Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

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In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

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Reden wir mal über die „Konkurrenz“. Medikamente sind die Spezialität und das Wissensgebiet der Apotheke, sie sind nicht normale Konsumgüter. Trotzdem wird damit gehandelt – nicht nur in der Apotheke. Wer verkauft sonst noch Medikamente?

CH: Die Ärzte. In der Schweiz ist es teils erlaubt, dass die Ärzte selber die Medikamente verkaufen. Uneingeschränkte Selbstdispensation gilt in 14 Kantonen (AI, AR, BL, GL, SG, SZ, TG, LU, NW, OW, UR, ZG, ZH, SO). In 3 Kantonen herrscht ein Mischsystem: da dürfen es gewisse Ärzte eine Hausapotheke haben, wenn keine Apotheke in der Nähe ist (BE, GR, SH). In 9 Kantonen ist die ärztliche Medikamentenabgabe verboten: AG, BS, GE, FR, JU, NE, VD, VS, TI – wobei selbst da Ausnahmeregelungen existieren. Das ist übrigens in Europa und auch anderswo die Norm: es entspricht einer Gewaltentrennung: „Wer verschreibt, verkauft nicht.“

Versandhandel mit Medikamenten ist eigentlich verboten, es existieren allerdings spezielle Versandapotheken mit Erlaubnis. Einschränkung: es braucht bei jeder Abgabe ein Rezept, auch für OTC Arzneimittel und das Rezept muss von einem Arzt ausgestellt sein, der den Patienten persönlich gesehen hat.

Drogerien dürfen in abgelegen Gebieten ohne Apotheke einen Teil der Liste C Arzneimittel verkaufen – dafür braucht es eine Erlaubnis.

 

D: Es gibt keine Selbstdispensation in Deutschland, den Ärzten ist es verboten selber Medikamente zu verkaufen oder abzugeben.

Der Versandhandel ist erlaubt, für rezeptpflichtiges (mit Rezept) und OTC (ohne Rezept). Apotheken, die Versandhandel betreiben, brauchen dafür eine Zulassung.

Drogerien gibt es als solche nicht mehr, nur noch Drogeriemärkte. Diese dürfen keine Medikamente verkaufen, aber Arzneiprodukte ohne Zulassung … und davon gibt es immer mehr.

 

Ö: Bestimmte Ärzte in Österreich dürfen dispensieren: meist in kleinen Gemeinden mit Vorschrift, dass die nächste Apotheke weiter weg ist als 4 km.

Versandhandel ist erlaubt für Apotheken, aber nur für OTC (ohne Rezept).

In den Drogerien sind die laut Abgrenzungsverordnung freiverkäuflichen Arzneimittel erhältlich.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

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Was darf eine Apotheke verkaufen? Wie sind Arzneimittel eingeteilt?

Nach dem interessanten Start geht es weiter: Was verkauft eine Apotheke eigentlich? Was darf sie, was nicht? Und wie werden Arzneimittel / Medikamente eingeteilt?

CH: In der Schweiz verkauft die Apotheke Medikamente, Chemikalien und Drogerieartikel und Kosmetik, aber auch Dekorationsartikel und weiteres. Immer häufiger ist die Kombination einer Apotheke mit einer Drogerie / Parfümerie. Vorschriften gibt es da keine spezifischen, auch wenn sich die Apotheken im Normalfall an Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit halten. Manche Apotheken bieten Ohrlochstechen oder Kosmetikbehandlungen an.

Medikamente und Heilmittel sind in der Schweiz in Kategorien eingeteilt. Liste A und B: rezeptpflichtig, wobei A verschärft rezeptpflichtig ist und nur einmal auf das Rezept abgegeben werden darf. Liste C: in Apotheken erhältlich, Liste D: auch in Drogerien erhältlich. Liste E: überall. Für die rezeptpflichtigen Medikamente gibt es Ausnahmen, dass die Apotheke das in dokumentierten Einzelfällen auch ohne Rezept abgeben darf. Dazu später mehr.

