Der Krankenkassenverband ortet wieder Sparpotential (auf dem Rücken der Patienten)

SRF gestern abend: Einsparungspotential bei der MiGeL, Produkte im Ausland günstig einkaufen und Kosten für die Krankenkasse sparen. Die Sendung hat mich geärgert. Klar schlägt der Krankenkassenverband wieder in diese Kerbe. Die wissen, wo sie hinwollen. Ich denke, den Patienten ist aber nicht ganz klar, wo das hinführt. Lasst mich erörtern.

Aktuelle Situation der CH: die Teststreifen und Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe etc. die darunter fallen, werden jetzt schon nur anhand von Höchstpreisen abgegolten. Mit „Höchstpreise“ ist hier gemeint, dass das BAG da mit der MiGeL vorgibt, wieviel die Kasse an den Sachen zahlen muss. Diese Preise liegen (für die Schweiz) jetzt schon so, dass wir in der Apotheke sie praktisch zum Ankaufspreis weitergeben müssen. Bestes Beispiel Teststreifen. Das machen viele Apotheken tatsächlich, als Serviceleistung und auf eigene Kasse. Bei anderen Dingen ist die Differenz zum Verkaufspreis (damit wir überhaupt was daran verdienen) höher, so dass wir da die Differenz vom Patienten verlangen, Beispiel: Stützstrümpfe. Das ist der Moment, wo es sich lohnen kann eine Zusatzversicherung zu haben, denn wenn die Vorhanden ist, versuchen wir die Differenz via die abzurechnen.

Ganz toll fand ich, wie sie in der Sendung die Preise mit denen in Deutschland vergleichen. Ich bitte die mitlesenden Deutschen Apotheker mich zu korrigieren, aber dort ist es so, dass die Krankenkassen die Preise festsetzen die sie vergüten. In einem Bereich, der sehr häufig weit UNTER dem Einkaufspreis liegt – So vergüten sie zum Beispiel für Inkontinenzprodukte so wenig, dass das dem Patienten nie reicht (man denke an eine Menge von 30 Einlagen pro Monat der allerbilligsten Qualität). Mehr wird nicht bezahlt. Eine Apotheke, die das beliefert macht nicht nur eine Nullrunde– sie macht Minus.

Nochmal: diese Preise sind so niedrig, dass die beliefernde Apotheke nichts mehr daran verdient, weil der Einkaufspreis über dem Preis liegt, den die Kasse vergütet. DEM „Verkaufspreis“, mit dem die Santesuisse jetzt unsere Preise vergleicht – und Millioneneinsparungen verspricht. – Ja, die Kasse wird dann sparen, das Geld kommt dann entweder aus den Taschen der Apotheken selber (die dann wohl vermehrt eingehen wegen Unrentabilität) oder der Patienten, die die Differenz zahlen müssen.

Ich bin sicher, dass der Einkaufspreis in Deutschland unter dem Einkaufspreis in der Schweiz liegt. Da sollte man wirklich allgemein mal zu schauen, weshalb die Preise hierzulande so hoch sind?  Das gilt aber für so ziemlich alles, vom Auto über Lebensmittel über Bücher (mein eigenes Buch kostet – mit Preisbindung-  in der Schweiz mindestens 5 Franken mehr als in Deutschland.

Auch ausgeklammert wird die Frage, weshalb notwendige und wirksame MiGeL Produkte (wie spezielles technisch hochwertiges Verbandsmaterial auch) schon jetzt so knapp vergütet werden und Zeug wie die Homöopathie anstandslos übernommen wird: Da kosten 15g Zucker einfach „imprägnierter“ Zucker fast 20 Franken pro Packung!

Aber zurück zur Situation in Deutschland, die der Krankenkassenverband bei uns wohl gerne hätte: Dort ist es so, dass nur eine Apotheke mit Spezialbewilligung der Krankenkasse die Patienten mit medizinischen „Mitteln und Geräten“ beliefern darf. Das hat wohl damit angefangen, dass sie das ausgeschrieben haben … und nur die Apotheken mit dem besten (niedrigsten) Angebot die Bewilligung dann bekamen. Aber auch nicht einfach so – dafür muss man eine Qualifizierung bestehen, die so tolle Vorschriften wie „öffentliche und rollstuhlgängige Toilette in der Apotheke“, „einmal jährlich Instruktion an die Angestellten, wie man eine Leiter sicher benutzt“ und ähnliches oft unsinniges beinhaltet. Regelmässig wird dann nachkontrolliert, ob das noch so ist. Hört sich ja ganz gut an … ist aber eigentlich nur Bürokratischer Wahnsinn. Wer keine solche Bewilligung der Krankenkasse hat, der DARF keine Patienten mehr mit solchen „Mittel und Gegenständen“ beliefern. Nicht auf Kosten der Krankenkasse. Nicht mal bei Notfällen. Die Krankenkassen zahlen das einfach der Apotheke nicht. Vom Patienten darf man es dort aus rechtlichen Gründen auch nicht verlangen.

