Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerksam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept?

Auszugsweise daraus:

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

Erkältungs- und Hustenzeit … Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein:

der Bund … sollte … die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.

Ich weiss fast nicht, wo anfangen das Durcheinander, die Halbwahrheiten und die totalen Falschaussagen auseinanderzubeineln.

Fangen wir mal an mit der Umteilung der Medikamente. Es stimmt, mit dem neuen Heilmittelgesetz (HMG) wird es eine Umverteilung geben. Bisher sah das so aus in der Schweiz: die Medikamente waren in Listen eingeteilt: A – verschärft rezeptpflichtig, B- rezeptpflichtig, C-in Apotheken erhältlich, D-auch in Drogerien erhältlich. Nun wird auf Anfang 2019 die Liste C praktisch aufgelöst. Ein grosser Teil wird in die Liste D kommen, also in Drogerien erhältlich sein. Da dort in der Schweiz auch fachlich ausgebildetes Personal arbeitet, finde ich das durchaus okay. Ein paar Anpassungen wie zusätzliche Warnhinweise auf Medikamentenpackungen wird es ausserdem noch geben, aber solange die Sachen nicht im Supermarkt landen wo gar keine Beratung und Kontrolle ob das wirklich geht stattfindet, ist das auch für mich als Apothekerin in Ordnung.

Worum es im Artikel aber geht ist der Teil der Liste C, der praktisch „heraufgestuft“ wird in die Rezeptpflicht. Dazu gehört (auch wenn diese „Liste“ noch nicht bekannt ist) ziemlich sicher Medikamente wie der Hustensirup mit Codein. Ein Trend in den letzten Jahren zeigte wie der gerne missbraucht wird – für ein günstiges High. Das hat schon schon dazu geführt, dass er nicht nur erst ab 18 Jahren erhältlich ist (wie auf der Packung angeschrieben), sondern dass die Apotheken ihn einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben haben. Es gibt so einen Passus im Gesundheitsgesetz vieler Kantone, da steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ und die Abgabe wird deshalb verweigert. Es gibt noch andere wirksame Hustensirups, die auch missbrauchgefährdete Personen problemlos bekommen konnten. In anderen Ländern haben sie diese Hustenmittel grad wirklich durchgehend rezeptpflichtig gemacht und damit nicht mehr erhältlich für die Bevölkerung ohne Rezept. Aber … selbst wenn Codein mit der Umteilung ab 2019 in die Liste B kommt – das neue HMG vergrössert im gleichen Zug die Kompetenzen der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Schon jetzt ist das „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich. Mit dem neuen HMG kommt nämlich dieser Passus:

Die unter der Abgabekategorie B zugelassenen Arzneimittel dürfen wie bisher normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Das Arzneimittel war vor dem 1. Januar 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft

Quelle: BAG Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Also: Für die Leute, die das brauchen, werden auch Codeinhaltige Hustenmittel weiterhin ohne Rezept erhältlich sein. In der Apotheke. Neu wird aber kommen, dass wir die Abgabe dokumentieren müssen – also ein Patientendossier anlegen, analog der Abgabe auf Arztrezept bisher.

Nun zu den steigenden Kosten für das Gesundheitssystem? Bisher ist es so gewesen, dass die Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden eher günstiger geworden sind, da die Preisbestimmung gesetzlich geregelt ist. Die Medikamente auf Spezialitätenliste (SL) werden von der Grundversicherung übernommen. Da sind Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen (und Dosierungen) drauf, die auch freiverkäuflich (over-the-counter =OTC) sind. Die freiverkäuflichen sind grundsätzlich teurer! Die Marge ist bei denen höher. – Vergleicht mal die Preise von Voltaren Dolo gel und Voltaren gel – oder noch besser ein Generikum: Ecofenac.

Ausserdem: Eine Umteilung in die Rezeptpflicht bedeutet nicht gleichzeitig eine Umteilung auf die Liste der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente (SL). Dass auf der SL (trotzdem) einiges drauf ist, was da nicht hingehört (wie die Homöopathie), will ich hier nicht einmal abstreiten.

Was sein könnte ist aber, dass ein Medikament nach der Umteilung neu unter die LOA fällt. Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Apotheken über die Abgeltung der Arbeit der Apotheken – die LeistungsOrientierte Abgabe. Das würde im Falle eines schon bisher SL-Medikamentes bedeuten, das neu rezeptpflichtig wird, dass dann die Pauschalen dazu kommen. Das sind (maximal) CHF 7.20.-  Dafür müssen wir die Abgabe dann ja aber auch neu dokumentieren, was wir vorher nicht mussten. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass das zusätzlich Kosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ verursacht für die Krankenkassen, wie SVP-Nationalrat Frehner im Artikel zitiert wird. Für 100 Millionen müssten ja 14 Millionen Packungen Hustensirup (o.ä.) abgerechnet werden (nicht selber bezahlt). Aber vielleicht redet er ja vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen … ich bin sicher, dass die das gerne als weiterer Vorwand für Prämienerhöhungen nehmen.

Nebenbei. Hier ein nicht freigeschalteter Kommentar von letzter Woche zum Blog-Artikel „Hustensirup-Hoch„:

Wow, da durch, dass der Hustensaft Makatussin, jetzt in zwischen überall Rezeptpflichtig wurde, ist der Schwarzmarkt am boomen. Hat das was gebracht? Ein Maka kostet jetzt einfach 60.- anstatt 6.85.- wie noch vor 3 Jahren. Jeder der Syrup will bekommt ihn auch.

Zeigt mir: die Apotheken nehmen ihre Aufgabe (das richtige Medikament für den richtigen Patient) schon ziemlich ernst, dass sie das nicht einfach verkaufen. Ausserdem: Angebot und Nachfrage :-) – Die Marge möchte ich mal haben … der Sirup kostet in der Apotheke nämlich immer noch knapp 7 Franken.

2 Kommentare zu „Umteilungs-Panikmache

  1. „Einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben“ war in der Praxis aber schon lange „jeden unter Generalverdacht stellen“. Selbst meiner Mutter (seriös, ü-50), will man in der Apotheke keinen codein-haltigen Sirup abgeben. Mir (Ende 20), hat man das letzte Mal lieber etwas homöopathisches aufschwatzen wollen. Als ich dann ohne Kauf ging, fühlte sich das Personal auch noch bestätigt, einen Missbrauch verhindert zu haben. Ist das Problem denn wirklich so weitverbreitet, dass jeder schief angeschaut werden muss?

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