Rezepte für Betäubungsmittel

Betäubungsmittel wie starke Schmerz- oder Schlaf- und Beruhigungsmittel brauchen spezifische Formulare zum verschreiben und unterstehen (etwas) anderen Vorschriften als normale Rezepte, besonders was die Bezugs- und Anwendungsdauer betrifft.

Hier also Teil 5 der Rezept-Reihe-Erklärvideo:

Betäubungsmittelrezepte sind mit die Rezepte, wo ich in der Apotheke die meisten Fehler sehe. Fehlende Stempel zum Beispiel führen dazu, dass ich ein neues, richtig ausgestelltes Rezept brauche. Der weisse (oder rosarote) Teil alleine reicht nicht für einen Bezug. Fehlende Angabe der Behandlungsdauer – und vor allem der benötigten Menge sind ein weiteres Problem. Mein (selbstdispensierender) Arzt brauchte damals 3 Anläufe, bis er das Rezept, das ich brauchte, richtig ausgestellt hat …

Und den meisten Ärzten scheint es nicht bewusst zu sein, dass Benzodiazepine und Zolpidem ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und es deshalb spezielle Vorschriften gibt, was die Verschreibung betrifft – auch wenn das auf einem normalen Rezept möglich ist. Mal abgesehen davon, dass diese Beruhigungs- und Schlafmittel wirklich nur gezielt und kurz (!) eingesetzt werden sollen (lest mal die Packungsbeilage!) sind Dauerrezepte über 1 Jahr einfach nicht erlaubt!

So, genug Ausrufezeichen … das ist so ein „Pet-Peeve“ von mir, dem ich hiermit auch etwas mehr Aufmerksamkeit verleihen will.

7 Kommentare zu „Rezepte für Betäubungsmittel

  1. Ich bin zwar, was Benzos angeht, schon seit der Uni extrem zurückhaltend, aber leider habe ich a) von meinem Praxisvorgänger jede Menge Patienten mit langjähriger Benzo-Vormedikation geerbt und b) kommen immer wieder Patienten von anderen Ärzten zu mir, die ebenfalls schon lange dieses Zeuch einnehmen.

    Wenn diese Patienten nun nicht zu einem Entzug bereit sind – was soll ich da machen?

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    1. Da hast Du kaum eine Chance, das stimmt. Ich finde es schon gut, dass Du Dich bemühst keine neuen Abhängigen „zu züchten“ (sorry der Ausdruck) und dass Du keine Dauerrezepte über 12 Monate verschreibst …

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      1. „und dass Du keine Dauerrezepte über 12 Monate verschreibst …“

        Ähem! Sogar keine über 6 Monate. Für Benzos & Co. max. 3 Monate, für andere BTM max. 2 Monate, Substituenten (Methadon, Sevredol) müssen sogar 1x im Monat wegen neuem Rezept kommen.

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  2. Was ich mir als Psychotherapeutin schon so alles von Psychiatern anhören durfte, als ich sie anrief um über die langjährige Einnahme von Benzodiazepam bei Patienten zu sprechen und sich zwecks einer Medikamentumstellung zu beraten…

    -es liefe doch schon so lange gut, wieso wolle ich den Patienten diese „Freude“ nehmen?
    -ob ich die Medikamenteneinahme der Krankenkasse nicht „verschweigen“ kann, damit die Patienten ambulant therapiert werden können und nicht absetzten müssen? (Nein?!?)
    -ob ich denn kein Gewissen habe, dass ich eine Therapie nicht anbiete solange die Patienten nicht zumindest versuchen die Medikation abzusetzten
    -etc pp

    Das alles übrigens bei Patienten die von sich aus sagten, dass einer ihrer Ziele es sei die Medikation zu reduzieren/abzusetzten.

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    1. Psychlogen blasen sich oft auf bezüglich Medikamente. Der Begriff: „Benzodiazepam“ sagt schon genug. Und dann noch dem Arzt dreinreden. Grenzt fast schon an Komik 😉

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      1. Ich hatte vor ein paar Wochen mit einem Psychologen zu tun, der mich anrief, um eine medikamentöse Neueinstellung bei einer gemeinsamen Patientin zu besprechen. Wir konnten uns dabei recht schnell auf ein paar Eckdaten einigen, ich bat ihn daher, die Patientin für die praktische Durchführung bei mir vorbeizuschicken. Tat er aber nicht.

        Stattdessen musste ich die Patientin zwei Wochen später notfallmässig hospitalisieren, weil sie optische und vor allem akustische Halluzinationen hatte. Diese traten auf, nachdem der Psychologe ihr Antidepressivum mal eben auf doppelte Maximaldosis heraufgesetzt hatte und zu aller Frechheit auch noch behauptet hatte, das sei mit mir abgesprochen. Was selbstverständlich nicht der Fall war.

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