Retax auf schweizerisch?

Die Krankenkasse schickt mir einen Brief im furchtbarsten Beamtendeutsch, worin sinngemäss steht:

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die gemäss der Mittel-und Gegenstände-Liste (MiGeL) abgegolten werden – sie sind aber auch auf der Liste 20, 21 (oder so etwas) und deshalb in der Pauschale enthalten, die das Altersheim von der Krankenkasse bekommt

… Und dass deshalb die  Apotheke von der Krankenkasse in diesem Fall kein Geld für die Abgabe dieses Mittels auf Rezept für Herrn Meier S.  bekomme.  Danke für die Kenntnissnahme. Tschüss.

Was? Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich endlich das: Der Patient, Herr Meier S. wohnt im Altersheim und sollte alles via/über Altersheim beziehen, was dann in Form einer festen Pauschale abgegolten wird.

Das hat er aber nicht. Er war hier in der Apotheke mit gültigem aktuellem Rezept vom Arzt und aktueller Krankenkassenkarte.

Und ich soll jetzt wissen (wahrscheinlich anhand der Adresse, die auf der Karte gespeichert ist), dass diese Hausnummer ein Altersheim ist?!?

Entweder ich mache eine Liste aller Altersheime in der Umgebung oder der Schweiz, oder vielleicht sollte ich anfangen jeden ab einem gewissen Verdachtsalter zu fragen: „Entschuldigen Sie, wohnen Sie schon im Altersheim, denn dann kann ich Ihnen das nicht geben … ??“

Gaht’s no?!?

(Natürlich werde ich mich dagegen wehren – So was fangen wir gar nicht erst an!)

 

29 Kommentare zu „Retax auf schweizerisch?

    1. Wahrscheinlich. Weiter-gegangen ist das allerdings mit der Unterstützung durch die Gesetzgebung (ich begreife immer noch nicht, dass das so möglich ist).

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  1. Sinnvollerweise holen die sich das vom Altenheim wieder. Die haben die Pauschale bekommen und die haben auch eine bessere Verbindung zu ihren Bewohnern.

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    1. Sinnvollerweise ja – allerdings ist es einfacher, einfach etwas nicht zu bezahlen als etwas zurückzufordern. Und erst noch aus einer Pauschale … das wird abrechnungstechnisch schwierig. Versuchen wir’s doch erst mal bei der Apotheke …. :-(

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      1. Dann hoffe ich mal dass sich das nicht weiter ausbreitet bei euch.

        Weil dieser Irrsin mit den Retaxierungen hierzulande lässt mich wundern wie Apotheken überhaupt noch Geld verdienen können.

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  2. Oh. Das klingt schräg. Und nach einem Kristallkugelvorgehen (mal eben checken ob die zu versorgende Person im Altersheim wohnt)

    Viel Erfolg beim Wehren :)

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  3. Liebe Pharmama, ich hätte da einen Verbesserungsvorschlag zur Ausrüstung der Apotheke:
    neben der Kasse installierst Du eine Glaskugel (ersatzweise genügt vielleicht auch eine Tasse mit Kaffeesatz) ;-)

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  4. Müsstest Du das nicht vom Heim erstattet bekommen?
    Natürlich ist es unglücklich. Vielleicht könnte auf der Karte gespeichert werden, ob ein Patient unter dieser Regelung fällt und damit beim Einkauf in der Apotheke selbst zahlen muss.

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    1. und wer macht das mit dem Speichern? Idealerweise die Krankenkasse, die das weiss. Ich habe hier weder die Möglichkeit noch das Wissen dafür.
      Vom Heim bekomme ich das kaum zurück. (Und irgendwie macht es das doch noch komplizierter)

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  5. Wir hatten ein sehr ähnliches Probelem mit Inkontinenzeinlagen. Die Kundin, wohnhaft im Alterheim wollte die Einlagen von denen nicht, weil sie Ausschlag bekommenhat von denen. So haben die Töchter die Einlagen bei uns geholt….Folge: wir mussten uns mit dem Heim einigen , denn die hatten das Geld ja erhalten und wir eben nicht. Es war ziemlich mühsam für alle, v.a für die Kundin! Und die Krankenkasse stellte auf stur!

