Leerläufe

Auf dem Rezept des Arztes für einen Patienten, der mit arg blauem Auge bei uns auftaucht (er hatte einen Unfall): Traumanase forte.

Innerlich zucke ich da schon zusammen. Nicht wegen dem lustigen Namen. Das Mittel heisst wirklich so. Das Mittel ist aber auch seit Juli letzten Jahres in keiner Form mehr lieferbar. Das Original nicht, das eine Generikum, das es in der Schweiz gab (Bromelain Zentiva) nicht … und inzwischen nicht mal mehr etwas aus Deutschland zum Importieren. Ich habe keine Ahnung, was mit dem Wirkstoff los ist. Es ist ein Enzym aus der Ananas, das eingenommen entzündungshemmend wirken soll. Deshalb haben auch die meisten Ärzte, die das verschreiben es auf Nachfrage entweder ersatzlos gestrichen …. oder durch etwas anderes entzündungshemmendes, meistens Ibuprofen, ersetzt.

Zuerst informiere ich den Patienten, weshalb ich ihm das nicht geben kann.

Meint er: «Der Arzt sagt aber man bekommt das wieder.»

Ja klar. Deshalb schickt der sonst selbstdispensierende Arzt den Patienten auch mit einem Rezept los. Don’t kill the messenger.

Ich (jetzt etwas böse): «Nein. Keine Chance. Wenn er denkt, er bekommt das, soll er es doch selber bestellen.»

Aber ich muss anfragen.

Ich frage also nochmal, für was er das Medikament verschrieben bekommen hat.

«Damit das blaue Auge schneller wieder weggeht.»

Dafür würde ich jetzt auch nicht zwingend mit Ibuprofen ersetzen, eher noch mit einer Heparin-Salbe und vorsichtiger Anwendung, da nah am Auge.

Ich schicke die Pharmassistentin den Anruf machen.

Antwort des Arztes: «Nein, keine Heparin-Salbe! Schmerzmittel hat er auch schon. Etwas entzündungshemmendes. Er soll Dafalgan nehmen!»

Damit hängt er auf.

Ich seufze ob der Antwort. Dafalgan ist Paracetamol … und damit so ziemlich das einzige Nicht-entzündungshemmende Schmerzmittel.

Sollte der Arzt eigentlich auch wissen.

Und der Patient wollte es dann auch nicht.

12 Kommentare zu „Leerläufe

  1. „Bromelain POS magensaftresostente Tabletten“ (Ursapharm Arzneimittel GmbH) [apothekenpflichtiges Arzneimittel] sind in D zu 30St. und 60St. ganz normal lieferbar. Die 600St.-Packung ist etwas schwerer zu bekommen.

    Alternativ (ca. halb so stark dosiert, Lebensmittel, dafür preiswerter): „Proteozym N Dragees“ (Wiedermann Pharma GmbH) zu 20St., 50St., 100St. & 200St.

    „Parin POS Augensalbe 5g“ (Ursapharm) ist übrigends als Heparin-Augensalbe in D auch noch erhältlich…

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    1. Na wenigstens etwas! Danke ‚knick.
      Die Krankenkasse wird das aber auch dann nicht übernehmen. Kennen wir auch schon.
      Es gibt Heparin Augensalben bei Euch? Huh. Wieder was gelernt.

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    2. ..witzigerweise hab ich das auch gewusst, weil Ursapharm Sponsor eines Kunden ist, dessen Textilien wir bedrucken :D

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  2. Kann man dem Arzt denn nicht mal über seine Kammer (oder wie die Dachverbände/-organisationen in der Schweiz heißen mögen) ganz vorsichtig in den Popo treten? Da springt einem das Unwissen ja schon direkt an.

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    1. Nützt nix. Habe das ja bei schwerwiegenderem Fall schon mal anversucht.
      Ich denke, er wollte dem Patienten einfach so was wie ein Placebo geben. Wenn schon das andere nicht zu bekommen ist.

