Danke gleichfalls?

Kennt ihr das?

„Nahrungsergänzungsmittel!!!“ befiehlt mir die ältere Kundin mit lauter Stimme, die mich vermuten lässt, dass sie ein Hörproblem hat.

„Für 19 Franken.“ , hängt sie noch an, als sie mich nicht gerade losstürzen sieht, das apportieren.

Weshalb ich noch nicht unterwegs bin liegt daran, dass ich noch nicht genug Infos habe. Nahrungsergänzungsmittel ist ein bisschen ein weiter Begriff.

Ich frage nach Name, Zusammensetzung, eventuell der Firma, die das herstellt? Aber alle Nachfrage ergibt keine nähere Info….

„Das, das ich immer habe, halt! Für 19 Franken!!“

Da sie keine Stammkundin ist kann ich auch nicht auf der Kundenkarte nachschauen, was das eventuell wäre. Ich hab echt alles versucht.

Mit dem Satz „Mit Ihnen ist mir das zu kompliziert“ verlässt sie die Apotheke

Kann ich nur zurückgeben, mit Ihnen auch ….

Mit der Karte zahlen?

Kunde will Dafalgan Tabletten. Er weiss wofür und wie anwenden. Als es ans zahlen geht, zückt er eine Karte.

Donna zeigt ihm unseren Kartenleser (das geht bei uns auch bei niedrigen Beträgen).

Er steckt die Karte hinein, nichts passiert.

Er nimmt sie raus, steckt sie entschieden wieder hinein.

„Vielleicht ist sie nicht richtig herum“ meint Donna, greift zu, zieht sie raus, schaut ob der Chip nach vorne zeigt … tut er.

Sie steckt sie selber wieder rein – nichts.

Also nimmt sie sie nochmal raus und … „Das ist aber keine EC oder Kreditkarte. Das ist eine Krankenkassenkarte.“

Kunde: „Ja.“

Donna: „Damit können Sie nicht zahlen.“

Kunde: „Nicht? Das ging aber auch schon.“

Findet eine andere Karte im Geldbeutel und bezahlt damit.

Nö. Eine Krankenkassenkarte ist kein Zahlungsmittel. Nur ein Versicherungsausweis und man kann damit abklären, ob wir als Apotheke die Rechnung für ein Medikament auf Rezept direkt der Kasse schicken können.

Donna als sie das mir erzählt:

„Er hat das derart überzeugt gemacht … das hat viel zu lange gedauert, bis mir das aufgefallen ist.“

Was tun bei falsch ausgestellten Arztrechnungen?

Eine Leserin hat mich um meine Meinung / Rat gebeten. Ein nicht ganz einfacher Fall …

