Vom Geheimnis des Patienten (Sampler)

Als Apotheker und Medizinalperson untersteht man besonderen gesetzlichen Bedingungen, unter anderem dem Patientengeheimnis. Grundsätzlich gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Personendaten – und dürfen deshalb nicht einfach bekanntgegeben oder weitergegeben werden.

Auf der anderen Seite arbeitet man im Gesundheitssystem nicht alleine … andere Medizinalpersonen wie Ärzte verschreiben dem Patienten für seine gesundheitlichen Probleme auf Rezepten Medikamente … und manchmal gibt es da Unklarheiten, die abgeklärt werden müssen. Familie oder Partner leben mit dem Patienten und sind zum Teil in die Behandlung involiert oder auch nicht.

Immer wieder gibt das deshalb Diskussionen, ob und was und wann und wem denn da überhaupt Informationen weitergegeben werden dürfen. Ein paar solche Situationen habe ich im Blog gebracht:

Ebola und das Patientengeheimnis … wäre nett, wenn die Medien sich auch daran hielten.

Patientengeheimnis – Fragen (und Diskussion in den Kommentaren)

Patientengeheimnis und Minderjährige

Vom Patientengeheimnis und ungeduldigen Kunden

Zwischen Paranoia und Patientengeheimnis

Patientengeheimnis und meine Erfahrung beim Arztbesuch

Schlechte Wortwahl – wenn man mal super-vorsichtig sein will

Wenn Sie in der Apotheke telefonieren, rede ich nicht mit ihnen.

Auch wenn sie der Partner sind – vorenthaltene Information

Einblick verboten

In der Grauzone landet man noch schnell

Fundsache Medikamente ja, die sind meist angeschrieben

Eine Trauerkarte von der Apotheke – darf/soll ich das?

Versehentlich ruiniertes Eheleben

 

 

Eine falsche Arztabrechnung?

david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:

eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.

Die Arztrechnung:

ArztrechnungSDArzt

Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.

Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).

Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.

Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.

Warnung vor Schweizweitem Rezept-Betrüger

Das ist eine Warnung für alle Apotheken in der Schweiz – einige (die meisten?) werden das inzwischen auch über die offiziellen Kanäle mitbekommen haben, aber da es noch wirklich aktuell ist, warne ich auch hier.

Da ist (mindestens) einer unterwegs und versucht mit gefälschten Rezepten an Medikamente zu kommen – bis jetzt vor allem Makatussin Comp Sirup und Xanax Tabletten.

Meine Pharmaassistentin Donna hat ihn auffliegen lassen. Das ging so:

Der junge, dunkelhäutige, englisch-sprechende Mann mit weisser Schirmmütze und weissen Turnschuhen kam um 17.15 Uhr in die Apotheke – (nach 5 Uhr sind die Ärzte meist nicht mehr erreichbar. Das ist ein Warnsignal)

Er gibt der Pharmaassistentin sein Rezept. Es ist von heute datiert, allerdings nicht aus der Gegend, sondern von einem Arzt ziemlich weiter weg (Noch ein Warnsignal).

Der Kunde war noch nie bei uns. (Kann vorkommen, aber wenn er dann auch weder in der Nähe des Arztes, noch in der Nähe bei uns lebt, ist das ein weiteres Warnsignal).

Er gibt der Pharmaassistentin die Krankenkassenkarte. (Das ist jetzt allerdings ungewöhnlich … gerade bei einem gefälschten Rezept bezahlen die Betrüger es noch gerne selber, damit die Info nicht bei der Krankenkasse zusammenläuft. Der hier scheint allerdings auch noch die Krankenkasse damit zu betrügen …?)

Das Rezept ist für Makatussin Comp Sirup. (Ein weiteres Warnsignal. Ein Codein-haltiger Hustensirup. Dafür braucht es übrigens nicht mal zwingend ein Rezept … allerdings sind wir hier dazu übergegangen, bei unter 30Jährigen eines zu verlangen und es sonst nicht abzugeben – das wird hier dermassen häufig missbraucht. Speziell von Leuten, die aussehen wie der Kunde hier: wie ein Rapper).

Das Rezept selber sieht wirklich gut aus. A4, Computergeneriert, ähnliche Vorlage, wie auch von Ärzten bei uns in der Gegend verwendet, richtiger Stempel und Unterschrift. Was wir noch nicht wussten ist, dass dieser Arzt sonst nur handgeschriebene A6-Rezepte verwendet. Der Stempel war offensichtlich auch nachgemacht.  Hier ist ein Beispiel des Rezeptes:

Rpfaelschungmasse

Trotz des Rezepts und der Krankenkassenkarte hatte meine Pharmaassistentin ein schlechtes Gefühl dabei – und weil die Apothekerin das auch hatte, rief sie dem Arzt an, um das abzuklären.

