Danke gleichfalls?

Kennt ihr das?

„Nahrungsergänzungsmittel!!!“ befiehlt mir die ältere Kundin mit lauter Stimme, die mich vermuten lässt, dass sie ein Hörproblem hat.

„Für 19 Franken.“ , hängt sie noch an, als sie mich nicht gerade losstürzen sieht, das apportieren.

Weshalb ich noch nicht unterwegs bin liegt daran, dass ich noch nicht genug Infos habe. Nahrungsergänzungsmittel ist ein bisschen ein weiter Begriff.

Ich frage nach Name, Zusammensetzung, eventuell der Firma, die das herstellt? Aber alle Nachfrage ergibt keine nähere Info….

„Das, das ich immer habe, halt! Für 19 Franken!!“

Da sie keine Stammkundin ist kann ich auch nicht auf der Kundenkarte nachschauen, was das eventuell wäre. Ich hab echt alles versucht.

Mit dem Satz „Mit Ihnen ist mir das zu kompliziert“ verlässt sie die Apotheke

Kann ich nur zurückgeben, mit Ihnen auch ….

Mit der Karte zahlen?

Kunde will Dafalgan Tabletten. Er weiss wofür und wie anwenden. Als es ans zahlen geht, zückt er eine Karte.

Donna zeigt ihm unseren Kartenleser (das geht bei uns auch bei niedrigen Beträgen).

Er steckt die Karte hinein, nichts passiert.

Er nimmt sie raus, steckt sie entschieden wieder hinein.

„Vielleicht ist sie nicht richtig herum“ meint Donna, greift zu, zieht sie raus, schaut ob der Chip nach vorne zeigt … tut er.

Sie steckt sie selber wieder rein – nichts.

Also nimmt sie sie nochmal raus und … „Das ist aber keine EC oder Kreditkarte. Das ist eine Krankenkassenkarte.“

Kunde: „Ja.“

Donna: „Damit können Sie nicht zahlen.“

Kunde: „Nicht? Das ging aber auch schon.“

Findet eine andere Karte im Geldbeutel und bezahlt damit.

Nö. Eine Krankenkassenkarte ist kein Zahlungsmittel. Nur ein Versicherungsausweis und man kann damit abklären, ob wir als Apotheke die Rechnung für ein Medikament auf Rezept direkt der Kasse schicken können.

Donna als sie das mir erzählt:

„Er hat das derart überzeugt gemacht … das hat viel zu lange gedauert, bis mir das aufgefallen ist.“

Was tun bei falsch ausgestellten Arztrechnungen?

Eine Leserin hat mich um meine Meinung / Rat gebeten. Ein nicht ganz einfacher Fall …

