Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.

Gesundheits-Tipps für Krisenzeiten 1: Allgemeines und Vorbereitung

Krisenzeit bedeutet hier: Liefer- und Beschaffungsprobleme verschiedenster Medikamente und Grundversorgungsmittel, auch auf längere Zeit. Ein sehr belastetes Gesundheitssystem mit vielen Kranken (auch beim Personal). Das ist leider kein Zukunftszenario, das ist aktuelle Realität. Es ist kein Grund zur Panik – das hilft niemandem. Aber es braucht jetzt (alles) mehr Geduld und Zeit und viel Flexibilität.

Disclaimer: Dies sind Tipps zu Gesundheitsthemen, gegeben von einer Apothekerin. Die medizinischen Informationen, die hier geäussert werden, dienen der Diskussion und Unterhaltung. Sie sollte nicht als einzige Informationsquelle für medizinischen Rat verwendet werden. Wer die im Blog oder den Kommentaren geäusserten Ratschläge verwendet, ohne einen Arzt oder andere Fachperson aufgesucht zu haben, ist selbst voll verantwortlich für die Konsequenzen.

Mit den hier gegebenen Informationen, bekommt ihr Hilfestellung: Was kann man selber behandeln, was kann ich nehmen, was für Hilfe bekommt man in der Apotheke? Was gehört zum Arzt? Wann sollte man (auch jetzt, bei ev. stark belastetem System) in den Notfall?
Normalisiert sich die Situation wieder, erübrigen sich viele dieser Tipps, respektive, dann gibt es teils bessere „Best Practice“ Vorgehensweisen. Die hier empfohlenen Massnahmen sollten wirksam sein und korrekt umgesetzt ungefährlich.

Allgemeine Vorbereitungen:

Für sich (und jedes Familienmitglied) aufschreiben und auf dem Telefon oder Papier auf sich tragen:

  • Name, Alter, Gewicht, Grösse,
  • Liste mit Medikamenten und Dosierungen, die genommen werden.
  • Allergien (mit Wirkstoffnamen), auch pflanzliches etc. (Bitte nur echte Allergien angeben und nicht normale Nebenwirkungen)
  • Zusätzliche wichtige Info: Schwanger (berechneter Geburtstermin)? Stillend? Nieren- oder Leberprobleme? Blutungsprobleme oder Blutverdünner? Immunsupprimiert?
  • Versicherung (Krankenkasse / Unfallversicherung) und Nummer bereit haben.

Habt ihr einen Hausarzt? Optimalerweise sucht man sich einen, bevor man Probleme hat. Dasselbe gilt auch für die Apotheke – eine Hausapotheke ist Gold wert und kann, wenn man dort bekannt ist, besser Beraten und liefert im Notfall, wenn man niemanden schicken kann.

Versicherung checken: Krankenkassenkarte, Deckung- was übernimmt sie? Hat man vielleicht ein spezielles Versicherungsmodell? Bei manchen muss man (ausser für ausgesprochene Notfälle) erst zum Hausarzt, andere verlangen eine telefonische Anmeldung vor einem Arztbesuch.

Wo bekommt man vernünftigen Rat bei medizinischen Problemen? Auch die Einteilung Bagatelle bis Notfall gehört dazu, falls man Mühe hat, das selber zu entscheiden.
Im Internet: steht leider viel Unsinn neben Vernünftigem, als Laie kann man das schwer auseinanderhalten. Man sollte sich nicht nur darauf verlassen. (Ja, das gilt auch für alles hier Geschriebene).
Telemedizin: Bei vielen Krankenkassen kann man heute telefonisch oder per Video eine erste Einschätzung des Problems durch einen Arzt machen lassen. Die sollten eigentlich auch nötig vorsichtig sein und werden einen weiterschicken, wenn sie unsicher sind oder etwas persönlich angeschaut werden muss.
Apotheke: hier arbeitet medizinisches Personal, das gelernt hat, Gesundheitsprobleme einzuschätzen, zu behandeln oder weiterzuschicken. Achtung!: In der Schweiz haben wir Apotheker mit der Ausbildung „Anamnese in der Apotheke“ weitergehende Kompetenzen, was die Diagnose und auch Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente angeht – im Gegensatz zu Deutschland.
Beim Hausarzt oder in Walk-In-Kliniken: Die Medizinischen Praxisangestellten machen telefonisch eine erste Einschätzung der Schwere des Problems.

