Vertreterbesuch in der Apotheke (Sampler)

Ich gebe zu, ich habe es nicht so mit den Vertretern der Pharmafirmen (oder Vertretern überhaupt). Die Qualität ihrer „Besuche“ in der Apotheke sind auch sehr unterschiedlich. Einerseits bin ich froh um die Informationen über neue Medikamente, Generika oder OTC-Produkte, die sie bringen, andererseits muss man ihre Ausagen und auch die schönen Hochglanzbroschüren mit „einem Körnchen Salz“ nehmen – also kritisch hinterfragen.

Andererseits gibt es solche, die ganz offenbar Druck von oben bekommen, ihre Produkte (in dem Fall vor allem OTC, also die freiverkäuflichen) an den Mann oder die Frau zu bringen. Und manche versuchen dann fast alles.

Ein paar Vertreter mag ich aber: diejenigen, die sich anmelden, so dass man sich Zeit nehmen kann, die das Wissen haben und einem die wichtigen Informationen geben (und mehr liefern können, wenn man nachfragt), die Muster bringen, die man auch brauchen kann und die nicht zu sehr „drücken“.

Vertreterbesuch – wie geht das im Normalfall vor sich

Was bist Du? – Da „Vertreter“ ja nicht wirklich die Berufsbezeichnung ist heute

Nur für die Bestellung da: noch mehr nervige Vertreter

Kein Vertreterbesuch – auch die Apothekerin darf mal zu Mittag essen.

Nervige Vertreter: das schlechteste „Exemplar“ das mir bisher untergekommen ist

.. und das hatte eine Fortsetzung!

Nervige Vertreter zum Dritten – Methoden, die bei mir nicht ankommen

Nicht mein Job – wenn man mal etwas von der Firma braucht

Geht doch – mit leider ein wenig Druck.

Ein Beispiel dafür, was einem der Vertreter so erzählt: Ein wirkliches Problem

Defekte Produkte und Reaktionen – der Pharmafirmen können sehr unterschiedlich sein.

Weil das indirekt hier auch hingehört: Damit schlagen sich Mitarbeiter der Pharmafirmen auch herum: Lieferunfähig (hat manchmal seltsame Gründe)

Von Vertretern bekommt man Medikamentenmuster

und früher gelegentlich „Goodies“ wie diese nette Sammlung eines Arztes zeigt.

Mein Essen zahle ich selbst ist eine Gegenreaktion der Ärzte – gegen die (auch unbewusste) Beeinflussung durch Vertretergeschenke.

Über die Gültigkeitsdauer von Rezepten (in der Schweiz)

Wie lange ist ein Rezept gültig?  Das ist die Neuauflage einer alten Frage, die ich hier auch als Service für die mitlesenden Ärzte gerne beantworten will.

Ein normales Rezept ist nach dem Ausstellen (siehe Datum, das auf das Rezept muss) 1 Jahr lang „gültig“. Das bedeutet, dass darauf verschriebenes innerhalb dieses Jahres bezogen werden kann entsprechend der verordneten Menge. Wenn keine genaue Mengenangabe, sondern nur „1 OP“ darauf steht, ist das 1 Original-Packung in der kleinsten Grösse.

Für Antibiotika und derartiges, deren Bezug nach einer gewissen Zeit keinen Sinn mehr macht, gilt das nicht: hier muss von der Apotheke abgeklärt werden, ob es das Medikament wirklich noch braucht.

Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen müssen benötigen einerseits spezielle Rezeptformulare, andererseits ist ein solches Betäubungsmittelrezept nach Ausstellungsdatum nur 1 Monat gültig. Benzodiazepine, Zolpidem etc. brauchen zwar kein Betäubungsmittelrezept, Rezepte dafür sind aber ebenfalls nur einen Monat lang gültig!

Es gibt einige (wenige) Medikamente, die zusätzliche Einschränkungen haben. Rezepte für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter innert 7 Tagen nach dem Ausstellen eingelöst werden, manche Medikamente haben Limitationen welche Menge die Krankenkasse bezahlt.

Dauerrezepte und Dauer der Rezepte:

Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit Dauerrezepte auszustellen – der Arzt muss das auf dem Rezept selber kennzeichnen. Er kann das, indem er darauf vermerkt „Dauerrezept“, „ad rep“„Rep“ „zu wiederholen bis …“ etc.

Aber wie lange kann so ein Dauer-Rezept gültig sein?