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  6. Mal so nebenbei: Immer noch besser als die Situation in Deutschland mit den Hilfsmittel-Verträgen. Da steht in so einem Vertrag seit neuerem offenbar drin, dass die Krankenkasse zum Beispiel Inkontinenzmittel für einen Patienten, die er in dem Monat bezogen hat in dem er dann gestorben ist, einfach nicht übernimmt. Huh?!

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    1. Was zum… O.o
      Also das ist ja echt schon ziemlich menschenverachtend! Gut, nicht das einzige Beispiel. Aber sowas ist ächtig geschmacklos und lässt jeglichen Anstand missen. Und Pietät erst…

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    2. Der Fairness halber muss man dazu erwähnen, dass es sich bei den Hilfsmittellieferverträgen um normale Lieferverträge zwischen der Krankenkasse und den Apothekern – vertreten durch die Apothekerverbände – handelt.
      Was ich sagen will: Die Apothekerseite hat diese Konditionen gegengezeichnet und damit akzeptiert.

      Letztendlich gilt halt dann doch, dass man Verträge nur dann unterzeichnen sollte, wenn man die Konditionen dann auch so akzeptiert. Pacta sunt servanda.

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        1. Ich denke, dass die Frage nach dem WESHALB völlig irrelevant ist.Tatsache ist, dass der Deutsche Apothekerverband den Vertrag mit diesen Konditionen so unterzeichnet hat.

          Meine Meinung: Pacta sunt servanda – Verträge sind so einzuhalten, wie sie geschlossen wurden.

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          1. Leider wird hier immer wieder vergessen, das der DAV und die gKV eben nicht auf Augenhöhe verhandeln, wie das durch den Spitzenverband der gKV so gerne dargestellt wird.

            Die Verhandlungen laufen wohl eher so, dass die gKV ein Papier auf den Tisch legt und sagt: „Unterscheib!“ Leider hatte der DAV bisher noch nie den Arsch in der Hose zu sagen: „Nein! Wir machen dann halt Vorkasse mit den Patienten!“ – eben weil die gKV dann den Versandhandel aus dem Ausland als großen Heilsbringer promoten könnte. Nötig wäre es aber mal – und auch die Verbreitung in allen Medien für den Versicherten, WARUM dieses Vorgehen nötig war.

            Siehe heute hier: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/kommentar-retax-krankenkassen-apotheker-in-der-zwickmuehle/ Der GH sagt gibt keine rechtskonforme Bescheinigung, dass etwas nicht lieferbar war. Der Hersteller gibt die erst Recht nicht! (Warum auch) Die Apotheke wird seitens der Kasse als Konsequenz auf Null retaxiert, weil sie schwerkranke Patienten innerhalb 24h mit teuren Arzneimitteln versorgt hat…

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          2. @Knick: Du hast mit allem Recht, was Du schreibst.

            Die Verband der GKV hat ein Interesse, möglichst den günstigsten Anbieter zu finden. Das ist im Interesse seiner Versicherten und kann man ihm nicht vorwerfen.
            Ich kann das Interesse der GKV auch verstehen, dass man für einen Toten nicht weiter Inkontinenzartikel bezahlen will. Dieser Fall tritt bei jedem Patienten nur exakt einmal im Leben ein. Letztlich haben auch Pflegeheime das gleiche Problem, dass die Pflegekasse ab dem Zeitpunkt des Todes die Zahlungen einstellt, obwohl das Zimmer ja auch nicht sofort von den Angehörigen am nächsten Tag geräumt werden kann (die haben zunächst wichtigeres zu tun). Diese Fälle muss man irgendwie mit einpreisen und im Fall der Fälle halt zähneknirschend akzeptieren.