Der Notfall sollte für wirkliche Notfälle reserviert sein. Bevor man in den Notfall geht (ausser es ist ein Unfall oder etwas akut lebensbedrohliches), sollte man gerade in Krisenzeiten die anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Ansonsten wird er wegen Überlastung rasch inoperabel. Dann kann es sein, dass wirkliche Notfälle nur zeitverzögert dran kommen oder Rettungswagen sehr weit fahren müssen um einen freien Platz zu finden.

Beim Apotheken- Arzt- oder Spitalbesuch: Versicherungsdeckung UND oben vorbereitete Informationen mitnehmen, vor allem, wenn die Info nicht komplett bei denen bekannt ist. Und das ist sie im Normalfall tatsächlich nicht – eine zentrale Datenspeicherung dafür wäre sehr hilfreich, aber von der elektronischen Gesundheitskarte sind wir noch weit entfernt.

Geht nicht krank zur Arbeit!– Nicht nur Für sich selber, um etwas richtig auszukurieren oder nicht zu verschlimmern, sondern auch für die Mitarbeiter, die man anstecken könnte. Wenn man arbeiten geht, sollte man sich überlegen, bei Erkältungssymptomen Maske zu tragen und natürlich die anderen zu informieren. In dem Fall macht Maske tragen im ÖV und Menschen zu meiden immer noch Sinn.

Haltet zu Hause einen Vorrat an Wasser in Flaschen und an haltbarem Essen – für etwa 2 Wochen. Etwas Bargeld zu Hause zu haben ist ebenfalls empfohlen.

Habt ihr noch weitere allgemeine Tipps? Anmerkungen zu diesen? Wünsche für Themen unter diesem Titel? Ab in die Kommentare damit!

Soll ich die Krankenkasse wechseln? (Rerun)

Repost, inzwischen das 3. oder 4. Mal – da grad wieder SEHR aktuell. Wer wechseln will, muss bis Ende November reagieren.

Soll ich die Krankenkasse wechseln? Das fragen sich bestimmt wieder viele, seit im Oktober die Prämien für das nächste Jahr bekanntgeworden sind – und für ziemlich viele bedeutet das auch dieses Jahr unangenehme Überraschungen (lies: höhere Prämien).

Es gibt verschiedenes das man sich fragen muss vor einem Kassenwechsel:

Lohnt sich das?

Dafür kann man neu auch neben den kommerziellen Vergleichsdiensten der Krankenkassen wie comparis.ch auch den Prämienvergleicher des Bundes zu Hilfe nehmen: der findet sich unter www.priminfo.ch und ist mindestens so gut. Die Leistung der Grundversicherung ist übrigens gesetzlich festgeschrieben … Und deshalb überall dieselbe. Man kann also meist ohne Leistungseinbusse wechseln. Die neue Kasse kann einen auch nicht ablehnen (ausser man hat bei der alten ausstehende Rechnungen!).

Kann ich bei meiner eigenen Kasse auch sparen?

Praktischerweise lässt sich auf  www.priminfo.ch auch gleich für die eigene Kasse schauen, ob man mit einer höheren Franchise etwas spart.  Die Franchise ist der Teil der Gesundheitskosten, den man selber zahlen muss, bevor die Krankenkasse etwas übernimmt. Sie ist frei wählbar von 300 Franken (500, 1000. 2000 …) bis 2500 Franken. So hat mein Kuschelbär zum Beispiel gesehen, dass er, wenn er die Franchise auf 2000 Franken hochsetzt, er 2400 Franken weniger Prämien zahlt im Jahr – das bedeutet er spart – auch wenn er die Franchise berappen muss, weil er etwas braucht – doch 400 Franken im Jahr. Derartiges kann man am besten direkt mit der Krankenkasse klären.

Weitere Sparmöglichkeiten sind Modelle wie das Hausarztmodell – dann nimmt man im Kauf, dass man vor dem Besuch eines Spezialisten immer erst zum Hausarzt muss. Wer wo als Hausarzt zählt, dafür gibt es Listen bei den Kassen. Praktischerweise war mein eigener Arzt auch da drauf, das bedeutet, ich musste ihn nicht wechseln. Andere Modelle wie das HMO-Modell verlangen Besuche in Gesundheitszentren, oder erst Telefone an die Ärzte der Kasse. Neue Modelle schränken auch die Wahl der Apotheke ein. Das sind Einschränkungen bei denen jeder selber Entscheiden muss, ob er sie in Kauf nehmen will.

Zu erwähnen sind auch die Kassen – und Modelle innerhalb der Kassen, die verlangen, dass man erst mal alles selbst zahlt (tiers garant) und die Rechnungen dann (gesammelt) selbst der Krankenkasse einschickt. Das sind  Assura, Intras,  Supra, Maxi.ch, Sana Top, Sanagate  … diese Modelle sind oft günstiger, können aber im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Belastungen des Patienten führen, wenn in der Apotheke auf einmal teure Medikamente (mehreren hundert (oder tausend) Franken bei Krebs- und Virenmitteln) „vorgeschossen“ werden müssen.