In der Schweiz ist das etwas verwirrlich, da das die Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen entscheiden können. Da gibt es also kantonale Unterschiede von 6 Monaten, 1 Jahr bis zu (in wenigen Kantonen) 2 Jahren. Dazu kommt noch, dass die Apothekerverbände oder die Kantonsapotheker und Katonsärzte Empfehlungen herausgeben. Also kann es sein, dass das kantonale Gesundheitsgesetz 1 Jahr zulässt, die Empfehlung aber ist, das Dauerrezept „nur“ für 6 Monate einzugeben. Das hat auch den Sinn, dass der Patient gelegentlich mal wieder den Arzt sieht und der schauen kann, ob sich am gesundheitlichen Zustand etwas geändert hat, das eine medikamentöse Anpassung erfordert. Den Ärzten steht es frei Dauerrezepte auch für kürzere Zeiträume auszustellen (zum Beispiel: für 10 Wochen, 3 Monate, 4 Monate …).

Interessant hier ist auch, was im Vertrag der Apotheken mit den Krankenkassen steht: (Repetitionsregelung gemäss LOA IV-Vertrag (Anhang 3, Art. 4, Abs. 2):

Bringt der Arzt zum Arzneimittel auf dem Rezept einen allgemeinen Repetitionsvermerk an, so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt.

Legt der Arzt für das Dauerrezept eine Gültigkeitsdauer fest, so darf diese zwölf Monate nicht überschreiten.

Das bedeutet: Auch wenn der Arzt in einem Kanton, wo das erlaubt wäre ein Dauerrezept für 2 Jahre ausstellt, muss die Krankenkasse das nicht anerkennen und nur während 1 Jahr zahlen. Dann braucht es ein neues Rezept.

Auch ein Betäubungsmittelrezept kann ein Dauerrezept sein. Dafür gibt es allerdings spezielle und strengere Vorschriften: Wie schon geschrieben gilt ein Betäubungsmittelrezept für 1 Monat nach Ausstellungsdatum – für maximal einen Monatsbedarf. Wenn es die Umstände rechtfertigen, darf eine Menge für maximal 3 Monate verschrieben werden: mit genauer Angabe der Dosierung und Behandlungsdauer!

Die Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber kein BG-Rezept brauchen: „Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis b und c BetmVV-EDI“: wie die Benzodiazepine und Zolpidem: hier sind Dauerrezepte bis maximal 6 Monate möglich – auch hier muss unbedingt die Dosierung angegeben werden. – (und ehrlich: ich finde Dauerrezepte dafür sind eigentlich auch Kunstfehler: hier steht in der Packungsbeilage sehr, sehr deutlich, dass die nur zur kurzzeitigen Anwendung gedacht sind!)

Übrigens: In der Schweiz darf der Apotheker (unter bestimmten Voraussetzungen) auch bei normalen Rezepten eine Wiederholung des Medikamentes machen:

Verschreibt der Arzt auf dem Rezept ein Medikament ohne Repetitionsvermerk, so ist eine einmalige erneute Abgabe höchstens der verordneten Packungsgrösse in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Apotheker dokumentiert den Grund der Repetition. Die Ausnahme hier ist die Liste A, die nicht wiederholt werden darf, wenn das nicht ausdrücklich auf dem Rezept steht.

Und bei Dauerrezepten mit allgemeinem Repetitionsvermerk dürfen wir Apotheker (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) die Dauer verlängern – zum Beispiel bis zum nächsten Arztbesuch, Maximal aber auf die Länge eines Jahres nach Ausstelldatum des Dauerrezeptes. Letzteres hat (zumindest bei uns in der Gegend) etwas zu Diskussionen geführt, da es Apotheken gibt, die das sehr häufig gemacht haben – was letztlich nicht im Sinne des Arztes war. Das kann ich verstehen, weshalb ich diese Option nur selten einsetze und nicht „grundsätzlich“ so mache.

Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 

Eines für alles – Multitalent Cortison

Die Mutter reicht mir ein Rezept vom Hautarzt für ihr Kind, ein kleines Mädchen. Ich suche die Sachen zusammen und schreibe es entsprechend den Vorgaben des Haut-Arztes an:

Clarelux Schaum – 1 x täglich auf Stellen der Kopfhaut auftragen.

Dermovate Salbe – 1 x täglich auf Stellen an den Beinen auftragen.