Damit hat es die Krankenkasse hinbekommen eine Menge Geld zu sparen … klar, sie schreiben einfach alles vor (Preise und Bezugsort) – und die Politik hört nur „Sparen“ und legt die gesetzlichen Grundlagen für derartigen Unsinn. Im Moment gerade den mit dem Versandhandel aus dem Ausland.

Aber wer darunter am Ende leidet sind die Patienten.

Inkontinente, die alles von zentralen Lieferzentren beziehen müssen. Das Zeug wird dann vielleicht nach Hause geliefert (Grosskarton-weise oft ein Platzproblem), aber ist von derart elender Qualität, dass man damit kaum au dem Haus kann, wenn man überhaupt mengenmässig genug erhält, dass es die vorgeschriebene Zeit reicht.

Eltern mit Kindern, die ein Inhalationsgerät brauchen, bekommen es nicht mehr in der Apotheke, denn auch wenn die Notdienstapotheke tatsächlich noch eines hat (was immer weniger der Fall ist wegen der Selektivverträge), darf sie das nicht herausgeben, weil die Krankenkasse das nicht bezahlt. Auch nicht nachträglich. Die einzige Möglichkeit wäre das gratis zu machen. Das käme den Kassen recht, dem Überleben der Apotheke ist das aber abträglich – aber weniger Apotheken ist ja angeblich auch gut um Geld zu sparen als Kasse.

Diabetiker die neue Nadeln brauchen müssen jetzt von Pontius zu Pilatus laufen um eine Apotheke zu finden, die sie noch beliefern darf – was vor allem bei älteren Patienten dazu führt, dass sie dann alte Nadeln wiederverwenden (und stumpfe Nadeln führen zu diversen Problemen wie Narbenbildung, ungenauer Dosierung etc)

Und jetzt macht die Santesuisse also praktisch wieder Werbung dafür, dass im Ausland eingekauft wird. Nicht nur Mittel und Gegenstände – auch Medikamente wollen sie von ausserhalb. Nichts neues, gerade letzthin der Artikel der 3-Min.info:

Schweizer Apotheker halten hohe Qualitätsstandards ein, bilden sich regelmässig weiter, zahlen hiesige Mieten, Löhne und Infrastrukturkosten, dürfen ausschliesslich von der Swissmedic zugelassene Medikamente verkaufen und müssen sich an sämtliche Schweizer Gesetze und Standards halten. Und dann kommt eine Gruppe von «Experten» daher und wischt alle in der Schweiz geltenden Bestimmungen für den Verkauf von Medikamenten vom Tisch. Braucht es nicht. Kauft im Ausland ein!

Cool, nicht? Aber für die Kassen sind halt die Medikamentenpreise und auch die der „Mittel und Gegenstände“ einfachstes Angriffsziel – und das wird jetzt mit allen Mitteln angegangen. Solange die Leute nur „Sparen“ hören wird das häufig unreflexiert als „gute Idee“ angenommen. Ist es nicht. Siehe oben.

Nachtrag: SOO Gross ist das Sparpotential bei den MiGeL-Artikeln:

SparpotentialMiGeL

Bild von pharmasuisse von heute.

2.1% !!! DAS ist nicht der Grund für die hohen Prämien!

Sparen bei der Krankenkasse – Schweiz

krankenkassenwechsel

Die Spatzen (äh: Medien) pfeifen es von allen Dächern: auch nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien steigen. Um etwa 4-5%. Da wir da wirklich teils schon an der Schmerzgrenze sind und die Versicherung eine ziemliche finanzielle Belastung darstellt, werden sich entsprechend viele überlegen, was sie da tun können um zu sparen. Die Krankenkassenprämien sind nämlich nicht abhängig vom Einkommen oder Vermögen.