Zusatzversicherungen – Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen dieselben sind – und man da auch problemlos wechseln kann, gibt es grössere Unterschiede bei den frei wählbaren Zusatzversicherungen. Dort kann man auch bestimmen, ob man eine Komplementärversicherung will – also, ob man homöopathische und anthroposophische Mittel und weiteres, das nicht in der Grundversicherung ist rückerstattet haben will- und mehr. Man braucht nicht zwingend eine Zusatzversicherung, aber es gibt eine Menge Medikamente, die dann nicht mehr bezahlt werden von der Krankenkasse – meist aber nicht unbedingt „wichtige“. Zu bedenken ist hier auch noch, dass eine Krankenkasse einen nicht nehmen muss (im Gegensatz zur Grundversicherung) – das bedeutet, man kann abgelehnt werden. Das gilt vor allem für die „schlechten Risiken“: ältere Patienten, übergewichtige, auch Raucher etc. Darum sollte man vor Kündigung der Zusatzversicherung bei der alten Kasse sicher sein, dass die neue einen nimmt – oder die alte dort behalten.

Reicht das noch?

Wer wechseln will, muss auch die Kündigungsfristen beachten:

Grundversicherung: Kann per Ende Jahr (31. Dezember) gekündet werden. Der (am besten eingeschrieben) Brief mit der Kündigung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Unterjährige Kündigung (bis am 30. Juni) können nur Kunden mit Minimalfranchise (Kinder 0 Franken, Erwachsene 300 Franken) und ohne HMO- oder Hausarztmodell. Hier muss der Kündigungsbrief bis am 31. März bei der Kasse eintreffen.

Franchise:  Änderungen in der Franchise müssen per eingeschriebenem Brief der Krankenkasse bis am 30. November mitgeteilt werden.

Zusatzversicherungen: Falls die Krankenkasse die Prämien für die Zusatzversicherungen im Folgejahr nicht erhöht, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das heisst bis spätestens 30. September auf Ende Jahr. Bei einigen Krankenkassen gilt eine 6-monatige Kündigungsfrist oder der Vertrag wurde für mehrere Jahren abgeschlossen. Man erkundige sich bei der Krankenkasse. Bei Prämienerhöhungen können Sie je nach Krankenkasse innert 25 – 30 Tagen nach Ankündigung der Prämienerhöhung, oder per Ende Jahr, kündigen.

Krieg ich das hier (nicht)?

Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.

Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).

Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:

Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.

Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.

Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.

Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.

Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.

Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).

Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.

Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.

Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.

MiGeL Updates – jetzt mit 2 HVB!

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Die MiGeL – Mittel-Gegenstände-Liste … bleibt ein Thema. Sie wird zunehmends komplizierter, sie listet immer noch auf, was zu wie hohem Preis maximal von der Versicherung übernommen wird, aber es gibt immer mehr Einschränkungen, Limitationen und Differenzierungen. Alleine 2021 gab es 6 MiGeL Änderungen. Es ist schwierig da aktuell zu bleiben, aber wichtig für die Arbeit in der Apotheke.

Bisherige MiGeL-Artikel zum nachlesen:
zum weitergruseln: die MiGeL Änderungen (2019)
Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!) (2018, wurde jetzt Okt 2021 wieder geändert)
MiGeL oder Mich gruselt es langsam? (2018)
Sparpotential auf dem Rücken der Apotheken (2017)

Hier ein paar der (für die Apotheke relavanten) Änderungen der letzten Zeit:

In der neusten MiGeL wurden die Mietpreise für Inhalationsgeräte weiter gesenkt. Seit einer der älteren Änderung dürfen sie nur vom Lungenarzt verschrieben werden und wir allgemein immer weniger verlangt … Aber bei nur noch 20 Rappen, die die Apotheke pro Tag verlangen darf (für maximal 90 Tage), dürften kaum noch Apotheken das anbieten. Vorher war der Mietpreis bei CHF 1.15. Immerhin … wir dürfen noch eine Pauschale von 25 Franken bei der Rückgabe verrechnen. Auf der anderen Seite gibt es da eine Menge Inhalationsgeräte mit neuen Technologien, die man auf Rezept verkaufen darf … das wird jetzt attraktiver.

