Rezeptologisches – Sampler

Rezepte sind das Kommunikationsmittel, mit dem der Arzt der Apotheke mitteilt, was er dem Patienten geben will. Man sollte denken, dass er (oder sie) sich dabei besonders Mühe gibt, damit hier keine Missverständnisse vorkommen (die lebensgefährlich sein können) … aber … tja.  Hier kommen Posts mit Bildern von wirklichen Rezepten (oder Ausschnitte daraus), gute und schlechte und seltsame. Keine Fälschungen … die bringe ich mal separat.

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und zum üben ein paar Rezepte mit (fast) unleserlichen Schriften

 

Moderne Zeiten und Rezepte

Rezepte dürfen in der Schweiz ja sehr unterschiedlich aussehen, solange sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das verschafft Fälschern gewisse Vorteile, allerdings … nicht immer.

Farbkopien von Rezepten sind bei uns momentan im kommen. Mal abgesehen davon, dass ich in der letzten Zeit einige Patienten hatten, die dachten, es reiche, wenn sie uns das Rezept elektronisch „übermitteln“ – einer schickte ein Bild per mail, einer hielt mir einfach sein smartphone hin: liebe Leute, das ist okay, um ein Medikamente vorzubestellen, aber zur Abgabe und vor allem zum Abrechnen mit der Krankenkasse brauche ich das Original. Ich habe ja keine Ahnung, was Sie danach mit dem Rezept (oder den Bildern) machen … Sie könnten, wenn das mit dem Bild ausreichend wäre es theoretisch in jeder Apotheke einlösen gehen (und zwar nicht entweder sondern und).

Das geht also nicht. Mal abgesehen davon, dass sich so ein Bild leicht bearbeiten lässt … und auf einem Bildschirm erkenne ich Fälschungen oder Verfälschungen schlechter als in real.

Damit sind wir zurück bei den Farbkopien, von denen ich in letzter Zeit einige gesehen habe. Am besten erkennbar sind so Kopien daran, dass die Unterschrift … naja, halt nicht unterschrieben und im Papier eingedrückt sondern aufgedruckt ist. Im Zweifelsfall hilft sehr nahe ansehen und auch der „Feuchtigkeitstest“ (da gehe ich jetzt nicht näher drauf ein, ich bin sicher, den kennen auch andere Apotheker).

Einige der Farbkopien waren aber tatsächlich nicht gefälscht. Da gibt es wohl Ärzte, die denken, es sei eine gute Methode, dem Patienten, den sie an dem Tag nicht sehen konnten und der dringend ein Medikament braucht, sein Rezept per email zukommen zu lassen. Lieber Arzt: keine gute Idee! Vor allem nicht bei so etwas wie einem Temesta (Lorazepam). Natürlich verstehe ich, dass der Patient das vielleicht Notfallmässig und jetzt gleich braucht und das Rezept nicht bei Ihnen abholen kann … aber wie sicher sind Sie, dass er damit nur in eine Apotheke geht? Besser ist es – wenn Sie schon so modern sein wollen, das Rezept an die Apotheke der Wahl (des Patienten) zukommen zu lassen. Das geht bei uns hier per Fax und email … auch das bietet keine 100% Sicherheit von wegen Absender, aber lässt sich doch besser nachkontrollieren.

In so einem Fall rufe ich übrigens standardmässig beim Arzt an an, der auf so einer Kopie oder Ausdruck angegeben ist (allerdings mit der Telefonnummer, die ich im PC habe) – um erstens nachzufragen und ihn zweitens zu bitten, ein Rezept nicht so auszustellen.

Bis vor ein paar Monaten hätte ich gesagt, es ist etwa halbe-halbe, was Fälschungen und richtige Rezepte angeht. Seitdem lassen die Email-Ausdrucke nach, aber die Fälschungen nehmen zu.

Gerade gestern hatte ich einen in der Apotheke einen. Rezept für Stilnox, nachdem ich schon unterwegs zu den Schubladen war, ist mir die Unterschrift aufgefallen, worauf ich mich geradewegs wieder umgedreht habe und den Mann (der mir das Rezept gebracht hat) fragte:

„Wieso ist das eine Kopie?“

„Oh, was? Ich … da muss ich das falsche Blatt erwischt haben, wissen Sie ich mache immer eine Kopie für die Krankenkasse … ich gehe rasch das richtige holen.“

Muss ich erwähnen, dass er nicht wieder aufgetaucht ist?

Ich nervte mich etwas, weil ich mir leider nicht den Namen und den Arzt gemerkt habe – oder (noch besser) selber rasch eine Kopie gemacht habe. Aber, je nun.

Übrigens: Gesetzeslage. Kopien von Betäubungsmittelrezepten berechtigen nicht zum Bezug. Und auch Benzodiazepine, Zolpidem. Zoplicone fallen unter diese Gesetzgebung!

Bilder von Rezepten wie in emails dürften da auch darunter fallen, auch wenn das so noch nicht ausführlich festgehalten ist. Vielleicht sollten sie da einmal die Richtlinien an die modernen Zeiten anpassen? Oder man könnte so einen Kopierschutz auf das Rezept drucken, wie ihn Banknoten haben … (googelt mal Eurion).