            Vorkasse durch den Patienten für Hilfsmittel geht – meines Wissens – in D nicht – da hat das Sozialgesetzbuch etwas dagegen. Das wäre sofort juristisch angreifbar.

            Was die Hilfsmittelversorgung angeht: Die Apotheke ist bei Hilfsmitteln gegenüber anderen Bezugsmöglichkeiten zu teuer. Dieser Satz ist nicht gegen die Apotheken gerichtet: Selbst wenn die Apotheke zum Einkaufspreis + MwSt. abgeben würde, liegen andere Anbieter da noch darunter.
            Meines Wissens läuft Inkontinenzversorgung in Deutschland eh nicht/kaum mehr über die Apotheke. Für aufsaugende Versorgung muss man – meines Wissens – als Apotheke dem Vertrag explizit beitreten. Für ableitende Versorgung benötigt man als Auflage eine ausgebildete Pflegkraft als Angestellten (es gibt wahrscheinlich wenige Apotheken, die eine Pflegekraft angestellt haben).

            In meiner weitläufigeren Verwandtschaft habe ich den Fall eines Stomapatienten, der außerdem ableitende Versorgung benötigt. Diese Person hatte mir erzählt, dass er die Ware über den Versand beziehen muss. Ich war hier zunächst auch der Meinung, dass das suboptimal ist. Letztlich läuft es aber so, dass eine Pflegekraft der GKV zunächst wöchentlich, später monatlich bei dieser Person ZU HAUSE vorbeisieht und mit ihm bespricht, wie er die Ware anwenden muss und was da genau passen würde. Diese Pflegekraft setzt die Bestellung auf und die Ware kommt ein paar Tage später mit der Post. Der Patient hat mir erzählt, dass er es super findet, dass sich da jemand um ihn kümmmert und er die Ware nicht aus der Apotheke abholen muss.
            Ich muss hier echt sagen: Diesen Service kann die öffentliche Apotheke so nicht leisten.

            Ich denke, dass die große Stärke der Apotheke in der zeitnahen Lieferung von Medikamenten und in der kompetenten Beratung dazu liegt. Hilfsmittel können – meiner persönlichen Ansicht nach – andere Anbieter günstiger und besser.

            Übrigens: Mir ist es als Apotheker wirklich schwer gefallen, PRO Krankenkasse zu argumentieren. Ich bin aber der Meinung, dass man es in diesem Fall etwas differenziert betrachten sollte und nicht einfach nur immer auf die Kassen draufschlagen sollte.

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          3. In Deutschland werden Inkontinenzartikel meist durch die Vertrags-Sanitätsversender der Krankenkassen verschickt, der GKV-Versicherte hat keine Wahl. Diese Versender wechseln ein oder zwei Mal im Jahr und verschicken nach eigenem Gutdünken mal den Quartalsbedarf, mal monatlich. So günstig kann eine Apotheke mit Fachkräften (anstatt Hilfkräften zum Pakete-packen), Ladenmiete, etc. gar nicht arbeiten.

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          4. Im großen und ganzen hast Du auch recht, aber ich kann mir ein ABER nicht verkneifen.

            1) Eine Inkontinenzversorgung für einen Harn- und Stuhlinkontinenten Patienten kann man selbst als Großversender für 10€ oder aktuell (Barmer) 15€ MONATSPAUSCHALE nicht generieren! (Kauf mal für 1 Monat Windeln für einen Säugling – und bleibe dabei unter 15€! Viel Spaß!) Die Versender kalkulieren die Aufzahlungen, die den Apotheken (und eigentlich auch den Versendern) prinzipiell erst einmal verboten sind, gleich mit ein. Dies geht soweit, dass Versicherte bei mir schon Inkontinenzprodukte im Freiverkauf preiswerter bezogen haben als beim Versender mit Kassenbeteiligung. Leider wahr. Und wenn Du Dir die Qualität der „aufschlagsfreien Wahre“ mal angeschaut hast – dann kommt Dir das kalte Grausen und die Vorahnung von schwerst entzündeten Dekubitus-Fällen. Und wenn Du schon mal eine 30m²-1-Zimmer-Wohnung zugestellt mit Inko-Kartons für 6 Moante gesehen hast, werden Dir solche logistischen Versand-Glanzleistungen auch anders vorkommen.

