Ich verlange Wiedergutmachung!

Eine Kundin bestellt in der Drogerie Stoff-Farben –  zum Kleider färben. Sie gibt bei der Bestellung an, welche Nummer sie gerne hätte. Sie kauft gleich etwa 7 Packungen – offenbar braucht sie es zum färben von Kostümen für eine Aufführung.

Ein paar Tage, nachdem sie sie gekauft hat, bekommen wir einen sehr verärgerten Anruf von ihr.

Frau: „Sie haben mir die falsche Farbe verkauft! Das ist nicht das, was ich bestellt habe!“

Offenbar wollte sie grün-blau, jetzt hat sie grau-grün.

Frau: „Wegen Ihnen habe ich die ganzen 10 Kostüme verfärbt! Das war Stunden an Arbeit – und jetzt muss ich es entfärben und es dann nochmals färben! Falls das überhaupt geht!“

Drogistin: „Oh, das ist aber unglücklich. Haben sie denn nach einem nicht gesehen, dass es die falsche Farbe ist?“

Frau: „Ich dachte, die ändert noch an der Luft!“

Drogistin: „Aber auf der Packung ist die End-Farbe ja auch aufgedruckt …“

Frau: „Darauf habe ich nicht geschaut! Ich habe darauf vertraut, dass sie mir die richtige Farbe liefern. So wie ich sie bestellt habe!“

– Die Angestellte die die Bestellung entgegen genommen hat ist sich ziemlich sicher, dass die Kundin, genau diese Nummer (und damit Farbe) gesagt hat. Das weiss die Drogistin bei dem Anruf aber noch nicht.

Frau: „Ich verlange von ihnen, dass sie mir den Entfärber bezahlen, dass sie mir die falsch bestellten Farben gratis ersetzen …und das Salz, das man braucht … und für meine Arbeit, die ich mit all dem habe, möchte ich auch etwas von Ihnen! “

Drogistin: „Das tut mir wirklich leid, dass das passiert ist, aber .. ich muss das zuerst abklären.“

Kurz und gut, die Frau verlangt – und das danach auch noch schriftlich (und ausführlich) etwa 600 Franken an Ware und Wiedergutmachungsgeld – oder sollte ich das Aufwandsentschädigung nennen?

Die Farbboxen waren etwa 80 Franken wert …

Sie ist … das erschwert das Ganze vielleicht noch etwas – Stammkundin bei uns.

Die Drogistin klärt das ab und schreibt einen wirklich freundlichen Brief zurück, in dem sie erklärt, dass es uns leid tut, was passiert ist, ihr zu ihrem schönen Hobby gratuliert und schreibt, dass wir aber, da es nicht eruierbar sei, wessen Fehler die falsche Farbbestellung ist, wir nur die Farben ersetzen könnten, sie aber noch einen Gutschein über 20 Franken bekäme, für ihren Aufwand.

Darauf gibt es einen wirklich bösen Brief und Drohungen durch die Kundin retour. Darin schreibt sie, dass sie überall herumerzählen würde, wie unzuverlässig wir seien… wenn sie nicht mindestens 300 Franken bekäme.

So was meint ihr? Was tut man da?

Schwangerschaftstests (12)

Die Frau bringt einen Schwangerschaftstest in die Apotheke zurück.

Frau: „Der hat nicht funktioniert!“

Ich schaue ihn an. Tatsächlich: der Referenzstreifen hat sich nicht gebildet. Anstandslos bekommt sie von uns einen neuen Schwangerschaftstest.

Pharmama: „Sie wissen ja, wie man ihn anwendet?“

Frau: „Ja. Natürlich.“

Am nächsten Tag kommt sie wieder zurück – wieder hat sich der Referenzstreifen nicht gefärbt.

Frau: „Die funktionieren nicht!“

Pharmama: „Das ist seltsam. Wie haben Sie ihn denn genau angewendet?“

Frau: „Na, ich habe ihn eingeführt, die 3 Minuten gewartet und dann abgelesen – aber Sie sehen ja, dass sich keine Streifen gebildet haben.“

Pharmama: „Haben sie Morgenurin gebraucht oder es später am Tag gemacht?“

Frau: „Wie … Urin?“

Pharmama: „Sie haben nicht mit Urin getestet? Aber … wie?“

Frau: „Ich sagte doch, ich habe ihn eingeführt.“

Pharmama: „Wie … einen Thermometer?“

Frau: „Ja, nur vorne.“

Oh.

Ah!

