Moderne Zeiten und Rezepte

Rezepte dürfen in der Schweiz ja sehr unterschiedlich aussehen, solange sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das verschafft Fälschern gewisse Vorteile, allerdings … nicht immer.

Farbkopien von Rezepten sind bei uns momentan im kommen. Mal abgesehen davon, dass ich in der letzten Zeit einige Patienten hatten, die dachten, es reiche, wenn sie uns das Rezept elektronisch „übermitteln“ – einer schickte ein Bild per mail, einer hielt mir einfach sein smartphone hin: liebe Leute, das ist okay, um ein Medikamente vorzubestellen, aber zur Abgabe und vor allem zum Abrechnen mit der Krankenkasse brauche ich das Original. Ich habe ja keine Ahnung, was Sie danach mit dem Rezept (oder den Bildern) machen … Sie könnten, wenn das mit dem Bild ausreichend wäre es theoretisch in jeder Apotheke einlösen gehen (und zwar nicht entweder sondern und).

Das geht also nicht. Mal abgesehen davon, dass sich so ein Bild leicht bearbeiten lässt … und auf einem Bildschirm erkenne ich Fälschungen oder Verfälschungen schlechter als in real.

Damit sind wir zurück bei den Farbkopien, von denen ich in letzter Zeit einige gesehen habe. Am besten erkennbar sind so Kopien daran, dass die Unterschrift … naja, halt nicht unterschrieben und im Papier eingedrückt sondern aufgedruckt ist. Im Zweifelsfall hilft sehr nahe ansehen und auch der „Feuchtigkeitstest“ (da gehe ich jetzt nicht näher drauf ein, ich bin sicher, den kennen auch andere Apotheker).

Einige der Farbkopien waren aber tatsächlich nicht gefälscht. Da gibt es wohl Ärzte, die denken, es sei eine gute Methode, dem Patienten, den sie an dem Tag nicht sehen konnten und der dringend ein Medikament braucht, sein Rezept per email zukommen zu lassen. Lieber Arzt: keine gute Idee! Vor allem nicht bei so etwas wie einem Temesta (Lorazepam). Natürlich verstehe ich, dass der Patient das vielleicht Notfallmässig und jetzt gleich braucht und das Rezept nicht bei Ihnen abholen kann … aber wie sicher sind Sie, dass er damit nur in eine Apotheke geht? Besser ist es – wenn Sie schon so modern sein wollen, das Rezept an die Apotheke der Wahl (des Patienten) zukommen zu lassen. Das geht bei uns hier per Fax und email … auch das bietet keine 100% Sicherheit von wegen Absender, aber lässt sich doch besser nachkontrollieren.

In so einem Fall rufe ich übrigens standardmässig beim Arzt an an, der auf so einer Kopie oder Ausdruck angegeben ist (allerdings mit der Telefonnummer, die ich im PC habe) – um erstens nachzufragen und ihn zweitens zu bitten, ein Rezept nicht so auszustellen.

Bis vor ein paar Monaten hätte ich gesagt, es ist etwa halbe-halbe, was Fälschungen und richtige Rezepte angeht. Seitdem lassen die Email-Ausdrucke nach, aber die Fälschungen nehmen zu.

Gerade gestern hatte ich einen in der Apotheke einen. Rezept für Stilnox, nachdem ich schon unterwegs zu den Schubladen war, ist mir die Unterschrift aufgefallen, worauf ich mich geradewegs wieder umgedreht habe und den Mann (der mir das Rezept gebracht hat) fragte:

„Wieso ist das eine Kopie?“

„Oh, was? Ich … da muss ich das falsche Blatt erwischt haben, wissen Sie ich mache immer eine Kopie für die Krankenkasse … ich gehe rasch das richtige holen.“

Muss ich erwähnen, dass er nicht wieder aufgetaucht ist?

Ich nervte mich etwas, weil ich mir leider nicht den Namen und den Arzt gemerkt habe – oder (noch besser) selber rasch eine Kopie gemacht habe. Aber, je nun.

Übrigens: Gesetzeslage. Kopien von Betäubungsmittelrezepten berechtigen nicht zum Bezug. Und auch Benzodiazepine, Zolpidem. Zoplicone fallen unter diese Gesetzgebung!

