Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!)

Der neuste Gerichtsentscheid im Streit Krankenkassen gegen Altersheime hat … unerwartete Auswirkungen auf die Arbeit in der Apotheke.

Ihr erinnert Euch noch, was ich über die MiGeL und Leute im Altersheim geschrieben habe?

Zur Erinnerung: Offenbar haben die Krankenkassen Verträge mit Alters- und Pflegeheimen, in denen steht, dass MiGeL Produkte (Sachen wie Inkontinenzwindeln, Verbandsmaterial, Nadeln, Blutzuckerteststreifen) in der Pauschale, die die Krankenkasse den Institutionen zahlt pro Person und Tag enthalten sind. Damals hatte ich einen Fall, wo die Krankenkasse mir die Blutzuckerteststreifen auf Rezept nicht zahlen wollte, da der Patient ein Heimbewohner war … und das mit der Pauschale abgegolten sein sollte. Ich konnte das noch abwehren, da mir nicht bekannt war, dass der Patient da drunter fällt.

Aber heute ist das so: wenn der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dann gebe ich (auch auf Rezept) besser keine MiGeL-Produkte ab: das muss das Heim machen. Ich bekomme es nämlich nicht zurückerstattet von der Krankenkasse. Das Heim kann was nicht von der Krankenkasse übernommen wird dem Kanton in Rechnung stellen (und hoffen, dass sie es dann bekommen, ich kann mir vorstellen, dass die Pauschalen für viele Fälle nicht ausreichend sind).

So weit so schlecht.

Nun wird es schlimmer: Anscheinend gilt das auch für die Betreuung durch die Haushilfe / Spitex.

Nochmal: Wenn die Spitex den Patienten betreut / pflegt / dafür MiGeL-Artikel braucht, muss sie für das dafür benötigte MiGeL-Material aufkommen. :-o

Und wenn ich als Apotheke das abgegebe – dann muss ich das der Haushilfe / Spitex / Heim verrechnen, nicht der Krankenkasse oder dem Patienten. – Und dafür brauche ich einen Liefervertrag mit der Haushilfe.

Das Ganze stellt mich momentan noch vor viele offene Fragen. Ein paar davon können mir eventuell auch mitlesende Spitex/Haushilfe-Angestellte erläutern?

  • Hat die Spitex (gibt ja auch einige Zweigstellen) überhaupt schon Verträge mit Apotheken betreffend Rechnungsstellung MiGeL-Produkte?
  • Oder liefert die Spitex das in Zukunft selber dem Patienten? Das würde bedeuten, dass sie ein ziemliches Lager anlegen müssten. Wo bestellt die Spitex/Haushilfe das?
  • Gilt das Ganze jetzt für jeden von der Spitex/Haushilfe betreuten Patienten? Viele davon benötigen ja nicht für alles Hilfe oder Pflege.
  • Und wenn das nicht für jeden gilt: woher weiss ich, ob das auf den Patienten, den ich in der Apotheke stehen habe (mit einem Rezept) jetzt zutrifft?

Ich finde das ausgesprochen undurchdacht: eine Betreuung in einem Pflegeheim ist ja wirklich nicht dasselbe wie eine Betreuung ausserhalb durch jemanden, der gelegentlich vorbeikommt und kleinere Arbeiten erledigt.

Neu muss ich also bei jeder Bestellung der Spitex für einen Patienten (egal ob bei Lieferung an die Spitex oder Abholung durch dieselben)  davon ausgehen, dass ich das MiGeL-Produkt nicht der Krankenkasse verrechnen kann …. und der Spitex/Haushilfe dafür eine Rechnung stellen oder sie gleich zahlen lassen. Oder zumindest fragen, ob das Produkt vom Patienten SELBER angewendet wird.

Bei den Patienten die selber bei mir in der Apotheke stehen mit einem Rezept für MiGeL-Produkte mache im momentan weiter wie bisher: Ich rechne das der Krankenkasse ab.

Auf der Seite der Pharmasuisse findet sich übrigens eine Vorlage, die man bei Rückforderungen der Krankenkasse – und die wird es geben, jetzt noch mehr – brauchen kann, wenn man nicht wissen konnte, dass der Patient pflegerisch betreut ist.