Da fehlt doch was …

Normalerweise nehmen wir keine Medikamente retour. Wir dürfen nicht. Wir haben keine Ahnung, was mit ihnen passiert, sobald sie die Apotheke verlassen (ok, hoffentlich nehmen sie die Leute richtig ein, aber…), Lagerbedingungen sind einzuhalten … und Du selber würdest wahrscheinlich auch kein Medikament haben wollen, das jemand schon bei sich zu Hause hatte und wieder zurückgebracht hat.

Aber … es gibt Ausnahmen.

Zum Beispiel, wenn die Tochter für die Mutter, die nicht mehr aus dem Haus kommt, das Rezept bringt und nicht weiss, ob sie jetzt von den Dafalgan 1g die Tabletten oder die Brausetabletten will. Auf dem Rezept steht nur „Dafalgan 1g grosse OP“. Sie entscheidet sich für die Tabletten und es ist natürlich nicht das Richtige.

Also bringt die Tochter sie gleich am nächsten Morgen wieder zurück.

In dem Fall tausche ich ihr die Tabletten in Brausetabletten um –nur, dass es von diesen keine grossen Packungen gibt (100 Stck) sondern nur 20er Packungen. Aber nehmen wir doch 5 x 20, sind wir auf der gleichen Menge.

Erschwerend kommt dazu, dass die Mutter eine Krankenkasse hat, bei der sie selber zahlen muss, die Brausetabletten sind doch etwas teurer als die Tabletten – aber all das lässt sich ja lösen.

Bevor ich aber die Packung zurücknehme, muss ich sie prüfen.

Sieht sie aussen noch ordentlich aus? Ja.

Innen: ist sie vollständig? Auf den ersten Blick ja, es sind keine Tabletten aus den Blistern herausgedrückt, die Packungsbeilage ist vorhanden, aber … es scheint mir etwas viel Platz in der Packung. Zählen wir mal die Blister …

Pharmama: „Da sind nur 8 Blister zu je 10 Tabletten drin. Es müssten aber 10 Blister sein.“

Tochter: „Was? … das gibt’s ja nicht. Zeigen Sie mal. … Oh … jaaa. Das ist … das ist jetzt peinlich. Entschuldigen Sie, ich gehe und frage sie mal, legen Sie mir das auf die Seite.“

Nach einer halben Stunde ist sie zurück, ziemlich … verärgert auf die Mutter und legt mir die fehlenden 2 Blister hin.

Frau: „Das tut mir wirklich leid, ich weiss nicht, wass sie sich dabei gedacht hat…“

Kein Problem.

Ich überprüfe noch rasch den Rest (die Chargennummer und Verfalldaten müssen von allen Blistern dieselben sein, wie die aussen auf der Packung) – stimmt .. und tausche die Packung in Brausetabletten um.

Die Frau entschuldigt sich nochmals, ihr ist das arg peinlich.

Sie kann ja nix dafür, aber … was hat ihre Mutter sich dabei gedacht?

Retoure oder Umtausch?

Kundin in der Drogerie: „Ich möchte das hier zurückgeben!“
„Das hier“ ist eine Schachtel Demovit Vitaminbrausetabletten, geöffnet, 5 Brausetabletten fehlen.
Drogistin: „War etwas nicht in Ordnung damit?“
Kundin: „Sie schmecken mir nicht. Ich hätte jetzt doch lieber die Tabletten.“
Drogistin: „Umm, nur weil sie ihnen nicht schmecken, kann ich sie ihnen aber nicht umtauschen.“
Kundin: „Waaas? Wieso nicht?“
Drogistin: „Gehen sie denn auch in den Migros einen neuen Käse kaufen und bringen ihn wieder zurück, wenn er ihnen nicht passt?“

Ich bin sicher, es gibt Leute, die auch das versuchen.

keine Kundin

Eine Frau kommt mit einer Flasche Shampoo, die wir nicht an Lager haben in die Drogerie und will sie austauschen. Begründung: „Das ist nicht das, was ich wollte!“
Der Computer sagt, dass sie es auch nicht von uns bestellt hat. Die Drogistin sagt ihr das.
Frau: „Doch, natürlich habe ich das von ihnen!“
Drogistin: „Ich kann ihnen das nicht austauschen. Sie haben ja nicht einmal eine Quittung und laut Computer haben sie es nicht von uns.“
Frau: „Bei ihnen kaufe ich nie mehr etwas!“

… ich glaube das haben sie bisher auch nicht.