Hier ein paar Möglichkeiten (gute und auch schlechte):

Krankenkasse komplett künden:

Das geht eigentlich nicht – respektive nur, wenn man wechselt. Die Krankenkasse zählt zu den obligatorischen Versicherungen. Man muss bei einer Kasse versichert sein. Das gilt für alle in der Schweiz lebenden Personen (auch Zuzüger und Asylsuchende und Non-Papiers) und ab der Geburt, respektive Zuzug. Wenn man die Krankenkasse kündet ohne eine neue zu haben und dann später ein teures gesundheitliches Problem hat, für das man die Hilfe der Krankenkasse braucht – oder auch wenn man sich zu spät bei einer anmeldet), muss man der (neuen) Kasse die Prämien nachbezahlen. Dazu werden die Krankenkassenprämien um 30-50 % erhöht während der doppelten Dauer der nicht-versicherten Zeit (höchstens aber während 5 Jahren). Das lohnt sich nicht.

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Die Krankenkasse wechseln

Der klassische Weg – und wo einem hunderte Telefonverkäufer Hilfe anbieten. Immerhin zahlt sich das für sie aus: sie bekommen für jeden erfolgreichen Wechsel eine Kommission von bis zu 3 Monatsprämien – von den Kassen, die das unterstützen. Man kann sich vorstellen, dass da eine Empfehlung auch nicht ganz unvoreingenommen gemacht wird und vielleicht auch nicht die wirklich beste Lösung für den Patienten ist. Ich denke da an die vielen, die dank so Empfehlungen (auch von „Freunden“ dann bei einer Krankenkasse landen, die zwar günstig ist, aber wo man alles erst mal vorschiessen muss. Gerade so gut kann man selber schauen (zum Beispiel auf Comparis.ch oder priminfo.ch) – wenn man weiss, worauf achten:

Tipps zum Wechsel: (siehe auch Soll ich die Krankenkasse wechseln?)

Daten beachten:

  • 30. November: bis dann muss die Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
  • 30.Dezember: Bis dann muss man eine neue Versicherung abgeschlossen haben. – Sie ist ab dem 1. Januar gültig.

Krankenkassenprämien vergleichen vor allem Grundversicherung. Die Leistung ist bei allen Grundversicherungen die selbe (!), da gesetzlich vorgeschrieben, was übernommen werden muss.

Zufriedenheitsvergleiche anschauen: eigentlich sind die Leistungen in der Grundversicherung für alle Krankenkassen gleich, dennoch gibt es Unterschiede in der Servicequalität: wie gut/nett/schnell sind die Angestellten bei Problemen?

Wie sieht die Prämie mit den Sparmöglichkeiten aus (s.u.): bei Erhöhung der Franchise? Bei der Wahl eines speziellen Versicherungsmodelles (mehr dazu unten)?

Hier auch unbedingt Kontrolle ob die Krankenkasse tiers garant oder tiers payant ist. Wenn man regelmässig Medikamente braucht (oder sehr teure), ist es nicht optimal eine Versicherung zu wählen, die einen die Medikamente in der Apotheke erst selber zahlen lässt, selber die Rechnungen sammeln lässt bis zum Erreichen der Franchise und man die dann selber der Krankenkasse zur Rückvergütung einschicken muss. Diese Versicherungen sind aus dem Grunde (so) günstig, weil sie einen grossen Teil der Arbeit an die Patienten „outsourcen“. Wer das wirklich machen kann: okay, ansonsten empfehle ich die nicht. Dazu gehören Assura, Intras, Supra, Compact und noch einige kleinere.

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Sparmöglichkeiten innerhalb der Versicherung nutzen (auch bei einem Wechsel zu beachten):

Franchise erhöhen

Die Franchise ist der Anteil an den Gesundheitskosten, die man selber übernimmt, bevor die Krankenkasse zahlt. Bisher war es so, dass bei höherer Franchise die Prämien günstiger waren (etwas). Heute lohnt es sich hier gut hinzuschauen und zu vergleichen.

Ein spezielles Versicherungsmodell wählen

Viele Versicherungen bieten heute günstigere Modelle an, bei denen man weniger Prämien zahlen muss. Diese Modelle bedingen aber gewisse Einschränkungen, die man mit der Wahl freiwillig in Kauf nimmt. Dafür hat man 15-20% tiefere Prämien als bei der Standart Grundversicherung.

