Versichert oder nicht?

Ein Mann und eine Frau kommen in die Apotheke. Augenscheinlich sind sie irgendwo aus dem Osten – ich sag jetzt mal Russen. „Sie“ redet offensichtlich kein deutsch, also übernimmt „er“ die Kommunikation. Er gibt mir ein Rezept, ich suche die Sachen heraus und frage nach der Versicherung. „Wir haben keine Karte, aber ich habe eine Nummer.“
Gut, geben sie mir die Nummer. Wenn ich die Versicherungsdeckung abrufen kann, dann ist das in Ordnung. Wenn nicht, müssen sie allerdings die Medikamente zahlen und selbst einschicken.“

Er gibt mir die Nummer und die Angabe welche Versicherung es ist und ich setze mich an den Büro-Computer zum Validieren. Die Nummer geht … zeigt aber eine ganz andere Person an. Nicht mal das Geburtsdatum stimmt. Nun würde ich auch der Versicherung telefonieren, aber es ist schon einiges nach 5 Uhr – und die machen erfahrungsmässig rechtzeitig Feierabend. Ich probiere es trotzdem, natürlich niemand da.
Weil ich etwas Zeit habe, versuche ich ein paar andere Kombinationen mit der gegebenen Nummer – vielleicht wurde eine Zahl vertauscht? Aber: Nichts. Mit dem Namen kann man übrigens nicht suchen.

Mit der Info gehe ich zu den geduldig wartenden Russen zurück und erkläre es ihnen: „Tut mir leid, aber ich konnte es nicht kontrollieren, die Nummer ist falsch …“ etc.
Mann: „Aber wir zahlen es nicht, wir haben eine Versicherung! Wir zahlen monatlich mehrere Hundert Franken ein und …“
Pharmama: „Haben sie vielleicht einen Beleg von der Versicherung zu Hause? Da steht sicher die Nummer und so auch drauf.“
Mann: „Ja, haben wir. Ich gehe es holen.“

Bald darauf kommt er zurück mit etwas, das ich noch nie gesehen habe … jedenfalls nicht als Versicherungsnachweis. Im Prinzip ist es der Lohnauszug von einem – sagen wir mal „Etablissement“. Ein Schreibmaschinendurchschlag auf einem blauen Blatt. Da steht unter Lohnabzügen „Krankenkasse, Helsana Franken 405.-„

Ähh. Ja. Aber da ist keine Nummer drauf – und dass das direkt vom Lohn abgezogen wird, habe ich in der Schweiz auch noch nie gesehen.

Pharmama (bedauernd): „Tut mir leid, aber das geht immer noch nicht. Sie müssen trotzdem zahlen.“

Sie gehen dann, ohne die Medikamente bezogen zu haben (nichts lebenswichtiges).
Aber ich frage mich seitdem: Vielleicht wird die Frau vom Arbeitsgeber betrogen? Da wird monatlich etwas (ziemlich viel etwas sogar)  vom Lohn abgezogen, aber einen ordentlichen Nachweis, dass sie versichert ist, bekommt sie offenbar nicht. In der Schweiz ist es Norm, dass jeder selbst für die Krankenversicherung verantwortlich ist – nicht der Arbeitgeber.
Seitdem sind die beiden noch mal dagewesen – wieder nach 5 Uhr – und haben eines der Medikamente auf dem Rezept gekauft. Offenbar waren auch andere nicht in der Lage die Versicherungsdeckung nachzuprüfen…

15 Kommentare zu „Versichert oder nicht?

  1. In D werden die Sozialabgaben gleich vom Lohn abgezogen. Selbstständige müssen sich selbst drum kümmern. Wobei die dann keine Arbeitslosenversicherung haben (soweit ich weiss).

    Hm, dann scheint sich die Frau nicht wirklich drum gekümmert zu haben, ob die Krankenversicherung auch bezahlt wird. Der Mann genausowenig. Das grosse Erwachen kommt dann wohl im Ernstfall.

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    1. In Frankreich wird die KK mit den RV- und ALV-Abgaben an der Quelle eingezogen. Allerdings deckt die KK nur 70% der Kosten – und dazu kommt noch ein Selbstbehalt je Medikament. Und man muß prinzipiell alles vorstrecken!

      Die fehlenden 30% (nicht aber die Selbstbehalte) kann man und sollte man privat versichern, oft legt der AG noch was dazu (bei mir 90% der ZV, auch für meine nicht erwerbstätige Pfarrfrau), sucht dafür aber auch die Kasse aus.

