Gefunden:
Es macht sonst keinen großen Spass, wenn man ein Rezept in die Apotheke tragen muss; aber vor langen Jahren war es doch einmal sehr lustig. Da hielt ein Mann von einem entlegenen Hof eines Tages mit einem Wagen und zwei Ochsen vor der Stadtapotheke. Sorgsam lud er eine große Stubentür aus Tannenholz ab und trug sie hinein.
Der Apotheker machte grosse Augen und sagte: „Was wollt ihr da, guter Freund, mit eurer Stubentür? Der Schreiner wohnt zwei Häuser weiter links.“
Darauf sagte der Mann: „Der Doktor ist bei meiner kranken Frau gewesen und hat ihr eine Medizin verordnen wollen. Im ganzen Haus war aber keine Feder, keine Tinte und kein Papier gewesen, nur eine Kreide. Da hat der Herr Doktor das Rezept an die Stubentür geschrieben, und nun soll der Herr Apotheker so gut sein und die Medizin kochen.“
Richtig so, wenn die Medizin nur gutgetan hat. Wohl dem, der sich in der Not zu helfen weiss.
Johann Peter Hebel
Also entweder war es damals schon wichtig, dass man das Originalrezept in die Apotheke brachte … oder der arme Kerl konnte das Gekritzel auf der Stubentür nicht selbst entziffern und abschreiben :-)
Damals war die Arbeit der Apotheke auch noch echte Handarbeit: „… Medizin kochen“. Also mir gefällt das.

Sehr guter Artikel
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Wenn doch kein Papier im Haus war, wie sollte der arme Kerl dann abschreiben? Falls er überhaupt schreiben konnte…
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Naja, er hätte ja später welches besorgen können – die Türe läuft ja nicht weg.
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Er wohnte auf einem entlegenen Hof. Mit anderen Worten, der Weg in die Stadt dauerte eine gewisse Zeit. Den macht man dann nicht zweimal, wenns auch in einem Mal geht, zumal ein Bauer zu Hebels Zeiten bestimmt keine 70-Stunden-Woche hatte…
und da er nichts zu schreiben im Haus hatte, kann man durchaus unterstellen, daß er nicht schreiben und lesen konnte.
*schmunzel* ich stell mir das Gesicht des Apothekers vor – aber sowas geht ja nun mal nur mit Privatrezepten, schade eigentlich.
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Tönt logisch.
Jau das mit den Rezepten. Theoretisch müssten wir auch Rezepte auf Bierdeckeln annehmen – vorausgesetzt es kann nachgewiesen werden, dass ein Arzt das ausgestellt hat.
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