Verbandsmaterial: Alle mit Silber beschichteten Wundverbände werden nicht mehr vergütet. (Aber die Silber-Salben die in der Spezialitätenliste sind schon noch). Der Preis pro Kompresse bei Wundverbänden ist weiter runter gegangen. Von manchen Kompressen wird nun pro Packung unter einem Franken vergütet … der Rest ist selbst zu bezahlen, respektive falls vorhanden kann es noch über die Zusatzversicherung versucht werden oder es gibt eine Rechnung.

Wärmetherapie: es werden nur noch 2 Stück wiederverwendbare Wärmetherapiekissen pro Jahr vergütet. HBV CHF 10.60/Stück kleine und CHF 18.90 für grosse (ab 300cm2). Alle nur einfach zu gebrauchenden Pflaster fallen da nicht mehr drunter. Also kein Thermacare mehr auf Rezept (und auch keine Capsicain-Pflaster) – das ist alles nicht wiederverwendbar.

Krückenmiete: Mieten ging ja nur noch für Kinderkrücken – jetzt wurde dort die Grundgebühr gestrichen und dafür der Mietpreis pro Tag etwas erhöht (auf CHF 1.15) und eine maximale Mietdauer von 6 Wochen eingegeben.

Pulsoxymeter (max 1) zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause, Kauf
Limitation: Nur für Covid-19-Patientinnen und -Patienten, welche mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
Bestehende Schwangerschaft, Bestehende Vorerkrankung, welche einen schweren Verlauf von Covid-19 begünstigen kann (Bluthochdruck; Herz-
Kreislauf-Erkrankungen; Diabetes; Chronische Atemwegserkrankungen; Krebs; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen;
Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2), Relevante körperliche Beeinträchtigung durch Covid-19, so dass als Alternative nur eine Hospitalisation möglich wäre

Immer noch nicht drin in der MiGeL (und häufig verschrieben von den Ärzten): Blutdruckmessgeräte. Der Patient kann versuchen die Rechnung dafür selber einzuschicken. Viele verzichten dann einfach auf den Kauf oder holen sich etwas billiges vom Discounter.

Blutzuckerteststreifen haben seit der Änderung im April 21 diese Limitation: Bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern max. 200 Reagenzträger pro Jahr. Man will offenbar einschränken, dass nicht exzessiv gemessen wird bei den Diabetikern, die nur Tabletten nehmen. Dafür wird ein Ausnahmekatalog aufgeführt, wann doch mehr vergütet wird:
In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann bei folgenden Indikationen bis maximal die doppelte der genannten Anzahl Reagenzträger
pro Jahr vergütet werden (mindestens eine der folgenden Indikationen muss erfüllt sein):
– Einstellungsphasen (höhere Anzahl Reagenzträger während 6 Monaten), – HbA1C > 7.5 % bei Personen mit wenigen koexistierenden chronischen Krankheiten und intakter kognitiver Funktion, – HbA1C > 8 % bei Personen mit mehrfach koexistierenden chronischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit, – Therapie mit Medikamenten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko, – Maturity Onset Diabetes of the Young (MODY), – Mitochondrialer Diabetes, – Diabetesbeginn vor dem Alter von 30 Jahren, – Hämoglobinopathien, bei welchen die HbA1C-Bestimmungen nicht verlässlich sind

Aber die grösste Änderung: Es gibt jetzt 2 Höchstvergütungsbeträge (HVB) für fast jedes gelistete Produkt, je nachdem, ob die Mittel von Privatpersonen oder im Heim durch Fachpersonal angewendet werden.

Für die Apotheken heisst das, dass wir an die Krankenversicherungen der OKP rechtmässig den „HVB Selbstanwendung“ verrechnen dürfen, da wir als sogenannte „nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkende Personen“ gelten. Auch für Patient:innen, die durch eine Krankenpflege oder Hilfe zu Hause (Spitex eingeschlossen) behandelt werden, gilt das, da wir in der Apotheke nicht zur Sicherstellung der Anwender:in des Pflegematerials verpflichtet sind. Bewohnende einer Institution, die nicht direkt an die Krankenkassen abrechnen, sowie Patienten von Kliniken zur Rehabilitation, Kur und Akutbehandlung gehören ebenfalls dazu und erlauben die Verrechnung des «HVB Selbstanwendung» durch die Apotheke.