Bilder von Rezepten wie in emails dürften da auch darunter fallen, auch wenn das so noch nicht ausführlich festgehalten ist. Vielleicht sollten sie da einmal die Richtlinien an die modernen Zeiten anpassen? Oder man könnte so einen Kopierschutz auf das Rezept drucken, wie ihn Banknoten haben … (googelt mal Eurion).

eurion

Zwei Rezepte

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Zwei Rezepte, ausgestellt für die gleiche Frau, ausgestellt vom gleichen Arzt (Spital), ausgestellt am gleichen Tag … und am selben Tag beide in der Apotheke vorgelegt. (Vom Mann allerdings, da sie sich nach der Geburt noch etwas erholen muss).

Welches darf’s denn sein?

Denn es ist nicht wahrscheinlich, dass sie beides will. Milchpumpe zum abpumpen und Medikament zum (sofort) abstillen.

Ein sehr genaues Rezept

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Ein Rezept vom letzten Monat. Sehr nett finde ich, wie der Arzt nicht nur das Geburtsdatum sondern auch das Gewicht des Kindes aufgeschrieben hat – das erleichtert einem doch sehr, die Dosis zu kontrollieren.

Trotzdem gibt das noch etwas zu rechnen. Die Packungsbeilage von Algifor Sirup sagt:

Die übliche tägliche Dosierung beträgt 20 bis 30 mg Ibuprofen pro kg Körpergewicht, aufgeteilt in 3–4 Dosen, ohne 30 mg pro kg Körpergewicht zu überschreiten.

Das heisst 30 (mg) x 32.9 (kg KG) = 987 mg

in 5ml Algifor Sirup sind 100mg enthalten,

das heisst in 16.5ml (3-Satz): 330mg. Das sind (x3) 990mg pro Tag – damit sind wir bei der empfohlenen (oberen) Dosis. Ziemlich genau sogar.

Und jetzt kommt mein Problem: Wie misst der Patient (respektive die Eltern) das ab? Die Algifor Packung, die die Krankenkasse bezahlt kommt nämlich nur mit einem Dosierlöffel, der 5ml und 2.5ml abmessen kann:

Für die Dosierung ist der Packung ein Doppel-Messlöffel beigefügt; der kleinere Löffel entspricht 2,5 ml (= 50 mg Ibuprofen), der grössere entspricht 5 ml (= 100 mg Ibuprofen).

Da kann der Arzt (und ich) noch so genau rechnen … abmessen lässt sich damit nur 15ml (3 grosse Löffel) oder 17.5ml (3 grosse plus ein kleiner Löffel) …

Natürlich muss das nicht so genau sein – das Kind kommt mit 15ml wahrscheinlich genau so gut aus … aber mache das mal den Eltern klar. Inzwischen habe ich mir Dosierspritzen angeschafft für diese Fälle (die auch bei Antibiotikasirup vorkommen) und die ich mit abgebe. Die kosten nur 50 Rappen und sind wiederverwendbar.

Aber ich frage mich immer noch: weshalb konnten sie das nicht grad der Packung beifügen? Ist so ein Löffel wirklich eine derartige Ersparnis?

Verzeichnung statt Verschreibung

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Ich denke, ich weiss, was der Arzt will … :-)

Ja, das ist auf ein Rezept gemalt … und ohne Patientenname, aber es wird ja sowieso nicht von der Krankenkasse übernommen und so weiss ich wenigstens, was er will. Er hat’s gut getroffen, oder?

Danke an Fabienne für das Rezept-Bild!

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Was macht die Selbstdispensation? – Sampler

Selbstdispensation nennt man das, wenn der Arzt die Medikamente grad selber verkauft – statt nur die Diagnose zu stellen und etwas auszusuchen.  Vom Arzt und manchem Befürworter als „patientenfreundlich“ angewiesen hat das ein paar nicht so nette „Nebenwirkungen“:

Die Folgen der Selbstdispensation – Eine Übersicht.

Und ein paar eigen-Erfahrungen aus der Apotheke:

Nicht ganz so Patientenfreundlich –  Vergessen etwas mitzugeben? Bitte kommen sie wieder in die Praxis, damit wir das verkaufen können.

Zusammenbruch der Zusammenarbeit – wenn der Arzt den Apotheker nur noch als Konkurrent sehen kann.

