Die Macht über die eigenen Daten … und die Apotheke

Es erreicht uns in der Apotheke ein handgeschriebener Brief mit einer Kundenreklamation. Der Kunde – nennen wir ihn Herr Sommer, beklagt sich (schön geschrieben) darüber, dass er beim Bezug von Codein-Lutschtabletten schon zwei Mal seine Daten angeben musste und jedes Mal einer langwierigen, verhörähnlichen Befragung unterworfen wurde (!). Ausserdem wurde auf den Verkaufspreis (von etwa 10 Franken) ein Zuschlag (von 7 Franken) erhoben. Er verzichte in Zukunft auf den Bezug der Pastillen und bittet uns, seinen Namen aus unserer Kundenliste zu streichen und alle damit verbundenen Daten zu löschen.

Alles korrekt. Beim Bezug der Codein Lutschtabletten (die neu Liste B minus sind) wurde die Abgabe dokumentiert wie vorgeschrieben und dafür die Pauschale verlangt. Dass er das nicht mehr will, ist kann man verstehen und ist seine Entscheidung … aber das mit dem Daten löschen? 

Wir haben natürlich, wie vorgeschrieben eine Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. Da steht drauf, was für Daten wir in der Apotheke erheben (Name, Geburtsdatum, Adresse, eventuell Versicherungsinformationen …) und für was wir die Daten benötigen (damit wir in der Apotheke unsere Arbeit korrekt machen können und aus Sicherheitsgründen) und dass wir die Daten nur bearbeiten mit einer gesetzlichen oder vertraglichen Basis oder für Dinge, die im öffentlichen Interesse liegen (wie anonymisierte Nebenwirkungsmeldungen). 
Da drin steht auch, dass wir die Daten teils weitergeben – dann beruht das immer auf einer gesetzlichen Pflicht, einer Vertragserfüllung, einer Einwilligung des Patienten selber, einem öffentlichen Interesse oder einem berechtigten Interesse unsererseits an der Datenweitergabe.
Da steht auch drin, dass eine Einwilligung (die man beim einem Verkauf oder ähnlichem automatisch mit Angabe der Daten gibt) jederzeit wiederrufbar ist.
Als Patient / Kunde hat man Rechte, was die eigenen Daten angeht. Man darf jederzeit Auskunft verlangen über die bei uns gespeicherten Daten und man hat das Recht Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen
Zusätzlich unterstehen wir in der Apotheke natürlich dem Patientengeheimnis … weshalb wir eigentlich jedes kleinste Zettelchen mit einem Patientennamen drauf vernichten – nicht einfach nur wegwerfen.

Da das ein erstes Mal ist, dass wir so einen Löschungsantrag bekommen, frage ich bei unserer Rechtabteilung nach. Danach soll ich Herrn Sommer erst Mal schreiben, dass das Löschbegehren bei uns eingetroffen ist, wir aber – damit wir sicher die richtigen Daten löschen – von ihm einen Ausweis benötigen. 
Der kommt dann auch postwendend: eine ID-Kopie am Brief.
Also nochmal Rechtsabteilung, die fragen noch nach, was bei uns für Daten von ihm gespeichert sind (nur die beiden Abgaben der Lutschtabletten, er ist sonst kein Kunde, hat keine Kundenkarte und ansonsten haben wir keine Daten von ihm) und sagen, dass sie ihm innert den 30 Tagen, die sie anhand der Datenschutzerklärung Zeit haben, nach dem Löschantrag, einen Brief senden.
Da steht dann drin:
Ihren Antrag auf Datenlöschung haben wir von ihnen erhalten, Sie haben ihre Identität mit ihrer ID ausreichend nachgewiesen, gerne kommen wir ihrem Wunsch nach Löschung ihrer Daten nach. Wir haben sämtliche Personendaten von ihnen auf unseren Systemen gelöscht, sofern nicht eine gesetzliche Archivierungspflicht besteht.

Gemacht haben wir in der Apotheke in dem Fall: Nichts. Denn: alles was wir von ihm haben sind Daten, für die eine gesetzliche Archivierungsfrist besteht: Seine Personalien und seine Bezüge von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept (Codeinpastillen der Liste B minus). Diese Angaben dürften wir auch auf Geheiss des Kunden nicht löschen. Sie müssen von Gesetzes wegen mind. 10 Jahre gespeichert bleiben. So steht das im kantonalen Gesundheitsgesetz und der eidgenössischen Arzneimittelverordnung, welche die Dokumentation der Abgaben von B- ebenfalls vorschreibt.  
Solche Daten dürfen auch auf Aufforderung hin nicht gelöscht werden. Sonst könnte jeder, der einen Eintrag im Strafregister oder Betreibungsregister hat, verlangen, dass seine Daten sofort gelöscht werden müssen. Soweit geht das Datenschutzgesetz nicht. 

