Neuer Differenzierter Selbstbehalt – was bedeutet das?

Aus dem Schreiben des BAG (Bundesamts für Gesundheit) an die Pharmafirmen:

Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Bis anhin galt für ein Originalpräparat ein Selbstbehalt von 20 Prozent, wenn in der Spezialitätenliste (SL) Generika aufgeführt waren, deren Höchstpreise mindestens 20 Prozent tiefer waren als der Höchstpreis des entsprechenden Originalpräparates (altArt. 38a Abs. 1 Bst. a1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31)).

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 2. Februar 2011 entschieden, Artikel 38a KLV dahingehend abzuändern, dass neu ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel dann gilt, wenn es auf Basis Höchstpreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 20 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Demnach sind vom differenzierten Selbstbehalt sowohl Originalpräparate, Co-Marketing- Präparate als auch Generika betroffen. Die abgeänderte Bestimmung ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.

Liebt ihr nicht auch dieses Beamten-Deutsch?

Ich sollte mal versuchen, das zu übersetzen. Normalerweise zahlt man in der Schweiz (nach erreichen der Franchise) 10% des Preises eines Medikamentes selbst – den Selbstbehalt, den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Die Ausnahme waren bisher Originalpräparate, bei denen es Generika gibt und wo die Preisdifferenz Original zu teuerstem Generikum mehr als 20% beträgt – dann musste man 20% Selbstbehalt zahlen. – Siehe Bild links

   

Das war als Anreiz gedacht, damit mehr Leute auf Generika umsteigen.  Das hat auch gut funktioniert, jetzt wird die Regel einfach verschärft.

Neu wird nicht nur das teuerste Generikum angeschaut, sondern das günstigste Drittel der Generika – respektive deren Durchschnittspreis. Beträgt die Preisdifferenz zum Durchschnittspreis mehr als 20%, ist wieder der Selbstbehalt 20%. Aber: Diese Preisdifferenz – da kann jetzt ausser dem Originalmedikament auch plötzlich ein anderes, teureres Generikum oder Co-Marketingprodukt einen 20% Selbstbehalt bekommen … siehe Bild rechts.

Ah – so Gesetzesänderungen sind nett, aber das den Leuten, die das betrifft zu erklären …. warum macht das nicht auch der Gesetzgeber??? Hände hoch: Wer von Euch hat schon von dieser neuen Regelung gehört?

Dazu kommen (erfreulicherweise) wieder eine ganze Menge Preisreduktionen per 1. Juli – die pharmazeutischen Unternehmen und Generikahersteller haben mit Preissenkungen reagiert, um zu vermeiden, dass ihre Produkte vom höheren Selbstbehalt betroffen sind.
Leider bedeutet das auch so viele Änderungen, dass unser Computersystem noch nicht alle Medikamente, wo die neue 20% Regel greift anzeigt.

15 Kommentare zu „Neuer Differenzierter Selbstbehalt – was bedeutet das?

  1. *Hand bleibt unten* Und das errechnet der Computer zuverlässig? Wer füttert ihn mit aktuellen Daten diesbezüglich?
    Wo wird das dem Versicherten mitgeteilt? Habe bisher nichts gelesen. Aber meine ‚Medikamente‘ muss ich sowieso selber zahlen.

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    1. Der Computer sollte mir das zumindest anzeigen, wo die 20% Selbstbehalt-Regel greift. Leider musste ich feststellen, dass er das noch nicht zuverlässig überall macht.
      Bisher habe ich auch noch überhaupt keine offizielle Meldung an die Versicherten gesehen – und das sollte ja eigentlich kommen, denn ansonsten macht die neue Regelung keinen Sinn.

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  2. Was ist denn mit Leuten, die extrem teure Medikamente nehmen (müssen)?
    Es gibt ja durchaus Tabletten, von denen eine Packung mal eben 1000 EUR bzw. Franken oder mehr kostet… müssen die Patienten dann auch jeden Monat ihre 10% bezahlen?
    Ich erinnere mich an den einen oder andern Patienten mit seltenen Erkrankungen,die allwöchentlich den Preis eines Kleinwagens verfrühstücken….

