Volles Haar ist dir gegeben … (von der Apotheke?)

Telefon (momentan läuft ja viel mehr übers Telefon als „vorher“): „Pharmama, Apotheke?“

Männerstimme (MäSti): „Sind Sie Apothekerin?“

Pharmama: „Ja.“ (Und denke: wofür braucht er wohl unbedingt die Apothekerin – am Telefon?)

MäSti: „Oh gut. Ich habe ein Rezept für Regaine 5% vom Arzt.“

Pharmama: „Ja – das Mittel haben wir hier.“

(Es ist ein Mittel gegen Haarausfall und enthält Minoxidil. Das 5% ist bei uns für Frauen rezeptpflichtig, Männer bekommen es auch ohne. Das 5% wirkt nur die ersten paar Monate besser, danach kann „Mann“ auch auf das 2% wechseln. Als Lifestile-Medikament wird das von der Krankenkasse nicht übernommen – und es ist nicht gerade günstig und muss dauernd angewendet werden.)

MäSti: „Ich habe gelesen, das ist LPPV, wird also von der Zusatzversicherung übernommen.“

Pharmama: „Es ist auf der LPPV. Aber das ist die Liste, welche die Krankenkassen NICHT übernehmen. Auch nicht mit Zusatzversicherung. Dinge, die die Zusatzversicherung übernimmt sind auf der NLP.“

MäSti: „Aber ich habe extra im Internet nachgelesen, da steht, dass die Kassen die LPPV Produkte übernehmen.“

Pharmama: „Das stimmt leider nicht.“

Ich arbeite mit diesen Listen. Täglich. SL ist die Spezialitätenliste – das wird von der Krankenkassen Grundversicherung übernommen. NLP heisst Nicht-Listen-Pflichtig, das sind die Sachen die eventuell von der Zusatzversicherung übernommen werden. Was die Abkürzung LPPV bedeutet habe ich schon lange vergessen, aber ich weiss wenn ich das sehe: Keine Chance. Die Versicherungen bezahlen das nicht. Nie. Uns jedenfalls. Ich erkläre ihm das noch einmal. Auch dass das für die Generika gilt – von denen es noch eines gibt.

MäSti: „Oh. Sie sind nicht die erste, die das sagt, aber: ich suche eine Apotheke, die das für mich an die Krankenkasse abrechnet.“

(Er war aber noch nie bei uns.)

Pharmama: „Ich verstehe. Aber wir machen das nicht.“

MäSti: „Danke. Dann muss ich halt weitersuchen.“

(Ich hab da nicht viel Hoffnung, aber:) „Viel Glück!“

Etwas seltsam, der Anruf. Als typisches „Lifestile-Mittel“ wird das Minoxidil nicht übernommen … volles Haar ist halt nicht gerade wichtig für die Gesundheit. Vielleicht war es auch ein Test-Anruf? Mist. Dann habe ich vergessen, ihm die eine Variante zu sagen, wie das vielleicht doch ginge: dann nämlich, wenn er die Krankenkasse überzeugt, dass sie eine Kostenübernahme dafür ausstellt. Dafür muss der Arzt einen Antrag stellen und die Kasse die Übernahme schriftlich bestätigen. Damit könnte ich das dann theoretisch direkt der Krankenkasse abrechnen.

13 Kommentare zu „Volles Haar ist dir gegeben … (von der Apotheke?)

  1. Meine Frau arbeitet bei einer KK und sie meint dass das noch NIE von einer ihr bekannten KK übernommen wurde. Auch nicht mit ZusatzV.

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    1. Das ist auch meine Erfahrung, seit immerhin 20 Jahren habe ich noch NIE gesehen oder gehört, dass das bezahlt worden wäre. Und in dem Fall finde ich das durchaus okay.

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  2. Er könnte es doch bezahlen und dann selbst bei der Krankenkasse einreichen. Ändert bestimmt nichts an der Kostenübernahme, aber er hätte das Mittel.
    Anscheinend sucht er aber eher eine Apotheke, die es ihm abgibt und sich dann mit der KK rumschlagen soll, weil sie ihr Geld nicht wieder sieht.

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    1. Das habe ich ihm auch vorgeschlagen, aber ich denke es ist genau so wie Du schreibst: er sucht jemanden, der sich für ihn mit der Krankenkasse herumschlägt.

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  3. Ein Testanruf, für sowas, jetzt? Denke, dass man das gut schnell abhaken kann, auch wenn es eventuellvielleichtallenfalls noch eine Lösung gegeben hätte. Was für eine Zeitverschwendung.
    Übrigens… LPPV = Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung. Musste ich auch nachschauen ;)

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  4. „Dafür muss der Arzt einen Antrag stellen und die Kasse die Übernahme schriftlich bestätigen.“

    Ja super, dann darf ich mir also etwas aus den Fingern saugen, nur damit es trotzdem abgelehnt wird, weswegen ich dann nicht mal die Zeit für den Antrag in Rechnung stellen kann. :(

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    1. Ich denke, du kannst so ein Begehren des Patienten (wegen Aussichtslosigkeit) auch ablehnen. Wobei ihr die Arbeit sicher irgendwie abrechnen könnten. Da gibt’s für Ärzte doch so Tarifpunkte wie – „Telefonische Beanspruchung“ und „Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten“. Ich würde dem Patienten einfach mitteilen, dass er das gegebenenfalls auch selber zu bezahlen hat …

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    1. Aber die Depression ist eine eigenständige Krankheit (und tritt auch unabhängig von der vorhandenen oder abwesenden Haarpracht auf). Und wen das mit den Haaren wirklich so stark belastet, der ist vielleicht besser mit einer Psycho-Therapie geholfen?

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  5. Eigelb, Honig und Öl mischen, halbe Stunden auf feuchtem Haar einziehen lassen und gut ausspülen, bewirkt Wunder!! Jedenfalls bei Frauen.. ob es bei Männern auch hilft,, weiss ich nicht.

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