Eine falsche Arztabrechnung?

david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:

eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.

Die Arztrechnung:

ArztrechnungSDArzt

Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.

Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).

Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.

Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.

Warnung vor Schweizweitem Rezept-Betrüger

Das ist eine Warnung für alle Apotheken in der Schweiz – einige (die meisten?) werden das inzwischen auch über die offiziellen Kanäle mitbekommen haben, aber da es noch wirklich aktuell ist, warne ich auch hier.

Da ist (mindestens) einer unterwegs und versucht mit gefälschten Rezepten an Medikamente zu kommen – bis jetzt vor allem Makatussin Comp Sirup und Xanax Tabletten.

Meine Pharmaassistentin Donna hat ihn auffliegen lassen. Das ging so:

Der junge, dunkelhäutige, englisch-sprechende Mann mit weisser Schirmmütze und weissen Turnschuhen kam um 17.15 Uhr in die Apotheke – (nach 5 Uhr sind die Ärzte meist nicht mehr erreichbar. Das ist ein Warnsignal)

Er gibt der Pharmaassistentin sein Rezept. Es ist von heute datiert, allerdings nicht aus der Gegend, sondern von einem Arzt ziemlich weiter weg (Noch ein Warnsignal).

Der Kunde war noch nie bei uns. (Kann vorkommen, aber wenn er dann auch weder in der Nähe des Arztes, noch in der Nähe bei uns lebt, ist das ein weiteres Warnsignal).

Er gibt der Pharmaassistentin die Krankenkassenkarte. (Das ist jetzt allerdings ungewöhnlich … gerade bei einem gefälschten Rezept bezahlen die Betrüger es noch gerne selber, damit die Info nicht bei der Krankenkasse zusammenläuft. Der hier scheint allerdings auch noch die Krankenkasse damit zu betrügen …?)

Das Rezept ist für Makatussin Comp Sirup. (Ein weiteres Warnsignal. Ein Codein-haltiger Hustensirup. Dafür braucht es übrigens nicht mal zwingend ein Rezept … allerdings sind wir hier dazu übergegangen, bei unter 30Jährigen eines zu verlangen und es sonst nicht abzugeben – das wird hier dermassen häufig missbraucht. Speziell von Leuten, die aussehen wie der Kunde hier: wie ein Rapper).

Das Rezept selber sieht wirklich gut aus. A4, Computergeneriert, ähnliche Vorlage, wie auch von Ärzten bei uns in der Gegend verwendet, richtiger Stempel und Unterschrift. Was wir noch nicht wussten ist, dass dieser Arzt sonst nur handgeschriebene A6-Rezepte verwendet. Der Stempel war offensichtlich auch nachgemacht.  Hier ist ein Beispiel des Rezeptes:

Rpfaelschungmasse

Trotz des Rezepts und der Krankenkassenkarte hatte meine Pharmaassistentin ein schlechtes Gefühl dabei – und weil die Apothekerin das auch hatte, rief sie dem Arzt an, um das abzuklären.

Der Arzt war noch in der Praxis und überhaupt nicht erstaunt. „Sie sind schon die 7. Apotheke, die mir heute anruft“ … er hatte Nachfragen auch aus Bern, Zürich und Basel. Wir sollten das Rezept einbehalten. Der auf dem Rezept erwähnte Name ist kein Kunde von ihm. Er mache  aber eine Anzeige.

Nun, offensichtlich ist das (trotz wahnsinnig gut gefälschtem Rezept) noch einigen anderen Apotheken aufgefallen. Man fragt sich allerdings, bei wievielen es durchgerutscht ist … und was passiert, wenn die versuchen, das der Krankenkasse abzurechnen.

Jedenfalls … hat der das bei uns nicht bekommen – und Donna hat ihm energisch erklärt, dass sie das gefälschte Rezept einbehalten und die Info weitergeben werde. Daraufhin ist er dann ganz schnell verschwunden.