Beispiele: HMO / Hausarztmodell. Dabei verzichtet man auf die freie Arztwahl und muss bei gesundheitlichen Problemen immer erst einen speziellen Arzt aufsuchen, der vorher mit der Krankenkasse definiert wurde. Im Fall des HMO praktiziert der in einer speziellen Gesundheitseinrichtung, im Fall des Hausarztes hat man einen festen Hausarzt (nach Liste von der Krankenkasse ausgesucht). Ausnahmen gibt es für Notfälle oder den Gynäkologen, alle anderen Spezialärzte brauchen eine Überweisung.

Telmed: hier muss vor dem ersten Arztbesuch bei einem auftretenden gesundheitlichen Problem erst der telefonischen Beratungsstelle anerufen werden. Diese geben Verhaltensempfehlungen oder leiten den Patienten an Arzt, Spital, Spezialist weiter. Ausgenommen auch hie Notfälle und jährlich gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.

Weitere Modelle machen Einschränkungen in der Spitalwahl oder dass man die Medikamente nur in einer bestimmten von der Krankenkasse definierten Apotheke(ngruppe) kaufen soll / muss oder (neu): erst Mal in der Apotheke vorstellig wird statt beim Arzt.

Allgemein Sparen: Für Originalpräparate statt einem Generikum werden die Kosten nicht immer voll vergütet und bei Arztbesuchen ausserhalb der oben genannten Vorgaben übernimmt man selber den vollen Behandlungspreis.

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Zusatzversicherung künden

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die verschiedenen Zusatzversicherungen der Krankenkasse nicht obligatorisch. Hier besteht teils Sparpotential (und das ist auch das, wo die Kassen den Gewinn machen … Millionengewinn dazu noch). Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Medikamente, die die Grundversicherung nicht bezahlt. Das sind vor allem freiverkäufliche, solche wo Werbung gemacht wird und (häufig) nicht essentielle oder wichtige Mittel: Nasensprays, befeuchtende Augentropfen, Nahrungsergänzungsmittel. Die wichtigen Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen. Sie zu streichen empfiehlt sich bei den Personen, die sowieso nicht auf die Franchise kommen und/oder nicht regelmässig Produkte aus der Zusatzversicherung beziehen (müssen). Wer nicht weiss, was von seinen Medikamenten da drunter fällt, kann bei seiner Apotheke nachfragen. Einziger Nachteil: Während man als junge Person sehr einfach Grund- und auch Zusatzversicherung wechseln kann, müssen einen die Kassen bei der Zusatz nicht aufnehmen … also schliessen die bei älteren Personen oder vorbestehenden Erkrankungen einen gerne mal aus, oder nehmen einen nicht mehr auf.

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Unfallversicherung bei der Krankenkasse künden:

Wer mehr als 8 Stunden in der Woche fest angestellt ist, ist über den Arbeitsgeber versichert. Bei Doppelversicherung kann man hier sparen.

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Prämienverbilligung beantragen.

Wer in „bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt“ kann beim Kanton eine Prämienverbilligung zur Unterstützung beantragen. Die Kantone überweisen die dann direkt der Krankenkasse, so dass man nicht mehr so viel bezahlen muss. Arbeitslose und Rentner können das relativ problemlos, ebenfalls möglich ist das für Junge Personen (ledig, kinderlos und noch in Ausbildung) in finanziellen Nöten. Die Hürden für arbeitende sind ziemlich hoch (und selbständige haben fast keine Chancen), aber die Möglichkeit besteht.

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Keine Krankenkassenprämien mehr zahlen

Weil man immer noch versichert sein muss (Obligatorium!) kann einen die Krankenkasse nicht selber einfach aus der Versicherung ausschliessen. Aber: Die ausstehende Prämien verschwinden nicht einfach. Die Versicherung wird Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und schliesslich Betreibungen schicken. Man bekommt einen Eintrag ins Betreibungsregister, der einen in Zukunft sehr hinderlich sein wird, wenn man mal eine Wohnung sucht oder für einen Arbeitsplatz ein Check gemacht wird. In manchen Kantonen setzt einen die Krankenkasse zusätzlich noch auf eine „schwarze Liste“, das bedeutet, dass sie nur noch absolute Notfallbehandlungen übernimmt (also, dann wenn man wegen einem Unfall im Spital landet). In den Apotheken muss man die Medikamente dann immer selber bezahlen … und auch die Besuche beim Arzt. Man kann dann auch die Krankenkasse nicht einfach wechseln … die neue Krankenkasse darf und wird einen erst aufnehmen, wenn die ausstehenden Prämien (alle!) bezahlt wurden. Alles in allem ist das wirklich nicht zu empfehlen!

