Verpackungsfehler

Gelegentlich kommt der Kantonschemiker vorbei um bei uns ein paar Proben zu nehmen und die dann zu analysieren. Nicht mal von Sachen, die wir selber hergestellt haben, nein, die testen auch Fertigprodukte. Das finde ich immer interessant – auf was getestet wird und was dabei herauskommt. Babynahrung hat er vor ein paar Jahren schon einmal mitgenommen und auf einen Keim getestet, der gerade bekanntgeworden ist (den Namen habe ich vergessen, aber es hörte sich an wie eine japanische Motorradmarke) – den haben sie übrigens in den Schweizer Produkten nicht gefunden. Sie schauen auch die Verpackungen an, damit da nichts falsches draufsteht … wobei „falsch“ hier: „nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend“ bedeutet. So musste Scholl und einige andere Firmen vor Jahren ihre Fussalbe gegen Schrunden zurückziehen und neu verpacken, da „Schrunden“ offenbar ein medizinischer Begriff ist … und die Salben nur als Kosmetikum angemeldet waren.

Jetzt haben wir die Ergebnisse vom neusten Test bekommen. Die sind … zwiespältig. Inhalt ist durch die Bank okay, aber die Verpackung wird beanstandet … in grad drei Punkten. Einer der Punkte kann man im Bild sehen, wenn man die gesetzlichen Vorschriften kennt:

verpackungsfehler

Das sind so Fruchtbrei-Sauger für Kinder. So wie’s aussieht, werden sie da wohl einen Rückzug machen müssen oder zumindestens einen Verpackungswechsel.

Wer sieht das Problem?

Hinweis 1: nur einer der drei Tuben hat das Problem

Hinweis 2: Es ist die Verpackung ganz links

Hinweis 3: Vergrössern hilft

Nicht ganz einfach – vor allem muss man sich heute im Gesetzesdschungel wirklich gut auskennen … und das tu ich mich im Lebensmittelrecht (unter welches das fällt) auch nicht.

34 Kommentare zu „Verpackungsfehler

    1. Wenn Deine Aussage stimmt, dann solltest Du mal über links und rechts nachdenken, und Pharmama auch duck und fliiiitz.

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      1. Rechts und Links ist relativ – da zumeist auf die Blickrichtung bezogen, und die kann nun mal variieren. Deswegen spricht man ja auch von Backbord und Steuerbord – das ist auf eine definierten Achse bezogen, so dass das auch bei differierender Blickrichtung unmissverständlich ist. ;-)

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    2. War auch mein erster Gedanke – bis zu den Hinweisen. Ich vermute die Darstellung eines Apfelbaums auf Birnenbrei is net so ganz korrekt :)

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  1. Der Apfelbaum im Hintergrund bei Birne?

    Erste Vermutung war die schlechte Lesbarkeit der weißen Schrift auf dem Gelb, aber zumindest in Ö seh ich das oft genug also wohl eher nicht.

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  2. Wenn links die Packunge wirklich gemeint ist…. dann kann ich mir maximal vorstellen das die anhängenden Blätter an der Birne das Problem sind, denn sowas sollte sicher nicht im Quetschie sein und auf der Packung darf eventuell nur ein Foto von dem sein was wirklich drin ist, so meine Vermutung. =O)

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  3. Eindeutig die Apfel-Birne-Kombi, bzw. dass der Apfel am Baum hängt, sonst könnte man einen „Serviervorschlag“ deklarieren. Das Produkt enthält ausschliesslich Birne und Zitronensaftkonzentrat.
    Wobei ich die Zutatendeklaration „Birne 100%, Zitronensaftkonzentrat“ auch interessant finde, aber letzteres ist wohl im Promillebereich.

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  4. Naja… darf man das, was sie gefunden haben, ketzerisch als Korinthenkackerei bezeichnen? Ich finde nichts, was beanstandenswert wäre o.O
    Diese Quetschies schmecken den Kids, egal welches Bild drauf ist 😉

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  5. Ich würde beide Sichtweisen anwenden und dann beide linken Tüten umetikettieren – einmal wegen Getreide in „fruits pur“ und einmal wegen Äpfeln trotz Birnen :-D

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  6. Ich glaube auch, dass der Apfelbaum im Hintergrund bei dem Birnendrink das Problem ist. Was aber auch wichtig ist: Klar wirkt das kleinlich, es hat aber meistens einen wichtigen Hintergrund
    Es gab ja auch Geschrei um die vorgeschriebene Gurkenkrümmung der EU. Die war aber deshalb, weil die Gurken in Kisten verpackt werden müssen und zu krumme Gurken da nicht reinpassen.
    Und ähnlich verhält es sich vermutlich hier. In dem Fall wirkt es absurd, aber in anderen Fällen kann es ein wichtiger Beitrag zum Konsumentenschutz sein.