Optiderm Creme – 2-3 x täglich auf die Beine auftragen (nach Diprogenta).

Ich erkläre ihr die Produkte und die Anwendung bei der Abgabe.

Alles gut und sie geht.

Ich ziehe mich ins Büro zurück um ein paar verwaltungstechnische Sachen zu erledigen (Arbeitspläne schreiben gehört nicht gerade zu meinen Lieblingsbeschäftigungen, muss aber auch erledigt werden). Ich gehe mit Konzentration an die Sache weshalb ich die Zeit nicht sagen kann, die vergangen ist, als auf einmal unser Drogist Urs vor mir steht:

Urs: „Du hattest doch vorher eine Patientin mit dem da.“

Er zeigt mir den Schaum und die Dermovate Salbe

„… und jetzt ist der Vater da und hat eine Frage.“

Hmm, seltsam. Ich dachte eigentlich, das war ein ziemlich einfaches und deutliches Rezept und ich habe doch alles auf die Dosierungsetikette geschrieben …?

Ich gehe nach vorne.

Der Vater deutet auf die Produkte unter meiner Nase: Dermovate und Clarelux

Vater: „Da steht drauf, das ist für den Kopf.“

Pharmama: „Ja?“

Vater: „Und da steht drauf, das ist für die Beine.“

Pharmama: „Ja.“ (?)

Vater: „Aber das kann nicht sein.“

Pharmama: „Weshalb?“

Vater: „Da ist bei beiden dasselbe drin.“

Das stimmt sogar, bei beiden ist es Clobetasol – wie das neu ja auch schön gross auf der Packung steht. Ein Cortison.

Pharmama: „Ja. Und?“

Vater: „Aber sie hat verschiedene Sachen auf dem Kopf und an den Beinen, das ist nicht dasselbe.“

Pharmama: „Für was braucht sie es auf dem Kopf?“

Vater: „Sie hat so Haarausfall an runden Stellen.“

Pharmama: „Ja – kreisrunder Haarausfall, das ist auch für das.“

Vater: „Und an den Beinen hat sie an einer Stelle so rote, schuppige Haut.“

Pharmama: „Ja, wahrscheinlich ein Ekzem? Das ist auch dafür.“

Vater: „Aber … kann das sein?“

Pharmama: „Ja. Der Wirkstoff ist ein Cortison.“

(geschockter Blick vom Vater – wieso ist das immer noch so verrufen? Ich kenne keinen einzigen Fall in den bald 20 Jahren Apotheke, der von Kortison aufgetragen oder gar eingenommen üble Nebenwirkungen gehabt hätte. Und trotzdem ist das noch so in den Köpfen der Leute.).

„Das ist ein sehr wirksames Mittel gegen alle Arten von Entzündungen und Hautveränderungen aufgrund vieler Ursachen.“

Vater: „Dann ist das wirklich gegen beide Probleme – derselbe Wirkstoff?“

Pharmama: „Ja. Und es sind verschiedene Mittel, da man Salbe nicht so gut in die Haare schmieren kann: das verfettet alles, deshalb ist das eine ein Schaum.“

Vater: „Okay … Tut mir leid für die Störung!“

Pharmama: „Kein Problem.“

Er nimmt die Produkte und geht wieder.

 

Jaaa … Hautärzte. Die verschreiben sehr gerne Kortisonhaltige Mittel … ich meine, ich versteh’s ja. Ein Multitalent und sehr wirksam mit meist schnellem Effekt. Vielleicht sollten sie es aber noch ein bisschen besser erklären, was sie da verschreiben.

Genau das, was ich im Spital hatte!

Die etwas schwierige Patientin (Frau Chatterer: multimorbid, allergisch gegen fast alles, viele Medikamente) kommt aus dem Spital zurück mit einem Rezept für ihre offenen Hautstellen. Sie ist ziemlich übergewichtig und hat häufiger Hautprobleme, vor allem in den Hautfalten, wo sich im Sommer die Wärme staut und wenn man schwitzt, sich oft entzündet. Wegen dem ist sie nicht im Spital gewesen, aber das haben sie da mitbehandelt. Offenbar gut.

