Dienstleistungen in den Schweizer Apotheken

In der Schweiz sind Apotheken Detailhändler mit dem Auftrag, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Sie bekommen keine Gelder vom Staat. Die Arbeit wird über Pauschalen (im LOA Vertrag mit den Krankenkassen) und Dienstleistungen finanziert, nur ein sehr geringer Teil über die Medikamentenmargen. Das ist gut, denn die Margen der Medikamente sinken seit Jahren, weil auch die Medikamentenpreise sinken. Das sind die von der Kasse bezahlten Medikamente, bei denen das BAG die Maximalpreise bestimmt. Nicht die freiverkäuflichen Sachen.

Von den LOA Pauschalen habe ich im letzten Artikel geschrieben. Hier nun etwas über die Dienstleistungen. Die Apotheken in der Schweiz erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen (DL): niederschwellige Gesundheitsangebote, die Arztpraxen und Notfallstationen entlasten. Sie werden vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) gesetzlich unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen (wie der Besuch von Kursen, Beratungsraum, Analysegeräte und kantonale Bewilligungen). Sie sind personal-, zeit- und kostenintensiv – und werden auch heute noch meist nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Nicht jede Apotheke bietet deshalb jede Dienstleistung (DL) an. Teilweise ist eine Terminvereinbarung nötig, viele Dienstleistungen können aber gerade beim Besuch in Anspruch genommen werden.

Die kostenlose Triage bieten alle Apotheken: Was kann man selbst behandeln, was ist mit Konsultation in der Apotheke möglich, was gehört zum Arzt, was ist ein Notfall?

Die Konsultation in der Apotheke teilt sich auf in:
DL Dokumentation CHF 7 (für Abgabe Liste B minus (B-) Medikamente wie Mometason NS, Domperidon)
DL Dokumentation und Abklärung CHF 12 (für Abgabe Liste Bplus (B+) Medikamente wie Sildenafil, Triptane, Ibuprofen 600)
DL Triage CHF 30 (im Beratungsraum: Themen wie Bindehautentzündung, Rachenentzündung, Schmerzen, Zeckenstich, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung, Asthma, Migräne, Allergien, Hämorrhoiden, Verstopfungen, Hauterkrankungen, erektile Dysfunktion

Messungen
Blutdruck messen CHF 5
Blutzucker messen CHF 18
Langzeit-Blutzucker Hb1Ac messen CHF 39
Cholesterinprofil / Blutfettwerte CHF 39
CRP messen (Entzündungswert) CHF39
Fiebermessung CHF 5
Gewichtsmessung CHF 5
Körperfettmessung CHF 5
Strep A Test CHF 15
Urinstatus (bei Harninfekt) CHF 10
Blutentnahme (kapillär und venös) für Labor
Cardiocheck CHF 69 (diverse Messungen plus Besprechung der Resultate)
Lungenfunktionscheck (Peakflowmeter) CHF 18
Allergiecheck CHF 69 (Bluttest Ak auf häufige Allergene und Besprechung)

Diverses Prophylaxe und Anwendung
Notfallkontrazeption / Pille danach Beratung und Abgabe (Pille separat) CHF 25

Wundversorgung nach Zeitaufwand CHF 10 bis CHF 30 (Material teils separat)
Zeckenentfernung CHF 10

Impfen CHF 25 (Impfstoff separat) – wird leider immer noch nicht von der Krankenkasse übernommen, da nur die Kosten von ärztlich durchgeführten Impfungen und Impfberatungen gemäss Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung übernommen werden. Das sollte nächstes Jahr hoffentlich ändern. Kantonal gibt es unterschiedliche Vorschriften, was geimpft werden darf in der Apotheke.
Impf- und Reiseberatung CHF 25
Impfdossier (Neuerfassung, Validierung und Beratung) CHF 39
Injektion durch die Apothekerin CHF 15

Ohr-Check / Otoskopie CHF 25
Ohrspülungen CHF 59 / CHF 79

Polymedikationscheck CHF 49

Hauslieferservice (nur bestehende Patienten) kostenlos bis Pauschale.

Stütz- und Kompressionsstrümpfe anmessen und bestellen (Kompressionsstrümpfe werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch Fachpersonal angemessen.)

