Zu viel bezahlt in der Apotheke?

Es titelte die 20 Minuten vorgestern: „Ärger über Apotheken-Rechnung – Beratungszuschlag, ohne beraten worden zu sein“. Im Artikel beschreibt der Leser, wie er in der Apotheke für seine Ferien Mittel gegen Übelkeit und Durchfall gekauft hat. Als „Profi“ hat er die Wirkstoffe angegeben und die Medikamente als Generika erhalten. Danach hat er sich aber über die Quittung geärgert, auf der separat ein „Medikamenten-Check“ ausgegeben ist.

Das würde mich vielleicht auch ärgern – vor allem aber irritiert es mich etwas … wie kommt der denn da drauf? Der Medikamenten-Check ist eine von zwei Pauschalen, die von der Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden verlangt werden. Unsere Leistung/Arbeit ist ja seit 2004 nicht mehr im Medikamentenpreis als Marge enthalten.

Das ist nicht drauf bei freiverkäuflichen Medikamenten, nicht bei Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen. Das sind auch keine „Beratungstaxen“, wie sie gerne genannt werden. Die Beratung gehört dazu, aber noch einiges weiteres wie Dossierführung, Wechselwirkungscheck, Lagerhaltung, Abrechnung mit den Krankenkassen undsoweiter.

Jetzt hat aber in den letzten Monaten einiges geändert im Apothekenumfeld. So wurde die bisherige Liste C (freiverkäuflich, nur in Apotheken) faktisch aufgehoben – das meiste landete in der Liste D (freiverkäuflich auch in Drogerien), wenige Medikamente wurden wegen Problemen, die eine intensivere Beratung oder gar Dokumentation benötigen in die Liste B (also zur Rezeptpflicht) hochgestuft. Parallel dazu wurde den Apothekern aber erlaubt auch weiterhin (und noch mehr) auch rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Die Voraussetzungen dafür zu erläutern, würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen.

Und so war das hier: Das Domperidon Mepha oro ist Liste B UND auf der SL-Liste und deshalb wurde die Pauschale separat zum Preis des Medikamentes angegeben. Eigentlich wären es sogar 2 Pauschalen: der Bezugs-Check von 3 Franken hat die Apotheke dem Kunden erlassen. Das halten wir auch so bei Selbstzahlern von Rezepten – mit der Begründung, dass der Patient uns da einen Teil der Arbeit (das Abrechnen mit der Kasse) abnimmt.

Übrigens ist das Domperidon Mepha oro 30 Tbl das einzige, das aktuell in der Liste B ist und SL – der Rest ist entweder immer noch als Liste C angegeben (siehe rot markierte im Bild) und/oder NLP (nicht von der Grundversicherung bezahlt).

Das wird der Grund sein, weshalb das dem Mitarbeiter der Apotheke durchgerutscht ist: Ganz korrekter Weise hätte er die Abgabe dann nämlich unter dem Patientennamen aufnehmen müssen – vielleicht hätte sich der Kunde dann auch nicht mehr über die „mangelnde Beratung“ erhitzt? Die hätte er dann (zwangsweise) gehabt. Aber das wäre ihm sicher auch nicht recht gewesen – so als Pflegefachmann.

Übrigens: Wenn man da die Preise vergleicht, sieht man, dass er im Vergleich zum Original mit 30 Stück selbst mit der Pauschale noch günstiger war (CHF 11.65 gegen 14.30). Aber die Apotheke ist natürlich wieder der Abzocker, böse Pharma! Die Kommentare in der 20 Minuten mag ich gar nicht lesen und noch weniger korrigieren.

Die bessere Alternative zum Referenzpreissystem

Wer die letzten beiden Artikel durchgearbeitet hat, weiss, dass die Apotheke in der Schweiz ein Problem hat. Mit dem aktuellen System laufen schon 20% der Apotheken an der Existenzgrenze. Und es soll weiter gespart werden an uns.

Bei sehr günstigen Medikamenten verdienen wir fast nichts, weil da der Vertriebsanteil (die Marge) von Personal-, Lager- und Logistikkosten gefressen wird. Ich erinnere an den Paracetamolsirup für nicht mal 3 Franken, der auch von der Grundversicherung übernommen wird. Auch rezeptpflichtiges fällt da – Preissenkungen sei Dank – immer mehr darunter. Bei denen bekommen wir immerhin die Pauschalen, aber die 7 Franken sind für die ganze Arbeit, die wir dafür machen nicht deckend.