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    1. Der Selbstbehalt beträgt maximal 700 Franken pro Person und Kalenderjahr, dazu kommt noch die Franchise von 300 bis 2500 Franken. Die Krankenkasse zahlt erst, wenn die Gesamtkosten in einem Jahr den Betrag der Franchise übersteigen, ausserdem werden gewisse Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen etc. übernommen. Bei einer höheren Franchise sind die Prämien günstiger (mit 2500 Franken um knapp die Hälfte). Wenn man eine etwas höhere Franchise hat und halbwegs gesund ist, zahlt man dementsprechend ohnehin alles selber.

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  3. Genau der Einwand von medizynicus fiel mir auch ein- nicht nur, weil ich auch betroffen wäre. Mein Sohn auch, was das ganze verschärfen würde. Da ich Privatpatientin bin, muss ich den ganzen Kram eh vorleisten und bis zur Erstattung durch Versicherung und Arbeitgeber irgendwie zwischenfinanzieren- 10 bzw. 20 % Selbstbehalt wären mein finanzieller Untergang. Wobei ich noch kein Generikum für mein Insulin gesehen habe- wie ist es in diesen Fällen? Also wenn es gar keine Generika gibt?
    Und wie siehts aus, wenn der Arzt eines verordnet? Ist das dann von der Selbstbeteiligung frei?
    Und kann man diese Kosten von den Steuern absetzen oder sonstwie zurück bekommen?
    Ich dachte immer, die deutschen Zuzahlungsregeln seien kompliziert…

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    1. Wenn es keine Generika gibt von einem Medikament, ist der Selbstbehalt 10%.

      „Und wie siehts aus, wenn der Arzt eines verordnet? Ist das dann von der Selbstbeteiligung frei?“
      -Ah du hast ein Schlupfloch gefunden…
      Wenn es günstigerer Generika gibt und der Arzt verordnet ein teures Original (oder jetzt ein teures Generikum), kann ich als Apotheke das selbständig (in Absprache mit dem Patienten) auf das günstige Generikum wechseln. So muss der Patient nur 10% SB zahlen.
      AUSNAHME: der Arzt verordnet das Originalmedikament (oder ein teures Generikum) und schreibt (handschriftlich) dazu: *aus medizinischen Gründen nicht substituieren* – dann muss ich das Original abgeben – und die Krankenkasse darf (auch wenn es ein über 20% teureres original ist) nur 10% Selbstbehalt verlangen. Stempel, Rezeptaufdrucke oder „sic“ reicht in dem Fall aber nicht!

      Von der Steuer lassen sich Medikamente und manche Gesundheitsbehandlungen die die Krankenkasse nicht bezahlt erst abziehen, wenn sie einen gewissen Prozentsatz vom Einkommen übersteigen – das ist hier kantonsabhängig, meist zwischen 3-5%.

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  4. Interessant!

    Was wenn jetzt ein Hersteller eines tollen Originalpräparates ein Generikum auf dem Markt wirft , mit einem exorbitant hohen Preis?

    Nicht um es tatsächlich zu verkaufen, sondern um den Durchschnitt weit nach oben zu ziehen und so den anderen Firmen das Geschäft zu versauen?

    Tja hätten die Leute man lieber den Median statt der Schnitt genommen….

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    1. Grins, da hast Du sicherlich recht. Verbessern kann man das sicher. ;-)

      Aber ich traue mir die Wette einzugehen, dass der normale Politiker, der diese Entscheidung getroffen hat, fachlich nicht in der Lage ist zu unterscheiden, was der Unterschied zwischen dem arithmetrischen Mittel (sprachgebrauchlich: Mittelwert) und dem Median ist.

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  5. Ich wünsche mir von Seiten der Krankenkassen mehr Transparenz. Die KKs sollten endlich damit beginnen den EAN-Code vom Medi zusammen mit dem Namen vom Medi auf der KK-Rechnung aufzudrucken. Apotheker und Ärzte liefern den KKs alle Informationen, aber diese liefern die Infos nicht weiter! Eine Schande. Der Migros schreibt auch nicht einfach „Gemüse“ auf seine Rechnung wenn ich Bohnen, Broccoli und Karotten kaufe.

