Krankenkassen-Interaktionen (Sampler)

Sampler

Als Apotheke hat man ziemlich viel mit den Krankenkassen zu tun. Inzwischen rechnen wir nicht mehr direkt mit ihnen ab, sondern wir haben Rechnungsstellen, die die Aufteilung und Zusendung der vielen Scheine und Rezepte für uns übernehmen; die zum Teil Rechnungen direkt an die Patienten stellen (für was die Kasse nicht übernimmt) und auch die Patienten mahnen, die diese dann nicht zahlen. Das ist eine grosse Entlastung.

In der Schweiz muss jeder eine Grundversicherung bei der Krankenkasse haben. Das ist obligatorisch. Wer mehr lesen will über die Krankenkassen in der Schweiz kann das hier. Bei welcher Kasse und ob dazu noch eine Zusatzversicherung existiert und ob das eine Kasse ist, bei der die Patienten die Medikamente in der Apotheke selber zahlen müssen – das sagt uns die Krankenkassenkarte. Moderner Technik sei Dank kann mit Hilfe von dieser Karte (und des Internets) die Deckung am Tag des Medikamentenbezugs abgerufen werden. Trotzdem tauchen gelegentlich Fragen auf, die sich nur im direkten Kontakt klären lassen – die Apotheke fungiert hier meist als „Advokat“ des Patienten.

Zum Beispiel, wenn es um die Übernahme von Spezialnahrung geht: Unterstützung gegen die Krankenkasse.

Und auch bei: die zahlen das einfach nicht!

Man darf einfach nicht erwarten, dass das schnell ginge … Krankenkassenprobleme

und Spass macht uns das auch nicht: In der Warteschleife

Das sollte man als Patient in der Schweiz wissen:

Krankenkassen-Wahrheiten aus der Apotheke

Limitationen – wenn die Krankenkasse Einschränkungen macht

Rundumschutz – gilt nicht für Familienmitglieder … auch nicht haarige.

Kleinere Krankenkassenprobleme

Wenn die Kasse der Apotheke keine Auskunft geben will: Das kann ich ihnen nicht sagen

Retax auf Schweizerisch? Nicht mit mir. Manches kann ich nicht wissen.

Es ist nicht meine Versicherung, es ist ihre!

Metallos: wenn der Patient selber seine Rechnungen einschickt, dann merkt er auch, wie die Krankenkasse damit umgeht.

Zwischen allen Stühlen: wie es passieren kann, dass man gar nicht versichert ist.

Versichert oder nicht? Bei dem Fall glaube ich an Betrug des Arbeitgebers

Finanziell erzwungene Einsicht: wenn die Krankenkasse das Abrechnungssystem wechselt.

Geschmunzelt

Pay it forward

Rettung in der Not – auch bei selbstzahlenden Patienten.

Namensgebung

und noch bei vielen Gelegenheiten mehr.

Wer zahlt?

Um die Mittagszeit (zu der wir – da eine der wenigen, die offen haben- immer sehr beschäftigt sind) kommt eine Stammkundin mit einem Rezept. Frau Slozny*. Ich sage jetzt Stammkundin, auch wenn ich sie tatsächlich seit längerer Zeit nicht mehr gesehen habe. Sie ist eher der komplizierte Typ und wir mussten schon diverse Male etwas abklären für sie oder spezielle Bestellungen direkt (nicht von unserem Grossisten) kommen lassen. Machen wir nach Möglichkeit alles. Ich denke nur manchmal ist den Leuten nicht ganz bewusst, wenn sie Extrawünsche haben, was da alles dahintersteckt.

Jetzt bringt sie also ein neues Rezept, ein Dauerrezept und hüpft schon ungeduldig von einem Bein zum anderen, während ich die Medikamente zusammensuche und anschreibe. Dabei fällt mir auf, dass wir ein Medikament nicht hier haben und dass ihre Krankenkassendaten, nicht mehr aktuell sind. Sie war seit Ende letztem Jahr nicht mehr hier …

„Haben Sie mir noch ihre neue Krankenkassenkarte?“ frage ich sie deshalb.

Frau Slozny: „Oh … ich habe im Moment keine Krankenkasse …“

Das ist sehr seltsam, denn in der Schweiz ist es obligatorisch, dass man zumindest eine Grundversicherung hat. Und mit obligatorisch meine ich: gesetzlich vorgeschrieben. Dafür kann auch jeder und jede sich versichern lassen (sogar wenn man illegal hier wäre).

