Das Thema kam im letzten Blogpost auf: Medikamentenmuster.
Was meine ich damit? So was wie die hier:
Die bekommen wir von den Vertretern mancher Pharmafirmen zum abgeben an die Kundschaft. Natürlich bekommen wir einiges mehr an Kosmetik und Körperpflege-mustern, aber es gibt sie wirklich: Medikamente in Muster-form. Oben abgebildet Muster von Medikamenten der Listen D und C. (Korrektur da: siehe Kommentare). Die Liste C darf nur in Apotheken abgegebene werden (entspricht damit wohl dem „apothekenpflichtig“ Aufdruck in Deutschland, Liste D darf in Apotheken und auch in Drogerien abgegeben werden. Darunter fallen zum Beispiel die homöopathischen Augentropfen ganz rechts.
Da das Medikamente sind, dürfen die auch nicht einfach „gestreut“ oder frei aufgelegt werden. Wir sind angehalten sie mit der nötigen Sorgfalt abzugeben – das bedeutet, wir müssen abklären, ob das Schmerzmittel (ganz rechts) sich auch mit anderen genommenen Medikamenten verträgt. Das ist ziemlich Aufwand. Trotzdem machen die Muster noch Sinn: so kann der Kunde ausprobieren, ob / wie das Medikament bei ihm wirkt, oder ob die Tablette gut schluckbar ist etc. Oder, wie der Nikotinkaugummi (Mitte) schmeckt. Ob die homöopathischen Tropfen was taugen.
Weil das aber wirkliche Medikamente sind. unterliegen die Pharmafirmen immer mehr Auflagen. Dazu gehört auch, dass in die Musterpackung seit neuerem eine Packungsbeilage gehört. Zum Glück offenbar noch nicht in allen 3 Landessprachen, wie in der offiziellen Packungsbeilage – dafür müssen sie aber vielleicht 3 Versionen davon machen: eine in deutsch, eine in französisch und eine für den italienisch-sprachigen Teil der Schweiz.
Man kann sich vorstellen, dass das immer teurer wird für die Firmen. Das ist auch einer der Gründe, warum es immer weniger Firmen gibt, die solche Muster machen. Ich in meiner Apotheke neige darum dazu solche Muster zu hamstern. Nicht alle, aber die Sachen, die wir an Lager haben. Allzu lange wird es das vielleicht auch bei uns nicht mehr geben – was ich schade finde.
Medikamentenmuster gibt es auch für Ärzte. Das sind dann allerdings meist grosse Packungen (Originalgrösse) – und auf denen steht dann „Ärztemuster„.
Auch davon gab es früher viel mehr. Von Leuten, die in Arztpraxen gearbeitet haben, weiss ich, dass es da durchaus Ärzte gab, die die Packungen (und bei den Ärzten nun in den Spitälern sind die Pharmafirmen sehr grosszügig gewesen mit der Menge) dann von diesen Ärztemuster-Klebern befreien liessen. Ab-föhnen hiess das, weil sich die Kleber mit etwas warmer Luft besser lösen. Diese Packungen wurden dann nicht nur gratis abgegeben -zum ausprobieren für den Kunden oder für Kunden, die finanziell schwach dastehen- sondern ungeniert weiterverkauft. Für etwas haben wir in der Schweiz ja die Selbstdispensation (wo die Ärzte selbst Medikamente verkaufen dürfen)!
Ich sollte vielleicht nicht ganz so laut schreien, denn solche „Ärztemuster“ lassen sich auch in der Apotheke bestellen … oder manche Pharmafirmen schicken einem das noch unaufgefordert zu. Allerdings nur bei Neueinführung eines Medikaments oder Generikums. Und nur je 1 kleine Packung davon. Wieso? …. Äh, zum anschauen, wie die Tabletten aussehen? *Hust* – Es käme natürlich niemand in der Apotheke auf die Idee, dort den Ärztemuster-Kleber abzuföhnen und die Packung an Lager zu nehmen – als „Sortiments-starter“ sozusagen …. Neeee, wirklich nicht.
Ich kann jetzt nur von unserem Kinderdoc sprechen: er nimmt solche Muster zur Sofortgabe in der Praxis – allerdings nur pflanzliche Medis
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In Deutschland dürfen in Apotheken keine Arzneimittelmuster (also quasi Proben) an Kunden abgegeben werden.
Aber bei der Kytta Salbe f haben die Hersteller einen kuriosen Umweg gefunden:
In Österreich heißt sie „Kytta Beinwellsalbe“ und ist dort wohl nicht als Arzneimittel deklariert. Dadurch können wir den Kunden eine Probe mitgeben, auf der dann „Kytta Beinwellsalbe“ heißt.
