So fängt es an.

Der Mann in der Apotheke steht mit Maske hinter der Plexiglasscheibe und murmelt auf mein freundliches „Guten Tag“ nur etwas wie „Kalanta“.

Ganze Sätze oder gar noch die Begrüssung werden ja heute echt überbewertet, aber mein Problem: Was will er?

„Entschuldigen Sie, könnten Sie das wiederholen? Was möchten Sie bitte?“

„Calentra!“

Nein, ich habe ihn nicht besser verstanden. Maske und Plexiglasscheibe helfen bei der Verständigung auch rein gar nicht. Nach noch einem Versuch nachzufragen: „Für was brauchen sie es denn?“ steht auch fest, dass der Mann kaum Deutsch kann. Leider auch kein Englisch oder Französisch, oder …

Ok – vielleicht klappt das: ich halte ihm Stift (frisch) und Notizpapier hin und bitte ihn: „Könnten Sie es mir vielleicht aufschreiben?“

Er schreibt:

Yup. Auch das hilft mir nicht weiter. Er schreibt tatsächlich noch schlechter als ein Arzt (Sorry).

Calendula? Calantura? Kalantra? Was??

Jetzt einigermassen verzweifelt hole ich die Kollegin zu Hilfe – vielleicht versteht sie ihn besser oder hat eine Ahnung, was er will.

Weitere 3 Minuten später haben wir es.

Er will einen Kalender! Klar – ist ja auch schon Oktober und die gibt’s schliesslich gratis in der Apotheke wie immer, oder?

Boah.

So long …

Wer den Antibiotikarechner, den ich vor einiger Zeit erstellt habe nutzen will, den empfängt per sofort diese Nachricht auf der Website:

Das war leider nötig, nachdem ich Post erhalten habe von der swissmedic. Sie stufen den Antibiotikarechner, den ich zusammen mit einem Apotheker aus Österreich erstellt habe und mit dem man für die in der Schweiz erhältlichen Antibiotikasirupe einfach die Dosierungen kontrollieren konnte als „Medizinalprodukt“ ein. Als solches fällt das unter ihre Kontrollaufsicht und sie wollen per 22.9. eine Tonne Unterlagen (Konformitätserklärung, -Bescheinigung, Klassifizierung und Produktekennzeichnung, Lizenzvereinbarung etc.). Für die Bearbeitung stellen sie 200 Franken pro Stunde in Rechnung (bis jetzt eine, weitere nach Aufwand)…

Das ist für mich als Privatperson (und dazu noch alleine) unmöglich zu liefern, schon gar nicht in der kurzen Zeit. Weitere Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe für die gratis angebotene Dienstleistung der Seite kann ich mir auch nicht unbedingt leisten. Ich hab mich deshalb schweren Herzens entschlossen die Seite per sofort vom Netz zu nehmen.

An alle, die die Seite brauchen konnten und genutzt haben: Tut mir sehr leid!

Gehört ihr dazu?

Explosive Retouren

Wir nehmen in der Apotheker Medikamente retour zum entsorgen – und gelegentlich auch Chemikalien. Eigentlich hauptsächlich Putzmittelartiges, aber gelegentlich kommt auch nach einer Haushaltsauflösung …. interessantes anderes zu uns.

Sowas wie im Bild oben. Da stehen 3 Fläschchen, von Hand angeschrieben mit „Berlinerblau„, „Natriumbichromat -Poison/Gift“ und „Vorsicht Zündstoff

Es stammt aus einem alten Labor (Privat?) und ist zwar angeschrieben, aber weit vom heutigen Standard entfernt. Das meiste was da zurückkam musste ich nachschauen, ob und wie giftig das ist – und ich hatte einen guten Teil Chemie in der Ausbildung. Als die Sachen abgegeben wurde, habe ich gefragt, ob da etwas explosives drin sei, vor allem, nachdem ich gehört hatte, dass er meinte, dass das meiste flüssige verdunstet sei. … Ich dachte an Pikrinsäure, die trocken sehr explosiv ist und schon für die Räumung diverser Labors und auch Apotheken gesorgt hat.

Pikrinsäure habe ich zum Glück nicht gefunden, aber was den „Zündstoff“ in dem langen, schmalen Glas angeht, bin ich doch unsicher. Ich habe keine Ahnung, was das ist. Ganz ungefährlich scheint es nicht zu sein, wenn schon „Vorsicht“ mit drauf steht. Es scheint aber zumindest nicht ausgetrocknet zu sein, sondern von Anfang an als grobkörniges Pulver vorgelegen zu haben. Es sind grobe, sandartige Kristalle in durchgehend silbrig-grau-schwarzer Farbe. Sie glänzen sogar leicht metallisch.