Bei sehr teuren Medikamenten (so ab 2750.-) machen wir gar ein Verlustgeschäft, wegen den noch höheren Zuschlägen des Zwischenhandels und den Zinsen, die wir für das Vorausstrecken (bis die Kasse das nach Monaten zurückbezahlt) leisten müssen.

Bleiben nur noch die Medikamente im mittleren Preissegment. Bei der Abrechnung an die Krankenkasse sind wir eingeschränkt in der Menge / Grösse, die wir abgeben dürfen durch die Dosierung auf Rezept. Und da gibt es doch einige Generika (günstige Nachfolgeprodukte) die wir aktiv empfehlen / wechseln sollen … auch wenn wir immer noch einen Anreiz haben, die teureren zu nehmen. Ich mache das trotzdem, da ich den Einsatz von Generika sehr sinnvoll finde. Es gibt aber einige (medizinische) Gründe, das nicht immer zu machen: Generika, eine Betrachtung 4.

Also, was tun, damit A) die Kosten im Gesundheitssystem nicht weiter steigen und B) die Apotheken und damit einer der wichtigsten Grundversorger erhalten bleiben?

Den Vorschlag des Gesundheitsdepartements mit dem Referenzpreissystem und der Senkung des Vertriebsanteils auf 9% (siehe voriger Post) lehnen die Apotheker klar ab. Und mit ihnen die Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP, SVP, die Verbände Economiesuisse, Gewerbeverband, Gemeindeverband, Vips, Intergenerika, SVKH, ASSGP, Sciencesindustries, Pharmalog, IG e-Health, die Versicherer curafutura und Santésuisse sowie das Konsumentenforum.

Damit werden nämlich die negativen Anreize bei Abgabe und Verkauf von Arzneimitteln eher erhöht: Generika / günstigere Medikamente allgemein / mehr Medikamente / Mengen.

Statt dessen schlägt der Apothekerverein pharmasuisse zusammen mit curafutura (Krankenkversicherer) folgende nachhaltige Lösung vor:

Statt 6 Preisklassen nur noch 1.

Ein Fixzuschlag je Packung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe von CHF 14.85. Der beeinhaltet dann alle Leistungen der Apotheke und ist inklusive Personalkosten und und Grossistenkosten und kann noch sinken, wenn die Personalkosten mit der LOA Pauschale entschädigt werden.

Der Vertriebsanteil wird auf 3% festgelegt (für verschreibungspflichtige Arzneimittel). – das ist ein grösserer Abschlag als das von Herrn Berset geforderte.

Maximal darf der Zuschlag je Packung CHF 300 betragen – egal, wie teuer das Medikament ist. Diese Plafonierung ist eigentlich betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, erlaubt es aber Kosten zu senken – die entstehen ja mit den 2% Hochpreisern die 60% der Kosten ausmachen (!)

Das Ziel ist es, die Leistungen der Apothekenteams unabhängig vom Fabrikabgabepreis und Preisklasse fair zu entgelten. Zudem unterstützt dieser Vorschlag die Förderung von Generika, weil für Originalprodukte und Generika gleiche Voraussetzungen geschaffen und falsche Anreize abgeschafft werden.

Es ist klar und gewollt, dass mit dem neuen Modell tiefpreisige rezeptpflichtige Medikamente teurer werden. Denn die Kosten bei den tiefpreisigen Medikamenten müssen jetzt unbedingt und rasch den realen Kosten angepasst werden: Ob ein Medikament CHF 10 Millionen oder CHF 2 kostet – das Wissen und die Logistikkosten unterscheiden sich nicht, einzig das Risiko. Es ist zudem nachvollziehbar, dass ein Arzneimittel nicht so billig wie ein Kaugummi am Kiosk sein kann. Die wahren Kosten entstehen dem Gesundheitssystem bei den Medikamenten momentan mit den Hochpreisern.

Für die Apotheker stehen die medizinische Grundversorgung und die Patientensicherheit im Vordergrund. Bereits jetzt führt der Preisdruck zu Lieferengpässen und gefährdet die medizinische Grundversorgung und auch die rentable Herstellung von einzelnen Spezialitäten. Aktuell gibt es bei mehr als 500 Medikamenten Lieferengpässe – mitunter eine Folge, da für gewisse Spezialprodukte zu wenige Anreize einer Lagerhaltung bestehen. Es ist Aufgabe des Bundesrats, jetzt eine Lösung zu finden, die die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung und die Patientensicherheit auch weiterhin gewährleisten. Es gilt, die Hausärzte und Apotheker aus dem Schussfeld zu nehmen.