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    2. Die Kammer ist bei einer Beschwerde zu einem Kammermitglied der falsche Ansprechpartner, egal welche Kammer.

      Ich hatte vor einiger Zeit den Fall, dass ein Handwerker bei mir Pfusch gebaut hatte, den ich unvorsichtigerweise vorab bezahlt hatte. Ich hatte den Handwerker zunächst mündlich und anschließend schriftlich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert (schriftlich via Einschreiben), Dem ist er nicht nachgekommen.
      Eine Klage kam nicht in Frage, da der Schaden mit 800 Euro für eine Klage zu gering war um jetzt dem Schaden noch Gerichtskosten mit ungewissen Ausgang hinterherzuwerfen.

      Ich hatte mich anschließend bei der Verbraucherzentrale erkundigt, wie man denn noch vorgehen könnte. Dabei kam für mich auch ein freundlicher Brief an die Handwerkskammer in Frage.
      Der Ratschlags des Juristen der Verbraucherzentrale war: „Die Handwerkskammer ist ein Zusammenschluss der Handwerker. Die Handwerkskammer ist dafür zuständig, IM SINNE ihrer Mitglieder zu handeln. Es ist nicht Aufgabe einer Kammer, GEGEN ihre Mitglieder zu agieren.“

      Ich bin Apotheker. Ich denke, dass das oben geschriebene nicht nur für die Handwerkskammer gilt, sondern auch für die Ärzte- oder Apothekerkammer. Damit diese gegen ein Mitglied aktiv wird, muss dieses Mitglied schon ein starkes Fehlverhalten begangen haben.
      Der Arzt mag vielleicht unfähig sein. Aber ich denke, dass deswegen keine Ärztekammer gegen ihn vorgehen wird. Da muss schon wirklich jemand erst mal verstorben sein.

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      1. So sollte es sein McCloud.
        Zumindest bei Apothekerkammern sieht das anders aus. Hier wurde schon mal eine Strafzahlung verhängt, weil eine Apotheke 5 min vor Ende der Notdienstzeit geschlossen wurde, darüber hatte sich ein Kunde beschwert.
        Ich wurde von einer Reinigung, die den Anzug meines Mannes zerstört hatte (Reinigung natürlich vorab bezahlt, Schaden vielleicht 150€) auch frech grinsend darauf hingewiesen, ich solle mich doch bei der Handelskammer beschweren oder sie verklagen…habe ich ob des Streitwerts auch von abgesehen.

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        1. Ich wurde vom Handwerker auch feixend an die Handwerkskammer verwiesen.
          Was die Reinigung betrifft: Hier hätte ich mir die Zeit genommen, den Anzug eingepackt und mich vor die Eingangstüre der Reinigung gestellt. Ich hätte JEDEN (!) Kunden, der das Geschäft betritt, darauf angesprochen, diesem den zerstörten Anzug gezeigt und ihm erzählt, wie die Reinigung darauf reagiert hat. Ich denke, dass das eine Sache von einer halben Stunde ist, bis sich der Inhaber der Reinigung bereit erklärt, Dir den Schaden zu ersetzen. Spätestens dann, wenn die ersten Kunden kehrt machen, da Du ihnen auch erklärst, wo das nächste Reinigunsunternehmen ist.

          Was die Apothekerkammer betrifft: Naja, 5 Minuten vor Notdienstende geschlossen bedeutet halt nun mal geschlossen. Dem muss die Kammer nachgehen, da sie ja auch in Form des Pharmazierats oder des Amtsapothekers die Aufsichtsbehörde ist. Wir müssen ehrlich sein: Die paar Hundert Euro Strafe sind doch für einen Apothekeninhaber eher Portokasse. Die Alternative wäre, dass die Überwachung komplett durch das Gesundheitsamt erfolgt. Die Überwachung wäre durch das Gesundheitsamt sicherlich strikter und härter als durch die Kammer. Sind wir doch froh, dass die Überwachung durch die eigene Kammer erfolgt.