Ich dachte erst an Schwarzpulver, aber das müsste eine heterogenes Gemisch mit schwarzen Kristallen drin sein. Jemand eine Ahnung hier, was das sein könnte?

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.

Gefälschte Impfausweise – wie erkennen?

Seit Montag dürfen in Deutschland die Apotheker Zertifikate für die Covid-Impfungen ausstellen, respektive den QR Code, den man dann in der App hinterlegen kann als einfachen Nachweis der (vollständigen) Impfung. Für den Aufwand (das braucht die Programme, das Wissen, wie das geht, die Zeit die Daten zu übertragen und dabei auch noch zu prüfen, dass es sich nicht um Fälschungen handelt), haben sie anfangs 18 Euro versprochen bekommen – die wurden inzwischen schon wieder auf 6 Euro nach unten korrigiert – was nun auch wieder nicht rentabel ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Sache mit dem Nachprüfen, ob es sich um echte Impfausweise und -nachweise handelt, ist gar nicht so ohne. Uns in der Schweiz wurde schon vor ein paar Wochen vom Schweizer Apothekerverein davon abgeraten zum Beispiel Covid-Impfungen anhand solcher Zertifikate in die Impfausweise nachzutragen:

Ausserdem ist es nicht möglich, die Echtheit von Bestätigungen für die Covid-19-Impfung, die z.B. von Impfzentren ausgestellt wurden, zu überprüfen. Sollte es durch die Übertragung zu unrichtigen Informationen in den Impfausweisen kommen, sind es die Apotheker:innen, die im Fall von Problemen für den Schaden rechtlich haften. pharmaSuisse empfiehlt deshalb ausdrücklich, nur in der Apotheke selbst durchgeführte Covid-19-Impfungen in Impfausweise einzutragen.

Dasselbe dürfte für das Ausstellen von Zertifikaten gelten. Es existiert nämlich eine Vielzahl verschiedener solcher Nachweise und auch die Einträge im Impfausweis selber können durchaus gefälscht sein. Das musste jetzt eine deutsche Apothekerin merken, die auf Facebook dieses Bild gepostet hat (ich habe ein paar der Daten absichtlich verschmiert).

Ja, DAS IST EINE FÄLSCHUNG! – hättet ihr es erkannt?

Woran sieht man das? Nur sehr schwer. Der weisse Chargenkleber des Impfstoffes ist einfach nachzumachen, es haben inzwischen auch einige erfreute frische Impflinge ihre Bilder vom Impfausweis mit der Impfung und den Chargennummern auf den sozialen Medien geteilt. Die Chargennummer „könnte“ also korrekt sein.

Was hier nicht stimmt:

  • Der obere Stempel gehört dem Vorgänger des aktuellen Praxisinhabers (Übernahme vor 17 Jahren).
  • Die untere Praxis hat anscheinend auch schon von Fälschungen mit ihrem Stempel gehört.
  • Impfungen sind in D in Hausarztpraxen erst seit dem 7.4.21 möglich,
  • Der Impfausweis enthält erst seit etwa Mai (?) einen Platz für die COVID-Impfungen

Wenn man den Arzt nicht kennt und das mit der Praxisaufgabe nicht weiss, respektive nicht in der Praxis nachfragen kann, hat man fast keine Chance die Stempel als Fälschung zu erkennen. Ditto mit etwaigen Arztunterschriften.

Einen solch sicher als Fälschung identifizerten Impfausweis würde ich hier (wie ein gefälschtes Rezept auch) einziehen und nicht mehr dem Patienten zurückgeben. Ganz sicher sollte man dafür keinen QR Code ausstellen – das könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ob man den Patienten wegen der Urkundenfälschung anzeigen kann? Sollte man wohl – das dürfte aber ähnlich schwierig werden (wie bei gefälschten Rezepten) wegen dem Patientengeheimnis …

Also: Bitte liebe Apotheker, seid aufmerksam beim Ausstellen des QR Codes!

Habt ihr auch schon so Impfausweis / -nachweis Fälschungen gesehen? Wie habt ihr sie erkannt? Wie habt ihr reagiert?