D: Die Apotheke in Deutschland darf nur Medikamente und Heilmittel und etwas Kosmetika verkaufen, jedoch nichts „Sortimentsfremdes“. Im Notdienst ist sogar nur die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln erlaubt. In der Apothekenbetriebsordnung werden die sogenannten apothekenüblichen Waren aufgezählt, dazu gehören Medizinprodukte, Mittel und Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Chemikalien, Reagenzien, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel …etc.

Eingeteilt werden die Medikamente in: Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und freiverkäufliche Arzneimittel, wobei die letzteren meist keinen grossen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Drogeriemärkte verkaufen vor allem Kosmetika und derartiges sowie einige freiverkäufliche Arzneimittel. Dies ohne jegliche Gesundheitsberatung: Den Drogisten als Ausbildung zum Gesundheitsberuf gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr.

Ö: In Österreich gibt es rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken, aber auch OTC Medikamente dürfen nur in der Apotheke verkauft werden.  Eine Apotheke darf auch andere Gesundheitsprodukte verkaufen – eigentlich alles, was mit „Gesundheit“ zu tun hat, also auch Bücher, Schuhe etc. und auch als Paketannahmestelle oder derartiges dienen. Manche Apotheken bieten Kosmetikstudios an – teils in extra Räumlichkeiten.

Was rezeptpflichtig ist oder OTC steht in der Abgrenzungsverordnung. Wenige Arzneimittel (Tees) dürfen auch von Drogerien oder Drogeriemärkten verkauft werden, aber nicht in Selbstbedienung und nur von ausgebildeten Drogisten.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Wie letztes Mal: Ich freue mich über jeglichen ergänzenden und auch erläuternden Kommentar!

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 1: Was braucht es für eine Apothekeneröffnung?

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Apotheker ist ein toller Beruf, abwechslungsreich, mit viel Verantwortung, mit direktem Einfluss auf die Gesundheit der Kunden – in dem Fall Patienten zu sagen ist sicher richtig. Aber er ist streng reglementiert: der Beruf Apotheker unterliegt einer Menge Vorschriften: gesetzlicher und vertraglicher (mit den Krankenkassen) – unter anderem auch damit diese Verantwortung nicht missbraucht wird. Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Vorschriften und Gesetze. Ich versuche mich hier an einem Vergleich der DACH Länder: Deutschland, Österreich und der Schweiz anhand verschiedener Fragen rund um die Apotheke.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

CH: In der Schweiz gelten Apotheken als gewöhnliche Detailhandelsgeschäfte, die zwar spezialisiert sind, aber vollständig der Handels- und Gewerbefreiheit unterstehen und von den Behörden weder einen offiziellen Versorgungsvertrag noch den Auftrag zur Beteiligung an der Grundversorgung im Gesundheitssystem haben. Es gilt Niederlassungsfreiheit, was den Standort betrifft, aber zahlreiche Vorschriften betreffend Einrichtung und Qualitätssicherungssystem. Die Leitung der Apotheke muss durch einen diplomierten Apotheker mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung mit den erforderlichen Weiterbildungen sowie Unbedenklichkeitsnachweis gewährleistet sein. Ausländische Diplome werden anerkannt, wenn sie aus Ländern mit vergleichbaren Ausbildungsgängen stammen. Der Inhaber der Apotheke muss nicht Apotheker sein, kann mehrere Apotheken besitzen oder auch eine Kette. Den leitenden Apothekern muss aber ihre selbständige Handlungsfreiheit und Verantwortung über die Apotheke garantiert sein.

D: Die Apotheken in Deutschland haben einen offiziellen. vom Staat vergebenen. gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Nur ein in Deutschland approbierter Apotheker mit positiven polizeilichen Führungszeugnis darf eine Apotheke betreiben: Eine Hauptapotheke und bis zu 3 Filialapotheken, welche durch Apotheker geleitet werden müssen, Ketten gibt es nicht. Ausländische Berufsabschlüsse dürfen nur eine seit mindestens 3 Jahren bestehende Apotheke betreiben, bzw. müssen 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Es herrscht Niederlassungsfreiheit. Es gibt sehr viele Vorschriften für die Räumlichkeiten und deren Anordnung, der Pflicht zur Vorhaltung eines Labors für Identitätsprüfungen von Rohstoffen, der strikten Trennung vom Kundenbereich vom internen Bereich. Des weiteren besteht die Pflicht zur Anwendung eines QM Systems.

