… die kommt im Gegensatz zur deutschen nicht jede Woche, sondern nur jede zweite (und ist auch nicht so dick) – wird aber gut angeschaut.
Das ist mir gestern drin aufgefallen:
Sieht für Nicht-Mediziner nicht nach viel aus, aber … DAS war ein Streitpunkt, als es die Sortis noch nicht als Generikum gab. Sind die Sortis Teilbar?
Die Firma hat damals mit allen Mitteln zu vermeiden gesucht, dass man sie teilt. Sie hatten keine Bruchrille, waren überzogen (sind sie jetzt noch) und in der Packungsbeilage stand gar nichts von wegen Teilbarkeit. Da stand aber auch nicht drin, dass man das nicht dürfe. Aber die Firma hat Rundschreiben an Ärzte und Apotheker herausgelassen, dass man die Tabletten nicht teilen darf.
Ich fand das schon lange eher seltsam (siehe auch den Artikel hier über die Teilbarkeit von Tabletten) In Amerika gibt es die Tabletten unter dem Namen Lipitor – und dort war es schon lange gang und gäbe die Dinger zu teilen. Das war auch ein Mittel etwas zu sparen, denn die 10mg, 20mg, 40mg und sogar 80mg hatten alle denselben Preis. Und einmal teilen (halbieren trifft es vielleicht nicht ganz) liegt da wirklich drin.
Jetzt haben wir aber Generika – mit Bruchrillen teilweise … und nun zieht auch das Original nach. Geht doch.
Und dann ist mir noch diese Stellenanzeige aufgefallen, die ich (der Aktualität halber) unzensiert bringe:
Finde ich kreativ! :-) Mal was ganz anderes.
Danke …. immer wieder erfrischend Ihre Blogs und Kommentare… Wir bleiben dran…. Gruss Ralf Thür (Redaktor pharmaJournal)
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*Schluck* – äh, Bitte! :-)
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wenn mich die erinnerung nicht täuscht, dann waren die sortis doch ganz zu beginn, als sie frisch auf den markt kamen, schon einmal teilbar – bevor die 20,40,60 und 80 mg – versionen auf den markt kamen. und hatten die nicht damals schon einmal eine bruchrille, die dann wieder weggelassen wurde? der rest waren dann, meine ich, preisliche überlegungen. deshalb gab es dann plötzlich die vielen verschiedenen stärken, und eben: keinen hinweis auf teilbarkeit mehr.
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Tabletten teilen, die nicht einmal eine Bruchrille habe, ist keine gute Sache. Auch nicht mit Tablettenteiler. Besonders als Laie sollte man die Finger davon lassen, wenn man die Tablette nicht versteht, also z.B. nicht einschätzen kann, ob der Überzug oder die Tablettenmatrix eine Schutz- oder Retardfunktion wahrnehmen. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen.
Aber selbst viele alten Tablettenformen sind trotz Bruchrille nicht gut teilbar, dazu gibt es diverse Untersuchungen mit teilweise erschreckenden Ergebnisssen. Mittlerweile muss man für teilbare Tabletten eine Dosisgenauigkeit auch der geteilten Tabletten nachweisen. Und das ist auch gut so.
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@mr. gaunt: natürlich haben sie recht. tabletten, kapseln, dragees etc. ohne bruchrillen und ohne expliziten hinweis auf teilbarkeit sind nicht zu teilen. und auch nicht zu zerreiben oder zu zerbröseln wegen der „leichteren“ einnahme – der überzug hat eine menge sinn: geschmacksneutralität, kein abbrechen kleiner partikel mit entsprechender wirkstoffverminderung, leichteres schlucken durch die glattere oberfläche, und, besonders wichtig: der überzug löst sich erst dort auf wo der wirkstoff vom körper aufgenommen werden kann. also „finger weg von experimenten“ für menschen die sich nicht wirklich gut auskennen. wirkungslosigkeit bis zu magenblutungen sind sonst vorprogrammiert.
ich meine aber mich erinnern zu können dass die sortis eben zuerst in MEHREREN stärken OHNE bruchrille geplant waren, und dann in EINER stärke MIT bruchrille auf den markt kamen.
in welchen ländern das so gehandhabt wurde ist mir nicht mehr präsent, sowas kommt aber öfter vor, und beruht auf rein preislichen überlegungen.
einen kleinen hinweis bietet oft das nicht-vorhandensein des hinweises „darf nicht geteilt werden“ … . bei sehr grossen firmen kann man auch davon ausgehen dass es für ein medikament nur einige wenige hersteller gibt, die mit sicherheit nicht alle eigene rezepturen verwenden, weil das ja wiederum einen weitaus höheren logistischen aufwand erforderte. ausserdem müssten getrennte zulassungsverfahren durchgeführt werden, weil ja die änderung der zusammensetzung und damit auch der fach- und gebrauchsinformationen genehmigungspflichtig ist. die firmen müssten sich dann entsprechende fragen seitens der behörden anhören – und sie auch beantworten.
das sind aber natürlich wiederum hintergrundinformationen, die nur fachleuten helfen können. beipackzettel alleine helfen dem patienten hier nicht, höchstens ein studium der entsprechenden abschnitte der fachinformation.
und ich freue mich auf den tag, an dem auch rundschreiben an ärzte genehmigungspflichtig werden …
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