Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.
Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).
Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:
Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.
Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.
Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.
Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.
Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.
Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).
Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.
Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.
Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.
Ihr Schweizer seid zu beneiden.
Ein Beispiel aus meiner Vergangenheit hier in Bayern: Diclofenac 75 mg retard. Gübbetnich ohne Rezept. Voltaren (ist dasselbe) 20 mg gübbet rezeptfrei. Aussage meiner Apothekerin: „Dann nimmst halt drei.“ Noch früher gab es nicht einmal das, Diclo war rezeptpflichtig ohne Wenn und Aber. Bei „Z.n. Schleudertrauma nach Autounfall“ sitzt man ja besonders gerne im Wartezimmer für einen einfachen Zettel.
Inzwischen hat sich die Lage da ein wenig entspannt, dank unserer Interims-Gesundheitsministerin Frau Corinna Sars. Was früher undenkbar schien, das geht jetzt plötzlich: Rezepte per Telefon. Und ich glaube nicht, dass sich die Bürger diesen neuen Komfort wieder wegnehmen lassen.
Andererseits vermisse ich das Wartezimmer. Jetzt weiß ich nicht einmal mehr, was im Nachbarlandkreis für ein Ferkel bezahlt wird, wessen Oma einen eitrigen Ausschlag am Bein hat, und wie sich eingewachsene Zehennägel anfühlen. Und ich kann auch nicht mehr umsonst den „Spiegel“ von vor sechs Monaten oder eine Frauenzeitschrift lesen.
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Eine Apo, mit der ich wegen Vorbezügen immer wieder Stress habe, weil dort die gesetzliche Lage sehr gerne sehr weit ausgelegt wird, ist jetzt zu weit gegangen:
Eine Kardiologin hatte für einen meiner Patienten eine Medikamentenliste ausgedruckt, unter die sie noch Vorschläge für zwei neue Medikamente (inkl. Dosierung) ergänzt hat: Xarelto und Amlodipin/Valsartan/HCT.
Darunter wiederum schrieb sie:
„Dieses Dokument berechtigt nicht zum externen Medikamentenbezug, besprechen Sie bitte meinen Vorschlag mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt.“
Der Patient (ukrainischer Flüchtling mit sehr wenig Deutschkenntnissen) ging daraufhin mit dem Zettel in die Apo – und bekam dort die beiden Medikamente ausgehändigt.
Nun fragt die Apo bei mir wegen eines Rezepts für den Vorbezug an.
Kannste Dir nicht ausdenken, sowas. Aber jetzt ist Schluss, diesmal melde ich das beim Kanton. Ich habe viel Verständnis sowohl für die Apos als auch die Bedürfnisse der Patient*innen, aber jetzt braucht die Apo mal eins auf die Finger.
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„Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln“
Warum eigentlich?
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Weil nicht jeder – so wie Du – Medizin studiert hat und sich damit auskennt. Man (also die meisten Menschen auf dieser Welt) sollten auch davon absehen, Reparaturen an den Airbags des eigenen Autos vorzunehmen.
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„Als Arzt“ bedeutet für mich, daß der Mann oder die Frau Medizin studiert hat und im Besitz einer gültigen Approbation ist.
Aber: bei der eigenen Familie und mehr noch bei der eigenen Person ist die Gefahr groß, daß man die professionelle Distanz verliert und irrational handelt.
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@Wolfram :
Dann sollte also ein Mechaniker auch nicht sein eigenes Auto reparieren?
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Wenn er zu dem Auto eine so innige emotionale Bindung hat wie andere zu Ehegespons und Kindern, und das zu gefährlichen Fehlern führen kann – dann nicht.
Ansonsten ist nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich – und Menschen mit Geräten gleichzusetzen gibt negative Karmapunkte.
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Überheblichkeit beim Schrauben am eigenen Auto kann ebenso tödliche Folgen haben wie beim Behandeln der eigenen Familie. Der Vergleich passt also durchaus.
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Dabei ist es aber irrelevant, wem das Auto gehört – und es geht nicht um Überheblichkeit, sondern darum, sich von der Sorge um einen geliebten Menschen aus der nötigen Ruhe bringen zu lassen.
Wer als Mechanikermeister die Ruhe und Fachkenntnis verliert, weil sein geliebter Golf nicht richtig zieht, hat m.E. dringend eine Therapie nötig.
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@ Wolfram:
Ich bin neugierig – bist Du Arzt? Oder was machst Du sonst so?
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Der Vergleich unterschlägt einen entscheidenden Punkt: Die regelmäßige Hauptuntersuchung durch eine zertifizierte Prüfstelle.
Wenn der Mechaniker sein Auto selbst repariert gibt es im Hintergrund immer noch jemand der gelegentlich mal drauf schaut.
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Das was Wolfram geschrieben hat: natürlich ist es nicht verboten, aber ziemlich sicher fehlt die Objektivität. Wir reden hier ja nicht von den Sachen, die man zu Hause mit der Hausapotheke wieder richtet, sondern von ernsthafterem. Es geht dabei nicht nur um Familie – sondern auch um sich selber. Ich erinnere mich da immer an den Arzt, der bei uns in der Apotheke an der Impfkampagne beteiligt war. Der hatte einen Herzinfarkt (nicht bei uns) und die Beschwerden (wirklich typische) ignoriert oder nicht erkannt, was es ist. Statt einen Arzt aufzusuchen, hat er sich selber mit starken Schmerzmitteln behandelt – bis es zu spät war.