Ö: Die Apotheken in Österreich müssen untereinander mindestens 500 m entfernt sein. Einer existierenden Apotheke müssen mindestens 5500 zu versorgende Personen bleiben und damit eine Apotheke öffnen kann, muss es einen Arzt in der Ortschaft haben. Die Apotheke hat eine Offenhaltepflicht. Zum Leiten der Apotheke ist vorher 5 Jahre Vollzeitdienst vorgeschrieben, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest. Ein Apotheker muss mehr als die Hälfte der Apotheke besitzen (Konzessionär) und ist damit persönlich verantwortlich und haftend. Ein Apotheker darf nur in einer Apotheke “Konzessionär” sein (ev. plus eine Filialapotheke), daher gibt es keine Ketten. Die Apothekenbetriebsordnung macht auch Vorschriften betreffend der Räume, Ausstattung (Labor, Lager, Offizin, Nachtdienstzimmer) und Betriebsregeln und wird alle 5 Jahre geprüft – ein QMS ist aber nicht vorgeschrieben.

… Ich nehme übrigens gerne Kommentare von Deutschen, Österreicherischen oder Schweizer Apothekern an, die eventuell undeutlich geschriebenes korrigieren oder ergänzen möchten. Der Teufel liegt im Detail … Obwohl nach Aussen die Apotheken in den drei Ländern sehr ähnlich erscheinen, gibt es da doch grössere Unterschiede – mehr davon in den nächsten Teilen.

Die beste Antiwerbung für DocMorris: Kundenbeiträge

Am Sonntag hat DocMorris im grossen Stil und an alle (aktiven und auch ehemaligen) Kunden der Versandapotheke mails geschrieben um gegen das geplante Versandverbot von rezeptpflichtigen Medikamenten anzugehen. Merke: das Verbot betrifft nur rezeptpflichtiges – das Problem ist, dass das der einzige Weg zu sein scheint, mit dem gegen die Folgen des EuGH-Urteils angegangen werden kann. Das (irre) Urteil bevorteilt nämlich die ausländischen Versandapotheken, die nun Rabatte (auf alles) gewähren dürfen, während die Apotheke vor Ort weiterhin an die gesetzliche Preisbindung gebunden ist.

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Klaro: man versucht die Leute heute beim Geldbeutel zu packen – dabei gibt es gute Gründe, die gegen Rabatte bei rezeptpflichtigem sprechen: sollte da wirklich ein Anreiz geschaffen werden, mehr (als nötig) zu bestellen? Und: da die Krankenkassen die Medikamente ja im Endeffekt bezahlen – stehen diese Rabatte dann nicht eigentlich der Kasse zu? Und die „Preisvorteile für alle“ betrifft ja nicht die Apotheke vor Ort selber, die darf nämlich keine Rabatte geben (und auch keine bekommen). Unfair.

Dabei haben die Versandapotheken vorher schon viele Vorteile gehabt: sie leisten ja keinen Nacht- und Notdienst, sie stellen keine Individualrezepturen her, sie versenden keine Betäubungsmittel für schwerstkranke Patienten – praktisch picken sie sich die „Rosinen“ heraus, während die Apotheken vor Ort einem Kontrahierungszwang unterliegen und das alles machen müssen. Diese Leistungen kosten Geld (Lohn und Miete und Einkauf und so weiter) und werden den Apotheken zwar verlangt, aber sehr schlecht vergütet (bis gar nicht). Wandert jetzt ein Teil der Patienten gelockt von den Rabatten zu den ausländischen Versandapotheken ab, werden (noch) mehr Apotheken unrentabel und müssen schliessen. Dagegen wehren sie sich natürlich.