Verschollen im Fax-Nirvana

Vor-Gestern haben wir dem Arzt eine Anfrage gefaxt, ob wir bei einem Patienten ein Dauerrezept aus dem bisherhigen Rezept machen können. Weil heute noch nichts gekommen ist, ruft man an.

Praxisassistentin: „Nein, der Arzt hat das abgelehnt, aber er hat ein neues Rezept ausgestellt und das haben wir ihnen gefaxt.“

Pharmama: „Bei uns ist nichts angekommen.“

Praxisassistentin: „Wir habe es an die Pinguin-Apotheke gefaxt.“

Pharmama: „Die Pinguin Apotheke? Die gibt es nicht mehr. Das hier ist Pharmamas Apotheke. Unsere Nummer ist…“

Praxisassistentin: „Aber … da steht auf dem Rezept, wir haben es schon gefaxt …“

Pharmama: „Jaaa – aber nicht an uns.“

Mit Mühe und Not konnte ich sie dann überzeugen den Fax doch noch einmal zu schicken. An uns.

Online-Knigge für Ärzte

Gestern hat der FMH (das ist die Vereinigung der Schweizer Ärzte) eine 5-Seitige Empfehlung für die Ärzte herausgegeben über den Umgang mit sozialen Medien.

Nachzulesen hier: Empfehlungen Umgang mit Sozialen Medien für Ärztinnen und Ärzte.

Das fand ich noch interessant und manches (vieles) lässt sich auch auf Apothekerinnen und Apotheker übertragen (auch wenn wir nur im Nebensatz „… oder anderen Gesundheitsfachpersonen“ abgehandelt werden).

Die neuen Medien, speziell die „sozialen Medien“ wie Internet allgemein mit facebook, Twitter, Homepages und Blogs bieten viele neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken. Es sind neue Wege zur Kommunikation … und so gut Austausch ist – im Gesundheitssystem unterliegt der wichtigen rechtlichen Beschränkungen … ich sage nur Patientengeheimnis!

Darüber habe ich – nur bezugnehmend auf den Blog – auch schon einmal geschrieben, siehe hier: Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog – das verhält noch immer.

Inhalte, Beiträge oder Bilder in den Sozialen Medien und im Internet sind schnell für eine beliebige und unkontrollierbare Anzahl Personen sichtbbar. Sie lassen sich kopieren, speichern, verbreiten oder weiterverwenden. Dadurch können unüberlegte Äusserungen und Bilder den Ruf einer Person oder eine Organisation in kurzer Zeit schwer schädigen. Zudem sind im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Daten und Informationen kaum löschbar.

Informationen sind heute reines Geld und immer mehr Unternehmen und Organisationen (wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften) erstellen anhand von diesen differenzierte Profile … und werden die in Zukunft auch vermehrt benutzen.

Dementsprechend finden sich in den Empfehlungen Tipps wie:

  • keine Geräte für Fotos und Videos von Patienten verwenden, die auch privat genutzt werden.
  • Patientendaten weitmöglichst weglassen oder so  verändern, dass sie anonymisiert sind und nicht zugeordnet werden können. (Auch bei Kommunikation über nicht sichere Kanäle wie whatsapp, Chats etc. oder bei Präsentationen unter Kollegen wie an Weiterbildungen sollte man daran denken).
  • Patientenbezogener fachlicher Austausch zusätzlich nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen.

Immer wieder auch gefragt: Soll ich Freundschaftsanfragen von Patienten auf Facebook als Arzt annehmen?

  • Dafür empfehlen sie getrennt vom privaten einen rein beruflichen Account für Praxis oder Spital (oder halt Apotheke) zu betreiben und mit Patienten nur darüber zu kommunizieren – also: Nein, Freundschaftsanfragen auf privaten Accounts besser zurückweisen.
  • Vorsicht auch, dass keine Ferndiagnosen gestellt werden – man sollte sich der Grenzen der Beratung und Behandlung über digitale Medien bewusst sein. So sollen konkrete Empfehlungen wenn überhaupt nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgegeben werden.