Das war interessant. Eine Einmalige Sache, dachte ich, bis ich ein paar Tage später eine Anfrage bekomme von einem anderen Kunden, nennen wir ihn Herr Herbst. Herr Herbst möchte gerne wissen, ob er bei uns in der Apotheke erfasst ist und was erfasst ist (ein Datenauskunftsbegehren). Und er verbietet uns per sofort und auf weiteres jede Datenweitergabe seiner Personendaten an Dritte, speziell Krankenkassen und behandelnde Ärzte.

Kurios. Aber jetzt wissen wir ja schon etwas mehr. Er weist sich mit ID aus. Ich bestätige, dass er bei uns erfasst ist – als Patient, der schon Rezepte bei uns eingelöst hat. Löschen kann ich das (aus oben genannten Gründen) auch hier nicht, das war aber nicht sein Anliegen. Ich hinterlege bei ihm also einen Kommentar. In Zukunft wird er, falls er bei uns ein Rezept einlöst, die Medikamente selber bezahlen müssen – dann geht seine Information auch nicht an die Krankenkasse. Wenn ich das direkt mit der Kasse abrechnen soll, dann bekommen die gezwungenermassen auch die (dafür nötige) Info. Aber wenn ich beim Arzt etwas nachfragen muss – dann habe ich ein Problem, denn das darf ich nun nicht mehr ohne Ausdrückliche Erlaubnis des Kunden. Falls das ein ernstes medizinisches Problem wäre (zum Beispiel wegen Wechselwirkungen) oder Missbrauch (wenn ich sehe, dass er von vielen Ärzten Mengen an Schlafmittel verschreiben lässt), dann würde ich in dem Fall aber eine Abgabe verweigern, weil es mir nicht erlaubt, meine Arbeit korrekt zu machen.
So ganz verstehe ich das hier aber nicht. Bezogen hat er bisher 2x etwas – und absolut unverdächtiges. Aber okay – wenn er das so will….

Ich frage mich bei sowas nur: haben die Leute einen Facebook-Account? Wie handeln sie da?

Auf diese Liste will keiner (2)

2 Monate vergehen. Wir erinnern uns: Frau Bündchen mit Dauerrezept für Tramadol-retard Tabletten bei uns (und vielleicht noch wo anders?) und Frau Bündchen Senior, deren Dauerrezept für Tramadol-Tropfen (die die Tochter immer für sie bezogen hat) das storniert wurde.

Wir erhalten ein neues Dauer-Rezept für Frau Bündchen über Tramadol Tropfen mit einem Abbau-Schema als Dosierung.

Ja, jetzt bin ich verwirrt. Für die Tropfen hatten wir bisher nur für ihre Mutter Rezepte. Und das Abbau-Schema … das ist schon möglich, nur … ist das demnach anstatt der Retard-Tabletten (wäre logisch, aber nirgends erwähnt) oder hat der Arzt das mitbekommen, dass sie nebenher die Tropfen der Mutter genommen hat und das ist statt denen?

Vielleicht konstruiere ich da nur ein Problem, aber ich nehme das dennoch zum Anlass der Praxis anzurufen und diesmal will ich den Arzt direkt sprechen.

Nun – das war das spannendste und mehr als aufschlussreiche Telefon-Gespräch, das ich seit langem hatte. Ich versuche etwas zusammenzufassen, da der Arzt und ich Anfangsschwierigkeiten hatten zu verstehen, von was wir beide jetzt reden.

Pharmama: „Guten Morgen! Ich rufe an wegen dem neuen Dauerrezept für Tramadol-Tropfen für Frau Bündchen, das sie uns gefaxt haben. Ich habe gesehen, das ist ein Abbauschema … heisst das, dass das anstatt den Tramadol retard Tabletten ist?“

Arzt: „Nein, die nimmt sie ja schon eine Zeitlang nicht mehr. Das ist der Ersatz für das letzte Tramadol-Tropfen Rezept vom (1 Monat her).“

Pharmama: „Oh. Ich habe aber für Frau Bündchen bisher kein Rezept für Tramadol Tropfen erhalten. Das ist das erste Rezept für Tropfen für sie, das ich hier sehe.“ (meine Betonung auf FÜR SIE), das von der Mutter darf ich ja nicht erwähnen.