Ich bin in eine neue Stadt gezogen und brauchte einen neuen Frauenarzt. Dann habe ich mich zur Jahreskontrolle angemeldet und alles war gut.
Anschliessend habe ich eine Rechnung erhalten, in welcher der Konsultationsgrund „Behandlung“ stand. Ich habe mich telefonisch an die Praxis gewandt und um eine korrigierte Rechnung mit „Vorsorgeuntersuchung“ gebeten. Keine Chance hat man mir mitgeteilt, da die Rechnung bereits ausgestellt wurde. Ich könne der Krankenkasse sagen, dass sie anrufen sollen, dann wird man es der Krankenkasse ausrichten, dass es eine Vorsorgeuntersuchung war.
Dann habe ich die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht und wie sollte es auch sein – sie wurde abgelehnt und gesagt, dass die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei – das könne nicht sein.
Ich habe nochmals bei der Praxis angerufen und das mitgeteilt, da habe ich die Antwort erhalten, die Rechnung kann nicht korrigiert werden, da sie bereits bezahlt ist…. Ich habe nicht locker gelassen und wollte die Ärztin persönlich sprechen, da bisher nur die Lehrtochter am Telefon war.
Die Ärztin hat mich zurück gerufen und gesagt, dass ich in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen kann, wenn ich mit ihrer Abrechnung nicht zufrieden bin und geändert wird nichts. Ich habe mich damit abgefunden.
Nun kommt der Höhepunkt, drei Monate später; ich habe nun eine Rechnung für die „Konsultation in Abwesenheit“ über CHF 30.- erhalten. Das Gespräch dauerte 7 Min.
Es geht mir nicht ums Geld, aber kann man sich hier nirgends wehren? Zuerst die falsch ausgestellte Rechnung und nun noch diese Nachrechnung, welche nicht eine Konsultation, sondern eine berechtigte Beschwerde war…
Ärzte stellen ihre Arbeit gemäss Tarmed in Rechnung. Darin werden die Abrechnenbaren Leistungen detailliert aufgelistet und es steht auch, wie viele (Tax)Punkte so eine Leistung hat. Leider ist der Wert von so einem Taxpunkt nach Kanton unterschiedlich – aber der effektive Betrag steht auch auf der Rechnung. Trotzdem ist es nicht ganz einfach so eine Rechnung zu entziffern … und sogar zu kontrollieren. Kudos für alle, die sich die Mühe machen, wie die Leserin oben.
Hilfestellung zu der Arztrechnung bietet übrigens auch die Seite der Krankenversicherer Santesuisse hier: Deine Arztrechnung, das unbekannte Wesen.  Eigentlich empfehlen sie auch, Unstimmigkeiten der Krankenkasse zu melden, damit die nicht für Leistungen zahlen müssen, die nicht erbracht wurden.
Ich finde, die Leserin hat alles richtig gemacht: Sie hat die Rechnung kontrolliert und wegen der Unstimmigkeit erst man der Praxis angerufen um das zu klären. Die wollten das dann offenbar nicht ändern, da das auch so ginge. Die Rechnung hat sie dann bezahlt und der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht. Das ist bei uns beim Frauenarzt und anderen Spezialärzten üblich, die rechnen oft nicht direkt der Krankenkasse ab. Eigentlich ist das ja doppelt gut für die Kasse, da man so einerseits die Möglichkeit bekommt so eine Rechnung vom Arzt und Spital überhaupt zu kontrollieren, manches wird auch gar nicht eingeschickt, weil der Betrag, den man selber bezahlen muss (die Franchise) noch nicht erreicht ist.
Und jetzt wird es kurios. Die Krankenkasse weigert sich das zu bezahlen, da die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei. Als Patient (und Versicherter) kommt man sich da doppelt verarscht vor.
Jedenfalls scheitert dann auch der zweite Versuch an eine richtige Rechnung zu kommen … und bekommt dann dafür auch noch eine zweite Rechnung aufgedrückt. Da … scheint jemand sehr geschäftstüchtig, aber nicht wirklich Kundenfreundlich.

Ob der Tarifpunkt 00.0140 „Konsultation in Abwesenheit des Patienten“ hier überhaupt verrechnet werden darf, halte ich für fraglich. Da steht im Tarmed: Gilt für alle ärztlichen Leistungen zur Behandlung des Patienten in dessen Abwesenheit (ausgenommen telefonische Konsultation), die notwendigerweise durch den Facharzt mündlich oder telefonisch erfolgen müssen, z.B. Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten, Besprechung mit Therapeuten und Betreuern, Überweisung an Konsiliarärzte, Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation, Besuch und telefonischer Konsultation.
Auch ausgenommen ist hier das Studium der Patientenakte selber, da das in anderen Tarifpunkten beinhaltet ist.

Jedenfalls – was tun?

Der K-Tipp hat zu Beginn der Tarmed dieses Vorgehen empfohlen:
So gehen Sie vor, wenn Sie vermuten, dass der Arzt bei der Rechnungsstellung über die Stränge geschlagen hat.
  • Gespräch: Sprechen Sie mit dem Arzt über die Positionen, die Sie anzweifeln. Es muss nicht a priori so sein, dass ein Beschiss vorliegt.
    Übrigens: Der Arzt darf Ihnen ein solches Gespräch nicht als Konsultation berechnen, wenn Sie ihn nur deswegen anrufen.
  • Krankenkasse: Scheitert das Arztgespräch, schicken Sie Ihrer Kasse die Rechnung und listen Sie die beanstandeten Punkte auf. Schriftliche Vollmacht beilegen, damit die Kasse die Abklärungen machen kann. Die Kasse ist verpflichtet, Ihre Interessen zu vertreten, wenn es sich um Leistungen aus der Grundversicherung handelt.
  • Patientenstellen: Auch sie helfen Ihnen weiter. Die Adressen der Kontaktstellen im Web: http://www.spo.ch und http://www.patientenstelle.ch

Oder habt ihr noch Ideen?