Ich bin kein Lückenbüsser! – Wenn ich mal wieder einen Patienten nur deshalb in der Apotheke stehen habe, weil der Arzt mal wieder in den Ferien ist und ihm die Medikamente ausgegangen sind.

So fühle ich mich in der Lückenbüsserfunktion. (Cartoon)

Ärzte umgehen das Selbstdispensationsverbot – nicht in allen Kantonen ist SD erlaubt, aber manche Ärzte umgehen das, indem sie einer Versandapotheke Patienten zuschaufeln. – verboten!

Dosettiges – wir dürfen dem Patienten neu ein Dosett erstellen, das macht die Versandapotheke nicht, die der Arzt empfohlen hat.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispenation? – Wenn der SD Arzt etwas nicht an Lager hat, muss der Patient zu ihm zurückkommen das abholen gehen.

Eine falsche Arztabrechnung – Das Medikament wurde doppelt abgerechnet.

Eine Antwort – an den deutschen Arzt und Befürworter der SD auch in Deutschland

Den Apothekern eine Stimme geben – vor der Abstimmung des Kantons Aargau, wo die SD schliesslich abgelehnt wurde.

„Miteinander statt gegeneinander“ Pro Zusammenarbeit Arzt und Apotheke, die Aktion in AG

Freie Wahl der Apotheke – Wenn der Arzt den Patient nötigen will, die Medikamente bei ihm zu beziehen, weil er sonst als Patient nicht rentabel sei für ihn.

Doch kein Umtausch – nein, wenn sie das vom Arzt bekommen haben, dann fragen sie auch ihn danach.

Wie praktisch das ist, wenn der Arzt die Medikamente gleich mitgibt. Aber das heisst nicht, dass sie auch genommen werden.

Beratung für lau – und der SD Arzt profitiert.

So sieht das Rezept eines SD-Arztes aus – ja, man sieht, dass der nicht viele davon braucht (1992?)

Soll ich die Tabletten zurückbringen? Nur EIN Hinweis, dass die Lagerhaltung beim Arzt suboptimal ist.

Auf die Apotheke Abwälzen (Teil 2) -der Arzt überlässt der Apotheke nur noch das zum abgeben (und diskutieren mit dem Patienten), was er nicht hat und die Kasse nicht übernimmt.

Fragen Sie dort – Abwälzen Teil 3. Ich darf dann nur noch das Spritzenmaterial abgeben und instruieren?

SD Nebenwirkungen – auch für das jetzt nötige Schmerzmittel muss man in die Praxis, weil die das lieber selber verkaufen.

Die Selbstdispensation in den Medien

Vom Geheimnis des Patienten (Sampler)

Als Apotheker und Medizinalperson untersteht man besonderen gesetzlichen Bedingungen, unter anderem dem Patientengeheimnis. Grundsätzlich gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Personendaten – und dürfen deshalb nicht einfach bekanntgegeben oder weitergegeben werden.

Auf der anderen Seite arbeitet man im Gesundheitssystem nicht alleine … andere Medizinalpersonen wie Ärzte verschreiben dem Patienten für seine gesundheitlichen Probleme auf Rezepten Medikamente … und manchmal gibt es da Unklarheiten, die abgeklärt werden müssen. Familie oder Partner leben mit dem Patienten und sind zum Teil in die Behandlung involiert oder auch nicht.

Immer wieder gibt das deshalb Diskussionen, ob und was und wann und wem denn da überhaupt Informationen weitergegeben werden dürfen. Ein paar solche Situationen habe ich im Blog gebracht:

Ebola und das Patientengeheimnis … wäre nett, wenn die Medien sich auch daran hielten.

Patientengeheimnis – Fragen (und Diskussion in den Kommentaren)

Patientengeheimnis und Minderjährige

Vom Patientengeheimnis und ungeduldigen Kunden

Zwischen Paranoia und Patientengeheimnis

Patientengeheimnis und meine Erfahrung beim Arztbesuch

Schlechte Wortwahl – wenn man mal super-vorsichtig sein will

Wenn Sie in der Apotheke telefonieren, rede ich nicht mit ihnen.

Auch wenn sie der Partner sind – vorenthaltene Information

Einblick verboten

In der Grauzone landet man noch schnell

Fundsache Medikamente ja, die sind meist angeschrieben

Eine Trauerkarte von der Apotheke – darf/soll ich das?

Versehentlich ruiniertes Eheleben