            2) Ich habe schon oft genug den Fall gehabt, wo gerade Stoma-Patienten GANZ DRINGEND ein einzelnes Hilfsmittelteil benötigten. Dies ist dann aber leider nicht möglich, weil ich PRINZIPIELL von den Verträgen ausgeschlossen bin. Die zeitnahe Lieferung kommt dann übers Wochenende (Rezept per Post hin, Produkt per Post zurück) 4 Tage später. Und wenn dem Stoma-Patienten ausgerechnet die Klebeplatten ausgegangen sind, helfen ihm weder die vorhandenen Beutel noch alle anderen Anbauteile weiter. Wohl gemerkt – alles schon so da gewesen. Und dass ich zur Abgabe ebenjener Stoma-Klebeplatte eine Pflegefachkraft einstellen muss, das ist wohl mehr als bescheuert!

            Anderes Beispiel. Ein Amputationspatient brauchte eine Stoma-„Klebe“-Salbe (kommt zum Hautfalten-Ausgleich unter die Stoma-Klebeplatte), damit seine Prothese besser sitzt. Sauberer Off-Label-Use, aber bei Hilfsmitteln eigentlich völlig wurscht. Dürfte ich aber nicht beliefern, weil ich keinen Stoma-Vertrag habe. Dürfte der Stoma-Versender aber auch nicht beliefern, weil der Patient kein Stomaträger ist. Und hat einer ne Idee für dieses Dilemma? Hauptsache Kassen-Bürokratie. Es ging hier um ein 16€-Produkt bei einem Patienten, bei dem die Kasse allein frü OPs und Prothesen schon geschätzte 20.000€ investiert hat.

            3) Am besten ist aber imer noch die DAK-Ausschreibung zu Inhalationsgeräten. Wenn es gerade Samstag ist, der Patient das Gerät GANZ DRINGEND braucht, und deswegen der Arzt einen Roman von mindestens 1000 Worte Begründung (und ja auf den genauen Buchstabenwert der DAK-Vorgabe achten!) aufs Rezept schreibt, DANN darf ich Apotheke für 1,50€ ein Gerät verleihen inclusive nicht zurücknehmbarem Zubehör (welches locker 25€ im EK incl. MwSt. kostet; ist im Mietpreis aber schon inbegriffen), bis der Patient 3 Tage später sein Gerät vom „Vertragsversender“ erhält. Gehts noch? Danke, aber nein Danke.

            Sorry, aber die Kassen lagern hier Kosten auf ihre Versicherten aus, für die sie eigentlich gerade stehen müssten. Dies nicht so zu benennen wäre einfach eine Lüge. Mehr gibt es dazu von meiner Seite nicht zu sagen.

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  7. Tja, Pharmama, was soll ich sagen? Willkommen in der Lustigen Welt der Retaxationen! So verrückte Sachen konnten sich nicht mal die Jungs von Monty Phyton ausdenken.

    Hat eine schweizer Krankenkasse wohl mal bei den deutschen Apothekern mitgelesen. Siehe hier http://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/bestellungen/otc_dialog_02.pdf Seite 3f. Diesen Trick [dass die Apotheke die Heimbewohnung nicht wissen kann, und die Kasse den Belieferer dann auf 0,- retaxiert] gibt es in D schon länger. Da dies auf einem Rezept nicht angegeben ist – was um so lustiger wird, wenn man weiss, dass in manchen Einrichtungen sowohl „Betreutes Wohnen“ als auch „Heim“ unter der selben Anschrift angeboten wird – hat man als Apotheke bis zum ersten Retax (meist mit Vorlazfzeit von ca. 1 Jahr, damit Apotheker es unwissentlich möglichst oft falsch macht) keine Chance, dieses rauszufinden.