Dann erinnern sie an der Stelle auch wieder daran, dass ein respektvoller gegenseitiger Umgang unter Kollegen auch im Internet gelten und Beiträge über andere Ärzte (und Krankenpfleger, Apotheker etc.!) sachlich und objektiv bleiben soll, auch dann wenn man anonym unterwegs ist.

Konkret zu Beiträgen:

fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet korrekt, aktuell, sachlich, professionell sowie verständlich gestalten. Es wird empfohlen, Angaben zur
Fachrichtung und Qualifikation des Autors, zur Absicht des Beitrags, zu Quellen, zum Datum der letzten Aktualisierung sowie Kontaktinformationen aufzunehmen, Ziele und Zielpublikum der verwendeten Sozialen Medien und Plattformen zu berücksichtigen, allfällige Interessenskonflikte (finanzielle, ideelle etc.) zu deklarieren und zu beachten, dass die Sache und nicht die Person des Arztes oder der Ärztin im Vordergrund zu stehen hat;

Alles sehr gute Anregungen, Sachen, die man wirklich durchdenken sollte, bevor man „irgendetwas“ veröffentlicht … mir persönlich aber etwas zu trocken. Ein paar Beispiele was passieren kann (und passiert ist) wären hier sicher hilfreich. Vielleicht stehen die auch in der ausführlichen Version? – die habe ich noch nicht gefunden.

Spannend fand ich noch das:
als Schutzmassnahme regelmässig im Internet Beiträge zur eigenen Person zu suchen und überprüfen.

Nur dass sie hier nicht schreiben, was man denn dann machen soll. Heute ist es nämlich schon etwas so, dass man da als Arzt (respektive Praxis) nicht den gleichlangen Spiess hat wie der Patient (oder irgendwer sonst, ja auch der Kollegoide) der sich auf Bewertungsportalen oder in den sozialen Medien auch anonym über den Arzt auslassen darf. Was hat man da für Möglichkeiten?

Ganz wichtig auch die Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit am Schluss – da haben noch so manche Nachholbedarf, da bin ich überzeugt.

Nach der Lektüre will ich von Euch wissen: wäre Euch jetzt klar, wie verhalten? Habt ihr noch eine konkrete Frage oder ein Beispiel dazu, die wir vielleicht diskutieren können?

Die wahren Abzocker im Gesundheitswesen

Ein Gastbeitrag von Deborah Court, zuerst erschienen auf dem Blog der Bahnhof Apotheke Seligenstadt als Reaktion auf die heute überall in den Medien erschienene … ich kann’s nur Apothekenbashing nennen …in der „Welt“ und „Bild“ und mehr.

„Millionenbetrug in Apotheken mit Luftrezepten“ – so lautet heute eine große Schlagzeile der Sonntagszeitungen. Da ist mir doch fast mein Muttertagsfrühstück im Hals stecken geblieben. Ärzte und Apotheker machen angeblich gemeinsame Sache und bereichern sich gemeinsam an gefälschten „Luftrezepten“. „Die Welt“ zum Beispiel behauptet nicht nur, dass Betrug mit solchen eingereichten und nicht belieferten Rezepten existiert. Nein, ist es ist sogar von „hohen Dunkelziffern“ die Rede, die Krankenkassen ermittelten lt. Artikel in fast allen Bundesländern.