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Anhand der Erfahrungen privat und auch aus der Apotheke kann ich sagen, dass sich die (kleine) Mühe, da zu wechseln oder Anpassungen zu machen wirklich lohnen kann – WENN man vorher geschaut hat, dass man nicht vom Regen in die Traufe wechselt. Das kann man aber mit den Tipps und Hinweisen oben gut – auch selber. Und falls man die Hilfe eines solchen „Beraters“ annimmt: jetzt wisst ihr, was ihr fragen könnt und auf was ihr achten müsst, bevor ihr den Vertrag unterschreibt. Danach ist es zu spät und man ist mindestens das Jahr bei der Krankenkasse.

Weshalb nicht!

Auf dem Rezept vom Arzt:

1 OP Condrosulf 800 Tbl

1 OP Glucosulf 75 Btl

letzteres ist schon mal nicht ganz korrekt: 750 müsste es heissen, für 750mg.

Der Patient, ein Mann ca. 55 Jahre alt und nicht sehr glücklich aussehend, reicht mir das Rezept mit den Worten: „Ich brauche nur das untere, vom oberen habe ich noch.“

„Okay,“ sage ich, „ich muss schauen, ob ich es schon hier habe, aber … die Krankenkasse wird das wahrscheinlich nicht bezahlen.“

Ich kenne das Problem bei dem Mittel schon. Es ist nicht das erste Mal, dass das in der Kombination verordnet wird und dass es nicht bezahlt wird ist der Grund, weshalb ich das nicht gerade häufig brauche.

„Weshalb nicht!“ fährt mich der Patient an

… und ich am Computer nachschauend: „Ja, die Krankenkasse übernimmt das wirklich nicht … es ist nicht auf der Spezialitätenliste – das ist das was von der Grundversicherung übernommen wird – und auch nicht auf der Hors List, das ist das was über die Zusatzversicherung geht. Wahrscheinlich, weil das keine Zulassung hat als Medikament, sondern nur als Nahrungsergänzungsmittel.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht! Aber geben Sie mir einen Hustensirup!“

Und nachdem ich abgeklärt habe für was für eine Art Husten, wer, was und wie frage ich ihn beim einkassieren, ob er denn bei uns eine Kundenkarte hat.

„Sicher!“ sagt er und wirft mir die … Krankenkassenkarte auf den Tisch.

Ich fürchte ich weiss schon was kommt, aber ich schaue trotzdem mit dem Namen auf der Karte im Computer nach: Ja, keine Kundenkarte.

Pharmama: „Das ist nicht die Kundenkarte, das ist die Krankenkassenkarte. Sie haben bei uns noch keine Kundenkarte.“

Mann: „Ich bin im System, ich war schon einmal hier!“

Pharmama: „Ja, mit einem Rezept. Aber sie haben keine Kundenkarte bei uns. Über die Krankenkassenkarte kann ich das nicht abrechnen.“

Mann: „Weshalb nicht!“

Pharmama: „Weil Sie dann dafür ein Rezept bräuchten, ansonsten zahlt die Kasse das nicht.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht!“

Und geht, den Kopf schüttelnd über die unmöglichen Zustände, die im Schweizer Gesundheitssystem offenbar herrschen.

Ich höre nur noch das obligatorische „Wofür zahle ich überhaupt Krankenkassenprämien!“ dann ist er draussen.

Tja. So funktioniert das nicht. Ganz und gar nicht.

Krankenkassen-Interaktionen (Sampler)

Sampler

Als Apotheke hat man ziemlich viel mit den Krankenkassen zu tun. Inzwischen rechnen wir nicht mehr direkt mit ihnen ab, sondern wir haben Rechnungsstellen, die die Aufteilung und Zusendung der vielen Scheine und Rezepte für uns übernehmen; die zum Teil Rechnungen direkt an die Patienten stellen (für was die Kasse nicht übernimmt) und auch die Patienten mahnen, die diese dann nicht zahlen. Das ist eine grosse Entlastung.

