Freiwillig länger Arbeiten gegen den Fachkräftemangel?

Die Zusammenfassung im Newsletter für das neue OTX World hat mich echt zum lachen gebracht:

Arbeiten nach 65? Wenig Interesse
Seit Herbst 2016 hat die Stadt Zürich ihren Angestellten im Ge­sundheitsbereich mit dem Pilotprojekt «66+» die Möglichkeit ge­boten, auch nach 65 Jahren noch weiter zu arbeiten. Die Nach­frage ist jedoch gering. Nur zwei Pfleger, ein Arzt und ein Veterinär hätten sich dazu bereit erklärt. So konnte das Ziel des Projekts, etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen, nicht er­reicht werden. Bei den Tram- und Buschauffeuren der VBZ ist das Interesse, bis 70 zu arbeiten, hingegen viel grösser.

Überraschung??

Ehrlich: Fachkräftemangel ist ein Problem. Die Ärzte haben Mühe Nachfolger zu finden (und viele von ihnen kommen jetzt ins Pensionsalter).

Aber: Ich glaube, die sind auch echt froh, wenn sie aufhören dürfen zu arbeiten.

Und: die „müssen“ das auch nicht unbedingt weiter, zum Beispiel weil die Pension nicht reicht (vielleicht im Gegensatz zu den Chauffeuren?).

Im Krankenhaus fast verhungert

Angenommen, Dir oder einem Angehörigen geht es so schlecht, dass er oder sie ins Spital muss. Dort wird man dann untersucht und gesundheitlich umsorgt oder zumindest im Auge behalten. Sollte man denken.

Krankenhausessen ist oft nicht wirklich „gut“ (es ist ja auch kein Hotel) und ich bin mir auch bewusst, dass es Länder gibt, wo man üblicherweise im Spital von den Angehörigen versorgt werden muss. Bei uns ist das nicht so, allerdings bin ich inzwischen so weit, dass ich den Leuten, die ins Spital müssen empfehle jemanden so oft wie möglich dabei zu haben, der ein bisschen mit aufpasst. Darauf gekommen bin ich nach mehreren Geschichten und Erlebnissen unserer Patienten und Bekannten – und auch aus eigener Erfahrung. Zwei Beispiele für Euch:

Die ältere Mutter einer Bekannten musste ins Spital wegen akuter Verschlechterung ihres Allgemeinzustandes (Schmerzen und Atemprobleme). Beim Besuch ein paar Tage später fällt der Bekannten auf, dass es ihrer Mutter nicht gut geht. Die Mutter gehört zu der Generation, die nicht gerne anderen zur Last fällt und sich kaum beklagt. Ihr ist aber aufgefallen, dass die Mutter Mühe hat mit dem Essen. (Kauen und der Handhabung des Bestecks). Sie hat das gemeldet, damit man darauf achtet und eventuell das Essen anpasst.

Als sie am nächsten Tag kommt, trifft sie an der Tür die Pflegerin, die gerade das Tablett mit dem Essen abräumt. „Meiner Mutter geht es nicht gut. Ich glaube sie trinkt und isst nicht genug.“

Sagt die PFF: „Sie hat gerade gegessen“ – und deutet auf das abgedeckte Tablar.

„Hat sie wirklich gegessen?“

„Natürlich. Sie bekommt drei Mal täglich ihr Essen und genug zu trinken.“

„Schauen Sie mal unter die Abdeckung.“

Die PFF hebt den Deckel. Aufschnitt. Brötchen mit Käse und Schinken und ein Tupfen Quark. Vom Quark fehlte etwas, der Rest ist unberührt.

„Sie isst eben nicht. Sie stellen das hin und räumen es wieder weg und merken nicht einmal, dass sie gar nichts zu sich nimmt. Sie hat Schmerzen beim Kauen und sie hat Probleme mit den Händen und ist zu zurückhaltend, als dass sie nach Hilfe fragt. Ich habe schon bei früheren Besuchen angemeldet, dass sie möglichst weiches Essen braucht, aber das sieht nicht danach aus.