Quelle: Positionspapier Pharmasuisse

Immer mehr: die Krankenkasse will das nicht bezahlen!

Oder: Bürokratie vor gesundem Menschenverstand (und wahrer Wirtschaftlichkeit)

Als Apotheker hat man die Aufgabe die Bevölkerung mit der richtigen Medikation zu versorgen. Die Krankenkassen bezahlt das anhand der Verträge, die sie gemacht haben. Da wären die Leistungen anhand der LOA, die Medikamente anhand der Spezialitätenliste SL, Nicht-Medikamente wie Verbandmaterial, Inkontinenzprodukte etc. anhand der Mittel-und Gegenstände-Liste MiGeL und hergestellte Rezepturen anhand der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT.

Es zeigt sich, dass die Krankenkassen diese Verträge vermehrt eng nach Wortlaut auslegen – das Ziel: Nicht bezahlen müssen. So geschehen schon bei mir in der Apotheke mit für den Patienten auf Arztrezept hergestellte Salbe deren einer Bestandteil nicht in der ALT war. So geschehen im letzten Jahr vermehrt mit Material das auf der MiGeL ist, aber von Pflegepersonal angewendet wird (im Heim oder zu Hause).

Herr Martinelli berichtet von zwei Fällen aus der Spitalapotheke, bei der die Krankenkasse etwas nicht zahlen wollte. In dem Fall betrifft es den „Off-Label“ Bereich, also einen Einsatz von zugelassenen Medikamenten ausserhalb der in der Packungsbeilage beschriebenen Anwendung.

Fall Eins: Ein Medikament gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs, das aus dem Ausland importiert werden muss und deshalb Off-label ist. In so einem Fall muss man bei der Krankenkasse anfragen, ob sie das Medikament dann auch bezahlen (Kostengutsprache). Eingesetzt werden sollte ein Generikum, also ein günstigeres Nachfolgerpräparat. Die Antwort der Krankenkasse war etwas überraschend: Das (günstigere) Generikum wird nicht bezahlt, da sie keinen Vertrag betreffend einer Rückvergütung mit dieser Firma hätten. Sie haben aber einen mit dem Originalhersteller, dieses würde übernommen.

Für mich hört sich das stark nach den Rabattverträgen der Krankenkassen in Deutschland mit verschiedenen Firmen an. Sehr seltsam ausserdem, dass das in dem Fall mit dem Original gemacht wurde – wo bleibt denn da die Wirtschaftlichkeit?? Die ausführende Apotheke kann das nicht wissen. Wenn in diesem Fall die dringend nötige Behandlung schon mit dem Generikum angefangen wurde, hätte die Apotheke die Behandlung dann auch total (!) nicht erstattet bekommen.

Fall Zwei: Ein Medikament gibt es nicht in der gebrauchten Dosierung. Es handelt sich um 25mg Tabletten, gebraucht würden 5mg. Die Anwendung ist deshalb „Off label“, weil es im Spital in der Dosierung zur Beruhigung eingesetzt wird und nicht bei Shizophrenie / manisch-depressiven Episoden. Die Lösung hier: Man stellt Kapseln her. Das können wir in der Apotheke, indem wir die vorhandenen Tabletten pulverisieren, strecken und auf die Kapseln in der richtigen Dosierung verteilen – das ist ziemlich arbeitsaufwändig. Im Spital wird das Medikament recht viel gebraucht, weshalb sie es extern in Auftrag geben. Der Lohnhersteller macht die Kapseln mit dem Wirkstoff selber und ist günstiger. Nun kommt die Krankenkasse und will die Kapseln nicht (mehr) bezahlen – da der Wirkstoff zwar auf der SL ist, aber nicht in der ALT steht. Wenn die Kapseln aus den Originaltabletten (teurer) hergestellt werden würden, dann würden sie es bezahlen!

Hier steht noch aus, ob sich die Krankenkasse überzeugen lässt, das zu übernehmen. Wenn nicht, werden die Kapseln in Zukunft wieder aus den Originaltabletten hergestellt auch wenn das wirtschaftlich unsinniger ist.