          Auf ApothekeAdhoc liest man sowas öfters. Man liest da auch öfters, dass morgens um 8:15 Uhr der Pharmazierat in der Apotheke war und keinen Apotheker angetroffen habe. Ausgerechnet da wäre er angeblich ausnahmsweise im Stau gestanden.
          Ich denke mir da immer, wenn ich sowas lese, dass das schon ein sehr unwahrscheinlicher Zufall ist und in diesen Fällen der Apothekenleiter schon öfters mal seinen Notdienst nicht ausführt oder die Apotheke ohne Apotheker offenhält.
          Man muss die Kirche im Dorf lassen, zumal die Strafen ja mit unter 1000 Euro an und für sich lächerlich sind.
          Das ist ähnlich wie mit Falschparken: Wenn man es macht, muss man halt dann auch mal das Ordnungsgeld zahlen und darf nicht jammern, wie ungerecht doch die Welt ist (wie das so einige Kollegen auf Apotheke Adhoc gerne machen). ;-)

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          1. Betreffend der „zu frühen Schließung im Notdienst“ sah das aber der fragliche Apotheker (gemäß meinen Erinnerungen) anders. Gemäß des Protokolls seines Servers, den er (angeblich) mit Ladenschluss herunter gefahren hat, wurde da ein Shutdown um 2min NACH 9 Uhr protokolliert. (Angeblich ta er das Ding um 9.00 Uhr runtergefahren, aber siene eigene Uhr ging NACH und nicht vor.) Die Beschwerde des Patienten/Kunden ging auch hauptsächlich dahin, dass der Apotheker ja hinter der abgeschlossenen Tür stand und abwinkte, was der Patient/Kunde als „Verweigerung von Hilfeleistung“ wahrnahm, da die Uhr des Patienten/Kunden (angeblich) 8.57Uhr anzeigte. Und er einfach keine Lust hatte, in die ca. 2km entfernte dienstbereite Apotheke zu gehen, weil der Apotheker „ja noch da war“.

            Nachzulesen hier:
            https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/notdienst-apotheke-im-dritten-weltkrieg/
            und hier:
            https://www.apotheke-adhoc.de//nachrichten/detail/apothekenpraxis/duisburg-notdienst-auch-apothekenuhr-ging-nach/

            Dazu sollte man wissen, dass die Server aktueller Systeme sich gewöhnlich mindestens 1x pro Tag ihre Uhrzeit aus dem Internet von der Atomuhr Frankfurt holen, damit Serverdienste von außen (z.B. von den Softwareanbietern) synchronisiert ablaufen können. (Die Workstations holen sich alle paar Minuten dann die aktuelle Uhrzeit vom Server – so ist das zumindest bei meinem System. Verstelle ich da mal Uhrzeit/Damit an der Workstation, hat sie sich ein paar Minuten später wieder selbst „korrigiert“.) Alles andere wäre auch Unfug aus meiner Sicht.

            Dazu muss man aber auch wissen, dass insbesondere an Sonn- und Feiertagen das Ladenschlussgesetz PENIBELST eingehalten werden MUSS. Wäre der Patient/Kunde/TESTKÄUFER 9.02Uhr noch bedient worden, hätte der Apotheker mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz rechnen können. Notdienst ist eine zeitliche AMTLICHE BEFREIUNG von Ladenschlussgesetz.

            Die Kommentare unter den beiden Artikeln sind dementsprechend sehr durchwachsen.

            Andererseits – darf ich bei der Bahn auch drauf pochen, dass nach meiner Uhr der Zug erst in 2 Minuten abfährt, wenn die Bahnhofsuhr 4min später anzeigt, und ich die Rücklichter des Zugs davoneilen sehe? Ist mir durchaus schon passiert, und hat mich einmal 80€ Übernachtungskosten für ein Hotel gekostet. ;-)

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            1. Danke für die beiden Links, Knick. Die Kommentare habe ich jetzt nicht gelesen, die beiden Berichte schon.