Sponsored Post? So … eher nicht.

Ich bekomme ein längeres mail mit netten Komplimenten zum Blog und Informationen zu einem Produkt zugeschickt. Das Thema ist … naja, zumindest Apothekennahe, also überfliege ich es.

Wir sind gerade auf deinen Blog gestoßen und finden das Konzept super bzw. sehr passend auch zu unserer Mission  XYZ.  Hast du das Thema X schon einmal aufgegriffen? Wir können dir gerne Informationen zukommen lassen bzw. können wir dir auch gerne Produkte für ein Gewinnspiel zur Verfügung stellen.

Ja, hmm. Schon klar, was sie wollen: Werbung auf dem Blog als Gegenleistung dafür, dass sie mir ein paar Produkte (günstige übrigens) zur Verfügung stellen. Das finde ich jetzt nicht so interessant. Aber ich schreibe zurück. Als Thema für einen sponsored Posts auf meinem Blog kommt es zumindest in Frage.

Das Thema … kam in den Kommentaren schon ein paarmal auf, ist also im Blog präsent. Einen ganzen Artikel darüber plane ich aber nicht demnächst. Höchstens könnte ich Euch einen sponsored Post anbieten, wenn ihr … etwas bekannter machen möchtet. Mein Preis liegt bei 200 Euro für einen Post zu ca. 300 Worten. Gekennzeichnet und der Link nofollow. Dafür bekommt ihr ziemlich Reichweite (Zahlen sind unter https://pharmama.ch/pr/ einsehbar). Meldet Euch einfach, wenn es das ist, was ihr wollt.

kommt die Antwort postumwendend:

Danke für die Mail und das Angebot. Da wir ein kleines Start-up sind, haben wir nicht wirklich Budget für solche Kooperationen. Wir können dir aber wie gesagt ein Gewinnspiel mit Y anbieten. Das erhöht die Interaktionsrate bzw. Präsenz auf Facebook/Instagram enorm. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht! Wir können dir persönlich natürlich auch ein Goodie Package zur Verfügung stellen. Wenn wir sehen, dass das Gewinnspiel funktioniert, überlegen wir uns auch gerne noch einmal einen sponsored Post.

Ja, ich bin sicher, dass ein Artikel (auch mit Gewinnspiel) auf meinem Blog (und Anhängen) ihre Interaktionsrate und Präsenz erhöht. Aber nochmals: gratis Werbung. Ich sage ab.

Es vergehen ein paar Wochen. In den Ferien bekomme ich dann dieses mail von der Firma:

Liebe Pharmama, Wir haben noch einmal über dein Angebot bzgl. gesponsertem Post nachgedacht und beschlossen, dass wir gerne 200€ investieren möchten. Wenn das gut klappt sind wir auch gerne für weitere Kooprationen offen :) Uns ist wichtig, dass der Post auf deinem Blog und allen anderen Social Media Kanälen veröffentlicht wird! Gerne machen wir dann auch auf deinen Blog aufmerksam! K.

Ah, also doch? Lass uns das klar festhalten.

Hallo K., Nur zum klarstellen: Das wäre also ein sponsored Post über das Thema …. mit Link zu …. Das wäre ein Post zu ca. 300 (+) Worten. Gekennzeichnet und der Link nofollow. Der Post erscheint auch auf den sozialen Kanälen (Twitter / facebook). Das alles zu 200 Euro. Gut? Und falls ja: Bis wann?

Postwendend zurück:

Liebe Pharmama, Wir freuen uns sehr, dass du einen sponsored Post mit ca. 300 Wörtern zum Thema XYZ machen möchtest! Zusätzlich würde ein Gewinnspiel natürlich super passen! Wir haben wirklich sehr gute Erfahrung bzgl. der Interaktion auf sozialen Kanälen gemacht! Wäre das in Ordnung für die 200€? Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns auf die beiden Sachen einigen können! Wir würden dir den Post dann kommende Woche zuschicken! Und wir haben auch gesehen, dass du Instagram hast. Das finden wir super! Wir freuen uns natürlich, wenn du den Post und/oder das Gewinnspiel auch dort teilst! K.