Man denke auch an den Aufwand, den die Spitex damit hat: eine Rechnungsstellung gibt es ja jetzt schon in 3 Teilen geben: einmal an die Krankenkasse, einmal an den Patienten und eine noch an den Kanton? Nun kommt einfach noch die Aufteilung der Sachen aus der Apotheke darauf hinzu.

Na das gibt ja was.

Aber Hauptsache, die Krankenkasse hat wieder etwas gefunden, wo sie sparen kann.

Siehe auch: MiGeL – oder mich gruselt es langsam und MiGeL- der Krankenkassenverband ortet Sparpotential

MiGeL – oder Mich Gruselt es Langsam?

Die MiGeL (die Mittel und Gegenstände-Liste) scheint von den Krankenkassen wirklich zum Sparziel auserkoren worden zu sein – anders kann ich mir die vielen Änderungen in der letzten Zeit nicht erklären.

Schon jetzt ist es so, dass wir bei Verbandsmaterial etc. häufig den Fall haben, dass was die Krankenkasse bezahlt unter dem Verkaufspreis liegt. Bei einfachem Material wenig – und wenn es unter 2 Franken 50 liegt, erlassen wir das dem Patienten (sprich, wir schenken ihm die Differenz), liegt es allerdings darüber und ich kann nicht versuchen, das seiner Zusatzversicherung zu verrechnen (weil er zum Beispiel keine hat, oder die so strikt ist wie die der CSS/Arcosana), dann muss er das bezahlen (oder sie – ich verzichte hier darauf pc zu sein). Ich versuche schon lange hier Alternativen zu finden und an Lager zu haben, die ganz übernommen werden. Zum Beispiel gebe ich keine Webcol-Alkohol-Tupfer ab, auch wenn die gerne verschrieben werden, weil da der Packungspreis über dem MiGeL-Listpreis liegt. Stattdessen nehme ich die Soft-Zellin. Dass in den Softzellin nur 100 drin sind und beim Webcol wären es 200 interessiert die Kasse nicht, nur dass der Abgabepreis pro Packung (hier) unter – was ist es? 5 Franken? liegt.

Gerade gesehen: in der aktuellsten MiGeL-Änderung haben sie das offensichtlich gemerkt und angepasst: jetzt steht da, dass pro Stück 5 Rappen übernommen werden (also auch 5 Franken für 100…)


Von der Abrechnungsstelle kam Ende Jahr die Meldung, dass von den Krankenkassen selbsterfasste Produkte nicht mehr akzeptiert werden, da das ihre Statistik verfälscht. Es könnte deshalb zu Zurückweisung von Abrechnungen kommen.

Das betrifft bei uns vor allem steril einzelverpackte Gazeplätzchen. Die werden häufig von den umgebenden Spitälern und Kliniken zur weiteren Wundversorgung verschrieben – und da es (zumindest früher) keine kleinen Packungen gab, haben wir die grossen aufgemacht und die Gazekompressen einzeln verkauft oder auf Rezept genommen. Das war wirtschaftlich …. ist aber offenbar, da nicht in die Statistik der Kassen passend, nicht mehr gewünscht. Die korrekte MiGeL-Nummer wird dabei nicht übertragen … und eingeben ist bei uns im System nicht möglich.

Zwei Möglichkeiten das zu umgehen: Kleinere Packungen suchen, die existieren und die auch von der Krankenkasse übernommen werden und die nehmen (Minimum sind 5er Packungen bei den Gazekompressen) – oder beim Rezept die richtige MiGeL-Nummer eingeben – die ist im System – und als Kommentar dazu schreiben, welche Plätzchen das gewesen sind. Der Kommentar wird dabei aber nicht an die Krankenkassen übertragen, das ist nur für uns in der Apotheke, damit wir wissen, was das war. Wenn man hier statt Einzel- auch etwa 5 Stück nimmt, stimmt das etwas mit dem Preis von vorher überein.


Mitte letzten Jahres kam mit der neuen MiGeL-Liste die grösste Änderung (die ich gesehen habe): sie betraf die Krücken – Verzeihung, Geh-hilfen. Konnten die früher noch gemietet werden (oder einzeln verkauft), ist es jetzt nur noch möglich sie (Paarweise) zu verkaufen – respektive der Krankenkasse abzurechnen. Ausnahme sind Kinderkrücken – da ist eine Miete weiterhin möglich.

