Mann in der Apotheke mit einer Frage an den „Chef“. Ihn habe ich schon ein, zwei Mal gesehen, weil er Fragen hatte zu Medikamenten, er hat auch etwas gekauft, aber mit Rezept habe ich ihn noch nicht gehabt.
Mann: „Ich hätte da eine Frage … sie rechnen ja auch mit der Krankenkasse ab?“
Pharmama: „Ja?“
Mann: „Ich habe da eine Krankenkasse wo ich eigentlich in der Apotheke bezahlen muss und das einschicken. Aber bei der Kreuz-Apotheke habe ich eine Abmachung, dass sie das direkt mit der Krankenkasse abrechnen.“
Pharmama: „Eine Forderungsabtretung.“
Mann: „Ja genau. Machen Sie das auch?“
Pharmama: „Hmmm. Eigentlich nur bei langjährigen Stammkunden, die wir gut kennen.“ (Ungesagt: das ist er nicht). „Und bei Neuen verlangen wir vorgängig einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister.“
Mann: „Oh. (macht er – und deutet mit den Händen einen Abstand von einem halben Meter an) … der ist sooo lang.“
Pharmama: „Oookay, … dann brauchen Sie ihn nicht zu besorgen, dann machen wir das nicht.“
Mann: „Ich wäre jetzt gerne zu ihnen gekommen …“
Pharmama: „Nun .. Danke?“
Mann: „Und ich hätte ihnen so monatlich etwa 600 Franken gebracht!“
Pharmama: „Nun, ja. Das sind 600 Franken Umsatz, (nicht Gewinn! der wäre einiges niedriger), der uns dadurch leider entgeht. Allerdings … wenn es irgendwann ein Problem zwischen Ihnen und der Krankenkasse gibt, dann zahlt uns die Krankenkasse gar nichts – und dann habe ich 600 Franken Verlust real. Das ist ein Risiko … das möchte ich momentan nicht eingehen.“
Er nickt verständnisvoll und geht.
Na, wenigstens war er ehrlich. Auch bei Leuten mit „sauberem“ Betreibungsauszug ist es im übrigen nicht garantiert, dass das danach immer klappt. Von einer anderen Apotheke habe ich letzens von einem Fall gehört, der nach der Kontrolle und Ausstellen des Vertrages das 1 Jahr problemlos gegangen ist … und dann hat er offenbar bei der Krankenkasse seine Prämien nicht mehr bezahlt und sich gleichzeitig in der Apotheke noch auf Vorrat Medikamente besorgt. Dann ist er weggezogen. Die Apotheke bekam die Aulagen nicht von der Krankenkasse zurück (in dem Fall fast 3000 Franken). Erst danach hat sich herausgestellt, dass der Mann kurz vorher zugezogen ist – und im alten Wohnkanton offenbar dasselbe abgezogen hat. Der Betreibungsauszug ist kantonsabhängig. Man „nimmt“ ihn nicht mit …. und wenn man das nicht weiss und auch vom alten Wohnort (oder Wohnorten) einen verlangt (und dann wird das ziemlich aufwändig), dann kann man bei so etwas reinlaufen. Schweizer Kantönligeist – nicht immer eine gute Sache.
Was ist ein Betreibungsauszug?
LikeLike
Wenn Mahnungen keinen Erfolg gezeigt haben, gehst du mit deiner Geldforderung zum Betreibungsamt. Dieses kassiert von dir einen Kostenvorschuss, und stellt dann die Forderung dem Schuldner zu – ohne die Forderung zu prüfen. Einspruch erheben kann der Schuldner ja selbst…
Entweder bezahlt der Schuldner, er bestreitet die Schuld (entweder erfolgreich oder nicht), oder er kann nicht bezahlen, worauf ein Schuldschein ausgestellt wird.
Der Betreibungsauszug dokumentiert, wie viele und wie hohe Forderungen gegen die Person offen sind, beziehungsweise in den letzten fünf Jahren offen waren. Diesen Auszug kann man für sich selbst anfordern, oder man kann ihn für eine fremde Person anfordern (etwa, um die Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners festzustellen).