Jetzt haben wir ein kleines Problem (und ich rede nicht vom übermässigen Gebrauch der Ausrufezeichen). Wie ich auf meinem Blog auch ziemlich klarmache schreibe ich die Artikel grundsätzlich selber. Gästebeiträge mit Werbung akzeptiere ich von gewerblichen Seiten nicht. Und mein Instagram-Account ist auch nicht zum Werbung machen da. Und wieder Gewinnspiel. Hmmmhmm. Ich schreibe also zurück:

Informationen zum Thema nehme ich gerne – allerdings schreibe ich ihn (natürlich) selber für den Blog. Instagram benutze ich wirklich nur für (Zusatz)fotos, die sonst nicht auf den Blog passen, das ist also hier nicht inklusive. Gewinnspiel kann ich innerhalb des Postrahmens machen.

Und dann höre ich wieder nichts mehr. Und wenn ich nichts höre, dann mache ich mich auch nicht an die Arbeit (Ja, das ist auch Arbeit) einen durchdachten Blogpost zu dem Thema zu erstellen.

2 Wochen später.

Hallo! Wir haben uns das Angebot jetzt noch einmal angesehen und da jetzt wieder ein bisschen Zeit vergangen ist, fasst unser Schweiz-Budget für tatsächlich nur einen Post wirklich nur € 100,- zumal wir nicht wissen, wie er performt. Wir haben die Zahlen/Preise jetzt auch nochmal mit anderen Plattformen verglichen. Wenn wir sehen, dass die Reichweite und die Zugriffszahlen entsprechend sind, dann können wir noch einmal einen zweiten Post nachbuchen. Gerne senden wir auch … als Goody für Sie persönlich dazu.
Es wäre zudem auch mehr als hilfreich zu wissen, mit wem wir es hier zu tun haben. Herr/Frau XY?   A.

Ja, da schreibt jemand anders von der gleichen Firma zurück, wirft mir indirekt vor, dass die Verzögerungen an mir liegen und „bietet“ die Hälfte des Preises an, den ich geboten habe und der angenommen wurde.

Wenn wir mal von Geld reden und was man für sponsored Posts so verlangen kann, bin ich mit meiner Reichweite, dem doch eher sehr selektiven Themenspezifischen Bereich, der den Blog lesenden „Zielgruppe“ und der Arbeit, die dahintersteckt (geleistet übrigens von einer inzwischen 2fachen Fachperson: fachliches Hintergrundwissen und Erfahrung als Autorin) mit 200 Euro tatsächlich sehr grosszügig gewesen. Geht mal googeln, was ich verlangen könnte, respektive was andere Blogger verlangen, vor allem mit entsprechender Reichweite.

Die ultimative Sponsored Post Formel Das von Janneke absolute empfohlene Minimum ist 100 Euro. Das gilt (selbst) für Anfänger-Blogs. Mit Stundenansatz käme ich auf etwa 150 Euro – was sehr niedrig angesetzt ist, aber ich schreibe auch ziemlich schnell und biete keine professionellen Fotos an. Berrechnet anhand der Reichweite … könnte ich zwischen 1000 bis 2000 Euro verlangen, ditto mit der Domain Authority. Schluck. Okay – den Magen habe ich noch nicht.

Sponsored Post Preis: Wie viel soll ich für einen gesponserten Post verlangen? Auch da wird von Coach Hoffmanndringend empfohlen seine Arbeit nicht für unter 100 Euro zu verramschen. Den Stundenansatz kann man ja selber bestimmen – sagen wir hier auch 150 Euro. Anhand der Seitenaufrufe pro Monat empfehlen sie aber hier auch bei mir 1000 Euro. Schön sind im Artikel noch die Verhandlungsargumente. Man sollte nicht vergessen, dass das Geld, das so mit einem Blog verdient wird ja auch versteuert werden muss – und die nehmen keine Goodie Bags oder ähnliches.

Soviel also zu Preise vergleichen … Ich bin sicher, ich bin nicht die einzige, bei der Firmen das versuchen. Und vielleicht haben sie damit bei manchen ja auch Erfolg? Es steht ja jeden Tag ein Dummer auf (sagt jedenfalls meine Mama) und manche verkaufen sich halt unter ihrem Wert.