2 Monate Selbsttests – 10 Dinge, die wir gelernt haben

Heute sind es exakt 2 Monate, dass wir in der Apotheke Selbststest abgeben. Dinge, die wir in den 2 Monaten gelernt haben:

Die Packungsbeilage erklärt wirklich gut, wie man den Selbsttest macht. Trotzdem haben wir Rückfragen wie „Da ist so ein Beutel mit Pulver drin. Was mache ich damit?“ – Das ist das Trocknungsmittel. In der Beschreibung steht, dass man das wegwirft. Bitte streuen sie es nicht über die Testkassette oder gar in das Röhrchen mit dem Puffer. Das saugt nämlich den Puffer auf.

Das Resultat des Selbsttests soll man nach 15 Minuten ablesen. Und dann nur bis etwa 30 Minuten nachdem man ihn gemacht hat. Es kann nämlich sein, dass bei langem stehen der Test 2 Striche anzeigt (also positiv „wird“). Das hat sogar unsere Mitarbeiterin, die das gemacht hat erschreckt.

Wenn man die Tests bei Temperaturen über 25 Grad „lagert“ kann es sein, dass sie kaputtgehen. Ja – im Auto zum Beispiel, auch wenn es noch nicht so heiss ist.

Für die Krankenkassen bedeutet „einmal im Monat“: „im Abstand von mindestens 30 Tagen“. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich in den letzten 2 Monaten das (oder ähnliches) gesagt habe. Besonders Anfang Mai (da war jeder, der die Tests schon mal hatte zu früh) aber auch jetzt noch. Ich sage das jedem einzelnen. Und auch, was passiert, wenn sie trotzdem zu früh sind: Die Krankenkasse bezahlt das (nur) alle 30 Tage. Ansonsten stellt sie eine Rechnung. An den Kunden … wobei das inzwischen angepasst wurde. Jetzt differenziert die Krankenkasse: wenn der Kunde das bei verschiedenen Apotheken bezogen hat (zu früh), geht die Rechnung an den Kunden. Wenn er es bei der selben Apotheke gemacht hat (und die hat es nicht bemerkt) dann zahlt die Apotheke die Tests ….

Manche Apotheken scheinen das tatsächlich als „Geschäftsmodell“ entdeckt zu haben und bieten „Schnelltest-Abos“ an. Das bedeutet, dass die Patienten automatisch alle 30 Tage 5 Schnelltests bekommen (zugeschickt). Ich bin da ziemlich kritisch. Zum einen der Postversand (wie warm wird das im Briefkasten/Postauto jetzt?), zum anderen gibt es sicher Leute, die die 5 Tests pro Monat ausnutzen, aber bei anderen sammelt sich das dann einfach an (da ja „gratis“) und wird dann in 2 Jahren oder so entsorgt?

Dagegen gibt es immer noch Leute, die nicht wissen, dass es die Selbsttests in der Apotheke (gratis für sie) gibt, andere wissen nichts damit anzufangen (wann / warum soll ich mich überhaupt testen?) und bei manchen, die das wissen fehlt die Konsequenz mit dem Ergebnis etwas anzufangen.

Ein positiver Selbststest sollte immer zur Reaktion haben: Selbst-quarantäne und Anmeldung für einen PCR Test. Er sollte auf gar keinen Fall imterpretiert werden als „könnte ja falsch-positiv sein, das gibt’s“ und „ich gehe jetzt trotzdem raus und ignoriere das Ergebnis, weil ich das jetzt grad nicht brauchen kann.“

Ein Selbststest wird nicht positiv nach der Impfung.

Selbsttests sind keine Schnelltests die man zum Beispiel für Reisen / Grenzübertritte etc. braucht. Ausserdem ist es nicht ganz einfach herauszufinden, welches Land jetzt welche Bestimmung hat. Am besten hilft da eine Internetrecherche, das Reisebüro oder die Botschaft.

Selbsttests (und Schnelltests) sind keine Schutzmassnahmen für sich selber, sondern für andere (ähnlich wie die Masken). Auch hier gilt halt „there’s no glory in prevention.“ Leider. Und die „Gültigkeit“ ist grad mal 24 Stunden.

Inzwischen kann man Selbsttests auch selber kaufen, falls man mehr braucht. In der Schweiz auch nur in der Apotheke. Ausser dem Test von Roche wurde noch ein zweiter zugelassen. Die Qualität sollte vergleichbar gut sein bei denen. Ich erwähne das, weil ich schon häufiger aus D oder Ö gelesen habe, dass da auch Selbststest im Umlauf sind, die häufiger falsch positiv angeben …dafür kann man die dort auch im Supermarkt günstig kaufen.