Einige Kriminelle gibt es sicher in jedem Berufsstand. Wie die ein solches Vorgehen überhaupt bewerkstelligen, ist mir ein Rätsel, wenn man die engmaschige Kontrolle bedenkt, die im Gesundheitssystem üblich ist. Ärzte müssen Verordnungen, besonders kostspielige, vor den Krankenkassen verantworten und ein Budget einhalten. Der Apotheker hat die Pflicht zur unverzüglichen Belieferung und dazu noch möglichst wirtschaftlichen Abrechnung. Der Bezug teurer Medikamente wird durch Rechnungen, die bei Bedarf vorgezeigt werden müssen, nachgewiesen, häufig müssen vor Belieferungen des Rezeptes Kostenvoranschläge eingereicht werden. Bei regelmäßigen teuren Verordnungen werden viele Versicherte von ihren Krankenkassen kontaktiert, der Erfolg kostspieliger Therapien muss durch den Arzt belegbar sein. Wie sollte ein solcher Betrug in großem Stil überhaupt stattfinden können, ohne aufzufallen? Es steht außer Diskussion, dass Betrug und Mißbrauch des berufseigenen Verantwortungsbereiches – besonders im Gesundheitswesen – aufgedeckt und geahndet werden müssen. Für wenige schwarze Schafe darf jedoch kein gesamter Berufsstand in den Dreck gezogen werden, nur weil es an sonnigen Frühlingswochenenden nichts Aufregendes zu berichten gibt. Ein Schelm, wer sogar geschickte Manipulation der Presse dabei vermuten sollte.

Die Krankenkassen werden sich gewiß über solche Schlagzeilen freuen, lenkt diese doch von der aktuellen Diskussion ab, warum es möglich ist, dass Apotheken ordnungsgemäß belieferte Medikamente der Versicherten aufgrund kleinster Formfehler auf dem Rezept – meist vom Arzt versehentlich nicht ganz korrekt ausgestellt – selbst nach Monaten komplett gestrichen und nicht erstattet werden. Im Fachjargon der Krankenkassen nennt man dieses Vorgehen „Nullretax“. In der Praxis bedeutet es, dass der Apotheker das Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen muss, obwohl der Versicherte es nach Einreichen des Rezeptes, genau wie vom Arzt verordnet, erhalten hat. Nach so langer Zeit – die Krankenkassen dürfen nämlich selbst nach Monaten oder sogar Jahren nachträglich noch Rezepte streichen, im Gegensatz zum Apotheker, der innerhalb von 4 Wochen abrechnen muss – kann natürlich kein Geld von den Patienten zurückgefordert werden. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Also bleibt die öffentliche Apotheke auf den Kosten sitzen.

Natürlich können die Versicherten selbst nichts dafür, dass die Kassen mittlerweile externe Abrechnungszentren beschäftigen. Deren Mitarbeiter stürzen sich wie hungrige Geier auf minimalste Formfehler der Verordnungen, um hier und da noch ein paar Euro abzwacken zu können. Obwohl kein Fehler bei der Belieferung vorliegt, muss die Apotheke das volle finanzielle Risiko tragen, da sie prüfen muss, ob Rezepte ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Oft handelt es sich jedoch lediglich z.B. um ein vergessenes Kreuz auf dem Formular, eine nicht angegebene Telefonnummer des Arztes, oder um ein ergänzendes Ausrufezeichen bei Mehrfachverordnungen. Wie gesagt, diese Rezepte wurden zu 100% korrekt beliefert; die Patienten haben die Medikamente genau wie vom Arzt verordnet erhalten. Erstattet werden sie dem Apotheker dennoch nicht, und selbst rechtliche Schritte sind nur selten erfolgreich.

Diese und zahlreiche weiter finanzielle Einsparungen auf Kosten der Patienten, Apotheken, Ärzte und anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind es, was wirklich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden sollte.

Ich hätte gerne das … können Sie das lesen?

Was ich immer wieder erstaunlich finde sind Patienten, die mit einem Rezept kommen, es aus der Tasche (oder dem Portemonnaie) ziehen und dann anfangen es genau zu studieren.

Wissen die denn nicht, was der Arzt ihnen aufgeschrieben hat?

Und oft ist es so, dass sie dann die Arztschrift nicht entziffern können. Dann kommt so etwas wie: „Also ich brauche das Amm Mm o …?“

Statt dass sie das Rezept dem Apotheker geben und fragen, für was es ist, oder halt, dass sie das Antibiotikum (oder was auch immer) brauchen.

Ein bisschen Eigenverantwortung gilt auch für die eigene Gesundheit. Man ist heute dem Arzt (oder Apotheker) nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, man darf auch ein bisschen mitreden.