Somit wird also ein Artikel beworben, den es in Deutschland eigentlich gar nicht gibt, der aber genauso zusammengesetzt ist wie die „Kytta Salbe f“.
Eine Gratisprobe mit der Aufschrift „Kytta Salbe f“ wäre dagegen dann wieder nicht zulässig.
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Die 3 abgebildeten Muster sind übrigens alle Liste D, wir verkaufen in Dogerien schon etwas mehr als „nur“ Homöopathika.
Kytta Muster gebe ich aber lieber ab als
Algifor..
Und ich gehöre tatsächlich zu denjenigen, die „unverkäufliche“ Muster, nicht verkaufe, sonder – wie vorgesehen – selber ausprobiere.. Muss ich vieleicht mal überdenken.
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Jetzt musste ich doch rasch nachschauen. Algifor ist Liste C, Nicotinell D (da habe ich eigentlich gedacht auch C) und Similasan ist D.
Giftmischerin: die freiverkäuflichen Sachen brauchen wir auch zum selbst ausprobieren. Aber was mache ich mit dem neusten Generikum für … Zyprexa? Und dann wahrscheinlich noch von verschiedenen Firmen gleichzeitig? Das landet gleich in den Medikamentenretouren zum entsorgen.
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Also die kleine Packung Algifor muss Liste D sein, sonst hätte ich weder die selben Muster wie du, noch würde sie bei mir im Gestell stehen..
Ich bin sicher, dass so einige Berufskollegen auch freiverkäufliche Gratismuster oder geschenkte Kosmetik weiterverkaufen, so viel kann man ja gar nicht selbst verwenden..
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Weitere Recherche … auf meiner Irfen Doll 400 Packung zuhause steht auch „D“. Dann wird das bei Algifor auch so sein :-o …
irgendwie habe ich das gar nicht mitbekommen, als das gewechselt hat.
Da stellt sich natürlich die nächste Frage: Gibt es denn wirklich Muster der Liste C?
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Ich denke eigentlich schon, dass es auch Liste C Muster gibt, Beispiel kann ich aber keine nennen & eigentlich wäre es ja auch sinnvoll, wenn es nur D Muster gibt. Ich hab schon Liste B Muster erhalten, war aber an einem Pharma Kongress, fand ich aber total sinnfrei..
Ich dachte Ibuprofen sei schon länger Liste D, ich kenn es nur so. Diclofenac (innerlich) und Naproxen ist C..
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@Pharmama
Ihr bekommt unverkäufliche Muster eines Neuroleptikums zugeschickt? =O
Was ist das denn für ein absurder Schwachsinn?
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Meine Rede.
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Man muss dazu sagen: In Deutschland ist eine Drogerie eher ein Supermarkt für Duschmittel, Cremes, Windeln und sowas. Angestellt sind dort keine Drogisten, sondern angelernte Hilfskräfte mit (ohne Wertung) niedrigem Bildungsabschluss (=Hauptschule; das war früher mal anders). Außerdem sind das fast ausschließlich Ketten, keine eigenständigen Geschäfte wie Apotheken (auch das war früher mal anders). Medikamente wie Nicotinell oder Algifor könnte man dort mangels Sachkenntnis wirklich nicht reinen Gewissens verkaufen. Was hier in Drogerien, wie in jedem Supermarkt, verkauft werden darf sind Tees (kein Johanneskraut oder Sennes), Baldriantabletten und Kochsalzsprays; Nasensprays sind schon apothekenpflichtig.
Das mit der Abgabe von Mustern bei Euch sehe ich etwas kritisch, selbst wenn Du oben den Vorteil beschreibst, dass man das „mal ausprobieren“ könnte. Das senkt den Wert des Arzneimittels und kommt beim Kunden rüber wie das Pröbchen „Augencreme gegen Falten“ (also wie Ramschware) und nicht wie ein Medikament, welches Nebenwirkungen hat.
Aber wir haben hier mit Versandhandel und Discount-Apotheken mittlerweile ganz andere Dinge, die Medikamente wie Ramschware wirken lassen. Mittlerweile kann man hier auch Proben zulassen. Das schmälert den qualtitativen Wert der Ware Arzneimittel auch nicht mehr wirklich weiter.
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Das mit der Musterabgabe sehe ich genauso.
Wobei ich tatsächlich mal Nicotinell-Pröbchen in der Hand hatte – das waren dann aber Geschmacksmuster ohne Nicotin.