Für den Kauf von 1 Paar bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 25 Franken. …. und die günstigsten, die ich gefunden habe sind 31 Franken. Auch hier zahlt der Patient auf.

Inzwischen hatte ich einen Kunden, der das auf dem Rezept hatte – und der hat mir die Krücken nach einem Tag praktisch angeschmissen, weil sie so mies sind.

Aber halt! Es gibt noch eine Möglichkeit: wenn er die länger als einen Monat braucht, kann man als Apotheke auch die mit anatomischen-/orthopädischem Griff anbieten. Da bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 56 Franken …. Die sind allerdings auch teurer, also bezahlt der Patient da 11 Franken auf. Wenn der Patient bereit ist das zu machen, würde ich das allen empfehlen … auch bei ev. kürzeren Gebrauchzeiten. Weiss die Krankenkasse denn, wie lange die effektiv gebraucht werden?


Dann noch etwas – ein Fall, den ich vor ein paar Jahren wirklich hatte (nachzulesen hier Retax auf Schweizerisch): da wollte mir die Krankenkasse die abgegebenen Blutzucker-Teststreifen für einen Patienten nicht bezahlen, weil er in einem Altersheim lebt und das in der Pauschale, die sie dem Altersheim zahlen enthalten ist. Ich habe mich damals dagegen gewehrt mir der Begründung, dass ich ein korrektes Rezept dafür vorliegen hatte und mir weder daraus noch von der Krankenkassenkarte ersichtlich war, dass der Patient im Altersheim wohnt. Die Kasse hat das dann schliesslich murrend doch bezahlt. Offenbar gab es inzwischen mehr derartige Fälle, die auch vor Gericht gelandet sind, so dass die Abrechnungsstelle inzwischen die Apotheken warnt: Keine MiGeL Produkte an Alters- oder Pflegeheimbewohner via Krankenkasse!

Ich habe mal gegoogelt, was da drunter fällt:

Für folgende Mittel und Gegenstände werden den Heimen eine Tagespauschale (gültig für alle Stufen) in der Höhe von CHF 1.90 pro Bewohner/in ausgerichtet:
Applikationshilfen
Inkontinenzhilfen
Kälte- und/oder Wärmetherapie-Mittel
Kompressionstherapiemittel
Messgeräte für Körperzustände-/Funktionen
Verbandmaterial

Also mal abgesehen von: 1.90.- pro Tag, wenn jemand wirklich Inkontinent ist und/oder Diabetes hat oder eine offene Stelle … wow.

Ich sehe aber immer noch nicht anhand der Krankenkassenkarte, ob der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim ist. Ich sehe nur eine Strassenadresse. Entweder frage ich jetzt jeden ab einem gewissen Alter ob das der Fall ist (peinlich!) oder ich gleiche die Adresse mit einer Liste der Adressen der Alters- und Pflegeheime ab. Nur … da gibt es so viele, ich habe da natürlich auch nur die in der Nähe drauf.

Der Krankenkassenverband ortet wieder Sparpotential (auf dem Rücken der Patienten)

SRF gestern abend: Einsparungspotential bei der MiGeL, Produkte im Ausland günstig einkaufen und Kosten für die Krankenkasse sparen. Die Sendung hat mich geärgert. Klar schlägt der Krankenkassenverband wieder in diese Kerbe. Die wissen, wo sie hinwollen. Ich denke, den Patienten ist aber nicht ganz klar, wo das hinführt. Lasst mich erörtern.

Aktuelle Situation der CH: die Teststreifen und Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe etc. die darunter fallen, werden jetzt schon nur anhand von Höchstpreisen abgegolten. Mit „Höchstpreise“ ist hier gemeint, dass das BAG da mit der MiGeL vorgibt, wieviel die Kasse an den Sachen zahlen muss. Diese Preise liegen (für die Schweiz) jetzt schon so, dass wir in der Apotheke sie praktisch zum Ankaufspreis weitergeben müssen. Bestes Beispiel Teststreifen. Das machen viele Apotheken tatsächlich, als Serviceleistung und auf eigene Kasse. Bei anderen Dingen ist die Differenz zum Verkaufspreis (damit wir überhaupt was daran verdienen) höher, so dass wir da die Differenz vom Patienten verlangen, Beispiel: Stützstrümpfe. Das ist der Moment, wo es sich lohnen kann eine Zusatzversicherung zu haben, denn wenn die Vorhanden ist, versuchen wir die Differenz via die abzurechnen.