Ich bin in eine neue Stadt gezogen und brauchte einen neuen Frauenarzt. Dann habe ich mich zur Jahreskontrolle angemeldet und alles war gut.
Anschliessend habe ich eine Rechnung erhalten, in welcher der Konsultationsgrund „Behandlung“ stand. Ich habe mich telefonisch an die Praxis gewandt und um eine korrigierte Rechnung mit „Vorsorgeuntersuchung“ gebeten. Keine Chance hat man mir mitgeteilt, da die Rechnung bereits ausgestellt wurde. Ich könne der Krankenkasse sagen, dass sie anrufen sollen, dann wird man es der Krankenkasse ausrichten, dass es eine Vorsorgeuntersuchung war.
Dann habe ich die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht und wie sollte es auch sein – sie wurde abgelehnt und gesagt, dass die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei – das könne nicht sein.
Ich habe nochmals bei der Praxis angerufen und das mitgeteilt, da habe ich die Antwort erhalten, die Rechnung kann nicht korrigiert werden, da sie bereits bezahlt ist…. Ich habe nicht locker gelassen und wollte die Ärztin persönlich sprechen, da bisher nur die Lehrtochter am Telefon war.
Die Ärztin hat mich zurück gerufen und gesagt, dass ich in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen kann, wenn ich mit ihrer Abrechnung nicht zufrieden bin und geändert wird nichts. Ich habe mich damit abgefunden.
Nun kommt der Höhepunkt, drei Monate später; ich habe nun eine Rechnung für die „Konsultation in Abwesenheit“ über CHF 30.- erhalten. Das Gespräch dauerte 7 Min.
Es geht mir nicht ums Geld, aber kann man sich hier nirgends wehren? Zuerst die falsch ausgestellte Rechnung und nun noch diese Nachrechnung, welche nicht eine Konsultation, sondern eine berechtigte Beschwerde war…
Ärzte stellen ihre Arbeit gemäss Tarmed in Rechnung. Darin werden die Abrechnenbaren Leistungen detailliert aufgelistet und es steht auch, wie viele (Tax)Punkte so eine Leistung hat. Leider ist der Wert von so einem Taxpunkt nach Kanton unterschiedlich – aber der effektive Betrag steht auch auf der Rechnung. Trotzdem ist es nicht ganz einfach so eine Rechnung zu entziffern … und sogar zu kontrollieren. Kudos für alle, die sich die Mühe machen, wie die Leserin oben.
Hilfestellung zu der Arztrechnung bietet übrigens auch die Seite der Krankenversicherer Santesuisse hier: Deine Arztrechnung, das unbekannte Wesen.  Eigentlich empfehlen sie auch, Unstimmigkeiten der Krankenkasse zu melden, damit die nicht für Leistungen zahlen müssen, die nicht erbracht wurden.
Ich finde, die Leserin hat alles richtig gemacht: Sie hat die Rechnung kontrolliert und wegen der Unstimmigkeit erst man der Praxis angerufen um das zu klären. Die wollten das dann offenbar nicht ändern, da das auch so ginge. Die Rechnung hat sie dann bezahlt und der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht. Das ist bei uns beim Frauenarzt und anderen Spezialärzten üblich, die rechnen oft nicht direkt der Krankenkasse ab. Eigentlich ist das ja doppelt gut für die Kasse, da man so einerseits die Möglichkeit bekommt so eine Rechnung vom Arzt und Spital überhaupt zu kontrollieren, manches wird auch gar nicht eingeschickt, weil der Betrag, den man selber bezahlen muss (die Franchise) noch nicht erreicht ist.
Und jetzt wird es kurios. Die Krankenkasse weigert sich das zu bezahlen, da die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei. Als Patient (und Versicherter) kommt man sich da doppelt verarscht vor.
Jedenfalls scheitert dann auch der zweite Versuch an eine richtige Rechnung zu kommen … und bekommt dann dafür auch noch eine zweite Rechnung aufgedrückt. Da … scheint jemand sehr geschäftstüchtig, aber nicht wirklich Kundenfreundlich.

Ob der Tarifpunkt 00.0140 „Konsultation in Abwesenheit des Patienten“ hier überhaupt verrechnet werden darf, halte ich für fraglich. Da steht im Tarmed: Gilt für alle ärztlichen Leistungen zur Behandlung des Patienten in dessen Abwesenheit (ausgenommen telefonische Konsultation), die notwendigerweise durch den Facharzt mündlich oder telefonisch erfolgen müssen, z.B. Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten, Besprechung mit Therapeuten und Betreuern, Überweisung an Konsiliarärzte, Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation, Besuch und telefonischer Konsultation.
Auch ausgenommen ist hier das Studium der Patientenakte selber, da das in anderen Tarifpunkten beinhaltet ist.

Jedenfalls – was tun?

Der K-Tipp hat zu Beginn der Tarmed dieses Vorgehen empfohlen:
So gehen Sie vor, wenn Sie vermuten, dass der Arzt bei der Rechnungsstellung über die Stränge geschlagen hat.
  • Gespräch: Sprechen Sie mit dem Arzt über die Positionen, die Sie anzweifeln. Es muss nicht a priori so sein, dass ein Beschiss vorliegt.
    Übrigens: Der Arzt darf Ihnen ein solches Gespräch nicht als Konsultation berechnen, wenn Sie ihn nur deswegen anrufen.
  • Krankenkasse: Scheitert das Arztgespräch, schicken Sie Ihrer Kasse die Rechnung und listen Sie die beanstandeten Punkte auf. Schriftliche Vollmacht beilegen, damit die Kasse die Abklärungen machen kann. Die Kasse ist verpflichtet, Ihre Interessen zu vertreten, wenn es sich um Leistungen aus der Grundversicherung handelt.
  • Patientenstellen: Auch sie helfen Ihnen weiter. Die Adressen der Kontaktstellen im Web: http://www.spo.ch und http://www.patientenstelle.ch

Oder habt ihr noch Ideen?