DocMorris geht schon lange in die Offensive… die schiessen seit Monaten aus allen Rohren um mehr Kunden zu gewinnen: Flyer in den Kaufhäusern, Flyer in den Ärtepraxen, Fernsehwerbung … und jetzt offensichtlich noch mails an alle Kunden. Ja – da sieht man auch, wie die Patientendaten verwendet werden. Wenn man mal drin ist …

Aber die Beste Anti-Werbung für DocMorris findet sich auf der Facebook-Seite der Versandapotheke selber bei den Besucherbeiträgen:

Warum muss ich so lange auf Antwort warten! Ich versuche seit Tagen eine Lieferung zu reklamieren, .. Werbung läuft auf Hochtouren aber keiner kümmert sich um Reklamationen. Mails werden nicht beantwortet, Am Servicetelefon fliege ich nach 10 bis 20 Minuten aus der Warteschleife. Faxe kann ich nicht an Docmorris senden, immer eine Fehlermeldung. Egal welchen Versuch ich unternehme es ist mir nicht möglich Docmorris zu erreichen um meine Reklamation vorzubringen.

Super enttäuscht von der Erreichbarkeit des „Kundenservice“. Dauerwarteschlange in der Hotline. Mails werden erst nach Tage (wenn überhaupt) beantwortet. Da darf nichts dringendes dabei sein.

Erreichbarkeit: die Apotheke vor Ort ist täglich für Dich da. Dank Notdienst ist rund um die Uhr eine Apotheke erreichbar – auch für Fragen oder Reklamationen, wenn mal etwas nicht so geklappt haben sollte. Wer jetzt ausruft von wegen den weiten Wegen zur nächsten Apotheke auf dem Land (und den kurzen in der Stadt) sollte folgendes bedenken: Eine Apotheke ist nicht stattlich gesponsert. Sie muss sich selber erhalten / rentieren. Je mehr Kunden, desto besser ist das möglich. Ohne Kunden stirbt die Apotheke vor Ort … also auch, wenn die nur noch Online einkaufen.

Ganz schwach ! Vor 3 Tagen Bestellung aufgegeben, immer noch nichts erhalten. Also besser direkt zur Apotheke gehen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet.

Ich habe am Montag vormittags bestellt. Heute am Donnerstag ist die Ware immer noch nicht im Versand. Ich versteh ja, dass mal was schief läuft, aber eine Info wäre nett bzw. eine Antwort auf meine E-Mail-Rückfrage wäre nett gewesen… Bin etwas enttäuscht.

Manchmal frag ich mich, ob DocMorris überhaupt mitdenkt, ich habe bei meiner letzten Bestellung extra vermekrt, dass man eine Zustellung für samstag veranlasst, nichts ist passiert, Zustellung am Donnestag, ich nicht da und habe jetzt wieder die Ehre einen Umweg von über 5 km machen zu müssen, damit ich mir mein Päkchen auf der Post abholen kann. So stelle ich mir den Service nicht vor und ich werde mir wohl überlegen, ob ich da bei DocMorris bleibe oder zur Kongurenz gehe!

Nun, dies war meine erste Bestellung bei DocMorris. 2 Rezepte. Es ist jetzt 96 Stunden her, und ich habe erst die Medikamente des einen Rezeptes erhalten … Kein Hinweis auf den Verbleib der Medikamente des 2. Rezeptes. Keine Mail. Kein Anruf. Lediglich auf der DocMorris-Bestellseite wurden die nicht gelieferten Medikmente aus der Bestell-Historie heraus gelöscht! OK. Also, beim Kundenservice angerufen. Nach ca. 2 Minuten war ein freundlicher Mitarbeiter am Telefon, der mir erklärte, dass die größte Versandapotheke Europas meine Medikamente nicht liefern kann. Donnerwetter, das hätte ich nicht erwartet. Täte ihnen leid, aber ihr Lieferant könne die Medikamente nicht besorgen. Sie würden also das 2. Rezept an mich zurückschicken. – Das ist der Anfang vom Ende. Ich kaufe wieder bei meiner örtlichern Apotheke um die Ecke! Sorry DocMorris, von Europas – angeblich – größter Versandapotheke hatte ich mehr erwartet!

habe Montag den 6. Februar eine Bestellung online gemacht. Bis jetzt noch nichts gehört vom Versand. Sind wichtige benötigte Tropfen dabei. Wann bekomme ich meine Ware??????