Ganz toll fand ich, wie sie in der Sendung die Preise mit denen in Deutschland vergleichen. Ich bitte die mitlesenden Deutschen Apotheker mich zu korrigieren, aber dort ist es so, dass die Krankenkassen die Preise festsetzen die sie vergüten. In einem Bereich, der sehr häufig weit UNTER dem Einkaufspreis liegt – So vergüten sie zum Beispiel für Inkontinenzprodukte so wenig, dass das dem Patienten nie reicht (man denke an eine Menge von 30 Einlagen pro Monat der allerbilligsten Qualität). Mehr wird nicht bezahlt. Eine Apotheke, die das beliefert macht nicht nur eine Nullrunde– sie macht Minus.

Nochmal: diese Preise sind so niedrig, dass die beliefernde Apotheke nichts mehr daran verdient, weil der Einkaufspreis über dem Preis liegt, den die Kasse vergütet. DEM „Verkaufspreis“, mit dem die Santesuisse jetzt unsere Preise vergleicht – und Millioneneinsparungen verspricht. – Ja, die Kasse wird dann sparen, das Geld kommt dann entweder aus den Taschen der Apotheken selber (die dann wohl vermehrt eingehen wegen Unrentabilität) oder der Patienten, die die Differenz zahlen müssen.

Ich bin sicher, dass der Einkaufspreis in Deutschland unter dem Einkaufspreis in der Schweiz liegt. Da sollte man wirklich allgemein mal zu schauen, weshalb die Preise hierzulande so hoch sind?  Das gilt aber für so ziemlich alles, vom Auto über Lebensmittel über Bücher (mein eigenes Buch kostet – mit Preisbindung-  in der Schweiz mindestens 5 Franken mehr als in Deutschland.

Auch ausgeklammert wird die Frage, weshalb notwendige und wirksame MiGeL Produkte (wie spezielles technisch hochwertiges Verbandsmaterial auch) schon jetzt so knapp vergütet werden und Zeug wie die Homöopathie anstandslos übernommen wird: Da kosten 15g Zucker einfach „imprägnierter“ Zucker fast 20 Franken pro Packung!

Aber zurück zur Situation in Deutschland, die der Krankenkassenverband bei uns wohl gerne hätte: Dort ist es so, dass nur eine Apotheke mit Spezialbewilligung der Krankenkasse die Patienten mit medizinischen „Mitteln und Geräten“ beliefern darf. Das hat wohl damit angefangen, dass sie das ausgeschrieben haben … und nur die Apotheken mit dem besten (niedrigsten) Angebot die Bewilligung dann bekamen. Aber auch nicht einfach so – dafür muss man eine Qualifizierung bestehen, die so tolle Vorschriften wie „öffentliche und rollstuhlgängige Toilette in der Apotheke“, „einmal jährlich Instruktion an die Angestellten, wie man eine Leiter sicher benutzt“ und ähnliches oft unsinniges beinhaltet. Regelmässig wird dann nachkontrolliert, ob das noch so ist. Hört sich ja ganz gut an … ist aber eigentlich nur Bürokratischer Wahnsinn. Wer keine solche Bewilligung der Krankenkasse hat, der DARF keine Patienten mehr mit solchen „Mittel und Gegenständen“ beliefern. Nicht auf Kosten der Krankenkasse. Nicht mal bei Notfällen. Die Krankenkassen zahlen das einfach der Apotheke nicht. Vom Patienten darf man es dort aus rechtlichen Gründen auch nicht verlangen.

Damit hat es die Krankenkasse hinbekommen eine Menge Geld zu sparen … klar, sie schreiben einfach alles vor (Preise und Bezugsort) – und die Politik hört nur „Sparen“ und legt die gesetzlichen Grundlagen für derartigen Unsinn. Im Moment gerade den mit dem Versandhandel aus dem Ausland.