Dann war da der schizophrene Bruder einer unserer Patientinnen. Nach einem Unfall bei dem er die Rippen gebrochen hat und ins Spital musste, fand ihn seine Schwester bei einem Besuch nicht ansprechbar im Spitalbett. Die herbeigerufenen Pfleger und Ärzte mussten dann feststellen, dass er stark dehydriert war und auch seit Tagen auch nicht mehr gegessen hat. Auch hier wurde das Essen hingestellt und wieder abgeräumt. Dass er nicht gegessen und getrunken hat, hatte hier vielleicht weniger mit den Schmerzen als mit seiner Grunderkrankung zu tun, aber dass etwas nicht stimmt ist dort niemandem aufgefallen.

Ich weiss, wie wenig Zeit die Pflegenden für einen einzelnen Patienten im Spital haben und dass ein Teil dieser Zeit heute auch noch mit den notwendigen Dokumentationen aufgefressen wird. Ich finde das einfach mehr als Bedenklich. Vor allem, wenn ich daran denke, dass diese Dokumentation wohl eingeführt wurde, damit derartiges wie oben vielleicht nicht mehr passiert – und nicht nur zur korrekten Leistungsabrechnung. Dass das nicht die Endlösung ist, zeigt sich in dem oben. Ich bin sicher, da stand in der Dokumentation: Essen: Diätteller A. Essen gebracht um X Uhr. Gegessen bis XX Uhr.

Weniger Dokumentation und mehr Einfühlungsvermögen! Sowas wie oben kann doch nicht sein – und wie gesagt, ich weiss von mehr als nur den beiden Fällen.

Die Liste geht weiter. Einer Kollegin ist bei der Durchsicht der monatlichen Rechnung des Pflegeheims aufgefallen, dass bei ihrer Mutter immer noch täglich ein Kaffee für CHF 1.80.- verrechnet wird. Ihre Mutter ist seit 3 Monaten nicht mehr in der Lage selber zu essen und zu trinken – sie ist komatös und wird intravenös ernährt. Sie kann gar keinen Kaffee (oder sonstwas) noch selber trinken. Trotzdem bekommt sie ihn offenbar täglich hingestellt und wenn er kalt ist wieder abgeräumt?

Also rate ich heute Angehörigen ein Auge da drauf zu halten. Wenn das in dem Krankenhaus nicht so ist: super! Und wenn doch können sie hoffentlich einschreiten.

Könnt ihr das nicht einfach bestellen? (Aus dem Ausland)

Will der Kunde, dass wir ihm aus Deutschland etwas bestellen.

Wir machen das …. wir sind allerdings etwas eingeschränkt, was wir importieren dürfen.

Kosmetika sind im Normalfall kein Problem (machen aber oft finanziell wenig Sinn: wir bezahlen für den Transport und geben das an den Kunden weiter) – anders sieht es bei Arzneimitteln oder teils auch bei Nahrungsergänzungsmitteln aus. Dafür gibt es Vorschriften und Einschränkungen.

Deshalb schaue ich erst mal, ob ich dem Kunden ein in der Schweiz erhältliches vergleichbares Produkt anbieten kann. Das ist meist die einfachere Variante –

Dann schaue ich, ob das Produkt überhaupt importiert werden kann

Vorschriften dazu finden sich hier AMBV 812.212.1, Art. 36 und in der Stoffliste; bzw. TAMV 812.212.27 für Tierarzneimittel

Eine Apotheke darf Arzneimittel ohne Bewilligung aus Ländern mit einem von Swissmedic als gleichwertig anerkannten Zulassungssystem einführen, sofern diese dort zugelassen sind, wenn in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen, ein gleichwertiges Arzneimittel zurzeit nicht lieferbar oder wenn eine Umstellung der Medikation nicht angemessen ist.