Ich sehe da eine deutliche Entwicklung, dass die Krankenkassen zumindest bei den Apotheken immer genauer hinschauen, was sie bezahlen, respektive Wege suchen, das nicht (mehr) zu tun – und das, obwohl der Anteil der Gesundheitskosten, die durch die Apotheken verursacht werden bei nur 6.4% liegt (siehe hier S. 71). Die Medikamentenpreise (und damit die Apothekenleistungen) sind halt der am leichtesten beeinflussbare Faktor. Die Sparmassnahmen (aktuelle und geplante) haben inzwischen gravierende und negative Auswirkungen auf die Apothekendichte und unsere Arbeit. Wie das oben. Der Mehraufwand der damit verbunden ist (Telefonate, Abklärungen, Dokumentationen) wird nämlich überhaupt nicht vergütet und hält uns vermehrt von der eigentlichen Arbeit (Patienten richtig beliefern und beraten) ab

Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerksam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept?

Auszugsweise daraus:

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

Erkältungs- und Hustenzeit … Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein:

der Bund … sollte … die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.

Ich weiss fast nicht, wo anfangen das Durcheinander, die Halbwahrheiten und die totalen Falschaussagen auseinanderzubeineln.

Fangen wir mal an mit der Umteilung der Medikamente. Es stimmt, mit dem neuen Heilmittelgesetz (HMG) wird es eine Umverteilung geben. Bisher sah das so aus in der Schweiz: die Medikamente waren in Listen eingeteilt: A – verschärft rezeptpflichtig, B- rezeptpflichtig, C-in Apotheken erhältlich, D-auch in Drogerien erhältlich. Nun wird auf Anfang 2019 die Liste C praktisch aufgelöst. Ein grosser Teil wird in die Liste D kommen, also in Drogerien erhältlich sein. Da dort in der Schweiz auch fachlich ausgebildetes Personal arbeitet, finde ich das durchaus okay. Ein paar Anpassungen wie zusätzliche Warnhinweise auf Medikamentenpackungen wird es ausserdem noch geben, aber solange die Sachen nicht im Supermarkt landen wo gar keine Beratung und Kontrolle ob das wirklich geht stattfindet, ist das auch für mich als Apothekerin in Ordnung.

Worum es im Artikel aber geht ist der Teil der Liste C, der praktisch „heraufgestuft“ wird in die Rezeptpflicht. Dazu gehört (auch wenn diese „Liste“ noch nicht bekannt ist) ziemlich sicher Medikamente wie der Hustensirup mit Codein. Ein Trend in den letzten Jahren zeigte wie der gerne missbraucht wird – für ein günstiges High. Das hat schon schon dazu geführt, dass er nicht nur erst ab 18 Jahren erhältlich ist (wie auf der Packung angeschrieben), sondern dass die Apotheken ihn einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben haben. Es gibt so einen Passus im Gesundheitsgesetz vieler Kantone, da steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ und die Abgabe wird deshalb verweigert. Es gibt noch andere wirksame Hustensirups, die auch missbrauchgefährdete Personen problemlos bekommen konnten. In anderen Ländern haben sie diese Hustenmittel grad wirklich durchgehend rezeptpflichtig gemacht und damit nicht mehr erhältlich für die Bevölkerung ohne Rezept. Aber … selbst wenn Codein mit der Umteilung ab 2019 in die Liste B kommt – das neue HMG vergrössert im gleichen Zug die Kompetenzen der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Schon jetzt ist das „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich. Mit dem neuen HMG kommt nämlich dieser Passus:

Die unter der Abgabekategorie B zugelassenen Arzneimittel dürfen wie bisher normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Das Arzneimittel war vor dem 1. Januar 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft

Quelle: BAG Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Also: Für die Leute, die das brauchen, werden auch Codeinhaltige Hustenmittel weiterhin ohne Rezept erhältlich sein. In der Apotheke. Neu wird aber kommen, dass wir die Abgabe dokumentieren müssen – also ein Patientendossier anlegen, analog der Abgabe auf Arztrezept bisher.

Nun zu den steigenden Kosten für das Gesundheitssystem? Bisher ist es so gewesen, dass die Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden eher günstiger geworden sind, da die Preisbestimmung gesetzlich geregelt ist. Die Medikamente auf Spezialitätenliste (SL) werden von der Grundversicherung übernommen. Da sind Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen (und Dosierungen) drauf, die auch freiverkäuflich (over-the-counter =OTC) sind. Die freiverkäuflichen sind grundsätzlich teurer! Die Marge ist bei denen höher. – Vergleicht mal die Preise von Voltaren Dolo gel und Voltaren gel – oder noch besser ein Generikum: Ecofenac.