Aber wer darunter am Ende leidet sind die Patienten.

Inkontinente, die alles von zentralen Lieferzentren beziehen müssen. Das Zeug wird dann vielleicht nach Hause geliefert (Grosskarton-weise oft ein Platzproblem), aber ist von derart elender Qualität, dass man damit kaum au dem Haus kann, wenn man überhaupt mengenmässig genug erhält, dass es die vorgeschriebene Zeit reicht.

Eltern mit Kindern, die ein Inhalationsgerät brauchen, bekommen es nicht mehr in der Apotheke, denn auch wenn die Notdienstapotheke tatsächlich noch eines hat (was immer weniger der Fall ist wegen der Selektivverträge), darf sie das nicht herausgeben, weil die Krankenkasse das nicht bezahlt. Auch nicht nachträglich. Die einzige Möglichkeit wäre das gratis zu machen. Das käme den Kassen recht, dem Überleben der Apotheke ist das aber abträglich – aber weniger Apotheken ist ja angeblich auch gut um Geld zu sparen als Kasse.

Diabetiker die neue Nadeln brauchen müssen jetzt von Pontius zu Pilatus laufen um eine Apotheke zu finden, die sie noch beliefern darf – was vor allem bei älteren Patienten dazu führt, dass sie dann alte Nadeln wiederverwenden (und stumpfe Nadeln führen zu diversen Problemen wie Narbenbildung, ungenauer Dosierung etc)

Und jetzt macht die Santesuisse also praktisch wieder Werbung dafür, dass im Ausland eingekauft wird. Nicht nur Mittel und Gegenstände – auch Medikamente wollen sie von ausserhalb. Nichts neues, gerade letzthin der Artikel der 3-Min.info:

Schweizer Apotheker halten hohe Qualitätsstandards ein, bilden sich regelmässig weiter, zahlen hiesige Mieten, Löhne und Infrastrukturkosten, dürfen ausschliesslich von der Swissmedic zugelassene Medikamente verkaufen und müssen sich an sämtliche Schweizer Gesetze und Standards halten. Und dann kommt eine Gruppe von «Experten» daher und wischt alle in der Schweiz geltenden Bestimmungen für den Verkauf von Medikamenten vom Tisch. Braucht es nicht. Kauft im Ausland ein!

Cool, nicht? Aber für die Kassen sind halt die Medikamentenpreise und auch die der „Mittel und Gegenstände“ einfachstes Angriffsziel – und das wird jetzt mit allen Mitteln angegangen. Solange die Leute nur „Sparen“ hören wird das häufig unreflexiert als „gute Idee“ angenommen. Ist es nicht. Siehe oben.

Nachtrag: SOO Gross ist das Sparpotential bei den MiGeL-Artikeln:

SparpotentialMiGeL

Bild von pharmasuisse von heute.

2.1% !!! DAS ist nicht der Grund für die hohen Prämien!