LikeGefällt 1 Person
„Diesen Auszug kann man für sich selbst anfordern, oder man kann ihn für eine fremde Person anfordern ..“???
Gibt es in der Eidgenossenschaft nicht so etwas wie ein „Bank-„Geheimnis?
LikeLike
Das ist ja auch kein Bankauszug – das zeigt nur, ob die Person Schulden hat(te) oder wie zuverlässig sie zahlt.
LikeLike
Also quasi wie die SCHUFA-Auskunft?
LikeLike
@Hermione: ich nehm es an. die kenne ich dafür nicht.
LikeLike
@ Hermione: Nein, die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, die in ganz Deutschland agiert. Die Schufa hortet eine Unmenge private Daten aus unterschiedlichsten Quellen, eine richtige Datenkrake halt. Den Kreditwürdigkeits-Score ermittelt die Schufa nach einem geheim gehaltenen System.
Dem gegenüber agiert jedes Betreibungsamt für sich allein, und deckt je nach dem nur den eigenen Kanton, den eigenen Bezirk oder auch nur die Gemeinde (!) ab.
Weil die Schweiz ein relativ schlankes Zwangsvollstreckungsrecht kennt (du beantragst für ca. 65 Euro einen Zahlungsbefehl, der zugestellt wird, innert 10 Tagen muss der Schuldner reagieren…), sind die Betreibungsauszüge ein relativ günstiges und zuverlässiges Instrument, um die Kreditwürdigkeit eines Menschen zu beurteilen. Auch ist da der Datenschutz gewährleistet – der Schuldner weiss immer, welche Daten an interessierte Stellen herausgegeben werden könnten. Und sämtliche Auskünfte unterliegen keinem Bewertungsverfahren…
LikeLike
So kannst Du herausfinden, ob jemand vorher Schulden gemacht hat und eine Betreibung hängig ist. Der Betreibungsauszug kann von einem für sich selber bei verschiedenen Stellen der Kantonsverwaltung(oder im Internet) bestellt werden, kostet aber etwas (ca. 20 Franken?). Man kann ihn theoretisch auch für jemanden anderen einholen … allerdings nur, wenn dazu „besonderes Interesse“ besteht, wie ein bevorstehender Vertrag. Zum Beispiel wird das heute auch häufig vor einer Vermietung einer Wohnung verlangt. Das Problem da ist aber dasselbe: der gilt immer nur für den (aktuellen) Kanton – und nicht für frühere Kantone. Da gibt es inzwischen Spezialisten, die das wissen und deshalb immer wieder umziehen.
LikeGefällt 1 Person
Diesen Auszug muss man recht oft vorlegen, wenn man einen verantwortungsvollen Job übernehmen will (zum Beispiel im Bereich Finanzen/Treuhand), oder wenn man eine Wohnung mietet.
Wenn das Betreibungsamt auf eine Betreibung hin einen Zahlungsbefehl schickt – und man diesen rechtzeitig bezahlt – dann gibts trotzdem einen unschönen Eintrag im Betreibungsauszug.
„Oh, Herr X leidet unter finanziellen Engpässen…“
LikeLike
Naja – vorher hat Herr X aber schon 3 Mahnungen dafür bekommen und dann wurde das dem Amt gemeldet für die Betreibung. Und anfechten kann man das ja (ziemlich problemlos) erstmal auch. So ganz ohne Grund „passieren“ diese Einträge ja nicht.
Vielleicht sind sie in dem Fall auch kein Hinweis auf finanzielle Engpässe, sondern auf eine gewisse Unzuverlässigkeit …
LikeLike
Danke euch. Also ein wenig wie bei uns das polizeiliche Führungszeugnis nur auf Finanzen beschränkt.