Ausserdem: Eine Umteilung in die Rezeptpflicht bedeutet nicht gleichzeitig eine Umteilung auf die Liste der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente (SL). Dass auf der SL (trotzdem) einiges drauf ist, was da nicht hingehört (wie die Homöopathie), will ich hier nicht einmal abstreiten.

Was sein könnte ist aber, dass ein Medikament nach der Umteilung neu unter die LOA fällt. Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Apotheken über die Abgeltung der Arbeit der Apotheken – die LeistungsOrientierte Abgabe. Das würde im Falle eines schon bisher SL-Medikamentes bedeuten, das neu rezeptpflichtig wird, dass dann die Pauschalen dazu kommen. Das sind (maximal) CHF 7.20.-  Dafür müssen wir die Abgabe dann ja aber auch neu dokumentieren, was wir vorher nicht mussten. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass das zusätzlich Kosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ verursacht für die Krankenkassen, wie SVP-Nationalrat Frehner im Artikel zitiert wird. Für 100 Millionen müssten ja 14 Millionen Packungen Hustensirup (o.ä.) abgerechnet werden (nicht selber bezahlt). Aber vielleicht redet er ja vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen … ich bin sicher, dass die das gerne als weiterer Vorwand für Prämienerhöhungen nehmen.

Nebenbei. Hier ein nicht freigeschalteter Kommentar von letzter Woche zum Blog-Artikel „Hustensirup-Hoch„:

Wow, da durch, dass der Hustensaft Makatussin, jetzt in zwischen überall Rezeptpflichtig wurde, ist der Schwarzmarkt am boomen. Hat das was gebracht? Ein Maka kostet jetzt einfach 60.- anstatt 6.85.- wie noch vor 3 Jahren. Jeder der Syrup will bekommt ihn auch.

Zeigt mir: die Apotheken nehmen ihre Aufgabe (das richtige Medikament für den richtigen Patient) schon ziemlich ernst, dass sie das nicht einfach verkaufen. Ausserdem: Angebot und Nachfrage :-) – Die Marge möchte ich mal haben … der Sirup kostet in der Apotheke nämlich immer noch knapp 7 Franken.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

UnterschiedeDACHApotheke

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Hier kommt die Zukunft. In der Schweiz mit den Apotheken

Wer meinem Blog folgt weiss es wahrscheinlich: die Apotheker in der Schweiz „dürfen“ ziemlich viel. Wir haben viel Verantwortung und Kompetenzen. Vor allem, wenn man es mit den Aufgaben vergleicht, die die Apotheken in anderen Ländern haben. Deutschland zum Beispiel. Dort sind die Apotheken (leider) zu reinen Ausführungsorganen der Krankenkassen verkommen. Sie dürfen weder Vorbezüge machen, wo das Rezept später nachgereicht wird, noch irgendwelche rezeptpflichtigen Medikamente ohne Rezept abgeben – selbst im Notfall nicht. Sie dürfen die Patienten nicht offiziell „triagieren“, also abklären, ob etwas zum Arzt gehört oder nicht … das fällt dort faktisch unter Diagnose stellen, was rein dem Arzt erlaubt ist. Es gibt keine Dauerrezepte und keine Möglichkeit, ein Medikament auf Rezept zu wiederholen.

Das alles dürfen wir als Apotheker in der Schweiz. Aber wie sind wir hierhin gekommen?

Es war ein langer Weg. Und viele engagierte Apotheker (unter anderem im schweizerischen Apothekerverein) haben damit zu tun.

Als vor etwa 25 Jahren ein neues Gesundheitsgesetz verabschiedet wurde (war es das neue Krankenversicherungsgesetz?), da mussten die Apotheker erstaunt feststellen, dass sie darin mit keinem einzigen Wort erwähnt waren. Nicht ein-mal stand darin Apotheke oder Apotheker … dabei ging es durchgehend um das neue Gesundheitssystem.

Also fragten sie bei den Gesetzgebern (in Politik und bei der Krankenkasse) an was das liege. Die Antwort überraschte: „Ihr seid für uns nicht wichtig. Wir schauen auf die Kostentreiber im Gesundheitswesen. Und das sind die Ärzte im Spital und in den Praxen. Sie alleine verschreiben Medikamente und bestimmen Behandlungen. Ihr gebt nur die Medikamente ab, die die Ärzte verschreiben.“

Die wichtige Rolle der Apotheker in der medizinischen Grundversorgung wurde überhaupt nicht erkannt und auch nicht anerkannt. Für die Politiker war es egal, ob die Medikamente durch die Apotheke, die Post oder gar in normalen Läden abgegeben wurden.

