Basteln mit Junior: wärmender Wintertee

Ein Geschenk nicht nur für Weihnachten: ein selbst zusammengestellter und gemischter Tee. Weihnachtliche Gewürze und etwas Schärfe machen diesen Tee ideal für kalte Wintertage.

Zusammensetzung:

  • Zusätzlich gebraucht:
  • 1 Ziplock Beutel
  • Teigroller, Schere
  • Einmachgläser, dicht verschliessbar (zum aufbewahren) Marmeladenglas oder schöner mit Bügelverschluss
  • Tee-Eier (zur Dekoration zum schenken)

So wirds gemacht:

  1. Die Orange schälen, den Ingwer klein schneiden. Beides im Backofen (den man mit einem Kochlöffel einen Spalt offen hält, damit die Feuchtigkeit entweichen kann) bei 70 Grad etwa 3 Stunden trocknen. Je trockener, desto besser ist die Haltbarkeit des Tees.
  2. Die abgekühlte Orangenschale und den Ingwer mit der Schere zerkleinern.
  3. Die Vanilleschote und die getrockneten Apfelringe mit der Schere zerkleinern.
  4. Im Ziplock Bag die grossen Gewürze einfüllen: Kardamom, Sternanis, Zimt, Mandeln, Pfefferkörner. Mit dem Teigroller die Geürze zerstossen.
  5. In einem grossen Topf alles gut zusammenmischen.
  6. Fertig! (Unbedingt die Nase daran halten und geniessen)

7. Geschmacksprobe nehmen und selber Tee ausprobieren:

  • Alles in die Vorratsgefässe abfüllen.
  • Diese Dekorieren zum verschenken.

Der Tee ist gut verschlossen (und trocken) mindestens 4 Monate haltbar.

Basteln mit Junior: Zimtsirup und gebrannte Mandeln

Noch etwas früh für Weihnachten – aber hier sind gleich 2 selbstgemachte Geschenkideen aus dem letzten Jahr. Zimtsirup und gebrannte Mandeln. Die Herstellung ist einfach, da man sich an heissem Zucker aber böse verbrennen kann, eher etwas für ältere Kinder.

Für den Zimtsirup:

Für 1 Liter Zimt-Sirup:
1 kg Zucker
4 Teelöffel Zimtpulver: am besten Bio Qualität (keine Pestizidrückstände) und Ceylon Zimt, der ist zwar teurer, aber besser verträglich, da weniger Cumarin enthalten ist
ein paar ganze Zimtstangen (zur Dekoration)
1 L Wasser
Kochtopf, Schneebesen, Trichter zum abfüllen
Glasflaschen mit Bügelverschluss (z.Bsp 100ml) zum abfüllen

Zubreitung:
Den Zucker, Zimt und das Wasser ein einen Topf geben und unter Erwärmen und rühren lösen. Den Sirup vorsichtig 10 Minuten köcheln lassen. In die Fläschchen ein Stück Zimtstange stecken. Den Sirup noch heiss auf die Fläschchen verteilen und diese schliessen. Ungeöffnet und an einem kühlen Ort ist der Sirup über Monate haltbar. Nach dem Öffnen innert ein paar Tage verbrauchen.

Der Zimtsirup eignet sich zum verfeinern und aromatisieren von Kaffee, Tee, Milch, über Eiscreme, Pancakes und Omelette, in Kuchen … und kann auch verdünnt pur getrunken werden.

