Junior und das Schulsystem

Junior hat Freitag sein Zeugnis bekommen.

Und ich bin ziemlich zufrieden. Erstmal, dass er befördert worden ist (ins 4. Schuljahr heisst das) und dann, dass es keine ungenügenden Noten hat. Wirklich super ist es auch nicht – keine 6er wo es Noten gibt, aber zwei „erweiterte Anforderungen erfüllt“ – in Sport und Französisch (?!) was etwa einer 5 entspricht. (Ah ja: in Schweiz: 6 die beste Note, 1 die mieseste).

Mathe nervt etwas – da hat er eine 4. Es nervt nicht wegen der 4, sondern weil ich weiss, dass er es besser könnte – man sieht das an der Reihe 6er, die er bei den Malreihen hingelegt hat. Alles was es brauchte war ein bisschen Motivation. In dem Fall war die Motivation, dass ich versprach eine kostenpflichtige Episode in Minecraft Storymode herunterzuladen, wenn er da alle Noten über 5 hat. Er hatte. Dass das trotzdem nur für eine 4 gereicht hat, liegt an den ersten Prüfungen, die er hatte. Die hat er nämlich grossartig versiebt. Und aus den döfsten Gründen.

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In der ersten Prüfung hat er die erste Seite gelöst (und zwar recht gut)… und die zweite war einfach leer. Gab eine 3. Ich habe ihn dann gefragt, was da passiert ist, ob er die zweite Seite einfach übersehen hat? Hat er nicht, ansonsten druckste er aber nur herum. Erst später habe ich vom Lehrer gehört, dass er mitten in der Prüfung seine „Auszeit-Karte“ eingesetzt hat. Anscheinend haben sie die, damit der Schüler selber eine Pause nehmen kann, wenn er will (einzulösen maximal einmal pro Tag) … und er wollte das – mitten in der Prüfung.

In der zweiten Prüfung war wieder nur ein Teil ausgefüllt – diesmal aber eher die Aufgaben gegen Ende. Wieso? Weil der Schulfreund vom Junior gemeint hat, es sei am besten, wenn man mit den schwierigen Aufgaben anfängt! Ganz offensichtlich keine gute Strategie.

Jetzt könnte man ja sagen, dass das irgendwo bewundernswert ist, dass er sich da so gar nicht vom Schulsystem stressen lässt … allerdings liegt das nur daran, dass ihm das einfach nicht bewusst war. Danach haben wir mit Junior geredet, was denn eine Prüfung so bedeutet (zum Beispiel, ob man ins nächste Schuljahr kommt oder sitzenbleibt) und ein paar Strategien, um Prüfungen gut zu bestehen: Fragen der Reihe nach durchgehen, die leichten dabei zuerst machen, was man nicht gleich kann, kann man verschieben – oh und üben vorher. Das mit dem üben braucht noch etwas Unterstützung, aber zeigt Wirkung (siehe Französisch).

Ich will ihn damit nicht stressen, aber wenn er nicht in eine Privatschule soll ist es das System, mit dem wir arbeiten müssen. Und es geht, auch wenn es nicht einfach ist. Junior gehört  zu den sehr aktiven und leicht ablenkbaren Kindern (schon immer). Tatsächlich hat er seit letztem Jahr die POS Diagnose (das gibt es nur für die Schweiz und steht im ADHS Themenbereich). Ganz offensichtlich schaffen wir und er es aber bisher (auch ohne Medikamente) mit etwas Unterstützung – und deshalb bin ich umso mehr stolz auf ihn!

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Was macht die Selbstdispensation? – Sampler

Selbstdispensation nennt man das, wenn der Arzt die Medikamente grad selber verkauft – statt nur die Diagnose zu stellen und etwas auszusuchen.  Vom Arzt und manchem Befürworter als „patientenfreundlich“ angewiesen hat das ein paar nicht so nette „Nebenwirkungen“:

Die Folgen der Selbstdispensation – Eine Übersicht.

Und ein paar eigen-Erfahrungen aus der Apotheke:

Nicht ganz so Patientenfreundlich –  Vergessen etwas mitzugeben? Bitte kommen sie wieder in die Praxis, damit wir das verkaufen können.