Vermietung (Krücken, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, Babywagen, Lichttherapielampen)

Rauchstopp-beratung

Darmkrebsvorsorge (wo nicht der Kanton das übernommen hat)

Covid Tests, Antikörpertest

Arzt per Telemedizin konsultieren

Taping

Augeninnendruckmessung

Die genannten Preise sind Preisbeispiele (Stand Mai 26) und nicht in allen Apotheken identisch.

Wie erwähnt, sind die Dienstleistungen aktuell meist Selbstzahler-Leistungen der Patienten, obwohl sie eine Erleichterung für das Gesundheitssystem darstellen.. Es gibt allerdings schon Krankenkassen, die das Potential erkannt haben und mit den Apotheken zusammenarbeiten. Vor allem die Swica. Swica-Versicherte profitieren von Vorteilen. Beim Netcare-Modell verpflichten sich Patienten (analog zum Hausarzt-Modell) zuerst das Problem in der Apotheker anschauen zu lassen. Bei der Triage entscheiden dann die Apotheker*innen, ob es einen Arztbesuch braucht. Wird die Konsultation in der Apotheke nötig, so bezahlt die Krankenkasse diese – die abgegebenen Medikamente (auch Liste B) bezahlt der Patient noch selber.

Die nächste „neue Dienstleistung“? orale Kontrazeptiva verschreiben?

Es liegt vielleicht nicht weit oben auf meiner „Wishlist“ für die Apotheke, aber es ist eine Möglichkeit, die aktuell diskutiert wird: Apotheker sollen als neue Dienstleistung die oralen Kontrazeptiva verschreiben / abgeben dürfen.

Mara hat mich kontaktiert, da sie als Apothekerin und Doktorandin an einem Projekt dran ist, ein Teilprojekt ihrer Dissertation ist eine Umfrage, ob Schweizer Apotheker/innen interessiert sind, die Dienstleistung «Verschreibung von hormonellen Kontrazeptiva» anzubieten. Sie sucht weiterhin Apotheker*innen, die an der Umfrage teilnehmen, damit sie auch Aussagekräftig ist – ihr findet sie im aktuellen Pharmajournal (oder schickt mir rasch eine mail an pharmama08(at)gmail.com für den Link dazu).

Grundsätzlich finde ich das interessant – in anderen Ländern (wie den UK, den USA, Neuseeland, tatsächlich laut WHO in 35 von 147 Ländern) wird das schon praktiziert und angeblich sind nach Umfragen auch eine Mehrheit der deutschen Ärzte einem Klassenswitch der oralen Kontrazeptiva nicht abgeneigt. Die „Pille“ gehört neben dem Kondom (immer noch) zu den meistverwendeten Verhütungsmitteln … und auch ich hatte in der Apotheke schon Situationen, wo ich froh gewesen wäre, wenn ich das hätte anbieten können. Im Rahmen des „Pille danach“ Gespräches zum Beispiel. Ausserdem weiss ich, wie lange es dauert, wenn es kein Notfall ist, einen Termin beim Frauenarzt zu bekommen. 3-4 Monate (meinen Juni Termin habe ich im Februar abgemacht).

Aber zuvor brauche ich etwas mehr. Wenn ich als Apothekerin so etwas machen soll, dann gilt das wie für die anderen neuen Dienstleistungen und Kompetenzen, die man erwerben kann: ich muss das nötige Wissen dafür haben (zum Teil auch neu lernen: es ist schon etwas her, seit meiner Ausbildung und es hat doch einiges geändert).

Dann fände ich Richtlinien gut, anhand derer man die Abgabe macht.

Dokumentation – im Rahmen, aber für die Absicherung finde ich das sinnvoll. Ich gebe ja auch kein Viagra ab, ohne das zu machen …. Oh, das habt ihr noch nicht mitbekommen? Sildenafil ist seit neustem auf der Liste der rezeptpflichtigen Medikamente, die die Apotheke ohne Rezept abgeben darf. Bevor jetzt mitlesende interessierte Männer die Apotheke stürmen: Eine vorhergehende Abklärung ist nötig (und sinnvoll – ich will den Patienten ja nicht ins Grab bringen, weil er nicht selber erwähnt, dass er auch Nitrate nimmt) und die Zeit und der Aufwand dafür ist nicht gratis. Günstiger vielleicht als beim Arzt, aber ich bin danach auch eingeschränkt in der Menge, die ich abgeben darf – 4 Tabletten einmalig.

