Weshalb nicht!

Auf dem Rezept vom Arzt:

1 OP Condrosulf 800 Tbl

1 OP Glucosulf 75 Btl

letzteres ist schon mal nicht ganz korrekt: 750 müsste es heissen, für 750mg.

Der Patient, ein Mann ca. 55 Jahre alt und nicht sehr glücklich aussehend, reicht mir das Rezept mit den Worten: „Ich brauche nur das untere, vom oberen habe ich noch.“

„Okay,“ sage ich, „ich muss schauen, ob ich es schon hier habe, aber … die Krankenkasse wird das wahrscheinlich nicht bezahlen.“

Ich kenne das Problem bei dem Mittel schon. Es ist nicht das erste Mal, dass das in der Kombination verordnet wird und dass es nicht bezahlt wird ist der Grund, weshalb ich das nicht gerade häufig brauche.

„Weshalb nicht!“ fährt mich der Patient an

… und ich am Computer nachschauend: „Ja, die Krankenkasse übernimmt das wirklich nicht … es ist nicht auf der Spezialitätenliste – das ist das was von der Grundversicherung übernommen wird – und auch nicht auf der Hors List, das ist das was über die Zusatzversicherung geht. Wahrscheinlich, weil das keine Zulassung hat als Medikament, sondern nur als Nahrungsergänzungsmittel.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht! Aber geben Sie mir einen Hustensirup!“

Und nachdem ich abgeklärt habe für was für eine Art Husten, wer, was und wie frage ich ihn beim einkassieren, ob er denn bei uns eine Kundenkarte hat.

„Sicher!“ sagt er und wirft mir die … Krankenkassenkarte auf den Tisch.

Ich fürchte ich weiss schon was kommt, aber ich schaue trotzdem mit dem Namen auf der Karte im Computer nach: Ja, keine Kundenkarte.

Pharmama: „Das ist nicht die Kundenkarte, das ist die Krankenkassenkarte. Sie haben bei uns noch keine Kundenkarte.“

Mann: „Ich bin im System, ich war schon einmal hier!“

Pharmama: „Ja, mit einem Rezept. Aber sie haben keine Kundenkarte bei uns. Über die Krankenkassenkarte kann ich das nicht abrechnen.“

Mann: „Weshalb nicht!“

Pharmama: „Weil Sie dann dafür ein Rezept bräuchten, ansonsten zahlt die Kasse das nicht.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht!“

Und geht, den Kopf schüttelnd über die unmöglichen Zustände, die im Schweizer Gesundheitssystem offenbar herrschen.

Ich höre nur noch das obligatorische „Wofür zahle ich überhaupt Krankenkassenprämien!“ dann ist er draussen.

Tja. So funktioniert das nicht. Ganz und gar nicht.

3 Kommentare zu „Weshalb nicht!

  1. Ein wenig könnte der gute Herr Doktor ja mithelfen. Der weiss sicherlich dass die Präparate keine Arzneimittel, sondern Nahrungsergänzungsmittel sind und hätte den Patienten zumindest vorwarnen können. Da kann ich die Verärgerung des Kunden schon ein wenig nachvollziehen. Richtig günstig sind Glucosamin und Chondroitin ja nicht.

    Was mich an der Hustenmittel-Sache interessiert: Wenn er eine Kundenkarte gehabt hätte, wie wäre das dann abrechenbar? Geht das dann einfach nur elektronisch von seinem Konto ab oder unter bestimmten Bedingungen auch zu Lasten der Krankenkasse?

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    1. Ja, wäre nett, wenn die Ärzte die Patienten etwas mehr auf nicht bezahltes hinweisen würden.
      Wegen der Kundenkarte habe ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Wenn man etwas kauft, fragen wir nach der Kundenkarte, da der Verkauf darauf gespeichert wird – und das Punkte gibt, die dann gesammelt Gutscheine geben, die man dann wieder einlösen kann. Das ist nicht eine Debitkarte oder so.

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    2. In D ist der Arzt verpflichtet (gemäß SGB V und Bundesmantelvertrag), bei Verordnung eines höher als Festbetrag preisigen Arzneimittels den Versicherten bei der Verordnung darauf hinzuweisen. Also dass der Versicherte da MEHR als die Zuzahlung bezahlen müssen wird. 3x darf man raten, wie gut das klappt… (Ohne der Ärzteschaft da einen Vorwurf machen zu wollen; aber um das zu können müsste man alle 15 Tage tagesaktuell seine Software updaten so wie die Apotheken – da kenne ich KEINE Arztpraxis…) Z.B. erstaunt es Eltern regelmäßig, dass man bei Säuglingsnasentropfen was oben drauf legen muss.

      Aber wesentlich schlimmer empfinde ich, wenn denn mal wieder nichterstattungsfähige Medizinprodukte aufs (Kassen-)Rezept fallen, und die Apotheke dann erklären darf, warum der Versicherte (bzw. dessen Angehörigen) das KOMPLETT selbst zu zahlen hat. „Rhinoguttae pro infantibus“ wäre da so eines meiner Lieblingsbeispiele…

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