Zusammenbruch der Zusammenarbeit – wenn der Arzt den Apotheker nur noch als Konkurrent sehen kann.

Ich bin kein Lückenbüsser! – Wenn ich mal wieder einen Patienten nur deshalb in der Apotheke stehen habe, weil der Arzt mal wieder in den Ferien ist und ihm die Medikamente ausgegangen sind.

So fühle ich mich in der Lückenbüsserfunktion. (Cartoon)

Ärzte umgehen das Selbstdispensationsverbot – nicht in allen Kantonen ist SD erlaubt, aber manche Ärzte umgehen das, indem sie einer Versandapotheke Patienten zuschaufeln. – verboten!

Dosettiges – wir dürfen dem Patienten neu ein Dosett erstellen, das macht die Versandapotheke nicht, die der Arzt empfohlen hat.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispenation? – Wenn der SD Arzt etwas nicht an Lager hat, muss der Patient zu ihm zurückkommen das abholen gehen.

Eine falsche Arztabrechnung – Das Medikament wurde doppelt abgerechnet.

Eine Antwort – an den deutschen Arzt und Befürworter der SD auch in Deutschland

Den Apothekern eine Stimme geben – vor der Abstimmung des Kantons Aargau, wo die SD schliesslich abgelehnt wurde.

„Miteinander statt gegeneinander“ Pro Zusammenarbeit Arzt und Apotheke, die Aktion in AG

Freie Wahl der Apotheke – Wenn der Arzt den Patient nötigen will, die Medikamente bei ihm zu beziehen, weil er sonst als Patient nicht rentabel sei für ihn.

Doch kein Umtausch – nein, wenn sie das vom Arzt bekommen haben, dann fragen sie auch ihn danach.

Wie praktisch das ist, wenn der Arzt die Medikamente gleich mitgibt. Aber das heisst nicht, dass sie auch genommen werden.

Beratung für lau – und der SD Arzt profitiert.

So sieht das Rezept eines SD-Arztes aus – ja, man sieht, dass der nicht viele davon braucht (1992?)

Soll ich die Tabletten zurückbringen? Nur EIN Hinweis, dass die Lagerhaltung beim Arzt suboptimal ist.

Auf die Apotheke Abwälzen (Teil 2) -der Arzt überlässt der Apotheke nur noch das zum abgeben (und diskutieren mit dem Patienten), was er nicht hat und die Kasse nicht übernimmt.

Fragen Sie dort – Abwälzen Teil 3. Ich darf dann nur noch das Spritzenmaterial abgeben und instruieren?

SD Nebenwirkungen – auch für das jetzt nötige Schmerzmittel muss man in die Praxis, weil die das lieber selber verkaufen.

Die Selbstdispensation in den Medien

Online-Knigge für Ärzte

Gestern hat der FMH (das ist die Vereinigung der Schweizer Ärzte) eine 5-Seitige Empfehlung für die Ärzte herausgegeben über den Umgang mit sozialen Medien.

Nachzulesen hier: Empfehlungen Umgang mit Sozialen Medien für Ärztinnen und Ärzte.

Das fand ich noch interessant und manches (vieles) lässt sich auch auf Apothekerinnen und Apotheker übertragen (auch wenn wir nur im Nebensatz „… oder anderen Gesundheitsfachpersonen“ abgehandelt werden).

Die neuen Medien, speziell die „sozialen Medien“ wie Internet allgemein mit facebook, Twitter, Homepages und Blogs bieten viele neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken. Es sind neue Wege zur Kommunikation … und so gut Austausch ist – im Gesundheitssystem unterliegt der wichtigen rechtlichen Beschränkungen … ich sage nur Patientengeheimnis!

Darüber habe ich – nur bezugnehmend auf den Blog – auch schon einmal geschrieben, siehe hier: Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog – das verhält noch immer.

Inhalte, Beiträge oder Bilder in den Sozialen Medien und im Internet sind schnell für eine beliebige und unkontrollierbare Anzahl Personen sichtbbar. Sie lassen sich kopieren, speichern, verbreiten oder weiterverwenden. Dadurch können unüberlegte Äusserungen und Bilder den Ruf einer Person oder eine Organisation in kurzer Zeit schwer schädigen. Zudem sind im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Daten und Informationen kaum löschbar.