Für den Import von Betäubungsmitteln ist vorgängig die entsprechende Bewilligung bei Swissmedic einzuholen (bewilligungspflichtig sind die in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgeführten Substanzen, Anhang 1 bis 8).

Für die Einfuhr immunologischer Arzneimittel (oder Blut und Blutprodukte) bedarf es vorgängig für jede einzelne Sendung einer Bewilligung für die Einzeleinfuhr (AMBV, Art. 32 – 37).

Im Anhang 13 der Verordnung des EDI über Speziallebensmittel ist angegeben, welche Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind.

Wichtig: Falls die Kennzeichnung nicht der Schweizer Gesetzgebung entspricht, ist diese durch Überkleben mit einer eigenen Etikette entsprechend anzupassen.

Ist der Inhaltsstoff im erwähnten Anhang nicht enthalten, ist das betreffende Produkt als Arzneimittel einzustufen. Wenn die vom Hersteller empfohlene täglich einzunehmende Menge die gemäss Anhang 13 zugelassene Tagesdosis überschreitet, handelt es sich ebenfalls um ein Arzneimittel. Zu beachten ist, dass für Vitamin A 200% und für alle anderen Vitamine 300% der aufgelisteten Tagesdosen erlaubt sind. Bei den Mineralstoffen, den Spurenelementen und den anderen Nährstoffen gelten die im Anhang 13 aufgeführten Tagesdosen ohne Zuschlag.

Ein Nahrungsergänzungsmittel gilt auch dann als Arzneimittel, wenn es zur Heilung eines Leidens angepriesen wird, z.B. gegen Gelenkschmerzen oder zum Abnehmen.

Wenn ein ausländisches Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel eingestuft wird, darf höchstens ein Monatsbedarf importiert werden.

Wenn das alles okay ist, schaue ich, ob ich das gewünschte Produkt beim Lieferanten bekomme und informiere dann den Kunden über den voraussichtlichen Verkaufspreis (inkl. allfälliger Portospesen).

Und wenn es dann kommt, muss ich zumindest bei Arzneimitteln (und am besten auch bei Nahrungsergänzungsmitteln) den Eingang kontrollieren und die Abgabe dokumentieren. Dazu gibt es spezielle Formulare, die ich dann 10 Jahre lang aufbewahren darf.

Man sieht – nicht ganz ohne, das ganze.

Zurück zum Kunden von oben. Der Kunde fragt mich nach einem Schlafmittel aus Deutschland, das er gerne hätte. Den Namen weiss er allerdings nicht, den könne er mir noch durchgeben, aber er würde gerne eine Packung jeder Grösse haben. Bezahlen würde er es dann, wenn es da ist. Und das was er dann vielleicht doch nicht nimmt, kann ich ja zurückgehen lassen … Von mir will er einfach die Bestätigung, dass wir das machen.

Äh. Nein. Das geht so natürlich gar nicht, mal abgesehen davon, dass er noch nicht einmal sagen konnte, was es genau ist (was soll ich dann bestellen, bitte?) ist ein Schlafmittel garantiert unter Arzneimittel einzustufen. Schlafmittel haben wir hier so einige, das heisst es wären alternativ einzusetzende Mittel vorhanden (dann darf ich nicht importieren) … und im blödsten Fall fällt sein Schlafmittel noch unter das Betäubungsmittelgesetz und dann bräuchte ich dafür vorher neben einem Rezept auch noch eine Bewilligung von der Swissmedic.

Und Zurücksenden? Kannstevergessen.

Quicky (31)

Person mit einem schlimmern Fall trockener, aufgebrochener Lippen.

„Ich nehme ein starkes Schlafmittel zum Schlafen. Nachts bin ich tot für die Welt … und meine Hunde nehmen das als Anlass, mir die Lippen nachts abzulecken. Die machen, was sie wollen. Was ist das beste dagegen, das sie haben?“

… das wäre etwas nicht nur für Lippenpomade oder Vaseline – da würde der Bitterstoff, den man gegen das Nagelkauen aufträgt, doch auch eine Idee sein?

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