Habe heute bei DocMorris angerufen, weil sie ja Lieferschwierigkeiten haben.
Habe nach gefragt ob ich bei DocMorris ASS 100 bestellen kann und ob die Tabletten da sind. Die Dame am Telefon sagte das ASS 100 nicht da wären und sie nicht liefern kann.
Dann gehe ich doch gleich in eine Ortsansässige Apotheke und hole es da auch wenn man manche Medikamente nicht da hat, in 2 bis 3 Stunden sind die aus der Zentral Apotheke da. Ich frage mich warum macht DocMorris noch so Reklame !!!

Lieferfähigkeit – die Apotheke vor Ort kann mehrmals täglich Medikamente bestellen. Im Normalfall sind sie nach einem halben Arbeitstag da. Die Apotheke vor Ort bemüht sich auch bei Lieferengpässen engagiert und selbständig um Ersatz. Ganz viele Apotheken bieten auch an, nicht vorrätige Medikamente oder bei Mobilitätsproblemen nach Hause zu bringen. Kostenlos.

DocMorris ist (war?) eigentlich eine tolle Sache! Nur leider sind seit kurzem für manche ganz wichtige Hilfsmittel (z.B. Insulinspritzen) auf Rezept „vorrübergehend nicht verfügbar“, heißt auf Rezept gar nicht mehr erhältlich!! Weiß nicht, wie oft ich schon nachgefragt habe, ob es dazu mal eine konkretere verlässlichere Meinung bei docmorris gibt. Wenn man nur noch bestimmte Sachen bekommt, kann man auch gleich zur Apotheke vor Ort gehen.

Das ist Kühlware … wie garantiert da die Post die ununterbrochene Kühlkette?, Aber ich habe schon geschrieben, dass sowieso nicht alles rezeptpflichtiges bei der Versandapotheke bestellbar ist? Betäubungsmittel (starke Schmerzmittel etc.). Also ist so eine Versandapotheke keine Hilfe für Palliative Patienten – da ist nichts mit „einfach nach Hause schicken“.

Bekannter hat bei euch Talcid bestellt. Da er Probleme mit der schilddrüse hat nimmt er Schilddrüsentabletten ein. Leider hat ihm das keiner gesagt, dass er 2 Stunden abstand nehmen soll zu den tabletten. Jetzt hat er dadurch einige Probleme .. Nicht so super!

Beratung: geht immer noch am besten im direkten Patientenkontakt. Interessanterweise hat die Versandapotheke in Deutschland eigentlich hier noch einen Vorteil: da sie alle Patientendaten und eingekaufte Medikamente speichern darf können sie so Wechselwirkungen eigentlich sehen. Dagegen darf die Apotheke vor Ort das nur mit ausdrücklicher Genehmigung speichern – zum Beispiel in Zusammenhang mit einer Kundenkarte. Aber anscheinend heisst „können“ auch hier nicht machen.

Bildquelle: mailing DocMorris.

Alles über Generika (Sampler)

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Generika sind als „Nachfolgermedikamente“ der „Originale“ ein grosses Thema in der Apotheke. In diesem Sampler erfahrt Ihr alles über sie. Erst mal die Grundlagen:

Generika – eine Betrachtung 1 – was sind Generika?

Generika – eine Betrachtung 2 – Ist ein Generikum wirklich gleich wie das Originalmedikament?

Generika – eine Betrachtung 3 – die rechtliche und wirtschaftliche Seite in der Schweiz (Warum manche Generika 20% Selbstbehalt haben)

Generika – eine Betrachtung 4 – wann man NICHT einfach ersetzen sollte.