In jeder Drogerie und in jedem Supermarkt, der Arzneimittel verkaufen will, muss in D. aber jemand angestellt sein, der eine Sachkenntnis über Arzneimittel hat. Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass die Kunden dort in irgendeiner Weise beraten würden – die kommen dann in die Apotheke und wollen dort hören, wie sie ihre Drogeriesachen anzuwenden haben. Sowas ärgert mich dann, muss ich sagen..
Johanniskraut ist nicht apothekenpflichtig übrigens. Da gibts auch niedrig dosierte Drogeriepräparate.
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Sachkenntnis:
Eine PKA, also eine pharmazeutisch kaufmännische Asisstentin, die in Deutschland in der Apotheke keine Arzneimittel abgeben darf und zum Nicht Pharmazeutischen Personal gehört….
….hat in der Drogerie wiederum Kraft Ihrer Ausbildung die notwendige Sachkenntnis um dort als Ansprechpartner für Arzneimittel zu fungieren.
Brave new world!
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…das ist sowieso so ein Irrsinn. Nicht dass ich dafür wäre, dass PKAs Arzneimittel abgeben dürfen, aber das sagt sehr viel über die „Sachkunde“ aus, die man so braucht, um freiverkäufliche AM abgeben zu dürfen..
Und zum Thema Johanniskraut: Die Menge im nicht apothekenpflichtigen Präparat oder im Tee ist vielleicht gering, harmlos ist es aber trotzdem nicht. Für mich gehört sowas (u.a. auch wegen der Indikation!) in die Hände von Fachleuten.
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@anne&boreal: Das stimmt. Wenn in einem Supermarkt oder in einer Drogerie in Deutschland freiverkäufliche Arzneimittel verkauft werden, dann muss immer eine Person anwesend sein, die die „Sachkenntnis“ hat.
1.) Sie muss anwesend sein, kann also auch im Lager sein oder sonstwo im Laden.
2.) Diese Sachkenntnis ist ein ein- bis zweitägiger Lehrgang, den man halt mal pro forma mitmacht. Soweit ich informiert bin, ist der Lehrgang bestanden, wenn man ihn mitgemacht hat. Also keine Prüfung oder so. Und kein Vergleich zum Studium der Pharmazie oder der Ausbildung eines Drogisten, PTA, Apothekenhelfer.
Johanniskraut habe ich auch schon im Supermarkt gegen Depressionen gesehen. Es ist – glaube ich – nur in höheren Dosierungen apothekenpflichtig. Wobei man etwa 15 Tabletten des Supermarktpräparats schlucken muss, um etwa 1 Tablette mit 900 mg Extrakt zu erreichen. Daher kosten im Supermarkt 100 Tabletten auch nur 5 Euro, im Gegensatz zur Apotheke, bei der 100 Tabletten 50 Euro kosten.
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Vielleicht hätte ich mich exakter ausdrücken sollen: Unter pharmazeutischer Sachkenntnis habe ich weiter oben nicht diesen Lulli-Lehrgang gemeint, sondern echte Sachkenntnis.
Und den Satz „Johanniskraut ist im Supermarkt nicht erhältlich“ ersetzt man besser durch „Johanniskraut ist in einer wirksamen Dosierung im Supermarkt nicht erhältlich.
Mein Fehler, sorry! :-)
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Die Kytta-Probe habe ich in Deutschland auch schon mal in einer Apotheke bekommen, ob da aber „Salbe“ oder „Beinwellsalbe“ stand kann ich nicht sagen, das ist schon zu lange her.
Auf jeden Fall waren mein Rücken und ich der Apothekerin wirklich dankbar, ich hab seitdem immer eine Tube zu hause für den nächsten Hexenschuss…
Was ich aber schon lange mal fragen wollte und mir auch meine Lieblings-Assistentin in der Uni nicht beantworten konnte (liebe Grüße an Kirsten P.!): Sind die Packungsbeilagen bei euch wirklich dreisprachig? Und wenn ja: sind sie dann noch lesbar? Mir reichen ja die kilometerlangen Zettel in EINER Sprache schon voll und ganz, ist in der Packung überhaupt noch genug Platz für das Medikament?
Würdest du mich oder uns da mal aufklären, liebe Pharmama?
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Ja, die sind tatsächlich 3sprachig. Ein Grund, den die Pharmafirmen auch angeben, wegen was bei uns die Medikamente teurer sind.
Ich mache mal ein Foto, um das zu zeigen.
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