In der Schweiz muss jeder eine Grundversicherung bei der Krankenkasse haben. Das ist obligatorisch. Wer mehr lesen will über die Krankenkassen in der Schweiz kann das hier. Bei welcher Kasse und ob dazu noch eine Zusatzversicherung existiert und ob das eine Kasse ist, bei der die Patienten die Medikamente in der Apotheke selber zahlen müssen – das sagt uns die Krankenkassenkarte. Moderner Technik sei Dank kann mit Hilfe von dieser Karte (und des Internets) die Deckung am Tag des Medikamentenbezugs abgerufen werden. Trotzdem tauchen gelegentlich Fragen auf, die sich nur im direkten Kontakt klären lassen – die Apotheke fungiert hier meist als „Advokat“ des Patienten.

Zum Beispiel, wenn es um die Übernahme von Spezialnahrung geht: Unterstützung gegen die Krankenkasse.

Und auch bei: die zahlen das einfach nicht!

Man darf einfach nicht erwarten, dass das schnell ginge … Krankenkassenprobleme

und Spass macht uns das auch nicht: In der Warteschleife

Das sollte man als Patient in der Schweiz wissen:

Krankenkassen-Wahrheiten aus der Apotheke

Limitationen – wenn die Krankenkasse Einschränkungen macht

Rundumschutz – gilt nicht für Familienmitglieder … auch nicht haarige.

Kleinere Krankenkassenprobleme

Wenn die Kasse der Apotheke keine Auskunft geben will: Das kann ich ihnen nicht sagen

Retax auf Schweizerisch? Nicht mit mir. Manches kann ich nicht wissen.

Es ist nicht meine Versicherung, es ist ihre!

Metallos: wenn der Patient selber seine Rechnungen einschickt, dann merkt er auch, wie die Krankenkasse damit umgeht.

Zwischen allen Stühlen: wie es passieren kann, dass man gar nicht versichert ist.

Versichert oder nicht? Bei dem Fall glaube ich an Betrug des Arbeitgebers

Finanziell erzwungene Einsicht: wenn die Krankenkasse das Abrechnungssystem wechselt.

Geschmunzelt

Pay it forward

Rettung in der Not – auch bei selbstzahlenden Patienten.

Namensgebung

und noch bei vielen Gelegenheiten mehr.

Wer zahlt?

Um die Mittagszeit (zu der wir – da eine der wenigen, die offen haben- immer sehr beschäftigt sind) kommt eine Stammkundin mit einem Rezept. Frau Slozny*. Ich sage jetzt Stammkundin, auch wenn ich sie tatsächlich seit längerer Zeit nicht mehr gesehen habe. Sie ist eher der komplizierte Typ und wir mussten schon diverse Male etwas abklären für sie oder spezielle Bestellungen direkt (nicht von unserem Grossisten) kommen lassen. Machen wir nach Möglichkeit alles. Ich denke nur manchmal ist den Leuten nicht ganz bewusst, wenn sie Extrawünsche haben, was da alles dahintersteckt.

Jetzt bringt sie also ein neues Rezept, ein Dauerrezept und hüpft schon ungeduldig von einem Bein zum anderen, während ich die Medikamente zusammensuche und anschreibe. Dabei fällt mir auf, dass wir ein Medikament nicht hier haben und dass ihre Krankenkassendaten, nicht mehr aktuell sind. Sie war seit Ende letztem Jahr nicht mehr hier …

„Haben Sie mir noch ihre neue Krankenkassenkarte?“ frage ich sie deshalb.

Frau Slozny: „Oh … ich habe im Moment keine Krankenkasse …“

Das ist sehr seltsam, denn in der Schweiz ist es obligatorisch, dass man zumindest eine Grundversicherung hat. Und mit obligatorisch meine ich: gesetzlich vorgeschrieben. Dafür kann auch jeder und jede sich versichern lassen (sogar wenn man illegal hier wäre).

Frau Slozny: „… Aber Sie können das über die Unfallversicherung nehmen: ich brauche das, weil ich ein wiederauftretendes Problem habe, das stammt noch von dem Unfall von 2012.“

Ich schaue im PC und sehe, dass da ein Kommentar ist von wegen der Unfallversicherung: der Unfall von 2012 gilt laut letzter Auskunft vor einem Jahr als abgeschlossen. Das haben sie uns das letzte Mal mitgeteilt, als wir etwas darüber abrechnen wollten, weshalb ich das dann über die Krankenkasse machen musste.