LikeLike
Meine Apotheke rechnet mit der KK ab, als ich nach der Op Verbandsmaterial beziehen musste hat mir die Apotheke Rechnungen gesendet für die Beträge, die die KK nicht übernommen hat.
LikeLike
Zu dem Hören-Sagen-Fall:
1) Die Frage ist, ob es eine Nach-Meldeadresse gibt. In D kann man gegen einen kleinen Obulus von ca. 10€ beim Einwohnermeldeamt rausbekommen, wo derjenige hin verzogen ist. Damit stehen dann Nachforderungen im neuen Heim die Türen offen.
2) Wenn derjenige das schon einmal abgezogen hat, ist auch Vorsatz zu unterstellen. Zumal sich das ganze für denjenigen ja nur lohnt, wenn er mit dem Umzug auch die Versicherung zu einer neuen wechselt… Es handelt sich dann also um einen Fall von schwerem Betrug, welcher auch anwaltlich zu klären wäre – insbesondere wenn man die Apotheke ausfindig machen kann, wo er das vorher schon „ausprobiert“ hat. Direkt an den Staatsanwalt – Schweigepflicht kann man hierbei getrost in den Skat drücken, denn im Wiederholungsfall gilt es, die Öffentlichkeit vor weiterem solchen Gebaren zu beschützen – und dieser darf (und will hoffentlich auch) ermitteln, was dem netten Patienten so durch den Kopf und durch die Brieftasche ging. Da kenne ich kein Mitleid, denn mit mir kennt da auch keiner Mitleid, wenn ich meine Rechnungen nicht bezahle.
LikeLike
…stimmt grundsätzlich so!
Um mal die Schweizer Begriffe zu übersetzen: In D nennt man das Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Diese werden bei Rechtskraft u.a. auch an die SCHUFA gemeldet.
Allerdings gibt es für entsprechende Kandidaten Mittel und Wege genug.
Besonders beliebt: Bei Umzug einfach nicht ummelden! Ist zwar verboten – kostet aber wenn man es „vergessen“ hat schlimmstenfalls so 10-20 €€€ Gebühr!
Oder sich einfach nach Brunei, Timbuktu etc. abmelden – keiner fragt nach…!
Für den Gläubiger aber danach sehr schwer zu finden!
Die SCHUFA ist übrigens ein ziemlich zweifelhafter Verein. Es reicht, wenn der Nachbar links und rechts von Euch Kredite hat platzen lassen, um ein schlechtes Scoring zu erhalten. „Schlechte Wohngegend…“
LikeLike
Die Schufa hatte, wie ich gelesen hatte, mit einem Forschungsinstitut zusammen eine Methode entwickeln wollen, um via Social Media die Kreditwürdigkeit ihrer „Kunden“ einzuschätzen. Ein recht übler Verein ist das.
Postest du nicht genügend Urlaubsbilder aus exotischen Destinationen, wird eine geringere Kreditwürdigkeit angenommen. Gehst du Wandern anstelle Motorrad fahren, ebenfalls…
Rasterfahndung halt – aufgrund eines an und für sich völlig unverfänglichen Datenpunkts (z.B. macht vor allem zu Hause Ferien als in Übersee) gerät man unter einen bestimmten Verdacht, gegen den man sich nicht wehren kann. Da es blosse Daten- und keine Beweis-Sammlungen sind, können Daten nur verdächtigen, aber nie von einem Verdacht freisprechen. Und dann bleibt man mal hängen…
In der Schweiz gibts glücklicherweise keine Auskunftei mit einer vergleichbaren Stellung.
LikeLike
Turtle, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die SCHUFA nix taugt! Wer ist nicht kreditwürdig? Richtig – ein Gefängnisinsasse!
2006 war ein Vereinskollege wegen mehrerer Trunkenheitsdelikte im Verkehr inhaftiert. Ich war solange sein „Geschäftsführer“! Durch einige legae Kniffe schaffte ich es über ein Jahr hinweg, seine SCHUFA so rein zu halten wie einen Babypopo!
LikeLike