Informationen sind heute reines Geld und immer mehr Unternehmen und Organisationen (wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften) erstellen anhand von diesen differenzierte Profile … und werden die in Zukunft auch vermehrt benutzen.

Dementsprechend finden sich in den Empfehlungen Tipps wie:

  • keine Geräte für Fotos und Videos von Patienten verwenden, die auch privat genutzt werden.
  • Patientendaten weitmöglichst weglassen oder so  verändern, dass sie anonymisiert sind und nicht zugeordnet werden können. (Auch bei Kommunikation über nicht sichere Kanäle wie whatsapp, Chats etc. oder bei Präsentationen unter Kollegen wie an Weiterbildungen sollte man daran denken).
  • Patientenbezogener fachlicher Austausch zusätzlich nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen.

Immer wieder auch gefragt: Soll ich Freundschaftsanfragen von Patienten auf Facebook als Arzt annehmen?

  • Dafür empfehlen sie getrennt vom privaten einen rein beruflichen Account für Praxis oder Spital (oder halt Apotheke) zu betreiben und mit Patienten nur darüber zu kommunizieren – also: Nein, Freundschaftsanfragen auf privaten Accounts besser zurückweisen.
  • Vorsicht auch, dass keine Ferndiagnosen gestellt werden – man sollte sich der Grenzen der Beratung und Behandlung über digitale Medien bewusst sein. So sollen konkrete Empfehlungen wenn überhaupt nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgegeben werden.

Dann erinnern sie an der Stelle auch wieder daran, dass ein respektvoller gegenseitiger Umgang unter Kollegen auch im Internet gelten und Beiträge über andere Ärzte (und Krankenpfleger, Apotheker etc.!) sachlich und objektiv bleiben soll, auch dann wenn man anonym unterwegs ist.

Konkret zu Beiträgen:

fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet korrekt, aktuell, sachlich, professionell sowie verständlich gestalten. Es wird empfohlen, Angaben zur
Fachrichtung und Qualifikation des Autors, zur Absicht des Beitrags, zu Quellen, zum Datum der letzten Aktualisierung sowie Kontaktinformationen aufzunehmen, Ziele und Zielpublikum der verwendeten Sozialen Medien und Plattformen zu berücksichtigen, allfällige Interessenskonflikte (finanzielle, ideelle etc.) zu deklarieren und zu beachten, dass die Sache und nicht die Person des Arztes oder der Ärztin im Vordergrund zu stehen hat;

Alles sehr gute Anregungen, Sachen, die man wirklich durchdenken sollte, bevor man „irgendetwas“ veröffentlicht … mir persönlich aber etwas zu trocken. Ein paar Beispiele was passieren kann (und passiert ist) wären hier sicher hilfreich. Vielleicht stehen die auch in der ausführlichen Version? – die habe ich noch nicht gefunden.

Spannend fand ich noch das:
als Schutzmassnahme regelmässig im Internet Beiträge zur eigenen Person zu suchen und überprüfen.

Nur dass sie hier nicht schreiben, was man denn dann machen soll. Heute ist es nämlich schon etwas so, dass man da als Arzt (respektive Praxis) nicht den gleichlangen Spiess hat wie der Patient (oder irgendwer sonst, ja auch der Kollegoide) der sich auf Bewertungsportalen oder in den sozialen Medien auch anonym über den Arzt auslassen darf. Was hat man da für Möglichkeiten?

Ganz wichtig auch die Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit am Schluss – da haben noch so manche Nachholbedarf, da bin ich überzeugt.

Nach der Lektüre will ich von Euch wissen: wäre Euch jetzt klar, wie verhalten? Habt ihr noch eine konkrete Frage oder ein Beispiel dazu, die wir vielleicht diskutieren können?

Habt ihr Hanftee? (Oder: wie legal ist Cannabis in der Schweiz?)