Der Arzt war noch in der Praxis und überhaupt nicht erstaunt. „Sie sind schon die 7. Apotheke, die mir heute anruft“ … er hatte Nachfragen auch aus Bern, Zürich und Basel. Wir sollten das Rezept einbehalten. Der auf dem Rezept erwähnte Name ist kein Kunde von ihm. Er mache  aber eine Anzeige.

Nun, offensichtlich ist das (trotz wahnsinnig gut gefälschtem Rezept) noch einigen anderen Apotheken aufgefallen. Man fragt sich allerdings, bei wievielen es durchgerutscht ist … und was passiert, wenn die versuchen, das der Krankenkasse abzurechnen.

Jedenfalls … hat der das bei uns nicht bekommen – und Donna hat ihm energisch erklärt, dass sie das gefälschte Rezept einbehalten und die Info weitergeben werde. Daraufhin ist er dann ganz schnell verschwunden.

Weiteres Medikamentensterben in der Schweiz

Still und leise verschwinden im Moment wieder eine Menge Medikamente.  Glaxo, die Novartis OTC übernommen haben, räumen weiter auf. Die meisten Leute haben das mit dem Euceta noch nicht überwunden, und ich darf ihnen jetzt dies erklären:

Von der Novartis Sparte entfallen:

  • Tossamin Saft: es wird nur noch die Kapseln geben… wenn sie mal wieder lieferbar sind (seit Wochen sind sie es nicht mehr).
  • Voltaren Dolo forte Gel: 150g wird ganz ersetzt mit den 180g
  • Hemeran gibt es in Zukunft nur noch in den nicht kassenpflichtigen Grössen. Also: die Krankenkasse zahlt das nur noch, wenn man eine Zusatzversicherung hat.
  • Bei Panadol fallen 500mg Brausetabletten zu 10 Stück weg (die 20er gibt es noch), die 500mg Zäpfchen fallen weg, und Panadol C Brausetabletten 20 Stück (die 10er gibt es noch).

Bei der Glaxo selber:

  • Bei Besser Atmen (die Nasenstrips) entfallen in Zukunft die Packungen für die sensible Haut. Für die normale Haut gibt es weiterhin.
  • Cetebe: das retardierte Vitamin C Präparat
  • Physiogel: die ganze Linie!
  • Duofilm

Dabei werden hauptsächlich wirtschaftliche Gründe und eine „Straffung des Sortiments“ angeführt. Oder anders gesagt: für die kleine Schweiz lohnt sich der Vertrieb nicht.

Das sind nur die freiverkäuflichen Mittel – bei den rezeptpflichtigen Sachen verschwinden momentan auch immer mehr Medikamente, auch von anderen Firmen.

Verpackungsfehler

Gelegentlich kommt der Kantonschemiker vorbei um bei uns ein paar Proben zu nehmen und die dann zu analysieren. Nicht mal von Sachen, die wir selber hergestellt haben, nein, die testen auch Fertigprodukte. Das finde ich immer interessant – auf was getestet wird und was dabei herauskommt. Babynahrung hat er vor ein paar Jahren schon einmal mitgenommen und auf einen Keim getestet, der gerade bekanntgeworden ist (den Namen habe ich vergessen, aber es hörte sich an wie eine japanische Motorradmarke) – den haben sie übrigens in den Schweizer Produkten nicht gefunden. Sie schauen auch die Verpackungen an, damit da nichts falsches draufsteht … wobei „falsch“ hier: „nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend“ bedeutet. So musste Scholl und einige andere Firmen vor Jahren ihre Fussalbe gegen Schrunden zurückziehen und neu verpacken, da „Schrunden“ offenbar ein medizinischer Begriff ist … und die Salben nur als Kosmetikum angemeldet waren.

Jetzt haben wir die Ergebnisse vom neusten Test bekommen. Die sind … zwiespältig. Inhalt ist durch die Bank okay, aber die Verpackung wird beanstandet … in grad drei Punkten. Einer der Punkte kann man im Bild sehen, wenn man die gesetzlichen Vorschriften kennt:

verpackungsfehler

Das sind so Fruchtbrei-Sauger für Kinder. So wie’s aussieht, werden sie da wohl einen Rückzug machen müssen oder zumindestens einen Verpackungswechsel.

Wer sieht das Problem?

Hinweis 1: nur einer der drei Tuben hat das Problem

Hinweis 2: Es ist die Verpackung ganz links

Hinweis 3: Vergrössern hilft

Nicht ganz einfach – vor allem muss man sich heute im Gesetzesdschungel wirklich gut auskennen … und das tu ich mich im Lebensmittelrecht (unter welches das fällt) auch nicht.