Es titelte die 20 Minuten vorgestern: „Ärger über Apotheken-Rechnung – Beratungszuschlag, ohne beraten worden zu sein“. Im Artikel beschreibt der Leser, wie er in der Apotheke für seine Ferien Mittel gegen Übelkeit und Durchfall gekauft hat. Als „Profi“ hat er die Wirkstoffe angegeben und die Medikamente als Generika erhalten. Danach hat er sich aber über die Quittung geärgert, auf der separat ein „Medikamenten-Check“ ausgegeben ist.

Das würde mich vielleicht auch ärgern – vor allem aber irritiert es mich etwas … wie kommt der denn da drauf? Der Medikamenten-Check ist eine von zwei Pauschalen, die von der Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden verlangt werden. Unsere Leistung/Arbeit ist ja seit 2004 nicht mehr im Medikamentenpreis als Marge enthalten.
Das ist nicht drauf bei freiverkäuflichen Medikamenten, nicht bei Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen. Das sind auch keine „Beratungstaxen“, wie sie gerne genannt werden. Die Beratung gehört dazu, aber noch einiges weiteres wie Dossierführung, Wechselwirkungscheck, Lagerhaltung, Abrechnung mit den Krankenkassen undsoweiter.
Jetzt hat aber in den letzten Monaten einiges geändert im Apothekenumfeld. So wurde die bisherige Liste C (freiverkäuflich, nur in Apotheken) faktisch aufgehoben – das meiste landete in der Liste D (freiverkäuflich auch in Drogerien), wenige Medikamente wurden wegen Problemen, die eine intensivere Beratung oder gar Dokumentation benötigen in die Liste B (also zur Rezeptpflicht) hochgestuft. Parallel dazu wurde den Apothekern aber erlaubt auch weiterhin (und noch mehr) auch rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Die Voraussetzungen dafür zu erläutern, würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen.
Und so war das hier: Das Domperidon Mepha oro ist Liste B UND auf der SL-Liste und deshalb wurde die Pauschale separat zum Preis des Medikamentes angegeben. Eigentlich wären es sogar 2 Pauschalen: der Bezugs-Check von 3 Franken hat die Apotheke dem Kunden erlassen. Das halten wir auch so bei Selbstzahlern von Rezepten – mit der Begründung, dass der Patient uns da einen Teil der Arbeit (das Abrechnen mit der Kasse) abnimmt.
Übrigens ist das Domperidon Mepha oro 30 Tbl das einzige, das aktuell in der Liste B ist und SL – der Rest ist entweder immer noch als Liste C angegeben (siehe rot markierte im Bild) und/oder NLP (nicht von der Grundversicherung bezahlt).

Das wird der Grund sein, weshalb das dem Mitarbeiter der Apotheke durchgerutscht ist: Ganz korrekter Weise hätte er die Abgabe dann nämlich unter dem Patientennamen aufnehmen müssen – vielleicht hätte sich der Kunde dann auch nicht mehr über die „mangelnde Beratung“ erhitzt? Die hätte er dann (zwangsweise) gehabt. Aber das wäre ihm sicher auch nicht recht gewesen – so als Pflegefachmann.
Übrigens: Wenn man da die Preise vergleicht, sieht man, dass er im Vergleich zum Original mit 30 Stück selbst mit der Pauschale noch günstiger war (CHF 11.65 gegen 14.30). Aber die Apotheke ist natürlich wieder der Abzocker, böse Pharma! Die Kommentare in der 20 Minuten mag ich gar nicht lesen und noch weniger korrigieren.
Ist doch immer das gleiche, siehe hier: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/eine-frechheit-dass-man-so-abgezogen-wird-in-der-apotheke-preisvergleich-drogerieapotheke/
Gegen Fachpersonal wird gebashed, weil es so schön einfach ist. Und bei Apotheken ist es NOCH einfacher, denn die Millionen umzusetzenden gesetzlichen Auflagen, die man (auch irgendwie) mit einpreisen muss, sind natürlich nicht nach außen zu sehen – und werden durch solche fachlich unzureichend arbeitenden (und ich unterstelle auch ausgebildeten) „Journalisten“ gar nicht hinter- oder auch nur nachgefragt.
Einfachstes Beispiel: Transfusionsgesetz-Arzneimittel („TFG“). Hier habe ich den Bezug und die Abgabe für 30(!) Jahre zu dokumentieren. Jetzt im Juli 2019 neu dazu gekommen ist, dass ich den verordnenden Arzt ZUSÄTZLICH schriftlich oder elektronisch über diese Dokumentation unterreichten muss. Da die allermeisten Arztpraxen nicht mit eMail ausgerüstet sind – von verschlüsselter eMail bei Patientendaten ganz zu schweigen – muss ich also zusätzlich einen Brief schreiben und den mit Porto drauf verschicken. Diese gesamte Dokumentation inklusive 30jährige Lagerung wird pro durchgeführter Arzneimittelverpackung zusätzlich vergütet – mit sage und schreibe 0,00€. Ja richtig, NULL Euro für einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von mindestens 10min pro Packung (und damit von ca. 10€ vor Steuern). Mit Apothekern kann mans ja machen.
Und so erwartet man (also eine fachkundige Person) von diesen „Journalisten“ genau die kompetente Arbeitsbewältigung, die man bei den Drogerieketten auch zu einem „nichtapothekenpflichtigen abschwellenden Nasenspray“ bekommt: nämlich gar keine. Billig ist nun mal billig, und höchste Qualität (inklusiv Beratung!) für den niedrigsten Preis ist Augenwischerei. Ansonsten empfehle ich, wirklich SÄMTLICHE Aufgaben auf der Welt (von „Straße fegen“ über „Staat verwalten“ bis „Neurochirurgie“ nur noch von ungelernten Reinigungsfachkräften durchführen zu lassen, noch billiger wirds dann nur noch bei Outsourcing an ein Callcenter mit Sitz in Indien. facepalm
LikeGefällt 1 Person
Vor allem wäre es ja sinnvoller gewesen, in der Apotheke nachzufragen. Dort hätte man ihm das evtl. gutgeschrieben. Aber dann hätte er sich nicht mehr als „Leserreporter“ (schon den Begriff finde ich unmöglich, der wertet ja die Arbeit ausgebildeter Reporter völlig ab) wichtig machen können.
LikeGefällt 1 Person