„Habt ihr Hanftee?“

Das fragt mich die polymorbide Stammkundin mit chronischen Schmerzen per Telefon am frühen Morgen. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die einen total aus der Bahn werfen …

„Meine Therapeutin hat gemeint, das wäre etwas für mich und ich soll in der Apotheke nachfragen, ob ich das bekomme.“

Pharmama: „Uh – das ist nicht etwas das verkehrsfähig ist in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich das bestellen kann … Moment …“

(und während ich das checke bei unseren Drogenlieferanten*  redet sie fröhlich weiter)

Sie (die Therapeutin) hat gemeint das wäre etwas für mich. Ich bin ja so empfindlich und vertrage fast nichts neues, aber ein wenig davon als Tee … sie hat gemeint, das braucht auch nicht viel und für mich muss das auch wirklich nicht stark sein, also ich könnte dasselbe nehmen, wie das, was sie rauchen und einfach nur ein Bröckchen davon aufgiessen …“

Pharmama: „Ja – es ist möglich, dass das etwas für ihre Schmerzen wäre, aber … ich komme da nicht ran. Das hat weder unser Grossist noch einer unserer …Teelieferanten. Keine Chance.“

„Aber … wie bekomme ich das denn? Soll ich bei (andere Apotheke) nachfragen? Die haben doch viel so Naturheilmittel.“

Pharmama: „Die unterstehen den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie wir.“

Ich druckse etwas herum … ich kann ihr nicht raten, das selber anzubauen, obwohl das in ihrem Fall nicht die schlechteste Variante wäre. Hanfkonsum und Anbau ist illegal. In der Praxis bestrafen sie nicht gewerbliche Anwender aber oft recht liberal mit nur etwa 100 Franken (statt der Maximalbusse von 10’000). Aber das Problem bleibt auch da: ich wüsste  nicht, wo man Samen oder so was dafür herbekommt.

Also erzähle ich ihr etwas über die Formen von Cannabis, die man in der Apotheke bekommen kann. Legal … mit den richtigen Voraussetzungen.

Sativex Spray – das ist als Arzneimittel zugelassen und braucht zum Bezug nur ein Betäubungsmittelrezept. Es hat allerdings nur die Indikation MS und die Krankenkasse bezahlt das auch nur für diese Anwendung, ansonsten bleibt der Preis von 645 Franken für die 3 Fläschen zu 10ml am Patienten selber hängen.

Vorher schon gab es Dronabinol Tropfen – auch Cannabisextrakt. Der Bezug braucht aber neben einem Betäubungsmittelrezept ausserdem noch eine Sonderzulassung für jeden einzelnen Patienten, die der Arzt beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) beantragen muss. Und auch hier muss die Krankenkasse das nicht bezahlen. Preis hier für 10ml etwa 350 Franken.

Und dann haben wir das natürlich noch in homöopathischer Form oder in der Spagyrik, aber das … bringt ihr kaum etwas.

Aber Cannabis könnte einer Patientin wie ihr wirklich etwas bringen. Sie leidet unter chronischen Schmerzen, die schlecht einstellbar sind. Höchstwahrscheinlich Nerven-bedingt. Cannabisextrakt hat schmerzstillende und krampflösende Eigenschaften – die Wirkung gegen Schmerzen ist dabei auf einen Effekt zurückzuführen wie beim Valium: das THC macht, dass einem die Schmerzen auch etwas mehr „egal“ sind.

Gerade für Leute wie sie, die sich (im Alter einerseits wegen der Beschwerden, andererseits auch aus Ermangelung anderer Beschäftigungen) fast etwas zu sehr mit dem eigenen Körperempfinden befassen wäre das durchaus etwas.

Ich hoffe, dass das bald etwas liberaler gehandhabt wird. Ich brauche nicht unbedingt die das Zeug rauchenden Kiffer in der Apotheke. Aber für diejenigen, die das aus medizinischen Gründen brauchen. Faktisch wäre das auch nicht so teuer in der Herstellung. Cannabis ist einfach anbaubar und auch Extrakte daraus herzustellen dürfte nicht die Welt kosten, da könnte man (wenn das nicht mehr neu und wegen der Regulation so teuer ist) das mit vernünftigen Preisen doch auch von der Krankenkasse übernehmen lassen.

Momentan sind mir in der Apotheke die Hände gebunden, was das angeht.

*Drogen im Sinne von getrocknete Kräuter, natürlich!