              Soweit ich das lese, hat die Kammer eine Stellungnahme angefordert. Das geht ja auch okay. Da schreibt man die Stellungnahme, erklärt die Nummer und die Kammer stellt die Sache ein. Der Grund ist klar: An der Sache ist rechtlich nichts dran. Der Apotheker hat sich korrekt verhalten.

              Weitaus schwerer wiegt allerdings der Imageschaden. Ich lese das so, als ob es der Kunde bewusst darauf angelegt hat, hier ein Riesenfass aufzumachen und es ihm gar nicht um die Klärung des Sachverhalts ging. Das kann Dir aber nicht nur als Apotheker passieren, sondern beispielsweise auch als Klemptner oder Arzt und ist Berufsrisiko. Wir leben in einer Zeit, in der die Medien manchmal aus einer kleinen Sache ein Riesenfass machen. Um dabei beim aktuellen Tagesgeschehen zu bleiben: In Spanien ist vor einigen Tagen ein Kleinkind in einen Schacht gefallen. Seit Tagen berichten die Medien ausgiebigst, was dort der aktuelle Stand ist. Ich denke mir, dass ich mir das als Elter absolut nicht wünschen würde, wie meine eigene Tragödie derart in den Medien und vor allem in den Boulevardmedien ausgeschlachtet wird.

              Persönlich bin ich der Ansicht, dass sich der Apotheker ungeschickt verhalten hat, indem er sich nachträglich devoterweise für die Sache entschuldigt hat. Das hätte ich gelasen – insbesondere da ihm der Kunde ja gedroht und gleich klar gemacht hatte, dass er die Sache an die Medien weitergibt. Leider steckt dieses devote Verhalten in vielen Offizinapothekern drin. Das muss mal weg.
              Sinnvollerweise wäre im Nachhinein eine Replik auf den Bericht in der WAZ gewesen und zwar in der WAZ – ich meine: eine Gegendarstellung. Dazu ist eine Zeitung ja rechtlich verpflichtet. Da lässt man sich von einem Anwalt oder der Kammer/dem Verband vorab beraten, wie man das vom Wording her am besten schreibt.

              In mir keimt bei der Sache auch noch ein Verdacht auf. ein Nichtapotheker mag ja noch wissen, dass es da sowas wie eine Apothekerkammer geben würde und findet die Adresse auch im Web. Aber welcher Nichtapotheker kennt denn bitteschön die ABDA? Das Ganze noch kombiniert in drei Mails an die örtliche Tageszeitung. Mein Verdacht: Könnte es sein, dass sich da ein Mitbewerber (also ein anderer Apotheker aus der Nähe) für irgendwas revanchieren wollte und gezielt einen Bekannten um kurz vor 9 Uhr vor die Apotheke des Konkurrenten geschickt hat? Einfach, damit dieser Bekannte da ein Fass aufmachen wird…?

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            2. Alles möglich, alles Spekulation. Aber so ist die Welt nun mal.

              Aber ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen: Wenn ich gerade einen (auf den letzten Cent zu protokollierenden) Kassenabschluss mache, 10min nach Ladenschluss, und dann wieder einen Kunden bediene, der ja nur noch schnelletwas einlösen will, fange ich im Zweifelsfall anschließend nochmal neu mit dem Kassenabschluss an. Oder wenn man den größten Teil der Technik schon aus hat und noch Rezepte kontrolliert und dabei „gesehen“ wird durch die Schaufensterscheibe – Sie sind doch eh gerade da…. Und dann daraus ein 30min Beratungsgespräch resultiert, man aber eigentlich gerne nach Hause möchte, weil das Kind Mittag essen soll, was noch nicht mal gekocht ist – Samstags um 13 Uhr bei 20min Heimweg… Das sind alles Dinge, die die wenigsten Kunden/Patienten verstehen möchten. Ein Dienstleister ist kein Mensch mehr, er hat immer und überall Dienst zu leisen. Am besten kostenlos. Empatie Fehlanzeige. So kommt es mir zumindest in manchen Situationen vor. Das soll aber keine Verallgemeinerung sein ;-)

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