Arzt: „Wir haben ihr ein Tramadol Dauerrezept für Tropfen mit der Dosierung (…) am (1 Monat her) ausgestellt. Das Rezept hier ersetzt dieses Rezept.“

Pharmama: „Das ist interessant. Weil … dieses Rezept für Tropfen ist nie bei uns angekommen. Sie hat aber ein laufendes Dauerrezept für Tramadol Tabletten, das sie in der Zwischenzeit, also sei (1 Monat her) 2x bei uns weiter bezogen hat.“

Arzt: „…“

Pharmama: „Ausserdem … da war vor ein paar Monaten doch noch ein Zwischenfall bei ihr, wo sie das neue Dauerrezept für Tramadol Tabletten direkt der Patientin gemailt haben. Damit könnte sie theoretisch jetzt ausser bei uns auch noch in anderen Apotheken das beziehen. Wir haben keine Möglichkeit das Nachzuprüfen.“

Arzt: „Also sie bezieht immer noch die Tabletten bei ihnen? Das letzte Dauerrezept für die Tropfen ist nicht zu ihnen gekommen, das bezieht sie wahrscheinlich andereswo … und es existieren eventuell noch weitere laufende Dauerrezepte für das Tramadol in anderen Apotheken?“

Pharmama: „…“ (das muss man mal sacken lassen.) „Ja.“

Der Arzt überlegt etwas, dann bestimmt: „Bitte stornieren sie das Dauerrezept für die Tabletten und auch das für die Tropfen jetzt. Ich werde mit der Patientin Kontakt aufnehmen und schauen, wie das weiter geht. Falls sie vorher zu ihnen kommt, sagen sie ihr, sie muss mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen herauszufinden, wo die anderen Rezepte sind und von jetzt an nur noch einzelne Rezepte für sie ausstellen, keine Dauerrezepte mehr. Vielleicht setze ich sie auf die Sperrliste, wenn sie mir nicht angibt, wo sie noch bezieht.“

3 Tage später meldet sich Frau Bündchen selber bei uns, um superfreundlich zu fragen, ob sie die Tramadol Tabletten ausnahmsweise 2 Tage früher holen kann, da sie wieder über Wochenende weg ist.

Ich musste das verneinen und habe sie wie besprochen an den Arzt verwiesen.

Seitdem ist Funkstille, weder von ihr noch vom Arzt haben wir etwas gehört. Ich bin noch nicht sicher, dass sie auf der neusten Sperrliste ist, aber grundsätzlich: das ist eine der Möglichkeiten, da drauf zu landen.

Mehr vom Patientengeheimnis in dem Sampler hier. https://pharmama.ch/2016/06/07/vom-geheimnis-des-patienten-sampler/

Andere Leute schicken

Mit den Dauerrezepten ist das so eine Sache. Das Rezept bleibt in der Apotheke und der Patient kann (nach Bedarf) zu uns kommen und weitere Packungen erhalten. Im Normalfall bekommt der Patient ausser dem Medikament nicht noch irgendeinen Zettel mit: der Name / Ausweis und die Info, was gebraucht wird reicht uns beim Abholen.

Bei bestellten Sachen haben die Leute einen Abholzettel, bei Dauerrezepten den Ausweis (zum Beispiel die Krankenkassenkarte), manchmal die leere Packung: da steht die Info auch auf dem Dosierungsetikett. Mit der Zeit kennen wir auch „unsere“ Stammkunden, die müssen dann nur noch sagen, was sie brauchen.

Was aber, wenn jemand anders als der Patient, für den das Dauerrezept ist, Medikamente abholen will?

Eines der ersten Dinge, die wir bei einer Abgabe immer abklären müssen ist der Empfänger des Medikamentes. Wenn ein Mann etwas abholen kommen will und einen Frauennamen nennt, ist es ziemlich deutlich, dass das nicht der Empfänger ist.

Gut, wenn ich die Person kenne und ich weiss, das ist der Ehemann der Frau (und er hat sie auch schon begleitet), dann gehe ich im Normalfall davon aus, dass das okay ist. Oder ich hinterlege einen Kommentar, wer die Erlaubnis hat, Medikamente für die Person zu holen.

Letzthin hatten wir aber einen Fall, wo ein Mann für seine Freundin ein Medikament – Seresta (starkes Beruhigungsmittel) abholen wollte. Er hatte nichts (ausser dem Namen der Patientin und dem Mittel). Kein Ausweis, keine Bestätigung, ich habe ihn noch nie gesehen …

Ich habe ihm gesagt, ich brauche entweder eine schriftliche Erklärung oder mindestens einen Telefonanruf von ihr zur Bestätigung, damit ich ihm das mitgeben kann.