Nein zu Darmkrebs : Vorsorgekampagne in der Schweiz

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50plus: Dann direkt zur Darmkrebs-Vorsorge

Frühzeitig erkannt, ist Darmkrebs sehr gut heilbar. Nutzen Sie die Chance und ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker ihr persönliches Darmkrebsrisiko.

Die Aktion findet vom 1. März bis 16. April 2016 statt. Besuchen Sie uns und machen Sie den ersten Schritt zur Darmkrebsvorsorge!

www.nein-zu-darmkrebs.ch

Darmkrebs ist ein grosses Problem und hier die dritthäufigste Krebserkrankung. Jährlich sterben in der Schweiz etwa 1700 Menschen daran … dabei wäre das ein Krebs, den man relativ einfach früh entdecken kann und -weil er sich eher langsam entwickelt- dann auch gute Heilungs- und Behandlungs-chancen bestehen.

Bei der Vorsorgekampagne arbeiten der schweizerische Apothekerverband, die Hausärzte Schweiz, die Krebsliga und noch mehr Vereine zusammen um die Problematik der Bevölkerung näher zu bringen. In 771 Apotheken schweizweit sind Beratungen und Vorsorgetests machbar. – Ja, Pharmamas Apotheke ist auch dabei!

Wenn Sie zwischen 50 und 75 Jahren alt sind, gehen Sie einfach in eine der Apotheken, die da mitmachen und lassen sich beraten. Dort wird ihr persönliches Risiko abgeklärt und entweder ein Stuhltest abgegeben, den Sie zu Hause machen können und der dann in einem renommierten Labor in Lausanne ausgewertet wird, oder Sie werden zum Hausarzt oder Gastroenterologen weiter geleitet für vertiefte Abklärungen.

Der Stuhltest ist eine einfache und sichere Methode, womit immunologisch auch nicht sichtbares Blut im Stuhl nachgewiesen wird. Dies ist oft ein Hinweis auf Polypen oder Vorstufen von Darmkrebs.

Das Ergebnis wird bei einem weiteren Termin in der Apotheke mit Ihnen besprochen und ausgewertet. Ein positiver Test bedeutet nicht zwingend Darmkrebs, aber dem sollte nachgegangen werden in Form eines Abklärungstermins beim Hausarzt oder Gastroenterologen, der eine Kolonoskopie (eine Dickdarmspiegelung) macht, die dann eine genauere Betrachtung und eventuell schon Entfernung von Krebs-Vorstufen ermöglicht.

Vor etwa 10 Jahren gab es schon einmal eine Kampagne, inzwischen wurde aber der Test verbessert und die Auswertung wird nicht mehr in der Apotheke gemacht, sondern in einem Labor – worüber ich selber froh bin … Ich war nämlich vor 10 Jahren schon dabei bei der Kampagne.
So ein Test sollte übrigens, wenn er negativ ist, nach etwa 2 Jahren wiederholt werden.

Der Preis für den Test beträgt während der Kampagne 28 Franken (10 Franken für das Material und 18 Franken für den Aufwand).

Die Krankenkasse würde das als Vorsorgeuntersuchung bezahlen, rechnet es aber an die Franchise an … und man muss es dafür beim Arzt machen, wo man zusätzlich noch für den Termin zahlt. 28 Franken ist wirklich günstig und die Apotheke ist eine einfach zugängliche Anlaufstelle (kein Termin nötig). Eine  Kolonoskopie wird von der Krankenkasse alle 10 Jahre übernommen – ist aber ein wesentlich grösserer Eingriff in den Körper und einiges teurer.

Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

Gyno Canesten: Nur die Creme alleine enthält 20mg Clotrimazol. Im Kombipack ist aber die Creme mit 10mg Clotrimazol drin (also geringer dosiert) … die entspricht der normalen Canesten Creme, die man auch für die Haut anwendet.
Also ist es nicht ganz dasselbe, wenn man ein Kombipack abgibt oder die Vaginalcreme und die Vaginaltabletten separat.
Ausserdem: die werden nur via Zusatzversicherung bezahlt. Wer will dass es über die Krankenkasse geht (liebe Ärzte?) verschreibt (oder gibt ab) eines der Generika: Corisol oder Fungotox.