Jedenfalls zurück zu den oralen Kontrazeptiva ohne Rezept direkt in der Apotheke: Wär das was? Unter welchen Voraussetzungen?

Studieren geht über probieren (Bitte fragt!)

Ich bin mal wieder am Telefon wegen einer Abklärung beim Arzt. So wie’s aktuell läuft, müsste ich mich in der Apotheke dreiteilen können, um allem gerecht zu werden.

Sabine, die Drogistin taucht neben mir auf: „Nur kurz: Bis wann kann man die Pille danach nehmen? Die längere?“

„Äh – 5 Tage?“

„Oh. Das hat sich dann wohl erledigt.“

Sabine verschwindet wieder.

Ich frage sie danach was das war. Und bin fast froh hat sie das übernommen – sie kann das doch … einfühlsamer.

Die Frau ist seit 2 Wochen über dem Termin, an dem die Periode kommen sollte. Ja, ZWEI Wochen. Der Clearblue Schwangerschaftstest gibt auch (schon) an.

Und weshalb kam sie erst jetzt?

Sie hat nach dem ungeschützen Geschlechtsverkehr vor etwa 3 Wochen zwei (no-name) Schwangerschaftstests aus dem Supermarkt gemacht, die negativ waren und gedacht, das sei dann wohl okay.

War es nicht.

Ich … würde da noch nicht einmal die Schwangerschaftstests runtermachen, ich denke, sie hat die einfach zu früh gemacht – die brauchen ja etwas, bis sie angeben können – und dann gedacht: alles gut, ich bin nicht schwanger.

Das bringt gar nichts. Besser wäre es gewesen, dann die Pille danach zu holen. Oder zumindest zu fragen, was sie machen soll.

Naja, Zu spät jetzt.

Die Kollegin hat sie dann direkt zum Frauenarzt geschickt. Mit weniger Augenbrauen hochziehen als ich das gekonnt hätte.

Es ist nicht so, als ob ich nicht schon fast alles gehört hätte. Nur fällt es mir gelegentlich schwer, da den nötigen „sparsamen Gesichtsausdruck“ beizubehalten. Hier ein paar weitere Pille-danach-Geschichten:

Politische Geschenke an Apotheke und Arzt? Impfen und Selbstdispensation

In Deutschland wirft die Politik den Apothekern das Impfen praktisch als Zückerchen hin, in der Hoffnung vielleicht, dass die Apotheker dafür den Medikamenten-Versand so wie er ist durchgehen lassen. Dabei ist das definitiv nicht die Rettung der Apotheken, die wegen der ungerechten Bevorzugung der ausländischen Versandapotheken vielerorts noch mehr darben als bisher schon.

Also: Ich bin absolut pro Impfen durch die Apotheker, aber wenn ich sehe, wie in Deutschland an sich gute Ansätze im Gesundheitssystem zu nichte gemacht werden, teile ich die Bedenken der Apotheker dort. Beispiel Pille danach: das dürfen die Apotheker seit letztem Jahr in Deutschland – wie in der Schweiz schon davor. Aber statt zur Kompetenzerweiterung beizutragen und als echte Dienstleistung abgegolten zu werden, wird der Apotheker auch hier wieder nur als «Dispensator» heruntergestuft. Wenn ich in der Schweiz das in der Apotheke abgebe, passiert das nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Apotheker, wird protokolliert und ich darf dafür etwas verlangen. Das mache ich auch. Hochpotente Medikamente (die vorher aus Grund rezeptpflichtig waren) schiebe ich nicht einfach über den Ladentisch.

Dasselbe gilt für das impfen – so sicher und wirksam es ist. Wir impfen in der Apotheke. Das darf ich unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört ein spezieller Ausbildungstitel: Apotheker FPH Impfen und Blutentnahme. Dazu gehören Weiterbildungen alle 2 Jahre. Geeignete Räumlichkeiten (mit einer Möglichkeit den Patienten hinzulegen). Notfallequipment (Adrenalinpens, Beatmungsmaske, ev. Sauerstoff). Dazu gehört die Patientenvorbereitung und Protokollierung: Vor der Impfung klären wir ab, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Wir impfen nur Erwachsene, keine Kinder (bis 16 Jahre), keine Schwangeren, keine Immunsupprimierten. Wir impfen nicht unter Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio). Wir impfen nicht, wenn Allergien gegen Impfstoff oder Bestandteile vorhanden sind oder bei vorherigen Impfungen Reaktionen aufgetreten sind. Wir sind wirklich vorsichtig … und genau. Und wir können nur gegen einzelne Sachen impfen: Grippe, FSME, ev. Hep A, Hep B, MMR … (kantonal unterschiedlich).