Für die gebrannten Mandeln:
400 g ganze Mandeln (ungeschält oder geschält)
400 g Zucker
2 Pack Vanillezucker
4 EL Kakaopulver
1 TL Zimt
200 ml Wasser
Zellophansäcklein zum abfüllen (zum Beispiel mit Weihnachtsmotiven)

Zubereitung:
Zucker, Vanillezucker, Kakaopulver und Zimt in eine Edelstahlpfanne geben. Das Wasser zugeben. Zum Kochen bringen. Die Mandeln dazugeben und unter ständigem Rühren auf hoher Stufe weiter kochen, bis das Wasser verdampft und der Zucker trocken wird. Dann die Temperatur auf mittlere Stufe stellen und so lange weiter rühren, bis der Zucker leicht zu schmelzen beginnt und die Mandeln etwas glänzen. Das Ganze braucht etwas Geduld.
Dann die Mandeln auf ein Backblech mit Backpapier schütten, mit zwei Gabeln auseinander ziehen und abkühlen lassen.
Die Mandeln in die Cellophansäcklein füllen und gut verschliessen.

Etiketten:

Byebye handmade Kosmetika – die neue Kosmetikverordnung

Anfang Mai ist (für die Öffentlichkeit wohl unbemerkt) die Übergangsfrist zur neuen Kosmetikverordnung abgelaufen. Das heisst, dass die neue Kosmetikverordnung (von 2013 in der EU und angepasst 2017 in der CH) jetzt verbindlich ist … und das bedeutet wohl das Aus für einige in den Apotheken und Drogerien selber hergestellte Kosmetika. Another one bites the dust – denke ich da. Noch etwas, das wir nicht mehr machen dürfen oder können. Das neue Chemikaliengesetz hat die Vorschriften so hoch angesetzt, dass viele Drogerien und Apotheken kaum noch selber Sachen abfüllen. Die Pharmakopöe schliesst das Wiederauffüllen bei Arzneimitteln aus (alles was auf die Haut angewendet wird oder eingenommen wird braucht eine neue Packung). Und nun gehen also die selbstgemachten Kosmetika.

Hier der Link zur neuen Kosmetikverordnung in der Schweiz.

Ein Kosmetikum ist definiert als: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“

Wie in der EU muss für jedes Produkt ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Dafür sind Verträglichkeitstests und gegebenenfalls Wirksamkeits-/Leistungsnachweise erforderlich. Zudem muss eine Produktinformationsdatei (PID) in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch ausgearbeitet werden. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, aber muss schnell zugänglich sein. Sicherheits- und Warnhinweise müssen nur noch in einer Amtssprache (anstelle bisher 3) angebracht werden.
Die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung werden vollständig übernommen (Sicherheitsbericht, Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter, auf Verpackungen / Behältern verwendete Symbole, – Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen)
Werbeaussagen in Form von Texten, Bezeichnungen, Marken, Bildern oder anderen figurativen oder sonstigen Zeichen dürfen weder explizit noch implizit verwendet werden, um auf Eigenschaften oder Funktionen der Erzeugnisse hinzuweisen, die diese nicht besitzen.
Zur Meldung von Unverträglichkeiten („Cosmetovigilance“) wird in der Schweiz kein eigenes System aufgebaut. Solche Fälle sind in die PID und den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Die Schweiz wird sich nicht dem europäischen Notifizierungsportal CPNP anschliessen und auch kein eigenes nationales System zur Meldung von Produkten aufbauen.

Was bedeutet das nun für uns?

Ab dem 1.5.21 müssen für alle selbst hergestellten Kosmetika gemäss VKos Art 4-5 eine Produktinformationsdatei (PID) und ein Sicherheitsbericht (VKos Anhang 5) vorliegen. Dies gilt sowohl für individuelle Herstellungen als auch für auf Vorrat hergestellte Kosmetika, welche in kleine Einheiten abgefüllt werden. Das Erstellen dieser beiden Dokumente ist äusserst aufwändig und darf nur durch eine Person durchgeführt werden, die im Besitz eines Diploms oder eines anderen Nachweises formaler Qualifikationen ist, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach oder eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs erteilt worden ist. Also Apotheker können das. Nur braucht das dermassen viel, dass es sich nicht lohnt, das zu machen – ausser man verkauft genug von so einem Produkt (So ab CHF 4000 könnte man das anschauen).