Da wussten die Apotheker, dass sie um ihre Stellung im Gesundheitssystem würden kämpfen müssen.

Dabei (und ich kann das nicht genug betonen) sind Medikamente keine normalen Konsumgüter. Sie haben eine schlechte Schaden-Nutzen-Relation. Oder anders gesagt: bei falscher Anwendung können sie mehr schaden als nutzen. Ihre Anwendung braucht die Beurteilung durch eine Medizinalperson. Und wer ist die Fachperson für Wirkstoffe und Medikamente? Das ist der Apotheker. Der Arzt hat ein paar Vorlesungen darüber, aber wir haben das Jahrelang im Studium gelernt.

Das Ziel war dann klar: dem Gesetzgeber zu zeigen, was wir können … Und uns in zumindest nicht verbieten zu lassen, was wir können.

Deshalb dürfen wir auch heute noch Triagieren – wir nennen es nicht Diagnostizieren – das machen wirklich nur die Ärzte. Aber wir haben trotzdem mehr als nur gute Ahnung von den Krankheiten, welche mit den Wirkstoffen behandelt werden, wir kennen die „red Flags“, die Warnsignale, was zum Arzt gehört.

In der Schweiz dauert es mindestens 10 Jahre, bis ein Wechsel stattfindet. Die Situation heute brauchte schon einige Wechsel, aber es geht: Langsam aber stetig. Die Ausbildung wurde laufend angepasst – wir haben uns inzwischen schon viele Kompetenzen erworben, die es für diese (neue) Rollen im Gesundheitssystem braucht.

Die Apotheker werden aber jetzt mit dem neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt wirklich zum Leistungserbringer. Wie die Ärzte.

Niemand ist so gut ausgebildet einen Wirkstoff aufgrund dessen Eigenschaften auszuwählen wie der Apotheker. Deshalb kommt das mit dem neuen Heilmittelgesetz, dass in Zukunft bei bekannter Indikation auch rezeptpflichtiges vom Apotheker ausgewählt werden kann… und diese Leistung irgendwann übernommen wird von der Krankenkasse. Wir bekommen ganz neue Aufgaben wie das Impfen. Das alles wird im neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt festgehalten. Eine Konsequenz daraus ist, dass unsere Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben wird. Deshalb auch das Theater mit der neuen Berufsausübungsbewilligung, die ich (nach notabene 17 Jahren Arbeit und Erfahrung in der Apotheke) neu ausgestellt haben musste.

Egal. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Für die Apotheken und auch für die Patienten und das Gesundheitssystem.

Die Patienten profitieren von dem niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem den die Apotheken bieten (Man darf nicht vergessen: Es gibt immer weniger Hausärzte). Von unserem Wissen -nicht nur um Medikamente, sondern auch um Krankheiten. Wenn nötig schicken wir sie zum Arzt weiter, aber wenn nicht, sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Auch dadurch, dass wir Wiederholungen auf Rezept machen dürfen. Oder in Ausnahmefällen eine Packung abgeben. Sogar ohne vorliegendes Rezept.

Das System ändert sich stetig. Die Politik wird bestehende Strukturen nicht schützen. Das sieht man jetzt in Deutschland sehr gut. Unterstützung vom Staat (finanzielle) für die Apotheken gibt es keine: Apotheken müssen selbsttragend sein – was in Randgebieten zunehmend schwieriger wird. Die Apotheken werden weiterhin um eine ausreichende Abgeltung ihrer Leistungen (alte und neue) kämpfen müssen. Deshalb ist man vor über 10 Jahren von der Abgeltung via die Medikamentenpreise weggekommen (siehe LOA 2004).

PreisindexMedikamente

Die Krankenkassen werden weiterhin Orte zum sparen suchen – bei den Medikamentenpreisen sind wir nun bald an der Grenze des machbaren angekommen … und da sind die Apotheken ja nicht die Kostentreiber. Auch heute nicht. Aber wenn wir Aufgaben übernehmen, die die Ärzte vorher hatten – in Prävention und bei der Behandlung von chronischen Patienten – dann muss das auch entsprechend vergütet werden.

Es bleibt spannend.

(Wer mehr zur Situation der Apotheken in der Schweiz lesen möchte, schaue hier bei der Pharmasuisse: Fakten und Zahlen 2016)