Was man für die Anwendung im Heim abgibt, hat nun einen niedrigeren HVB. Einerseits ist es schön, dass die Sachen wie Verbandsmaterial, Katheter etc. nun endlich wieder für die Spitex von der Krankenkasse übernommen wird. (Man erinnere sich: vor ein paar Jahren hiess es, dass das auch bei denen bei der Hauspflegehilfe mit den Pflegepauschalen die sie bekommen bezahlt sei). Andererseits habe ich nun das Problem, dass ich nicht weiss, ob das Heim (Altersheim, Wohnheim) in dem der Patient wohnt, schon der Krankenkasse die Pflegepauschalen verrechnet und ich die niedrigere HBV anwenden muss. Eigentlich müsste der Patient mir das selber mitteilen … und ob der da informiert ist? Ich kann nach der offiziellen Heimliste des Kantons gehen – aber auch dann habe ich das Problem: auf der Krankenkassenkarte ist nicht angegeben „Heim X“, sondern nur die Adresse wo Heim X steht. Eigentlich müsste ich also all die Adressen der Heime im Kopf haben und aufmerksam werden, wenn ein Patient kommt.

Frage an die mitlesenden Apotheker: wie macht ihr das?

Was macht ein Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung?

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Offenbar lautet die Antwort auf die Frage „Was macht ein Arzt, der die Berufsausübungsbewilligung verliert?“: er praktiziert einfach weiter.

Jedenfalls muss ich das denken, wenn ich da ein bisschen dahinter schaue. Aus eigenem Interesse bin ich dem vor ein paar Tagen mal nachgegangen … und habe einiges erfahren, das etwas beunruhigend ist.

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung? Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. BABs werden vom Kanton in der er/sie praktiziert ausgestellt – und sind ähnlich, wie die für uns Apotheker (wie hier von mir beschrieben). Sie sind 10 Jahre gültig, oder bis der Arzt (oder die Ärztin, ich beschränke mich für den Text auf die männliche Form, es gilt aber natürlich alles auch für weibliche Ärzte) 70 ist, dann muss alle 2 Jahre eine neue beantragt werden (wobei eigentlich geschaut werden soll, dass der Arzt noch in der Lage ist Patienten zu behandeln).

Was muss ein Arzt machen, damit ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird? Dafür braucht es recht viel und meist geht das lange. Gründe dafür wären zum Beispiel: Wiederholter Pfusch bei Behandlungen, Abrechnungsbetrug und Veruntreuung (merkt vielleicht die Krankenkasse), Gefährdung des Patientenwohls (all das reichte damals bei mir nicht), Sexuelle Übergriffe auf Patientinnen und Patienten. Alles triftige Gründe – die dann auch noch nachgewiesen werden müssen. Meist reicht wohl auch ein einzelner Vorfall nicht … und dann folgen längere Verhandlungen vor Gericht. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden.

In der Schweiz sind rund 38’000 Ärztinnen und Ärzte tätig. 108 Ärztinnen und Ärzte sind gemäss Schweizerischem Medizinalberuferegister (MedReg) in einem oder mehreren Kantonen gesperrt. Die Liste der Ärzte kann auch auf Comparis.ch nachgesehen werden: Gesperrte Ärzte in der Schweiz.

Trotzdem praktizieren in der Schweiz einige Ärzte trotz entzogener oder verweigerter BAB weiter. Wie ist das möglich? Mit etwas flexibilität ist das offenbar recht einfach, man nutzt einfach die Bürokratie und den Kantönligeist.

1. In einem anderen Kanton weiterarbeiten
Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Eigentlich ist der Kanton, der die Sperrung verhängt hat verpflichtet die anderen Kantone zu informieren, aber das führt dort nicht automatisch zu Sperrungen.

2. Im selben Kanton weiterarbeiten
Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Das bedeutet aber, dass sie im Angestelltenverhältnis ohne fachliche Verantwortung weiter arbeiten dürfen. Ein anderer Arzt hat dann die Aufsicht (und nimmt sie hoffentlich wahr) und die BAB.

3. Im (grenznahen) Ausland weiterarbeiten
In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

4. Nicht mehr als Arzt eine Praxis betreiben, sondern als Heilpraktiker, Homöopath, Coach oder ähnliches
Die Krankenkasse übernimmt nach Entzug der BAB keine Behandlungen mehr, Medikamente dürfen nicht mehr alle verschrieben werden, aber man kann trotzdem weiter Leute anschauen und (im manchen Kantonen) selber (zumindest nicht-rezeptpflichtige) Mittel abgeben / verkaufen. Eine Zulassung als Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeut ist viel einfacher zu bekommen, man kann auch ohne Titel praktizieren. Psychiater können ihr Wissen weiter als Coach einsetzen.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Naturheilpraktiker stehen nicht unter derselben Art der Kontrolle. Der Begriff Coach (zum Beispiel) ist nicht geschützt oder reguliert.

Also … lohnt es sich wohl für Patienten zukünftige Ärzte oder Therapeuten mal rasch nachzuschauen, nicht nur anhand der google Bewertungen.