Es kommt für die Apotheke eine Rechnung von der Krankenkasse. Das ist aus verschiedenen Gründen seltsam, nicht zuletzt weil alle unserer Rechnungen an die Krankenkasse und eventuelle Rückforderungen oder Stornierungen von der Krankenkasse über unsere Abrechnungsstelle laufen.
Die Rechnung selbst ist auch etwas … ungewöhnlich.
Bitte überweisen Sie uns für das Rezept von Frau M. (Kopie im Anhang) das irrtümlich von uns bezahlt wurde innert 30 Tagen CHF 30.10.- auf unser Konto.
Mit freundlichen Grüssen Frau Krankenkassenangestellte.
Hmm. Mal sehen.
Unser Computer zeigt den Bezug von Frau M. an, aber er zeigt auch, dass sie es direkt in der Apotheke bezahlt hat und keine Abrechnung von uns an die Krankenkasse ging.
Warum soll ich das also der Kasse zahlen?
3 emails und 2 Telefonanrufe später bin ich etwas klüger.
Frau M. hat das Rezept an die Krankenkasse geschickt. Die haben es ihr bezahlt … und erst im nachhinein festgestellt, dass es nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallkasse hätte laufen sollen. Die Frau ist aber woanders unfallversichert …. also wollen sie von uns, der Apotheke, die ihr die Medikamente abgegeben hat das Geld zurück.
Und wir sollen dann von der Patientin das Geld wieder verlangen …. damit sie es der Unfallversicherung in Rechnung stellen kann. Denn die kenne ich auch nicht – was wahrscheinlich der Grund war, dass sie es in der Apotheke bezahlt hat.
Logo, oder?
Neeeee!
Von: Pharmama
An: Krankenkasse
Betreff: Rechnung Frau M.
Sehr geehrte Frau Krankenkassenangestellte,
es geht um die Rechnung, die sie uns geschickt haben betreffend Frau M vom X.Y.2009 über Fr. 30.10.-
Frau M hat das Rezept direkt in der Apotheke bezahlt und es anschliessend an Sie eingeschickt.
Sie haben dann Frau M das Rezept zurückerstattet. Darum müssen Sie das Geld, auch wenn es über die Unfallversicherung gehen soll, von Frau M zurückfordern – und nicht von uns.
Ich habe abklären müssen, ob die Rechnung nicht an uns oder die Abrechnungsstelle bezahlt wurde – das ist beides nicht der Fall.
Darum darf ich sie bitten, die Rechnung zu stornieren und sich direkt an Frau M zu wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Pharmama
Ich hätte gar nicht erklärt, warum und wieso; die haben nur gedacht „probiern wirs mal, vielleicht ist die Pharmama ja so doof“.
„Sehr geehrte Frau XY, gemäss unserer Buchhaltung haben wir keine Zahlung von Fr. 30.10 seitens der Krankenkasse ABC erhalten. Daher sehen wir keine Veranlassung, obige Forderung zu begleichen. Bitte fordern Sie das Geld bei der Person zurück, der Sie es überwiesen haben. Mit freundlichen Grüssen, XY“
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Und ich dachte immer, die Schweizer wären immer so überkorrekt… Naja, scheint wohl dann doch eher im Beruf der Krankenkassenabrechnungsstellenfachangestellten zu liegen als in der Nationalität ;-)
Naja, Deiner Schlussformel nach zu urteilen, bist Du ja noch nicht all zu genervt…
Grüße!
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@Hootch: „Mit freundlichen Grüssen“ ist in der Schweiz Standardfloskel; überhaupt bleibt man in der Schweiz erst mal diplomatisch.
Schlimm wäre „Hochachtungsvoll“, damit gäbe man durch die Blume zu erkennen, dass man den andern alles andere, aber ganz sicher nicht „hoch achtet“ ;-)
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Ist in D auch so…
Die Steigerung von ‚Hochachtungsvoll‘ ist im Übrigen ‚Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung’…
Grüße!
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Autsch. Das kann gelesen werden, wie man will … :-)
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Mit vorzüglicher Hochachtung… :D
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Wie gut dass du es nur mit kleineren Krankenkassenproblemen zu tun hast…oftmals ist der Name doch Programm -> Kranke(n)Kasse :-(
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Ich sach immer: das Gesundheitssystem ist mittlerweile so kompliziert, dass es gar nicht auffallen würde, wenn es keine Patienten, Ärzte, Apotheker und sonstige Therapeuten mehr gäbe.
Die anderen „Player“ würden das Spielchen problemlos weiterspielen
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Zu den Grußformeln: Nett klingt auch immer „mit Grüßen“ – da merkt der Empfänger hoffentlich auch gleich, was man von ihm hält.
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