Diabetestag und nicht bestellbare Sensoren

Heute ist Welt-Diabetes-Tag, wie auch der schweizerische Apothekerverein verkündet:
Heute, 14. Dezember, ist Weltdiabetestag. Die Behandlung und Betreuung von chronisch kranken Diabetes-Patienten stellt eine grosse Herausforderung für unser Gesundheitssystem dar. Die Apothekerinnen und Apotheker leisten auch hier einen wichtigen Beitrag bei der medizinischen Grundversorgung und stellen Hilfsmittel zur Verfügung.
Das erinnert mich daran, dass ich etwas noch nicht gebracht habe. Leserin (und Apothekerin) Barbara hat mich (wieder) darauf aufmerksam gemacht:  die neuen „ach so beliebten“ Freestyle Libre Geräten mit nicht bestellbaren Sensoren? Ich wäre ab sofort dabei einen kleinen Aufstand zu starten …
Hier ihr mail:
Am Freitag hatte ich so einen Typ vom Kundenservice von Abbott am Telefon … naja mit Service hatte es wohl doch nichts zu tun … Egal. Ich habe mich dort erkundigt, ab wann wir portofrei bestellen können. Antwort: „Sie können als Apotheke keine Freestyle Libre Sensoren bestellen.“
Ich: „Aber wir haben schon bei Ihnen bestellt. Also nochmals die Frage: ab welchem Betrag kann ich portofrei bestellen?“
Abbott-Typ: „Sie können gar nie portofrei bestellen!“
Ich: „Aha….und warum nicht?“
Typ: „Weil die Kunden selber die Sensoren bestellen müssen!“
Ich: „Aha…und was ist mit den Kunden die das nicht können? Deshalb möchte ich als Fachgeschäft für einen Kunden bestellen, portofrei.“
A-Typ: „Nein, Sie können nicht portofrei bestellen.“
(Also die Frage, was machen Kunden die nicht im Internet bestellen wollen/können wurde schon mal nicht beantwortet…)
Ich: „Also ich darf keine Sensoren bestellen und wenn doch nie portofrei? Ist das eine Verarsche für die Apotheken?“
A…: „Also in diesem Ton rede ich nicht weiter, ich werde das Gespräch jetzt beenden….“ bieeb bieeb biieeeb….
ich: „Hallo…???“
Also lange Rede, kurzer Sinn: WAS ist das für eine Firma??? Wie sind Eure Erfahrungen mit den Freestyle Libre? Ich finde es einfach gesagt zum ko…. müssen wir Apotheken eine Diskriminierung mit der Belieferungsstop für solche Teststreifen gefallen lassen??
Ich musste dies kurz loswerden….ich hoffe, ich bin nicht die Einzige, die sich darüber ärgert….😒😒

Nein, Barbara ist bei weitem nicht die einzige, die sich darüber ärgert, dass wir die Sensoren für das Gerät nicht bestellen können, die Firma will nicht, dass die Patienten das via Apotheke beziehen können. Schmälert ja nur ihre Marge. Dabei hilft, dass das ein Gerät ist, das vor allem die jungen Patienten anspricht. Ich finde das auch doof: das ist ja auch kein Kundenservice so … auch für sie nicht.  Und gelegentlich hat man doch wirklich Patienten, die das gerne (wie der Rest auch) via uns beziehen möchten.

Geben Sie mir die Nadeln

Minimalbesetzung am Samstag morgen, da mache ich so alles, was in der Apotheke anfällt. Also neben den Rezepten noch die Blutzuckermessung und die Kompressionsstrümpfe anmessen und die Wunden von Leuten versorgen und natürlich Beraten zu medizinischen Problemen. All das – aber nach 2 Stunden darf ich dann feststellen, dass ich zwar viel gemacht habe – das aber wenig in die Kasse bringt. Währenddessen hat die Drogistin eine Kosmetikberatung und macht in 10 Minuten so viel Umsatz wie ich in 2 Stunden nicht. Ich kann nicht sagen ‚gar nichts‘, denn wir verlangen etwas für das Blutzucker messen und auch für die Wundversorgung (sofern es sich nicht um einen akuten Fall handelt). Aber die Stützstrümpfe gehen über das Rezept, da bekomme ich wenig und dann war da noch die Diabetes-Beratung.

… Das war interessanterweise nicht die Person, bei der ich den Blutzucker gemessen habe, der war tatsächlich bestens. Aber als ich an den Stützstrümpfen bin kommt Sabine – „Ich habe da eine Frau, die Nadeln für den Lantus Pen will.“

„Ja – und?“

„Was soll ich ihr geben?“

„Hat sie kein Rezept oder weiss welche?“

„Nein, sie soll sie für den Mann holen.“

„Okay – das muss ich anschauen. Da muss sie jetzt halt einen Moment warten.“

Als ich ein paar Minuten später zu ihr komme, zeigt sie mir ein Blatt – aus der Beschreibung des Lantus Solostar Pen kopiert und deutet auf die Spitze: „Mein Mann braucht diese Nadeln.“

„Okay“ – „Hat er eine bestimmte Marke? Welche Länge?“

Heute sind die meisten Nadeln, die wir haben mit so ziemlich allen Pens kompatibel. Aber es gibt immer noch Präferenzen, wenn jemand mit welchen angefangen hat, bleibt er häufig auch aus Gewohnheit dabei. In der Beschreibung des Pens sind keine spezifischen angegeben.