Pharmama: „Das kann ich versuchen- aber dann brauche ich vorher einen neuen Unfallschein von Ihnen dafür. Und das eine Medikament, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird, wird auch nicht von der Unfallversicherung übernommen, das müssen sie sowieso selber bezahlen. Ich würde vorschlagen, Sie bezahlen das im Moment alles zusammen und können dann nachher in Ruhe abklären, wie das aussieht wegen der Versicherung.“

Damit ist Frau Slozny widerstrebend einverstanden. Sie hat aber nicht genug Geld dabei und bezahlt und nimmt erst mal nur einen Teil mit– sie will morgen vorbeikommen und den Rest beziehen, respektive alles zahlen.

Am nächsten Tag macht sie das Ganze noch etwas komplizierter, indem sie meine Kollegin überredet, dass wir das jetzt schon über die Unfallkasse abrechnen sollen (ohne die dafür nötigen Unterlagen zu haben). Meine Kollegin gibt dann den bestellten Teil tatsächlich ab, ohne dass die Frau bezahlt… und darf dafür grad auf ein neues Rezept noch ein paar Katheter bestellen.

Aus kaufmännischer Sicht bin ich nicht erfreut.

 

Als sie die Katheter abholen kommt habe ich sie wieder (oder sie mich) … und ich poche auf die Bezahlung der Produkte … auch der schon abgegebenen. Wie gesagt: Damit ich das einer Versicherung abrechnen kann brauche ich den Nachweis der Versicherungsdeckung. Und es liegt in ihrer Verantwortung mir das zu bringen.

Sie bezahlt das bisher bezogene eher widerstrebend.

Frau Slozny: „Ich brauche aber noch mehr vom Rezept. Könnten Sie nicht schauen, dass sie für die neuen Sachen von der SUVA die Bestätigung bekommen? Ich habe das schon angemeldet, sie sagen da ganz sicher zu.“

Pharmama: „Ich kann nachfragen – (für Stammkunden machen wir wirklich viel). Haben Sie mir noch ein paar Angaben? Wie ist das genaue Unfalldatum? Ihre Adresse stimmt noch mit Wollaustrasse 12?“

Frau Slozny: „Ah, nein. Da wohne ich nicht mehr. Und ich gehe in einer Woche für ein paar Monate nach Moskau. Ein Sprachaufenthalt.“

(Nun – das könnte die Erklärung sein für die fehlende Krankenkasse: sie hat sich abgemeldet. Das kann man bei längerem Auslandaufenthalt … es stellt sich nur die Frage, wie viel Sinn das macht, vor allem wenn man sie dann doch braucht, wie nun offensichtlich.)

Pharmama: „Oookay – wie sind Sie erreichbar?“

Frau Slozny: „Ich habe auch keinen Telefonanschluss mehr. Aber sie können mich via mail erreichen.“

Nachforschungen der Pharmaassistentin ergeben später: Bei der SUVA wurde der Fall tatsächlich neu angemeldet, aber … das ist auch das Problem: das dauert etwas, bis der Fall bearbeitet wird und dann bestätigt. Das geht länger als die eine Woche.

Also Rekapitulation: Die Frau hat keine Krankenkasse (mehr). Die Unfallkasse hat den Fall eben erst (wieder) neu bekommen und stellt noch keine Bestätigung aus. Ab nächste Woche ist die Frau nicht mehr in der Schweiz – und auch sonst ist sie schwer erreichbar.

Ja, tut mir leid, aber da gibt es nur eins: es wird auch weiterhin bis zur Bestätigung alles gleich in der Apotheke bezahlt, sonst gebe ich nichts ab. Rechtlich ist das auch so: der Patient muss mir den Nachweis seiner Versicherung bringen – ich muss das nicht gratis abgeben. Was gut ist, denn mit den Kathetern wären das fast 500 Franken.

Per mail – eine andere Kontaktmöglichkeit haben wir nicht von ihr – informieren wir sie darüber. Sie ist zwar nicht sehr erfreut, aber es bleibt ihr nicht viel übrig. Wenn sie noch die Krankenkasse hätte, würde ich das erst mal darüber machen, aber so kann ich das ja auch nicht. Wenn sie das zum Geld sparen gemacht hat, hat sich das jedenfalls nicht ausgezahlt.

(Wird fortgesetzt).

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

UnterschiedeDACHApotheke

Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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