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    1. Das wäre wirklich wünschenswert – immerhin liefern wir ihnen ja auch alle Infos.
      Dasselbe gilt für Abrechnungen von Ärzten und Spitälern – wenn das direkt über die Krankenkasse läuft, kann man als Patient nicht mal ansatzweise kontrollieren, ob da Tests verrechnet wurden, die man nicht gehabt hat und mehr.

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  6. Hallo Pharmamama,
    Schau Dir einmal diese Website etwas genauer an ! Insbesondere die
    Blog`s, News und Kolumnen, sowie die Philosophie hinter dieser einzig
    für die breite Oeffentlichkeit sprich Patienten gedachten, neutrale,
    unabhängige und für den User kostenlose Informationsplattform zum
    Thema
    -Transparenz bei den CH-Medikamentenpreisen und dem
    seit dem 1. Juli 2011 gültigen differenzierten Selbstbehalt-

    Dein Feedback dazu würde mich brennend interessieren und könnte allenfalls zu gewissen Synergien zwischen uns beiden führen.
    Uebrigens „mymedi“ verkauft über diese Plattform keine Medikamente und wird das auch in Zukunft nicht tun. Sie dient einzig und allein im Interessen der Patientenschaft und zur Senkung der exorbitanten Gesundheits- resp. Krankheitskosten!
    Du darfst Dich auch ungeniert direkt an mich wenden damit wir  uns konstruktiv austauschen können. !
    Dein „mymedi“ Team
    Peter Hohmann

    >>>>>

    Deine Antwort

    Hallo Peter,

    Merci für dein mail – die Website kannte ich schon, bin aber zugegebenermassen schon eine Zeitlang nicht mehr draufgewesen -unsere Apothekensoftware ist einfach schneller für dasselbe. Für’s Publikum finde ich das noch sinnvoll – allerdings: wie schnell seid ihr mit updates? Wie sieht das mit Generika aus, die ausser Handel gehen? (Ich habe da grad ein Beispiel im Kopf … und das ist noch drauf, obwohl nicht mehr erhältlich).
    … und wo kommuniziert ihr die Checks der Apotheke?
    Das ist das, was dann nachher bei uns wieder die grössten Diskussionen gibt.

    Lg Pharmama

    >>>>>

    mymedi`s Antwort auf Deine Fragen

    1. Wie kann der Patient seine Krankenkassen Rechnung überprüfen?
    Leider wird auf der KK-Rechnung kein EAN-Code aufgedruckt. Somit kann der Konsument von der KK nicht im Detail und transparent informiert wird !

    2. MyMedi ist mindestens so aktuell wie die Apotheker-Software.

    3. Solange das Medikament in der SL ist, spielt es eine kleine Rolle ob noch im Handel oder nicht, da das Medikament immer noch von der KK abgerechnet werden kann. Solange das Medikament in der SL ist muss der Konsument überprüfen können ob das Medi korrekt abgerechnet wurde oder nicht. Fehler geschehen laufend.

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    1. Nein, mein Problem damit ist einfach: Dann drucken die Leute (so wie ihr vorschlagt) die Liste aus, suchen sich das preisgünstigste Generikum raus – denken, das sei das „Beste“ (dass es ausser dem Preis noch ein paar andere Faktoren gibt wie : Anwendbarkeit (Schluckbarkeit, Teilbarkeit, Geschmack, Abweichung in der Bioäquivalenz …) ist denen natürlich nicht bewusst …
      und dann kommen sie in die Apotheke und wollen genau das – und das Teil ist nicht einmal mehr erhältlich, weil die Firma es vom Markt genommen hat. Und wer hat dann wieder den schwarzen Peter? Wir, die Apotheke.
      Beispiel?
      Ibuprofen adico 600mg – das *günstigste Generikum* – sorry, nicht mehr erhältlich – wie wäre es statt dessen mit dem Comarketingprodukt von Mepha? kostet 30 Rappen mehr pro 20er Packung. Also 3 Rappen Differenz im Selbstbehalt.
      Und: Das wäre mal toll: wenn ihr auch die Comarketingsachen kennzeichnen könntet.

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