      Jedes Land macht da sein eigenes Ding; wie soll man da als Fremdarbeiter den Überblick behalten? Denn das erklärt dir ja auch keiner…

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  2. Wirklich seltsam, die Geschichte.

    @Pharmama: Was halten Sie denn eigentlich von dem iPhone-App „Arznei aktuell“ von der ifap GmbH? (kostenlos, Platz 4 in den kostenlosen App-Charts im Moment)

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  3. @Rose: wenn der Arbeitgeber behauptet, er zahlt die Krankenkasse ein, und die Arbeitnehmer haben wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht bemerkt, dass ihnen Unterlagen fehlen?
    In der Schweiz ist es wirklich so: du als Privatperson bist für den Abschluss einer Krankenkasse verantwortlich.
    Es gibt Grossfirmen, die mit Krankenkassen besondere Bedingungen ausgehandelt haben für ihre Mitarbeiter und die auch tatsächlich die KK-Beiträge beim Lohn abziehen und der KK abliefern – aber das ist ungewöhnlich und ich war extrem skeptisch, als ich das bei meinem Mann gesehen habe. Die Mitarbeiter müssen auch nicht zwingend dieser Kasse beitreten, dann läuft die KK-Bezahlung auch nicht über den Arbeitgeber, sondern ganz normal mit direkter Rechnung.

    @Pharmama: ich glaube, ich hätte gefragt, ob ich den Beleg kopieren und der Helsana schicken darf, bzw. den beiden dieses Vorgehen empfohlen.
    Falls es dich sehr plagt und du evtl. die Polizei um Rat fragen willst – auf der HP der Kantonspolizei BS findet man diverse Telefonnummern, auch eine „Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist“ ;-)

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    1. Den Beleg zu kopieren hätte nicht viel gebracht, weil da wirklich nicht mehr Info draufstand. Ich habe ihnen aber empfohlen, sich sobald möglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und einen richtigen Beleg der Versicherungsdeckung zu verlangen. Um die Polizei einzuschalten ist das schon noch etwas „mager“ – und es könnte hintenausgehen für die Dame.

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  4. Also ich finde das auch sehr schleierhaft…. ich glaube, ich würde mich an die Polizei wenden…

    Das sieht doch irgendwie stark nach illegaler Prostitution aus, oder nicht?

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    1. Muss nicht illegal sein, nur nicht korrekt abgerechnet.
      Ich weiss nicht, wie es bei solchen Krankenkassen-Abrechnungen ist, die AHV (staatliche Altersvorsorge) wird einem bis zu 5 Jahre rückwirkend gutgeschrieben, wenn man nachweisen kann, dass der Arbeitgeber sie beim Lohn abgezogen hat, auch wenn er nicht an die AHV-Kasse überwiesen hat. Ich kenne Leute, die deshalb alle 4,5 Jahre einen AHV-Auszug verlangen, um die Ablieferungen des Arbeitgebers zu überprüfen.

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  5. Anzeige erstatten und den Laden hochgehen lassen ist ja schön und gut. Nur! Ich würde mich dann nicht mehr ohne Bodyguards und kugelsichere Weste auf die Straße trauen und … was man den Frauen antut, wenn sie plötzlich auf der Straße stehen (also … ohne damit Geld zu verdienen, meine ich jetzt), ist auch zu bedenken. Und gar nicht auszumalen ist das Szenario, wenn rauskommt, welches der „Pferdchen“ die Katastrophe durch den Besuch in der Apotheke verursacht hat … heißes Eisen.

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    1. Das ganz ist auch von Apothekenseite etwas kritisch zu sehen.
      Wahrscheinlich schreckt man einen Haufen Kunden ab, wenn man wegen sowas zur Polizei geht.

      Apotheker ist ein Vertrauensberuf und das Getuschel a la „Hast Du gehört, die XY-Apotheke hat das zur Anzeige gebracht. Ich geh da nicht mehr hin, am Schluß tratschen die auch noch andere Sachen weiter.“ würde ich mir, wenn ich ein eigenes Geschäft hätte, nicht antun.

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  6. Hallo,
    also bei uns (ehemals grosse Basler Chemiefierma) werden die Krankenkassenbeiträge, wenn man das will, auch direkt vomLohn abgezogen, sofern man bei der Kasse ist, die eine eigene Betriebsorganisation für uns hat. (Hihi, Zustände wie im P.uff ,-))

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    1. :- ) Hallo Frau Bruellen – aber ihr habt sicher von der Krankenkasse einen ordentlichen Ausweis bekommen, oder? – das hatte die Frau oben eben nicht.

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