Generika – eine Betrachtung 5 – die Seite der Krankenkassen in Deutschland (Alles über die elenden Rabattverträge)

Würden Apotheker Generika kaufen? Kurze Antwort: Ja! Lange Antwort im Artikel.

Original, Comarketingmedikament und Generikum – manchmal gibt es alles. Siehe auch hier: CoMarketing Produkte: Was und Wieso

Nehmen Sie doch das Generikum, bitte – Was ist ein Auto-Generikum … und weshalb man da problemlos immer wechseln kann.

Generika – und warum fragen Sie nicht? Immer nett: wenn nach Tests bemängelt wird, dass die Apotheke nicht das günstigste OTC-Produkt verkauft hat (ja, auch von denen gibt es Generika!)

Generikum gefällig? (Oder was ich für Gründe zu hören bekomme, weshalb der Patient das nicht will)

Neuer differenzierter Selbstbehalt: für die Schweiz. Weshalb manche Generika 20% Selbstbehalt haben wie das Originalmedikament und nicht 10%

Generika und Rabattverträge : für Deutschland. Und warum es besser wäre, den Apothekern die Wahl zu überlassen statt den Krankenkassen.

Rabattvertrags-Diskussionen – was die Apotheken in Deutschland von den Patienten zu hören bekommen, wenn sie mal wieder das Generikum wechseln müssen.

Das liegt nur am Generikum! – in dem Fall nicht wirklich. Oder: was wir in der Schweiz so zu hören bekommen.

Metoprolol mit Problemen – wenn die Rabattverträge zu akuten Lieferproblemen führen.

Das Billigste und Das Billigste?? (2) – Apothekenbashing in der Schweiz, da Apotheken „lieber die teuren Generika verkaufen“ und nicht immer „das günstigste“ Medikament abgeben. Hmpf. Es gibt Gründe für die Wahl eines Generikums, die über den Preis herausgehen.

Suchanzeige: lactosefreies Medikament. Manchmal ist es gut, sind nicht alle Generika mit den gleichen Hilfsstoffen hergestellt.

Nur nicht in grün! – aber ein Grund, das Generikum zu wechseln

Generika im Gegenwind – Generika werden heute oft in Asien oder Indien hergestellt. Theoretisch unter streng vorgeschriebenen Bedingungen und nach Studien zur gleichen Wirkung. Was aber, wenn da geschlampt wurde?

Origenial – wenn die Herstellerfirma Werbung für ihre Co-Marketing-Medikamente (dem Original identische Generika) macht.

Was darf ein Medikament kosten? Wenn Medikamentenpreise (zu) sehr fallen, kann es durchaus sein, dass die Firmen das nicht mehr herstellen, da unrentabel. Dann gehen auch wichtigere Medikamente einfach aus dem Handel. Speziell in dem kleinen Markt der Schweiz kommt das häufiger vor.

Schnurz-Egal Hauptsache billig – Oder warum der Preis nicht der einzige ausschlaggebende Grund für die Wahl des Generikums sein sollte.

Kein Generikum aus medizinischen Gründen – wenn der Arzt verbietet, ein Generikum zu wählen. (Hier allerdings pauschal und deshalb nicht ganz korrekt!)

Erwiderung gesucht: Wir müssen den Arzt über einen Austausch informieren. Der hier war nicht so zufrieden. Mit der Info, nicht mit dem Austausch?

Dasselbe oder nicht? Ein paar Tricks einer Pharmafirma, damit ihr Medikament nicht ersetzt wird nach Patentablauf.

Strategien nach Patentablauf eines Medikamentes – und noch mehr Möglichkeiten.

Lyrica und Generika und ein akutes Problem und  Zum Lyrica und Generika Problem: Das Patent des Medikamentes ist abgelaufen – allerdings nicht für alle Anwendungen, da sie später noch eine gefunden haben. Kann ich das jetzt (einfach) ersetzen mit dem Generikum? Weshalb nicht immer?