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  7. Echt ? In der Schweiz darf nicht „Schrunden“ drauf stehen? Bei meiner Fußcreme von DM steht Schrunden drauf. Und auch bei anderen Fuß Produkten gegen Schrunden ( neulich hatte ich mal einen Schaum gegen Schrunden, hat mich aber nicht wirklich überzeugt ).

    Lg
    Kathi

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    1. Ich denke, es kommt darauf an, ob es als Medizinprodukt angepriesen wird. ?!
      Wenn es rechtlich nur die Prüfmaßnahmen von Kosmetika durchlaufne hat, ist es eben „nur“ ein Kosmetikum. Medizinprodukte werden etwas aufwändiger (und teurer!) geprüft.

      Ich habe z.B. die Firma Kölln angefragt, was der Unterschied sei, zwischen ihren „Schmelzflocken“ und ihren „Instant Flocken“.

      Antwort: Im Prinzip keiner. Das Produkt ist komplett dasselbe. :)

      Die Schmelzflocken sind nur halt als „Babykost“ deklariert, und durchlaufen mehr Prüfungen, erhalten dann auch das Prüfsiegel „Babykost“, diese Prüfungen und das Siegel kosten aber deutlich mehr!
      Deshalb machen sie den teuren Aufwand nur bei der Babykost, bei der die Mütter eher auf solche Siegel achten.

      Bei demselben Produkt „für Erwachsene“, eben den „Instant Flocken“ betreiben sie diesen teuren Aufwand nicht, weil Erwachsene das Siegel nicht einfordern, somit können sie diese dann günstiger anbieten.

      Vom Inhalt her seien beide Produkte gleich.
      Also auch nicht das eine pestizidbeladener als das andere oder so ähnlich,
      weil die Flocken durch dieselben Maschinen durchwandern und diese ja dann für die „Babyflocken“ kontaminiert wären und wiederum aufwändig gereinigt werden müssten, um bei Überprüfung nicht „durchzufallen“.

      Als ich das hörte, habe ich statt der teureren Schmelzflocken die Instantflocken fürs Kind genommen… :)

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  8. Das mit den Blatt glaube ich nicht. Bei den Erdbeeren sieht man auch Grünzeug und die Packung ist ja nicht durchgefallen.
    Kritisch könnte der Apfelbaum sein.
    Oder die Tatsache, dass man den Boden erkennt. Den Apfelbaum sieht man ja auch im kleinen Bild, aber „vergrößern“ soll helfen. Aber… ich glaubs nicht wirklich. Zumal das bei anderen Fotos im Netz nicht der Fall ist.

    Ich tippe hier einfach mal auf die Farbkombination gelb auf Weiß, mich stört die Kombi nämlich massiv, da es schwer lesbar ist – war auch das, worauf ich zu erst getippt habe.

    Außerdem hab ich ein wenig gegoogelt und ein Musterpdf für die selbe Sorte mit der selben Firma (ist ja nun nicht so schwer das rauszufinden :) ) mit deutlich anderen, angenehmeren Farbschema (bei den man immer noch nen Apfelbaum sieht). Fotos mit diesen neuen Farbschema (also das Endprodukt) habe ich bisher nicht auf Google gefunden und das pdf selbst hat leider keine Datumsanzeige von wann sie ist.

    Dazu passt auch, dass die schweizer Gesetze des öfteren „deutlich lesbar“ in diversen Pflichtangaben verlangen.

    Aber vielleicht irre ich mich ja und das alles ist nur Zufall. :D

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  9. Ich denke, es ist der Zusatz: Ab dem 4. Monat. Das Produkt fällt dann wohl unter Babynahrung und sollte dann keinen Verschluckbaren Deckel haben, u.ä.

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    1. Müssen Politiker eigentlich einen IQ-Test machen, bevor sie ein Amt antreten? Und dann dürfen nur die unter 50 bleiben? Wobei, das wäre eine Beleidigung für geistig behinderte Menschen.

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