„Ich weiss nicht. Er hat einfach keine mehr und braucht jetzt neue. Er hat mir das hier mitgegeben, damit ich ihm die richtigen bringe.“

Ich versuche ihr zu erklären, dass ich zumindest die Länge wissen sollte. Da sie da auch keine Ahnung hat, beschliesse ich ihm anzurufen.

„Pharmamas Apotheke, Pharmama, Guten Tag Herr … ihre Frau steht gerade bei mir in der Apotheke wegen den Nadeln … jetzt wissen wir aber nicht genau, welche.

„Ah, genau. Warten Sie einen Moment, ich hole die Packung …
Da ist sie ja. Also … da steht … Accu Check Guide …“

„Oh, ich dachte Sie brauchen Nadeln für den Pen, nicht die zum Messen?“

„Jaa – richtig, das ist die falsche Packung. Moment, ich hole die richtige aus dem Kühlschrank, anscheinend soll man das ja dort aufbewahren …“

(…? dazu gleich mehr)

„Da habe ich ihn. Also da steht auf der Verpackung Lantus …“

Er lässt sich nicht bremsen, also lasse ich ihn ausreden, auch wenn mir diese Info wirklich nicht mehr hilft.

Pharmama: „Ja, der Pen. Und dafür brauchen sie jetzt Nadeln?“

„Genau.“

„Welche Nadeln hatten Sie denn?“

„Na, diejenigen, die vorne auf dieses Gerät kommen.“

„Ja, schon klar. Ich meine: welche Marke? Und: welche Länge?“

„Sie sind etwa anderthalb Zentimeter hoch.“

Das … dürfte auf die Nadel samt Halterung zutreffen, hilft mir aber nicht weiter.

„Okay, haben sie denn die alte Verpackung noch, wo Sie schauen könnten, was da drauf steht?“

„Nein, ich habe heute die letzte gebraucht.“

„Oder vielleicht ein Rezept mit einer Angabe?“

„Nein, wissen Sie, die ersten Nadeln hat mir der Arzt mitgegeben und die Lantus habe ich seither von der Zur Rose Apotheke bekommen …“

Argh. Versandapotheke.

„Okay. Ich versuche herauszufinden, welche Länge sie brauchen. Wissen Sie da gibt es unterschiedliche Nadellängen, von 4 mm bis 12 mm.“

„Tut mir leid, das weiss ich nicht.“

Ich überlege. Wenn ich seiner Frau einfach irgendwelche in einer mittleren Länge verkaufe und es sind nicht die, die er bis jetzt hatte, habe ich sie spätestens Montag wieder in der Apotheke, wenn sie die geöffnete Packung umtauschen wollen. Aber ich habe von einer Firma ein paar Musterpackungen mit verschiedenen Nadellängen hier, wo je ein paar drin sind.

„Dann machen wir es vielleicht so: Ich gebe Ihrer Frau ein paar Musterpackungen mit, damit Sie etwas haben über das Wochenende und Sie klären am Montag mit dem Arzt ab, welche Nadellänge sie brauchen. Darf ich fragen, wie gross und wie schwer sie sind?“

Die Nadellänge ist für dicke Leute länger als für sehr schlanke. Er ist Normalgewichtig, also gebe ich ihr die 6mm und 8mm mit.

Aber vorher noch das:

„Und die Lantus – die müssen sie nur bis zur ersten Anwendung im Kühlschrank aufbewahren. Also: den Pen, den sie im Gebrauch haben, den sollten sie bei Raumtemperatur aufbewahren. Und natürlich die Nadeln bei jedem Mal Spritzen wechseln.“

Ich bin mir nämlich auch nicht ganz sicher, ob er das bis jetzt gemacht hat. Immerhin scheint er immer noch die erste Packung vom Arzt selber gebraucht zu haben und … nicht wirklich korrekt instruiert worden zu sein, wenn das mit dem Kühlschrank so ist.

Die Frau war damit glücklich und ist gegangen.

Auch hier: Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten, Einnahmen: Null Franken.

