Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!)

Der neuste Gerichtsentscheid im Streit Krankenkassen gegen Altersheime hat … unerwartete Auswirkungen auf die Arbeit in der Apotheke.

Ihr erinnert Euch noch, was ich über die MiGeL und Leute im Altersheim geschrieben habe?

Zur Erinnerung: Offenbar haben die Krankenkassen Verträge mit Alters- und Pflegeheimen, in denen steht, dass MiGeL Produkte (Sachen wie Inkontinenzwindeln, Verbandsmaterial, Nadeln, Blutzuckerteststreifen) in der Pauschale, die die Krankenkasse den Institutionen zahlt pro Person und Tag enthalten sind. Damals hatte ich einen Fall, wo die Krankenkasse mir die Blutzuckerteststreifen auf Rezept nicht zahlen wollte, da der Patient ein Heimbewohner war … und das mit der Pauschale abgegolten sein sollte. Ich konnte das noch abwehren, da mir nicht bekannt war, dass der Patient da drunter fällt.

Aber heute ist das so: wenn der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dann gebe ich (auch auf Rezept) besser keine MiGeL-Produkte ab: das muss das Heim machen. Ich bekomme es nämlich nicht zurückerstattet von der Krankenkasse. Das Heim kann was nicht von der Krankenkasse übernommen wird dem Kanton in Rechnung stellen (und hoffen, dass sie es dann bekommen, ich kann mir vorstellen, dass die Pauschalen für viele Fälle nicht ausreichend sind).

So weit so schlecht.

Nun wird es schlimmer: Anscheinend gilt das auch für die Betreuung durch die Haushilfe / Spitex.

Nochmal: Wenn die Spitex den Patienten betreut / pflegt / dafür MiGeL-Artikel braucht, muss sie für das dafür benötigte MiGeL-Material aufkommen. :-o

Und wenn ich als Apotheke das abgegebe – dann muss ich das der Haushilfe / Spitex / Heim verrechnen, nicht der Krankenkasse oder dem Patienten. – Und dafür brauche ich einen Liefervertrag mit der Haushilfe.

Das Ganze stellt mich momentan noch vor viele offene Fragen. Ein paar davon können mir eventuell auch mitlesende Spitex/Haushilfe-Angestellte erläutern?

  • Hat die Spitex (gibt ja auch einige Zweigstellen) überhaupt schon Verträge mit Apotheken betreffend Rechnungsstellung MiGeL-Produkte?
  • Oder liefert die Spitex das in Zukunft selber dem Patienten? Das würde bedeuten, dass sie ein ziemliches Lager anlegen müssten. Wo bestellt die Spitex/Haushilfe das?
  • Gilt das Ganze jetzt für jeden von der Spitex/Haushilfe betreuten Patienten? Viele davon benötigen ja nicht für alles Hilfe oder Pflege.
  • Und wenn das nicht für jeden gilt: woher weiss ich, ob das auf den Patienten, den ich in der Apotheke stehen habe (mit einem Rezept) jetzt zutrifft?

Ich finde das ausgesprochen undurchdacht: eine Betreuung in einem Pflegeheim ist ja wirklich nicht dasselbe wie eine Betreuung ausserhalb durch jemanden, der gelegentlich vorbeikommt und kleinere Arbeiten erledigt.

Neu muss ich also bei jeder Bestellung der Spitex für einen Patienten (egal ob bei Lieferung an die Spitex oder Abholung durch dieselben)  davon ausgehen, dass ich das MiGeL-Produkt nicht der Krankenkasse verrechnen kann …. und der Spitex/Haushilfe dafür eine Rechnung stellen oder sie gleich zahlen lassen. Oder zumindest fragen, ob das Produkt vom Patienten SELBER angewendet wird.

Bei den Patienten die selber bei mir in der Apotheke stehen mit einem Rezept für MiGeL-Produkte mache im momentan weiter wie bisher: Ich rechne das der Krankenkasse ab.

Auf der Seite der Pharmasuisse findet sich übrigens eine Vorlage, die man bei Rückforderungen der Krankenkasse – und die wird es geben, jetzt noch mehr – brauchen kann, wenn man nicht wissen konnte, dass der Patient pflegerisch betreut ist.

Man denke auch an den Aufwand, den die Spitex damit hat: eine Rechnungsstellung gibt es ja jetzt schon in 3 Teilen geben: einmal an die Krankenkasse, einmal an den Patienten und eine noch an den Kanton? Nun kommt einfach noch die Aufteilung der Sachen aus der Apotheke darauf hinzu.

Na das gibt ja was.

Aber Hauptsache, die Krankenkasse hat wieder etwas gefunden, wo sie sparen kann.

Siehe auch: MiGeL – oder mich gruselt es langsam und MiGeL- der Krankenkassenverband ortet Sparpotential

Retax auf schweizerisch?

Die Krankenkasse schickt mir einen Brief im furchtbarsten Beamtendeutsch, worin sinngemäss steht:

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die gemäss der Mittel-und Gegenstände-Liste (MiGeL) abgegolten werden – sie sind aber auch auf der Liste 20, 21 (oder so etwas) und deshalb in der Pauschale enthalten, die das Altersheim von der Krankenkasse bekommt

… Und dass deshalb die  Apotheke von der Krankenkasse in diesem Fall kein Geld für die Abgabe dieses Mittels auf Rezept für Herrn Meier S.  bekomme.  Danke für die Kenntnissnahme. Tschüss.

Was? Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich endlich das: Der Patient, Herr Meier S. wohnt im Altersheim und sollte alles via/über Altersheim beziehen, was dann in Form einer festen Pauschale abgegolten wird.

Das hat er aber nicht. Er war hier in der Apotheke mit gültigem aktuellem Rezept vom Arzt und aktueller Krankenkassenkarte.

Und ich soll jetzt wissen (wahrscheinlich anhand der Adresse, die auf der Karte gespeichert ist), dass diese Hausnummer ein Altersheim ist?!?

Entweder ich mache eine Liste aller Altersheime in der Umgebung oder der Schweiz, oder vielleicht sollte ich anfangen jeden ab einem gewissen Verdachtsalter zu fragen: „Entschuldigen Sie, wohnen Sie schon im Altersheim, denn dann kann ich Ihnen das nicht geben … ??“

Gaht’s no?!?

(Natürlich werde ich mich dagegen wehren – So was fangen wir gar nicht erst an!)