Gegen Fieberkrämpfe gibt man Diazepam in Rectaltubes (beides Rezeptpflichtig. Flüssig für in den After). Das gibt es in der Schweiz von 2 Firmen: Diazepam Desitin Rectal Tube und Stesolid Rectal Microclisma. Das Stesolid ist NLP – nur via Zusatzversicherung. Das Desitin ist SL – via Grundversicherung. Keine Ahnung weshalb.

Canesten Nagelset gibt es auch in der Schweiz. Das ist aber anders als das, was es zum Beispiel in Deutschland gibt. Dort hat es wirklich ein Mittel gegen den Nagelpilz drin. Bei uns ist es (nur) eine hochdosierte Urea Creme, die den betroffenen Teil des Nagels ablöst. Das ist nur ein Teil der Behandlung. Man muss zwingend empfehlen danach mit einem Pilzmittel zum Beispiel der Canesten Creme o.ä. weiterzubehandeln.  Bei uns ist das nur als Medizinprodukt zugelassen und nicht als Medikament von der swissmedic … aber genau deshalb darf bei uns dann keine Salbe drin sein, die Liste C ist. Ich finde das enorm ungeschickt gelöst.

Solmucol und Solmucalm Sirup (Mittel gegen Husten) haben vor einiges Zeit die Flaschen gewechselt … und jetzt muss man zur Zubereitung nicht mehr drücken auf den Deckel oben, sondern ihn herunterschrauben. Das ist wichtig zu sagen, weil sonst diejenigen, die das kannten jetzt die Flasche kaputtmachen …

Brufen ret 800mg und Irfen retard 800 mg sind zwar im Computer als Generika drin, aber als „unterschiedliche galenische Formulierung“ was man in dem Fall unbedingt beachten sollte, denn sie haben auch unterschiedliche Aufnahme im Körper und demnach andere Dosierungsintervalle!
Die Absorption von Ibuprofen aus Brufen Retard erfolgt fortlaufend über 24 Stunden. Dosierung: 2 Tabl. abends nach dem Essen, evtl. zusätzlich morgens 200-600 mg in nicht-retardierter Form.
Irfen ret:  Dosierung Unabhängig der Mahlzeiten, evtl. in Wasser suspendieren. >12 J.: in 2 Gaben, max. 2400 mg tgl / Die mittlere Verweildauer der Substanz im Plasma beträgt 9-10 Stunden für die Retardtablette.
Dagegen entspricht das Ibuprofen retard sandoz  dem Brufen.

Dasselbe Problem hat man übrigens bei Tramal retard und Tramadol retard (2x/Tag) und Tramactil uno (1x pro Tag).

Grand Frère: Bei manchen Medikamenten ist die kleine Packung SL (also Grundversicherung übernommen) und die grosse NLP (also von der Zusatzversicherung übernommen). Wenn (Falls) die grosse Packung vom Preis her günstiger ist als die entsprechende Menge in kleinen Packungen gilt die Grosspackung als Grand Frere und wird (automatisch) zu SL also auch von der Grundversicherung übernommen, wenn man das eingibt. Falls nicht (weil der Preis höher ist) bleibt es nicht nur NLP, sondern die Kasse bezahlt auch nur einen Teil. Davon haben wir inzwischen einige … und man muss extrem aufpassen, weil wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat, der Computer nicht reklamiert … der Patient zahlt so einfach „zu viel“. Achtung bei Aerius 50 Stück (10er und 30er ok), Leponex 500ern, etcetera … Andererseits gibt es Ialugen plus, wo die kleine Packung feriverkäuflich und NLP ist und die grosse rezeptpflichtig und SL … und der Unterschied ist nur 5g.

Limitationen. Erstaunlicherweise werden in der Schweiz teils Körperlotionen sofern eine medizinische Indikation dafür besteht bezahlt. Zum Beispiel Antidry oder Excipial Bodylotion oder Linola fett. Aber: Manche davon werden praktisch unbegrenzt bezahlt von der KK (die Excipial), andere unterstehen einer Mengen-Limitation (Antidry).

Kennt ihr noch mehr so „spezielle“ Sachen? Teilt sie in den Kommentaren!