Quicky (29)

Kunde: „Welche Kopfschmerztabletten nimmt man am besten bei viel zu viel Alk und anderen Drogen gestern?“

mehr kurz-anregendes:

Quicky (28), Quicky (27),  Quicky (26)Quicky (25)Quicky (24),   Quicky (23)Quicky (22),   Quicky (21),   Quicky (20),    Quicky (19),    Quicky (18),    Quicky (17),  Quicky (16)   Quicky (15),   Quicky (14)   Quicky (13),   Quicky (12),   Quicky (11),   Quicky (10)    Quicky (9),   Quicky (8)    Quicky (7),   Quicky (6)    Quicky (5),   Quicky (4)    Quicky (3),   Quicky (2)   Quicky (1)

Vom bisschen Hund gebissen

Meine Pharmaassistentin holt mich zu einer älteren Kundin. Als Unterstützung. Offenbar braucht die Frau noch etwas Zuspruch.

Sie zeigt mir ihre Hand, an der der Daumen leicht verletzt ist vorne beim Nagel. Ein kleiner Hautriss, unbekannt wie tief. Ich schaue es mir an – erste Entzündungszeichen sind sichtbar. Die Stelle ist angeschwollen, darum herum eine Rötung, die schon ziemlich deutlich ist. Die Hand ist auch merkbar wärmer und es schmerzt sie offenbar, als ich etwas drücke.

Pharmama: „Was ist denn passiert?“

Ältere Dame (äDa): „Das war nur der kleine Hund von meiner Tochter gestern.“

Pharmama: „Hat er Sie gebissen?“

äDa: „Er hat nur spielen wollen, ich glaube ich habe die Hand zu schnell zurückgezogen … es ist auch nur ein sehr  kleiner Hund …“

Pharmama: „Ja. Trotzdem: Hundebisse gehören zwingend zum Arzt.“

äDa: „Was? Wegen so einem kleinen Riss?“

Also erkläre ich ihr, dass bei einem Hundebiss vom Mund des Hundes ein paar wirklich hässliche Bakterien direkt in die Wunde gelangen … und dass die sich dort vermehren und eine Blutvergiftung auslösen können. Dasselbe hat meine Kollegin vorher auch schon gesagt, aber offenbar braucht die Frau das Wort der Apothekerin.

Pharmama: „Man sieht auch schon, dass Sie eine Infektion haben – gehen Sie doch bitte direkt zum Arzt, damit der das anschauen und eventuell Antibiotika aufschreiben kann.“

äDa: „Aber es ist nach 5 Uhr!“

Pharmama: „Ja, der Hausarzt ist wahrscheinlich nicht mehr da. Das schnellste ist wahrscheinlich eine Walk-in Klinik oder die Notfallstation. Damit sollten sie aber nicht bis morgen warten.“

Etwas enttäuscht zieht sie ab. Dabei wollte sie doch nur eine Wundsalbe kaufen. Aber das ist eines der Dinge, die ich lernen musste: Wenn ich ihr das verkauft hätte, dann würde sie nicht zum Arzt gehen. Heute sicher nicht und wahrscheinlich auch noch nicht morgen, denn immerhin hat sie etwas, das sie brauchen kann… und vielleicht wird das ja auch so besser, wenn man nur noch ein bisschen wartet … und irgendwann ist es dann ziemlich spät und Wochenende … Und die Bisse sind wirklich nicht ganz ungefährlich. Das gilt übrigens auch für solche von anderen Tieren, wie zum Beispiel Katzen, die mit ihren Nadelfeinen Zähnen häufig üble Wundinfektionen auslösen.

Vielleicht hat sie sich deshalb so gewehrt, weil sie wusste, dass ein Hundebiss (auch ein kleiner, auch von einem kleinen Hund) vom Arzt gemeldet werden muss. Nicht dass ich denke, dass der Hund hier irgendwelche Konsequenzen hätte fürchten müssen.

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Happy Birthday … to me

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Happy birthday to me … oder doch nur dem Blog? Pharmama gibt es (das ist kein Aprilscherz) seit dem 1. April 2008 – 9 Jahre sind es damit heute.

Der Blog hat mir bisher viel Freude gebracht – und hat mit meinem Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün?“ und den Cartoons in „Einmal täglich“ auch zwei Ableger in der Nicht-Digitalen-Welt. Bloggen macht mir immer noch Spass – also wird es hier weiter gehen. Und so lange ich interessierte Leser finde … die Themen gehen mir jedenfalls nicht so bald aus!

Danke jedenfalls an Euch Leser!

Eure Pharmama