Frau Slozny: „… Aber Sie können das über die Unfallversicherung nehmen: ich brauche das, weil ich ein wiederauftretendes Problem habe, das stammt noch von dem Unfall von 2012.“

Ich schaue im PC und sehe, dass da ein Kommentar ist von wegen der Unfallversicherung: der Unfall von 2012 gilt laut letzter Auskunft vor einem Jahr als abgeschlossen. Das haben sie uns das letzte Mal mitgeteilt, als wir etwas darüber abrechnen wollten, weshalb ich das dann über die Krankenkasse machen musste.

Pharmama: „Das kann ich versuchen- aber dann brauche ich vorher einen neuen Unfallschein von Ihnen dafür. Und das eine Medikament, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird, wird auch nicht von der Unfallversicherung übernommen, das müssen sie sowieso selber bezahlen. Ich würde vorschlagen, Sie bezahlen das im Moment alles zusammen und können dann nachher in Ruhe abklären, wie das aussieht wegen der Versicherung.“

Damit ist Frau Slozny widerstrebend einverstanden. Sie hat aber nicht genug Geld dabei und bezahlt und nimmt erst mal nur einen Teil mit– sie will morgen vorbeikommen und den Rest beziehen, respektive alles zahlen.

Am nächsten Tag macht sie das Ganze noch etwas komplizierter, indem sie meine Kollegin überredet, dass wir das jetzt schon über die Unfallkasse abrechnen sollen (ohne die dafür nötigen Unterlagen zu haben). Meine Kollegin gibt dann den bestellten Teil tatsächlich ab, ohne dass die Frau bezahlt… und darf dafür grad auf ein neues Rezept noch ein paar Katheter bestellen.

Aus kaufmännischer Sicht bin ich nicht erfreut.

 

Als sie die Katheter abholen kommt habe ich sie wieder (oder sie mich) … und ich poche auf die Bezahlung der Produkte … auch der schon abgegebenen. Wie gesagt: Damit ich das einer Versicherung abrechnen kann brauche ich den Nachweis der Versicherungsdeckung. Und es liegt in ihrer Verantwortung mir das zu bringen.

Sie bezahlt das bisher bezogene eher widerstrebend.

Frau Slozny: „Ich brauche aber noch mehr vom Rezept. Könnten Sie nicht schauen, dass sie für die neuen Sachen von der SUVA die Bestätigung bekommen? Ich habe das schon angemeldet, sie sagen da ganz sicher zu.“

Pharmama: „Ich kann nachfragen – (für Stammkunden machen wir wirklich viel). Haben Sie mir noch ein paar Angaben? Wie ist das genaue Unfalldatum? Ihre Adresse stimmt noch mit Wollaustrasse 12?“

Frau Slozny: „Ah, nein. Da wohne ich nicht mehr. Und ich gehe in einer Woche für ein paar Monate nach Moskau. Ein Sprachaufenthalt.“

(Nun – das könnte die Erklärung sein für die fehlende Krankenkasse: sie hat sich abgemeldet. Das kann man bei längerem Auslandaufenthalt … es stellt sich nur die Frage, wie viel Sinn das macht, vor allem wenn man sie dann doch braucht, wie nun offensichtlich.)

Pharmama: „Oookay – wie sind Sie erreichbar?“

Frau Slozny: „Ich habe auch keinen Telefonanschluss mehr. Aber sie können mich via mail erreichen.“

Nachforschungen der Pharmaassistentin ergeben später: Bei der SUVA wurde der Fall tatsächlich neu angemeldet, aber … das ist auch das Problem: das dauert etwas, bis der Fall bearbeitet wird und dann bestätigt. Das geht länger als die eine Woche.

Also Rekapitulation: Die Frau hat keine Krankenkasse (mehr). Die Unfallkasse hat den Fall eben erst (wieder) neu bekommen und stellt noch keine Bestätigung aus. Ab nächste Woche ist die Frau nicht mehr in der Schweiz – und auch sonst ist sie schwer erreichbar.

Ja, tut mir leid, aber da gibt es nur eins: es wird auch weiterhin bis zur Bestätigung alles gleich in der Apotheke bezahlt, sonst gebe ich nichts ab. Rechtlich ist das auch so: der Patient muss mir den Nachweis seiner Versicherung bringen – ich muss das nicht gratis abgeben. Was gut ist, denn mit den Kathetern wären das fast 500 Franken.

Per mail – eine andere Kontaktmöglichkeit haben wir nicht von ihr – informieren wir sie darüber. Sie ist zwar nicht sehr erfreut, aber es bleibt ihr nicht viel übrig. Wenn sie noch die Krankenkasse hätte, würde ich das erst mal darüber machen, aber so kann ich das ja auch nicht. Wenn sie das zum Geld sparen gemacht hat, hat sich das jedenfalls nicht ausgezahlt.