Schön finde ich auch die Karotte, die mir in dem mail da vor die Nase gehängt wird: ’noch einen zweiten Post nachbuchen‘. Wahrscheinlich zum gleichen niedrigen Preis? Das wären dann ja 2 für 1? Macht mich jedenfalls froh, dass ich da wirklich noch nichts geschrieben habe – normalerweise bin ich da ziemlich schnell dran. Und das Tüpfelchen auf dem i ist deren letzte Satz: Herr?!?!

Darauf gab’s dann nur eine Antwort.

Dann halt nicht.

Quicky (29)

Kunde: „Welche Kopfschmerztabletten nimmt man am besten bei viel zu viel Alk und anderen Drogen gestern?“

mehr kurz-anregendes:

Quicky (28), Quicky (27),  Quicky (26)Quicky (25)Quicky (24),   Quicky (23)Quicky (22),   Quicky (21),   Quicky (20),    Quicky (19),    Quicky (18),    Quicky (17),  Quicky (16)   Quicky (15),   Quicky (14)   Quicky (13),   Quicky (12),   Quicky (11),   Quicky (10)    Quicky (9),   Quicky (8)    Quicky (7),   Quicky (6)    Quicky (5),   Quicky (4)    Quicky (3),   Quicky (2)   Quicky (1)

Vom bisschen Hund gebissen

Meine Pharmaassistentin holt mich zu einer älteren Kundin. Als Unterstützung. Offenbar braucht die Frau noch etwas Zuspruch.

Sie zeigt mir ihre Hand, an der der Daumen leicht verletzt ist vorne beim Nagel. Ein kleiner Hautriss, unbekannt wie tief. Ich schaue es mir an – erste Entzündungszeichen sind sichtbar. Die Stelle ist angeschwollen, darum herum eine Rötung, die schon ziemlich deutlich ist. Die Hand ist auch merkbar wärmer und es schmerzt sie offenbar, als ich etwas drücke.

Pharmama: „Was ist denn passiert?“

Ältere Dame (äDa): „Das war nur der kleine Hund von meiner Tochter gestern.“

Pharmama: „Hat er Sie gebissen?“

äDa: „Er hat nur spielen wollen, ich glaube ich habe die Hand zu schnell zurückgezogen … es ist auch nur ein sehr  kleiner Hund …“

Pharmama: „Ja. Trotzdem: Hundebisse gehören zwingend zum Arzt.“

äDa: „Was? Wegen so einem kleinen Riss?“

Also erkläre ich ihr, dass bei einem Hundebiss vom Mund des Hundes ein paar wirklich hässliche Bakterien direkt in die Wunde gelangen … und dass die sich dort vermehren und eine Blutvergiftung auslösen können. Dasselbe hat meine Kollegin vorher auch schon gesagt, aber offenbar braucht die Frau das Wort der Apothekerin.

Pharmama: „Man sieht auch schon, dass Sie eine Infektion haben – gehen Sie doch bitte direkt zum Arzt, damit der das anschauen und eventuell Antibiotika aufschreiben kann.“

äDa: „Aber es ist nach 5 Uhr!“

Pharmama: „Ja, der Hausarzt ist wahrscheinlich nicht mehr da. Das schnellste ist wahrscheinlich eine Walk-in Klinik oder die Notfallstation. Damit sollten sie aber nicht bis morgen warten.“

Etwas enttäuscht zieht sie ab. Dabei wollte sie doch nur eine Wundsalbe kaufen. Aber das ist eines der Dinge, die ich lernen musste: Wenn ich ihr das verkauft hätte, dann würde sie nicht zum Arzt gehen. Heute sicher nicht und wahrscheinlich auch noch nicht morgen, denn immerhin hat sie etwas, das sie brauchen kann… und vielleicht wird das ja auch so besser, wenn man nur noch ein bisschen wartet … und irgendwann ist es dann ziemlich spät und Wochenende … Und die Bisse sind wirklich nicht ganz ungefährlich. Das gilt übrigens auch für solche von anderen Tieren, wie zum Beispiel Katzen, die mit ihren Nadelfeinen Zähnen häufig üble Wundinfektionen auslösen.

Vielleicht hat sie sich deshalb so gewehrt, weil sie wusste, dass ein Hundebiss (auch ein kleiner, auch von einem kleinen Hund) vom Arzt gemeldet werden muss. Nicht dass ich denke, dass der Hund hier irgendwelche Konsequenzen hätte fürchten müssen.

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