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Zwei Rezepte

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Zwei Rezepte, ausgestellt für die gleiche Frau, ausgestellt vom gleichen Arzt (Spital), ausgestellt am gleichen Tag … und am selben Tag beide in der Apotheke vorgelegt. (Vom Mann allerdings, da sie sich nach der Geburt noch etwas erholen muss).

Welches darf’s denn sein?

Denn es ist nicht wahrscheinlich, dass sie beides will. Milchpumpe zum abpumpen und Medikament zum (sofort) abstillen.

Ein sehr genaues Rezept

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Ein Rezept vom letzten Monat. Sehr nett finde ich, wie der Arzt nicht nur das Geburtsdatum sondern auch das Gewicht des Kindes aufgeschrieben hat – das erleichtert einem doch sehr, die Dosis zu kontrollieren.

Trotzdem gibt das noch etwas zu rechnen. Die Packungsbeilage von Algifor Sirup sagt:

Die übliche tägliche Dosierung beträgt 20 bis 30 mg Ibuprofen pro kg Körpergewicht, aufgeteilt in 3–4 Dosen, ohne 30 mg pro kg Körpergewicht zu überschreiten.

Das heisst 30 (mg) x 32.9 (kg KG) = 987 mg

in 5ml Algifor Sirup sind 100mg enthalten,

das heisst in 16.5ml (3-Satz): 330mg. Das sind (x3) 990mg pro Tag – damit sind wir bei der empfohlenen (oberen) Dosis. Ziemlich genau sogar.

Und jetzt kommt mein Problem: Wie misst der Patient (respektive die Eltern) das ab? Die Algifor Packung, die die Krankenkasse bezahlt kommt nämlich nur mit einem Dosierlöffel, der 5ml und 2.5ml abmessen kann:

Für die Dosierung ist der Packung ein Doppel-Messlöffel beigefügt; der kleinere Löffel entspricht 2,5 ml (= 50 mg Ibuprofen), der grössere entspricht 5 ml (= 100 mg Ibuprofen).

Da kann der Arzt (und ich) noch so genau rechnen … abmessen lässt sich damit nur 15ml (3 grosse Löffel) oder 17.5ml (3 grosse plus ein kleiner Löffel) …

Natürlich muss das nicht so genau sein – das Kind kommt mit 15ml wahrscheinlich genau so gut aus … aber mache das mal den Eltern klar. Inzwischen habe ich mir Dosierspritzen angeschafft für diese Fälle (die auch bei Antibiotikasirup vorkommen) und die ich mit abgebe. Die kosten nur 50 Rappen und sind wiederverwendbar.

Aber ich frage mich immer noch: weshalb konnten sie das nicht grad der Packung beifügen? Ist so ein Löffel wirklich eine derartige Ersparnis?

Verzeichnung statt Verschreibung

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Ich denke, ich weiss, was der Arzt will … :-)

Ja, das ist auf ein Rezept gemalt … und ohne Patientenname, aber es wird ja sowieso nicht von der Krankenkasse übernommen und so weiss ich wenigstens, was er will. Er hat’s gut getroffen, oder?

Danke an Fabienne für das Rezept-Bild!

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Das halbe Rezept

Weil wir so einen „langsamen“ Sonntag haben …ich zu nichts gescheiterem komme, heute mal ein Repost vom 5.Oktober 2009

Der Patient kommt mit einem halben Rezept in die Apotheke. Ja, einem halben Rezept: der obere Teil ist abgeschnitten.

Auf dem Teil, den er mir hinhält steht:

„… Tbl XXX Stck, 1-0-0.

Unterschrift und Stempel Dr. Irgendwas“

Kunde: „Ich brauche die hier.“

Apothekerin: „Oookee, aber wo ist der Rest des Rezeptes?“

(Was fehlt ist mindestens der Rezeptkopf samt Name und Geburtsdatum des Patienten – das Rezept könnte für sonstwen sein.)

Kunde: „Das ist das Rezept“

Apothekerin: „Nein, das ist nur der untere Teil, was ist mit dem oberen passiert?“

Kunde: „Den habe ich abgeschnitten. Da standen noch andere Medikamente drauf, die ich im Moment nicht brauche und ich wollte das für später aufbewahren.“

…

Ein halbes Rezept, für wenn man nur halb-krank ist?!?

Also für alle, die das nicht wissen: ein Rezept ist ein Dokument, eine Urkunde. Die darf man nicht eigenhändig verändern oder ergänzen und auch kürzen ist keine gute Idee. Ausserdem muss ich vor der Abgabe den Patienten identifizieren … also ob das Rezept auch für ihn ist … und das geht nicht, wenn der Teil mit dem Namen nicht mehr da ist.

Wer nicht alle Medikamente braucht, kann das einfach sagen, bei uns werden sie im Computer dann zwar eingegeben, aber mit Abgabemenge „0“ … und falls man sie später doch braucht, kann man das später (hier in der CH bis maximal 1 Jahr später) in der Apotheke einfach sagen.

In dem Fall haben wir die Sache, sobald er den anderen Teil nachgereicht hat, einfach mit Klebstreifen gerichtet.