    Ich kann Dir nur raten, bei allen Patienten – bei denen irgendwann einmal erwähnt wird, dass diese jetzt im Heim wohnen – einen Kassen-Pop-Up-Vermerk einzupflegen, dass Hilfsmittel und BZ-TS (die zumindest in D kein Hilfsmittel sondern „Geltungsarzneimittel“ sind) NICHT beliefert werden dürfen da Heimbewohner.

    Ansonsten könntest Du Dir nur die rechtliche Situation in der Schweiz noch mal genau anschauen. Wenn sich die Kasse hier irrt (BZ-TS eben KEINE Hilfsmittel?), bricht die Argumentation der Kasse zusammen.

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    1. gedankenknick: das ist NICHT lustig. Fand ich schon bei Euch nicht und ist es bei uns genauso wenig. Das mit dem Infodenster beim Patient werde ich machen.

      Ansonsten habe ich einen Brief an die Krankenkasse geschrieben im Sinne von:
      „Wir haben für das Produkt ein ärztliches Rezept vorliegen. Uns war bis zum Erhalt Ihres Briefes nicht bekannt, dass der Patient Bewohner im Altersheim ist und eine pauschale Abgeltung für dieses Produkt durch Ihre Krankenkasse erfolgt.
      Unsere Leistungen wurden vertragsgemäss erbracht. Es besteht keine vertragliche Pflicht und es ist für uns auch nicht möglich, abzuklären, ob ein Patient im Altersheim Leistungen bezieht, welche in Konkurrenz zu unseren Leistungen stehen. Wir sind dazu auf den Hinweis des Krankenversicherers oder des Altersheims angewiesen.
      Aus den genannten Gründen lehnen wir die Rückforderung im Betrag von CHF .– ab.
      Wir werden Ihren Hinweis jedoch bei dem genannten Patienten zukünftig berücksichtigen.
      Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist.“
      (Ich hatte professionelle Hilfe für die Formulierungen). Ich bin gespannt ob und was da noch kommt.

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      1. Dein Brief ist nicht schlecht – den Satz
        „Wir werden Ihren Hinweis jedoch bei dem genannten Patienten zukünftig berücksichtigen.“
        würde ich allerdings rauslassen. Denn dadurch verpflichtet ihr euch, bei dem Patienten drauf zu achten. Und unterläuft euch da ein Fehler, dann dürfte die Kasse berechtigt retaxieren …

        Also wenn du das gar nicht erst einreissen lassen willst und auch gesetzlich nicht verpflichtet bist, darauf zu achten, sowas gar nicht erst zusichern.

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      2. Es war auch nicht lustig von mir gemeint, auch wenn ich mir einen gewissen Galgenhumor nicht (mehr) verkneifen kann. Insbesondere die Prüfung, ob BZ-TS überhaupt als Hilfsmittel gelten oder als Geltungsarzneimittel, habe ich wirklich erst gemeint.

        Allein im letzten Monat hatte ich (bloß bei der DAK) Retaxationen in Höhe von ca. 220€, betreffend Vorgänge, die über 6 Monate zurückliegen. „Heilung der Rezepte“ wurden von der DAK vorsorglich ausgeschlossen…

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  8. Willkommen in der modernen Gesundheitspolitik!
    Schön, dass es jetzt auch die Schweiz erreicht hat, dann muss ich mich als Deutscher wenigstens nicht mehr über den respektvollen und vernünftigen Ton im schweizer Gesundheitswesen ärgern…

    Ironie aus

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