Betäubungsmittel wie starke Schmerz- oder Schlaf- und Beruhigungsmittel brauchen spezifische Formulare zum verschreiben und unterstehen (etwas) anderen Vorschriften als normale Rezepte, besonders was die Bezugs- und Anwendungsdauer betrifft.
Hier also Teil 5 der Rezept-Reihe-Erklärvideo:
Betäubungsmittelrezepte sind mit die Rezepte, wo ich in der Apotheke die meisten Fehler sehe. Fehlende Stempel zum Beispiel führen dazu, dass ich ein neues, richtig ausgestelltes Rezept brauche. Der weisse (oder rosarote) Teil alleine reicht nicht für einen Bezug. Fehlende Angabe der Behandlungsdauer – und vor allem der benötigten Menge sind ein weiteres Problem. Mein (selbstdispensierender) Arzt brauchte damals 3 Anläufe, bis er das Rezept, das ich brauchte, richtig ausgestellt hat …
Und den meisten Ärzten scheint es nicht bewusst zu sein, dass Benzodiazepine und Zolpidem ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und es deshalb spezielle Vorschriften gibt, was die Verschreibung betrifft – auch wenn das auf einem normalen Rezept möglich ist. Mal abgesehen davon, dass diese Beruhigungs- und Schlafmittel wirklich nur gezielt und kurz (!) eingesetzt werden sollen (lest mal die Packungsbeilage!) sind Dauerrezepte über 1 Jahr einfach nicht erlaubt!
So, genug Ausrufezeichen … das ist so ein „Pet-Peeve“ von mir, dem ich hiermit auch etwas mehr Aufmerksamkeit verleihen will.