Dafür: Arbeit gut gemacht, eine Lösung gefunden, Patient augerüstet über das Wochenende, instruiert – was ja alles im Endeffekt seiner Gesundheit zu gute kommt … und der Kasse keine Folgeschäden produziert.

Ob sie allerdings wiederkommen ist fraglich, da wohl der Arzt via zur Rose die neue Packung Nadeln schicken wird.

Nachtrag Montag: Sie war wieder da und hat von den 6mm bestellt. Das Rezept sollte vom Arzt gefaxt werden.

Nachtrag Mittwoch: kein Fax vom Arzt bisher … aber abgeholt wurde es.

Nachtrag 2 Wochen später: immer noch kein Rezept vom Arzt.

Leider wie erwartet.

Ich weiss nicht, ob er das noch braucht …

Der ältere, unrasierte Mann bringt mir ein Etui mit Blutzuckermessgerät drin in die Apotheke.

äuMa: „Das funktioniert irgendwie nicht, könnten Sie das mal anschauen?“

Pharmama: „Nun, das ist jetzt nicht eines der Geräte die wir hier haben und die ich kenne, aber anschauen kann ich das mal. Was funktioniert denn nicht?“

Ich öffne während dem mit der gebührenden Vorsicht das Etui. Blutzuckermessgeräte sind öfter mit Blutspuren versehen und dann sollte man daran denken, dass es im Etui meist auch ein Gerät mit Nadeln hat, um überhaupt an das Blut zu kommen. Häufig sind die Nadeln noch drin und genauso häufig sind sie schon gebraucht.

äuMa: „Ja, ich weiss auch nicht genau, aber es geht schon nicht, wenn man es anmacht.“

Das Etui ist aussen nicht wirklich sauber – ist das Staub? Aber innen wenigstens nicht gerade ein Blutbad. Ich nehme einen der Teststreifen und lege ihn ins Gerät, das mir prompt eine Error Anzeige ausgibt. Bedienungsanleitung ist natürlich keine mehr dabei, dass ich grad schauen könnte, was das E-irgendwas jetzt bedeutet.

Pharmama: „Also zumindest die Batterie scheint gut zu sein, aber es gibt mir eine Fehlermeldung. Mal sehen …“

äuMa: „Ja, das Gerät wurde eine Zeitlang nicht mehr beutzt, aber die Batterie geht noch …“

Ich habe eine Idee – von wegen staubig und länger nicht mehr benutzt – und richtig:

Pharmama: „Ah: die Teststreifen sind Ende letzten Jahres abgelaufen. Das dürfte der Grund sein. Mit abgelaufenen Teststreifen weigert sich das Blutzuckermessgerät zu messen.“

äuMa: „Haben Sie neue Teststreifen?“

Pharmama:  (Schau im Computer): „Ja – die habe ich auch für dieses Gerät hier. Sie kosten 40 Franken für 50 Stück.“

äuMa: „Oh, da muss ich erst meinen Freund fragen, dem gehört das Gerät. Sind Sie sicher, dass es damit dann wieder geht?“

Pharmama: „Ziemlich sicher. Aber das Gerät ist wirklich schon älter. Sie können ihren Freund auch fragen, ob er gleich ein neues will – ich kann ihm das alte Gerät gratis gegen ein neues austauschen. Da sind dann auch 10 Teststreifen mit drin. Mehr müsste er allerdings selber kaufen. Der Preis dafür ist auch derselbe: 40 Franken für 50 Stück.“

äuMa: „Ich geh’ ihn lieber fragen. Ich weiss nicht, ob er das überhaupt noch braucht.“

Pharmama: „Ja, sicher …“

Ich bin nicht ganz sicher, was das sollte. Ein Blutzuckermessgerät hat man normalerweise, wenn man Diabetes hat. Dann sollte man den Blutzucker regelmässig kontrollieren. Dass er das schon so lange nicht hat, deutet darauf hin, dass er vielleicht schon ein neues Gerät hat – hoffe ich jetzt mal. Vielleicht wollte der äuMa das auch für sich … einfach so und ohne medizinischen Hintergrund. Und dann ist natürlich jeder Franken den das kostet zu viel – In dem Fall hätte er mein Angebot aber annehmen können. Ich versteh’s nicht ganz.