Ich meine, das ist heute keine Sache mehr: er kann sie rasch per Natel informieren, ich bekomme einen Anruf und stelle ein paar Fragen … ihre Telefonnummer war übrigens nicht hinterlegt, sonst hätte ich da angerufen. Und nennen wollte er sie mir auch nicht.

Er war nicht ganz so zufrieden (gelinde ausgedrückt) und ging dann. Auch den Rest des Tages habe ich nichts mehr von ihr (oder ihm) gehört. Das macht mich doch etwas misstrauisch.

Es gibt Vorschriften. Ich drücke nicht einfach irgendwelche (potenten) Medikamente jemandem in die Hand zum mitnehmen, wenn ich nicht sicher bin, dass das an der richtigen Stelle ankommt.

Vielleicht war das ihr Freund – im dööfsten Fall war das aber einfach jemand, der irgendwie mitbekommen hat, dass sie das nimmt und versucht so (gratis und bequem für ihn) an das Medikament zu kommen.

Übrigens: auch der Ehemann hat nicht automatisch die Erlaubnis Medikamente für die Frau abzuholen (oder umgekehrt). Das Patientengeheimnis (zum Beispiel) gilt selbst gegenüber Verwandten. Meistens ist die Abgabe aber okay: die Partner wissen nicht nur für wen und was gebraucht wird, man kann auch anfragen bei Zweifel, ob das gegeben werden soll … Aber wir haben mindestens einen Fall, wo „sie“ einen Kommentar bei sich hinterlegen liess, dass „er“ keine Tabletten für sie abholen darf. Die beiden sind (weiter) verheiratet und kommen gelegentlich zusammen. Mir ist das recht – hauptsache, wir wissen es.

Vom Geheimnis des Patienten (Sampler)

Als Apotheker und Medizinalperson untersteht man besonderen gesetzlichen Bedingungen, unter anderem dem Patientengeheimnis. Grundsätzlich gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Personendaten – und dürfen deshalb nicht einfach bekanntgegeben oder weitergegeben werden.

Auf der anderen Seite arbeitet man im Gesundheitssystem nicht alleine … andere Medizinalpersonen wie Ärzte verschreiben dem Patienten für seine gesundheitlichen Probleme auf Rezepten Medikamente … und manchmal gibt es da Unklarheiten, die abgeklärt werden müssen. Familie oder Partner leben mit dem Patienten und sind zum Teil in die Behandlung involiert oder auch nicht.

Immer wieder gibt das deshalb Diskussionen, ob und was und wann und wem denn da überhaupt Informationen weitergegeben werden dürfen. Ein paar solche Situationen habe ich im Blog gebracht:

Ebola und das Patientengeheimnis … wäre nett, wenn die Medien sich auch daran hielten.

Patientengeheimnis – Fragen (und Diskussion in den Kommentaren)

Patientengeheimnis und Minderjährige

Vom Patientengeheimnis und ungeduldigen Kunden

Zwischen Paranoia und Patientengeheimnis

Patientengeheimnis und meine Erfahrung beim Arztbesuch

Schlechte Wortwahl – wenn man mal super-vorsichtig sein will

Wenn Sie in der Apotheke telefonieren, rede ich nicht mit ihnen.

Auch wenn sie der Partner sind – vorenthaltene Information

Einblick verboten

In der Grauzone landet man noch schnell

Fundsache Medikamente ja, die sind meist angeschrieben

Eine Trauerkarte von der Apotheke – darf/soll ich das?

Versehentlich ruiniertes Eheleben

 

 

Gratis Auskunft mit Grenzen

Jetzt – gegen Ende des Jahres – häufen sich bei uns wieder die Anfragen von Patienten, die ausgedruckt haben wollen, was sie bei uns bezogen haben. Häufiger, weil sie es nicht geschafft haben, da selber „Buch zu führen“ und weil sie das für die Krankenkasse (wenn sie da selber bezahlt haben) brauchen*. Gelegentlich aus reinem Interesse, oder weil sie etwas nicht nachvollziehen konnten, das die Krankenkasse ihnen geschickt hat (die müssen leider immer noch nicht genau auflisten, für was da jetzt etwas ist, nur wieviel und woher).

*Das kann ich – nur kann ich bei den Selbstzahlern keine Rezeptkopien ausdrucken, da die das Rezept ja selber wieder mitgenommen haben.

