienten seien „dumm“. Aber bei dem, was ich hier schon erlebt habe in meiner verhältnismäßig kurzen Berufszeit, lasse ich lieber pauschal die Schlauen unter den Dummen „leiden“, als die Dummen auflaufen zu lassen (weil die Schlauen ja schlau genug sind). Etwas „Narrensicher“ zu machen scheitert gemeinhin daran, dass sich ein schlauer Mensch gar nicht vorstellen kann, wie erfindungsreich Narren sind…

      Aber gerade alte und multimorbide Patienten haben mit dem Teilen von Arzneiformen so ihre Probleme. (Zu) Kleine Tabletten, keine vorhandenen Bruckkerben, sehr harte und schlecht teilbare Tabletten, ungleichmäßige Teilstücke bei unsachgemäßer Herangehensweise… Das sind nur einige der mannigfaltigen Probleme, die zu immer wieder zu Arzneimittelkomplikationen führen. Das sage ich mal aus Berufserfahrung.

      Das mit dem Privatrezept ginge schon. Der deutsche Arzt könnte z.B. 4 Schachteln „Ramipril Xmg 100St.“ auf das Rezept schreiben. Des weiteren könnte er das Rezept manuell verlängern mit Gültig bis Datum XY (allerdings maximal 1 Jahr ab Austellungsdatum). Das wird wohl aber mit seinem Berufsrecht und insbesondere mit seiner Berufshaftpflichtversicherung kollidieren, die ihm vorschreibt, bei einer chronisch zu behandelnden Erkrankung den Patienten wenigstens 1x pro Quartal selber in die Augen zu schauen (ob er das nun macht sei mal dahin gestellt). Außerdem mag der Arzt selber ja auch Geld verdienen… Das Rezept selber kann auch in Teilbelieferungsschritten in der Apotheke bearbeitet werden. Ach ja, und das Rezept kann natürlich erst nach komplketter Belieferung bei der Versicherung abgerechnet werden.

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