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Man muss halt selbstkritisch genug sein und seine Grenzen kennen. Dann sehe ich da kein grosses Problem. Ich hatte diesbezüglich noch keines. ;)
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@ knick:
„Weil nicht jeder – so wie Du – Medizin studiert hat und sich damit auskennt.“
Moment mal – die Aussage lautete aber:
„Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln“
Wie kann man denn Arzt sein, ohne Medizin studiert zu haben? (Und ich denke nicht, dass in der Aussage die „Naturärzte“ in der Schweiz, also die Heilpraktiker, inkludiert waren.)
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Sorry, ich hatte das „als Arzt“ überlesen. Das liegt allein an mir und leider oft genug daran, dass ich meine Aufmerksamkeit ständig zwischen unterschiedlichen Problemen aufteilen darf. Und Multitasking ist auch nur ein Wort für „mehrere Dinge parallel schlecht machen“, da bekommen Internetkommentare halt den geringeren Aufmerksamkeitsanteil.
Allerdings vermute ich, dass ein Arzt (m/w/d) sich und seine Angehörige (m/w/d) nicht selbst behandeln soll(te) wegen „Befangenheit“. Aus verschiedenen Gründen könnte man in seiner Diagnostik bestimmte Probleme fakussieren und/oder verdrängen, die für eine korrekte Anamnese/Diagnostik wichtig wären. Oder man könnte Fachgebiete behandeln, für die man selbst nur begrenzt qualifiziert ist. [z.B. tobt in Deutschland immer mal wieder ein Streit, ob die Zahnärztin sich die Pille für den Eigenbedarf verordnen dürfe [ja] oder der Zahnarzt dieselbe Pille für seine Frau verordnen dürfe [gesetzliche Auslegung: nein, da er seinen Fachbereich verläßt]).
Ich hoffe, ich konnte mein Missverständnis aufklären.
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„Das liegt allein an mir und leider oft genug daran, dass ich meine Aufmerksamkeit ständig zwischen unterschiedlichen Problemen aufteilen darf.“
Kenne ich im Moment nur allzu gut…
„Oder man könnte Fachgebiete behandeln, für die man selbst nur begrenzt qualifiziert ist.“
Da liegt es aber in meinem eigenen Interesse – zum Wohle meiner Familie – das nicht zu tun.
„Ich hoffe, ich konnte mein Missverständnis aufklären.“
Alles gut!
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Und man soll sich auch nicht selbst medikamentieren wenn man zwei Semester Medizin studiert hat. Wenn es nach solchen strengeln Regeln ginge, dann müssten Heilpraktiker und Sportmediziner (die schlimmste Variante von allen) direkt verboten werden.
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@ Alwin:
„Wenn es nach solchen strengeln Regeln ginge, dann müssten Heilpraktiker und Sportmediziner (die schlimmste Variante von allen) direkt verboten werden.“
Sportmediziner haben aber wenigstens Medizin studiert, sind also richtige Ärzte.
Heulpraktiker sind zumeist nur Stümper, die braucht kein Mensch.
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Das habe ich vor einiger Zeit genauso erlebt in D.
Hatte ein Allergiepräparat, welches unser Kind bekommt, noch besorgt und prompt die fast leere Flasche, anstatt der neuen mitgenommen.
Ich wusste von den Regeln nichts jnd bat in der Apo um eine neue Flasche. Da sie nichts rausgeben dürfen begann nachfolgend ein Spiessrutenlauf… zum einen Arzt (dem hat die Apothekerin direkt telefoniert, aber das Alter des Patienten nicht genannt) der schickt uns weiter wegen des Alters. Nächste Arzt hatte zu und der dritte ein Klnderarzt war so überfüllt und wegen Personalmangels unterbesetzt, dass es echt kein Spass war.
Als mir dort erst einmal gesagt wurde, dass das Medikamenz sicher nicht von der Ärztin verschrieben wird und ich dann bat, die Ärztin selbst sprechen zu dürfen, war ich bereits unten durch. Und die waren soooooo unhöflich dort. Als ich nach einer gefühlten Ewigkeit dran kam, war die Sache in 15 Sekunden erledigt. Soviel zu, verschreibt sie nicht…
War wohl ein untypisches Medi für ein 3 jähriges Kind in D? Keine Ahnung…
Es musste auch extra bestellt werden und hatte dann komplett französische Beschriftung, bei der die D Info überklebt wurde.
Aber der Aufwand dafür ist echt enorm und das bei Fachkräfte und Ärztemangel…
Übrigens hat der Arztkontakt ganze 3.16 Euro gelostet, da haben sich die 1, Euro irgendetwas für das Porto von D in die CH echt gelohnt. 🙈 Aber es muss ja alles seine Ordnung haben. 🫣
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Aus Interesse: Woher stammt die Regel für die Verlängerung eines Dauerrezepts um weitere 6 Monate? Gemäss HMG und LOA IV berechtigt ein Rezept zum Bezug und Vergütung durch die Versicherung während max. eines Jahres. In gewissen Kantonen können Dauerrezepte für mehr als 1 Jahr ausgestellt werden, aber die Kostenübernahme wäre eigentlich trotzdem auf 12 Monate beschränkt. Gibt es da weitere Regelungen, die man kennen sollte?
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