Auf dem Rezept steht eigentlich nur: Vliesstoffkompresse, 20×20 cm

Einfach genug, sollte man denken. Aber …

Frau Chatterer: „Es muss aber genau das sein, was drauf steht. Das, was ich dort hatte.“

Pharmama: „Diese Grösse sehe ich nicht. Das Grösste, was ich bestellen kann sind 10x20cm“

Frau Chatterer: „Dann nehmen sie die, ich hätte die anderen sowieso zusammengelegt. Aber es müssen ganz weiche sein!“

Pharmama: „Das sind die Vliesstoffkompressen: weich.“

Wir bestellen ihr die auf den nächsten Tag und bringen sie – denn sie ist nicht sehr gut zu Fuss und geht nicht gerne aus der Wohnung.

Am mittag kommt das Telefon von Frau Chatterer: „Das sind nicht die richtigen Kompressen!“

Pharmama: „Das sind Vliesstoffkompressen – wie der Arzt das verschrieben hat.“

Frau Chatterer: „Ja, aber das sind nicht die, die ich im Spital gehabt habe – die waren besser. Und grösser. Es muss genau die sein, die sie im Spital benutzt haben. Könnten sie nicht anrufen und fragen, was die dort nehmen?“

Ich versuche es. Wer meinen Blog liest, weiss, wie ungern ich mit dem Spital telefoniere.

Nach einigem Weiterverbinden lande ich auf der Station, auf der sie war. Ich bitte darum, in den Unterlagen nachzusehen, was das gewesen ist, aber bekomme nur die Auskunft, dass sie das Pflegematerial da nicht einzeln auflisten und sie mir das deshalb nicht sagen können. Nein, nicht mal, was sie so „allgemein“ verwenden.

Ich rufe der Patientin an, die mit der Auskunft … nicht so zufrieden ist.

Frau Chatterer: „Dann fragen sie doch den Arzt, den ich am Schluss hatte. Der hat das auch verwendet. Ich weiss noch, dass er sie immer von oberhalb des Lavabos genommen hat, da muss er dann nur rasch nachschauen, was das war.“

Sie gibt mir den Namen des Arztes und ich versuche es noch einmal.

Ich bekomme ihn tatsächlich ans Telefon und frage.

Fängt er tatsächlich an etwas herumzudrucksen.

„Ja, die Kompressen, die wir für zwischen die Hautfalten gebraucht haben … die habe ich von dem Schränkchen in der Toilette. Das sind so Tücher, die … ah … eigentlich zum reinigen des Lavabos verwendet werden …“

Pharmama: „….“

„Das ist ah – Reinigungsmaterial?“

Arzt: „Ja. Das kann man nicht verschreiben, deshalb habe ich die Vliesstoffkompressen aufgeschrieben.“

Pharmama: „Oookay. Danke für die Auskunft.“

Die gebe ich weiter – etwas entschärft. Und dass wir das nicht bestellen können, weil „Spezialmaterial“ fürs Spital.

Frau Chatterer: „Dann nehme ich halt weiterhin Papiertaschentücher wie vorher. Das geht auch.“

Na dann …

Gefälschte Rezepte

Merke:

Die Wahrscheinlichkeit eines gefälschten Rezeptes ist direkt proportional zur Zeit an der man schliesst – oder zu der Zeit, in der der Arzt sicher nicht erreichbar ist.

Gefälschte Rezepte, darüber habe ich schon ein paar Mal geschrieben:

Warnung vor schweizweitem Rezept Betrüger – gefälscht.

Gefälscht und verfälscht: Rezepte (mit meinem ersten gefälschten Rezept)

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – wirklich

Gefälschte Rezepte – und eine Bitte an die Ärzte Rezeptblöcke nicht herumliegenlassen!

Was ist hier falsch? Sehr plump. Angeblich weiss sie nicht, dass das nicht geht …

Comic Rezeptfälschung

heilsamer Schreck Rezepte fälschen oder verfälschen ist Urkundenfälschung und kann bestraft werden.

aus Amerika: die böse Apothekerin liess mich verhaften?!

Was denkt ihr? – nicht nur ein altes Rezept. Auflösung: Das seltsame Rezept

Was haltet ihr davon? – und dazu gehörend: Das verdächtige Rezept

indirekt auch das: Das ist kein Betäubungsmittelrezept. Das auch nicht, nein.

Auf der Sperrliste – das kann auch passieren, wenn man Rezepte fälscht.

Aber heute will ich von Euch wissen: habt Ihr Geschichten dazu? Was war Euer erstes / Euer auffälligstes / Euer erinnerungswürdigstes gefälschtes Rezept?

Erzählt es mir!