Darum machen wir das auch nicht gratis. Neben dem Impfstoff verlangen wir etwas für die Arbeit drumherum. Das mag tatsächlich in einigen Fällen mehr sein als beim Arzt … andererseits: Bei uns ist kein Termin nötig und kaum Wartezeit. Damit entlasten wir Hausärzte und Notfallaufnahme der Spitäler.

Mit dem Impfen in der Apotheke wird die Apotheke weiter als einfach zu erreichende und kompetente Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Bevölkerung etabliert. Der Beitrag zur Gesundheitsprävention hilft auf weite Sicht auch die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Impfen in der Apotheke erhöht die Durchimpfungsrate … wir wollen gesunde Menschen impfen, die sich und andere schützen wollen.

Was die Politik häufig übersieht – und was wichtig ist, festzuhalten – Apotheken sind Unternehmen. Wir bieten Arbeits- und Ausbildungsplätze. Gerade in dörflichen und ländlichen Gegenden erhöht eine Apotheke die Lebensqualität und die Wohnattraktivität der Gemeinden. Als Unternehmen muss eine Apotheke jedoch rentieren – bedeutet: erweiterte Kompetenzen (die durch teure Ausbildungen erworben werden müssen) müssen auch entsprechend vergütet werden.

Übrigens: Die deutschen Ärzte drohen ja jetzt damit, dass wenn die Apotheker impfen «dürfen», sie praktisch im Gegenzug die Selbstdispensation (SD) einführen möchten, also selber Medikamente verkaufen. Mal abgesehen davon, dass ich denke, dass sie nicht wissen, was sie sich da aufhalsen (mit den damit zusammenhängenden Rabattverträgen und Retaxationen in Deutschland), war es bei uns so, dass es die SD schon vor dem Impfen der Apotheker gab. Und die SD wird zwar gerne von den Ärzten als Grund für das «Geschenk» der Politik an die Apotheker angegeben … aber so ein «Geschenk» ist das nicht – es bedeutet auch viel Aufwand. Leider hat sich gezeigt, dass Kommunikationsprobleme zwischen Ärzten und Apothekern oft von den Ärzten ausgehen, häufig im Zusammenhang mit der Einführung der SD, da sie die Apotheker dann als Konkurrenz ansehen und nicht mehr als Mitstreiter im Gesundheitswesen.

(Diese Aussage mache ich aufgrund von eigener Erfahrung in den letzten 20 Jahren und nach Aussagen diverser Apothekerverbände an Sitzungen und Meetings – und ja: ich wünschte es wäre anders).

Und mit dem Impfen sind wir halt noch mehr Konkurrenz. Obwohl … In meinen Augen nehmen wir da den Ärzten nicht viel weg. Die «gesunden» die sonst wahrscheinlich nicht nur wegen dem zum Arzt gegangen wären. Aber die Schwangeren, Kinder, die Kranken und die älteren … all die können bei ihrem Arztbesuch geimpft werden. Dazu muss man als Arzt vielleicht aber auch etwas aktiver werden und wirklich den Impfstatus im Blick haben. Ausserdem wird die Impfung von der Krankenkasse im Normalfall nicht bezahlt ohne Rezept … diejenigen, die das wollen oder müssen gehen ebenfalls in die Praxis impfen.

Also: Wer da von «Geschenken» redet und «Zückerchen» sollte sich bewusst sein, dass das nicht ganz so ist. Egal, ob es um Impfen oder SD geht. Den Ärzten … denen geht es auch nicht viel besser als den Apothekern und prinzipiell streiten sie um dasselbe: eine gerechte Vergütung der gebrachten Dienstleistungen. Die Forderung nach der SD ist auch nur ein Ausdruck desselben.

Machen wir es kompliziert: Pille danach

Ich bin wieder zu Hause und noch am Fotos sortieren von den Ferien, aber ich habe Euch einen Fall mit der Pille danach, den wir vor ein paar Wochen hatten.