Es gibt aber (wenige) Umgehungsmöglichkeiten in der Apotheke dafür:

Eigenherstellungen kann man eventuell ersatzweise dem Heilmittelgesetz unterstellen. In diesem Falle dürfen nur Rohstoffe in Pharmakopöequalität verwendet werden und den Produkten muss eine wissenschaftlich belegbare Indikation zugeordnet werden. Einer Handcreme kann z.B. die Indikation „gegen Schrunden“ zugeordnet werden, einem Badesalz „gegen Nervosität“, einem Massageöl „gegen Muskelverspannungen“. Diese nichtzulassungspflichtigen Arzneimittel sind dann Hausspezialitäten gemäss HMG Art 9.2.c und man muss sie (je nach Kanton kostenpflichtig) der Aufsichtsbehörde anmelden oder bewilligen lassen. Wenigstens sind diese Kosten in der Regel sehr viel tiefer als das Erstellen eines Sicherheitsberichtes für Kosmetika. Aufwändig ist auch das.

Abgefüllte Rohstoffe wie Vaseline, fette Oele oder Wachse können Sie als verwendungsfertige Produkte einkaufen und abgeben oder falls dazu eine Monografie in der Pharmakopöe existiert (z.B. Vaseline, Mandelöl, Wollwachs) in Pharmakopöequalität als „formula officinals“ nach HMG Art 9.2.b in Verkehr bringen. Hier ist eine Indikationsangabe fakultativ. Bei Rohstoffen, welche sich nicht in der Pharmakopöe finden (z.B. Hamameliswasser) bleibt einem nichts anderes übrig als auf ein Fertigprodukt auszuweichen.

Alles keine Option für das selber hergestellte (und verkaufte) Kosmetikum? Per sofort sind diese nicht mehr verkehrsfähig. Es bleibt nur noch die Produktinformationsdatei (PID) und den Sicherheitsbericht für jedes einzelne Produkt zu machen und einzureichen. Mitglieder des Schweizerischen Drogistenverbandes können dort Hilfsmittel mit Vorlagen und Beispielen verlangen. Für den Rest: Informationen und Erklärungen aus der EU zum Ausfüllen des Sicherheitsberichtes (VKos Anh 5) und zur Erstellung der Produkteinformationsdatei (PID) findet man hier: Link 1 und Link 2. Hier hat sich eine Rechtskanzlei damit beschäftigt (ist noch gut als Erklärung/Übersicht): https://www.it-recht-kanzlei.de/kosmetika-rechtssicher-verkaufen-kennzeichnen.html

Das gilt alles natürlich auch für nicht in Apotheke oder Drogerie hergestellte Kosmetika!

Ausnahmen: handwerklich hergestellte und lokal, in kleinem Rahmen vertriebene kosmetische Mittel. Das bedeutet: die Dauer des Verkaufes muss Ausnahmecharakter haben, es muss sich um kleine Mengen an Kosmetika handeln, der Verkauf ist zeitlich eng begrenzt und es muss ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. So eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein Schulfest oder Basar an dem die selbstgemachten Kosmetika verkauft werden.

All die privaten Hersteller und Verkäufer auf Etsy und Co und eigenen Websiten (also kein persönlicher Kundenkontakt) sowie diejenigen, die die Sachen in Läden oder von zu Hause aus verkaufen (also länger) fallen nicht unter diese Ausnahme und müssen demnach auch die Produkteinformationsdatei und den Sicherheitsbericht machen (oder machen lassen – es gibt Anbieter, die das machen).

Cremen, Salben, Deos, Duschmittel, Badezusätze, Badeperlen, Badebomben, Lippenstifte, Pommadenstifte, Lippgloss, Bodylotion, Peeling, Seifen, Zahnpasta, Nagellack, Shampoo … selber herstellen für sich und Familie geht immer noch, aber … da sind gerade wohl einige Hersteller sozusagen illegal geworden (und die wissen wahrscheinlich noch nicht mal davon).