Dieser Service ist grundsätzlich gratis. Die Daten „gehören“ ja auch dem Patienten selber. Das fällt auch (bei Anfragen des Patienten selber) nicht unter das Patientengeheimnis und gilt ebenso beim Arzt.

So steht’s auch im Gesetz: (Quelle)

Was kostet die Auskunft über meine Patientendaten?

Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Eine Kostenbeteiligung darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden, z. B. wenn ein besonders grosser Aufwand entsteht. Dieser Aufwand muss über das blosse Kopieren, Ausdrucken und Versenden hinausgehen. Die Kostenbeteiligung ist in jedem Fall auf maximal Fr. 300.- beschränkt. Wird eine Kostenbeteiligung verlangt, so muss diese begründet und dem Patienten vor Auskunftserteilung mitgeteilt werden, damit dieser sein Auskunftsgesuch allenfalls zurückziehen oder abändern kann (z.B. auf einen bestimmten Zeitraum oder auf bestimmte Dokumente beschränken).

… Ich würde jetzt mal behaupten, dass diese „Kostenbeteiligung im Ausnahmefall“ durchaus angebracht ist, wenn es sich dabei um 50 Scheine mit je etwa 4 Rezepten (also insgesamt etwa 150 Rezepte) handelt aus den Jahren 2006-2010, deren digitales Bild nur noch via direkte Anfrage einzeln angefordert aus den Archiven extrahiert werden kann und die dann noch einzeln ausgedruckt werden müssen.

Nein, ich weiss nicht, für was er diese Info benötigte.

Nach der Auskunft, dass ich für den Aufwand dann etwas verlangen müsste (das sind mehrere Stunden Arbeit!) war der Patient dann mit einem detaillierten Ausdruck Ihrer Bezüge ohne die Kopien der Originale der Rezepte zufrieden. Das war dafür dann kostenlos. (Und hat auch nur etwa 30 Minuten gedauert).

Ebola und das Patientengeheimnis

Das Thema ist bei mir aktuell … das Patientengeheimnis. Ich habe darüber schon verschiedentlich geschrieben.

Was mir bei der Ebola-Berichterstattung auffällt: Da schreiben viele Medien nicht nur Krankenschwester neuster Ebola Fall in XY, oder Hilfsarbeiter hat sich in ABC angesteckt, wird in DEF behandelt … sondern da wird gleich noch ein Name dazu geliefert und in einigen Fällen sehen wir sogar Fotos von der erkrankten Person.

Was ist damit? Fallen diese Fälle auf einmal, weil Ebola eine „gefährliche Krankheit mit Pandemierisiko“ ist nicht mehr unter das Patientengeheimnis?

Es gibt eine Liste von Krankheiten, die gemeldet werden müssen (siehe Wikipedia Artikel hier, da ist auch Ebola drauf). Aber das gilt für Meldungen an Behörden (Gesundheitsamt) – bis auf die statistischen Auswertungen und eventuell getroffenen Massnahmen wie Information über einen erneuten Masernausbruch oder neueingeführte Hygienerichtlinien in den Spitälern bekommt die Öffentlichkeit das nicht mit.

Und jetzt? Eine neue (naja, nicht wirklich, aber lassen wir das mal so stehen) schreckliche Erkrankung hat die Chance sich auszubreiten und da hat die Öffentlichkeit und einfach jeder auf einmal ein Recht auf die Namen der betroffenen Personen?

Mir stösst das sauer auf.

Natürlich tritt das jetzt auf, weil es einzelne Fälle sind. In Ländern, wo das eingeschleppt wird. Von den paar Tausend schon Erkrankten (und  man rechnet demnächst mit 1000 pro Woche mehr) in den bisher betroffenen Ländern hört man dafür immer weniger.

Trotzdem? Was soll daran gut sein? Das ist eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Erkrankten – und ihre Familien, auf die sich die Medien teils stürzen. Es hilft niemandem – es geht nicht (mehr) darum, die Kontaktpersonen und eventuellen Neuinfizierten zu finden. Das kann man auch durch Befragen des Patienten und indem man die Wege nachvollzieht, die er gemacht hat.

Ist das reine Öffentlichkeitsarbeit für eine Pandemievorsorge um der Erkrankung ein „Gesicht“ zu geben? Auch wenn – das passiert auf dem unwilligen Rücken der betroffenen Personen, die auch nichts für ihre Ansteckung können und hoffentlich wieder genesen.

Ich weiss es nicht, aber … ich finde das bedenklich.