(Wird fortgesetzt).

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

UnterschiedeDACHApotheke

Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

UnterschiedeDACHApotheke

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Mit der Karte zahlen?

Kunde will Dafalgan Tabletten. Er weiss wofür und wie anwenden. Als es ans zahlen geht, zückt er eine Karte.

Donna zeigt ihm unseren Kartenleser (das geht bei uns auch bei niedrigen Beträgen).

Er steckt die Karte hinein, nichts passiert.

Er nimmt sie raus, steckt sie entschieden wieder hinein.

„Vielleicht ist sie nicht richtig herum“ meint Donna, greift zu, zieht sie raus, schaut ob der Chip nach vorne zeigt … tut er.

Sie steckt sie selber wieder rein – nichts.

Also nimmt sie sie nochmal raus und … „Das ist aber keine EC oder Kreditkarte. Das ist eine Krankenkassenkarte.“

Kunde: „Ja.“

Donna: „Damit können Sie nicht zahlen.“

Kunde: „Nicht? Das ging aber auch schon.“

Findet eine andere Karte im Geldbeutel und bezahlt damit.

Nö. Eine Krankenkassenkarte ist kein Zahlungsmittel. Nur ein Versicherungsausweis und man kann damit abklären, ob wir als Apotheke die Rechnung für ein Medikament auf Rezept direkt der Kasse schicken können.

Donna als sie das mir erzählt:

„Er hat das derart überzeugt gemacht … das hat viel zu lange gedauert, bis mir das aufgefallen ist.“

Weshalb man immer die Krankenkassenkarte dabei haben sollte

Aus unserem Apotheken-Computersystem: deshalb brauche immer die aktuelle Krankenkassenkarte:

Krankenkassenwechsel

Die Leute wechseln die Krankenkasse. Manche haben sich fast schon einen Sport daraus gemacht, das jährlich zu tun und zu einer noch günstigeren zu wechseln. Das ist okay – aber es ist etwas, was ich in der Apotheke wissen muss, denn ich rechne die Medikamente auf dem Rezept ja der Krankenkasse ab.

Am einfachsten geht das immer noch mit den Angaben auf der Krankenkassenkarte. Inzwischen sind wir da auch schon ziemlich „digitalisiert“: musste ich vor 15 Jahren jeweils noch die Karte kopieren und die Deckung mit der richtigen Versicherungsnummer bei der Krankenkasse per Telefon abfragen, kann ich das heute direkt via Kartenleser in den Computer übertragen  und der holt sich die Information dann automatisch (oder per Abruf) auf einer gesicherten Seite. Da wir heute verpflichtet sind diese Deckungsabfrage am Tag der Medikamentenabgabe zu machen (bei jeder), ist das auch gut so. Wenn ich die Informationen einmal im Computer habe, brauche ich die Krankenkassenkarte nur noch, wenn da irgendetwas geändert hat (meistens die Nummer). Oder eben, wenn die ganze Krankenkasse geändert hat bei dem Patient.

Seit neustem haben wir sogar die Möglichkeit diese Info im Internet abzurufen – das braucht aber genaue Angaben wie zumindest den Namen (Vor- und Nach-), das Geburtsdatum … und natürlich die richtige Krankenkasse. Stimmt eines von diesen nicht ganz genau, funktioniert das mit der ganzen Abfrage nicht – und ich kann auch nicht alle X Krankenkassen durchprobieren. Eines habe ich da schon gelernt: Man glaubt gar nicht wie viele Leute nicht genau wissen, wo und wie sie versichert sind.

Wie heisst: Grundversicherung und/oder Zusatzversicherung (kann bei verschiedenen Krankenkassen sein) und manche Modelle schränken die Apothekenwahl ein, respektive lassen den Patienten alle Medikamente erst mal selber zahlen und erstatten das dann. Unfallversicherung gibt es auch noch – und gelegentlich kommt auch die IV oder die Militärversicherung ins Spiel.

Sehr schön auch, wenn ich in der Apotheke die Leute dann über ihre Wahl des Versicherungsmodells aufklären muss … oder dass es auch Zusatzversicherungen gibt, die gar nichts mit der Apotheke zu tun haben (Spitalzusatzversicherungen zum Beispiel).

Jedenfalls gilt auch heute noch: Wenn man mir die Versicherungsdeckung nicht nachweisen kann (mittels Karte) und ich es mit den vagen Angaben nicht schaffe, das abzuklären, dann müssen die Medikamente halt in der Apotheke bezahlt werden.