Kleine Weihnachtsgeschenke basteln

Da ich das mit Junior schon immer mache, haben sich auf dem Blog ein paar Ideen angesammelt. Ihr findet sie hier:

Lippenpommadenstifte – Kakao-Melisse.
Mit einer erfrischend angenehmen Textur.

Salbe mit ätherischen Ölen
Super Textur, feiner Geruch – kann sowohl als Erkältungssalbe als auch einfach zum pflegen verwendet werden.

Gewürzsalz
Eine sehr feine Mischung mit Rauchsalz und Kräutern.

Vanilleextrakt selbstgemacht
braucht man zum backen nicht nur in der Weihnachtszeit.

Knusprig-buntes Popcorn
Messe verpasst / ausgefallen? Kein Problem. Dieses Popcorn ist besser als das was man sonst bekommt und erst noch selbstgemacht.

Glückszucker
Für Teeliebhaber ein Muss. Farbige Zuckerstückchen in süssen Formen.

Sharpie-Batik Stofftaschen
Umweltbewusst und praktisch und schön: die selbstgemachten Stofftaschen zum Einkaufen

Glycerinseife giessen
mit bunten Einlagen und hübsch verpackt. Gerade jetzt, wo Händewaschen so wichtig ist.

Klassische Seife kneten
Einfach hangemacht und praktisch zum verschenken.

Mini-Badebomben
Klassisch-einfaches Rezept, kann mit Farbe, ätherischen Ölen und Glitzer aufgepeppt werden.

Viel Spass damit!

Basteln mit Junior – Lippenpomadestifte

Etwas wirklich einfaches zum machen – man muss nur die Zutaten haben. Am schwierigsten aufzutreiben waren die leeren Lippenpommaden-stift-dosen, vor allem weil diejenigen, die ich erst bestellt habe zu lange gebraucht haben. Do-It-Yourself Shops haben die hier offenbar auch nicht, aber bei unserem eigenen Apotheken-Laborbedarf-Lieferanten wurde ich dann noch rechtzeitig fündig.

Benötigtes Material: pro 10-12 Lippenstifttuben

  • 2 Teelöffel Kokosnussöl
  • 1 Teelöffel Kakaobutter
  • 1 Teelöffel Mandelöl (oder Arganöl)
  • 2 Teelöffel Bienenwachs
  • Melissenöl oder Pfefferminzöl 5-10 Tropfen

IMG_0182

Die Lippenstifttuben zum füllen vorbereiten: öffenen und aufrecht hinstellen, dass sie nicht umfallen können.

Herstellung: In einer Tasse im heissen Wasserbad die Fette und das Wachs zusammenschmelzen, bis alles aufgelöst ist.

Das ätherische Öl dazugeben. Wir haben echtes Melissenöl genommen, nicht nur weil das sehr erfrischend ist, es hat auch eine gewisse antivirale Wirkung, weshalb es zum vorbeugen von Fieberbläschen gut ist. Das Zeug ist allerdings erstaunlich teuer, kommt in einem Mini-Fläschchen mit einem Mini-mini-Tropfer. Hier gibt Junior grad die 5 Tropfen dazu. Bei nicht so reinem Öl muss man mehr zugeben: 10 Tropfen.

IMG_0185

Dann geht es ans giessen, was man ziemlich zügig machen muss, da ansonsten die Mischung schon im Trichter aushärtet. Man füllt die Tuben bis möglichst ganz oben, am Schluss kann man nicht ganz volle noch etwas nachfüllen. Wird die Mischung in der Tasse fest, kann man sie einfach nochmals wärmen.

Die Lippenstifttuben stellt man ins Kühle über Nacht, damit sie ganz aushärten können. Danach bastelt man Etiketten und klebt sie auf die Tuben. Hier das Endprodukt: zart-Schmelzende (aber nicht zu weiche) feine Schoko-Melisse Lippenpommadenstifte. Schokolade wegen dem Kakaobutter, das einerseits zur guten Konsistenz beiträgt und andererseits einen deutlichen Eigengeschmack hat.

IMG_0188

Sind wirklich gut geworden!