Da war eine Frau die auf gar keinen Fall Schwanger werden will. Sie war deshalb nach dem Vorfall (lies: ungeschütztem Geschlechtsverkehr) in einer Apotheke, wo sie nach der Beratung auch die Pille danach bekommen hat. Offenbar die Norlevo, weil die Apotheke die andere nicht da hatte und es auch keine Gegenanzeige gab: Die Frau ist weder übergewichtig noch war es zu lange her.

Trotzdem fand sie nach googeln zu Hause, dass sie lieber die andere genommen hätte.

– Meiner Meinung nach leistet da ja die Pharmafirma ganze Arbeit um die Leute (Fach- und Laien) auf die Ella One umzupolen. Die ist immerhin auch teurer, aber … oft ist das gar nicht nötig die zu nehmen. Die Norlevo tut es genau so.

Jedenfalls ist die Frau deshalb dann in eine andere Apotheke gegangen und hat die Ella One bekommen und genommen.

Ich weiss nicht, was sie der Apothekerin dort erzählt hat … laut unseren Unterlagen sollte man im Fall einer Wiederholung innerhalb desselben Zyklus (egal aus was für Gründen) nämlich dieselbe Pille wieder nehmen.

Und dann steht sie hier bei mir, in der dritten Apotheke, und fragt sich (und mich), ob sie vielleicht noch eine braucht, denn: hebt die Ella One nicht die Wirkung der Norlevo auf?

Nun – von mir hat sie da jedenfalls keine mehr bekommen, da ich da eher einen Besuch beim Frauenarzt angebracht sah.

Nicht ganz einfach so etwas. Ich gebe die Pille danach nach Beratung heraus, vielleicht auch lieber einmal zu viel als zu wenig, aber der Fall hier benötigt nach all dem doch etwas mehr Intervention als ich tatsächlich geben kann.

Verwirrende Pille danach Beratung

Die Kundin mit Kinderwagen braucht „die Pille danach“.

Dass das interessanter wird, kann man sich denken, aber nichts bereitet einen auf das vor, was dann folgte. Gut, die Frau war … etwas sehr simpel. Verständnisprobleme nicht wegen einer Sprachbarriere.

Wir müssen ja diverse Sachen abklären vor der Abgabe.

Apothekerin (Ap): „Wann war der ungeschützte Geschlechtsverkehr?“

Frau: „Freitag Abend … denke ich.“ (3 Tage her)

Ap: „Stillen Sie noch?“

Frau: „Nein. Ich habe die Stillpille, keine Ahnung, wie die hiess.“

Ap: „Sie nehmen die Pille? Die Cerazette oder derartiges?“ – das ist eine Pille, die man gerne zur Verhütung in der Stillzeit verschreibt. „Wenn ja, brauchen Sie keine Pille danach …“

Frau: „Aber ich komme direkt vom Frauenarzt. Der hat noch nichts gesehen – also ich bin nicht schwanger. Und er hat gesagt, ich soll sie nehmen.“

Jetzt bin ich vollständig verwirrt. Wie kann man 3 Tage nach dem Geschlechtsverkehr etwas oder nichts sehen? … Und auch, weshalb er die Pille danach nicht grad selber verschrieben hat? Ich meine … wenn sie schon dort ist?

Also rufe ich dem Frauenarzt an, das abzuklären und erfahre folgendes von der sehr amüsierten Praxisgehilfin: Zuerst einmal wisse die Frau nicht so genau, wann das Kondom geplatzt ist. Die „Stillpille“ entpuppte sich als „Abstillpille“ vor gut 8 Wochen … und ausserdem wäre es besser, nichts zu glauben, was die Frau erzählt. Anscheinend hat der Arzt bei ihr aber einen Schwangerschaftstest gemacht – schwanger sei sie noch nicht.

Nach Absprache mit der Praxis hat die Frau dann Ellaone bekommen, wobei sie meinten, das wäre eh egal, was ich ihr gebe.

So macht Beratung keinen Spass. Der Fragebogen erhält mehr Fragezeichen als Antworten – den Arztkontakt habe ich sehr genau festgehalten.

Das war … seltsam.

(Begegnung übernommen von einem Beschrieb auf Facebook … ja, so gibt es das auch).

Mehr Beratungen zur Pille danach: